SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1050 18. Wahlperiode 2013-08-26 Kleine Anfrage des Abgeordneten Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Gesetzgebungs-Outsourcing durch die Landesregierung In welche Gesetzentwürfe der Landesregierung sind seit 2010 ganz oder teilweise Formulierungsvorschläge anderer Stellen als Staatsorgane und deren Teile übernommen worden? Es wird gebeten, jeweils die übernommenen Bestimmungen, die formulierende Stelle und, falls vorhanden und bekannt, deren Auftraggeber zu bezeichnen . Antwort: Die Gesetzentwürfe der Landesregierung werden durch diese in eigener Verantwortung und Zuständigkeit erstellt. Vorschläge Externer für die Formulierung kompletter Gesetzentwürfe hat sich die Landesregierung seit 2010 nicht zu eigen gemacht. Unabhängig davon sind Expertenbefragungen und Verbandsanhörungen wesentliche Bestandteile von Gesetzgebungsverfahren, da es sich bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen um einen komplexen und dynamischen Vorgang handelt. In diesem Zusammenhang ist es nicht nur legitim, sondern angebracht, Erfahrung und Spezialwissen Externer zu nutzen, bevor ein Gesetzentwurf dem Parlament vorgelegt wird. Soweit externe Formulierungsvorschläge die Intention der Landesregierung treffen, ist es nicht nur akzeptabel, diese nach sorgfältiger und intensiver Prüfung ganz oder Drucksache 18/ 1050 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode teilweise zu übernehmen. Vielmehr ist eine solche Praxis sogar das sinnvolle Ergebnis von Anhörungen innerhalb eines Gesetzgebungsverfahrens Die Landesregierung hat sich daher durch die „Richtlinien über Gesetz- und Verordnungsentwürfe “ des Innenministers (§ 27 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Landesregierung ) zu einer umfassenden Beteiligung von Verbänden, anderen Zusammenschlüssen und anderen Stellen verpflichtet. Gesonderte Statistiken darüber, inwieweit Anregungen Dritter in der Vergangenheit in Gesetzentwürfen der Landesregierung berücksichtigt worden sind, liegen nicht vor.