SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1052 18. Wahlperiode 2013-08-21 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Genehmigung einer gymnasialen Oberstufe an der Gemeinschaftsschule in Trittau Vorbemerkung der Fragestellerin: Nach Zeitungsberichten vom 30. Juli 2013 hat das Ministerium für Bildung und Wis- senschaft die Errichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Hahnheide-Schule in Trittau genehmigt. 1. Wann hat der Schulträger der Gemeinschaftsschule Trittau vom Ministerium einen positiven Bescheid zur Errichtung einer Oberstufe bekommen? Antwort: Der Schulträger ist am 29.07.2013 per Mail vorab informiert worden; der Genehmi- gungsbescheid datiert vom 09.08.2013. 2. Wie sieht die aktuelle Potenzialanalyse für den Standort Trittau zur Errichtung einer Oberstufe aus (bitte genau angeben aus welchen Orten mit welchen Schülern gerechnet wird)? Drucksache 18/1052 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Zum einen kann von einem Potential von über 30 Schülerinnen und Schülern in der Hahnheide-Schule selbst für eine Oberstufe ausgegangen werden; denn es kann aufgrund langjähriger Erfahrungen der schon bestehenden Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe davon ausgegangen werden, dass rund ein Drittel der Schülerinnen und Schüler einer Jahrgangsstufe in die Oberstufe wechseln wird. Das entspricht einer Zahl von rund 34 jungen Menschen, die sich jetzt im 9. Jahrgang an der Hahn- heide-Schule befinden. Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass nach Einrichtung einer Oberstufe die Jahrgangsbreite an der Hahnheide-Schule steigt und sich das Potential, über das die Schule selbst im Hinblick auf eine eigene Oberstufe verfügt, damit auf etwa 50 er- höht. Denn es kann angenommen werden, dass auch Schülerinnen und Schüler aus Schulen außerhalb von Trittau in die Oberstufe der Hahnheide-Schule wechseln werden, weil sie in Trittau wohnen und sich ihr Schulweg damit verkürzt. Diese Grup- pe wird voraussichtlich bis zu zwanzig Personen umfassen. Eine solche Größenord- nung erscheint realistisch, weil derzeit 326 Schülerinnen und Schüler aus dem Be- reich des Schulverbandes Trittau an weiterführenden Schulen u.a. in Ahrensburg, Großhansdorf, Barsbüttel und Glinde unterrichtet werden. Davon besuchen 173 eine Gemeinschaftsschule mit Oberstufe und 153 ein Gymnasium. Diese Erhöhung der Jahrgangsbreite an der Hahnheide-Schule kann selbst dann erwartet, wenn Schüle- rinnen und Schüler, die im Bereich des Amtes Sandesneben-Nusse wohnen und bis- her die Hahnheide-Schule besucht haben, künftig aufgrund der dort neu eingerichte- ten Oberstufe ausbleiben sollten. Denn von den derzeit 313 jungen Menschen aus dem Bereich des Amtes Sandesneben-Nusse, die in Schulen in Trittau aufgenom- men sind, besuchen nur 71 die Gemeinschaftsschule, die übrigen 242 jungen Men- schen befinden sich am Gymnasium in Trittau. 3. Welche Veränderungen bei der Potenzialanalyse für den Standort Trittau hat es seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs. 18/880 gegeben, die eine Be- antwortung dieser Frage zum damaligen Zeitpunkt nicht möglich gemacht hat? Wie haben sich die Erkenntnisse über mögliche Schülerzahlen innerhalb der maximal 47 Tage von Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs. 18/880 bis zur Genehmigung der Oberstufe verändert? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1052 3 Antwort: Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs. 18/880 Anfang Juni 2013 war die Bewertung der Daten in Bezug auf den Standort Trittau noch nicht abge- schlossen. Insbesondere zu den Schülerströmen wurden durch den Schulverband Trittau Anfang Juli noch differenziertere Zahlen vorgelegt, die dann eine abschlie- ßende Bewertung erlaubten. 4. Wie gestaltet sich die Potenzialanalyse für den Standort Sandesneben nach der jetzt erfolgten Genehmigung von Trittau? Die Potenzialanalyse sah einen Wechsel von ungefähr 20 Schülerinnen und Schülern von Trittau nach Sandes- neben vor, wie wird der Verlust dieser Schüler, für die jetzt kein Wechselgrund mehr besteht, in Sandesneben kompensiert? Antwort: Es kann weiterhin damit gerechnet werden, dass bis zu 20 Schülerinnen und Schüler aus Schulen in Trittau in die Oberstufe der Grund- und Gemeinschaftsschule San- desneben wechseln, weil sie in Sandesneben wohnen und sich ihr Schulweg damit verkürzt. Eine solche Größenordnung erscheint angesichts der Zahl von derzeit 313 Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich des Amtes Sandesneben-Nusse, die Schulen in Trittau besuchen, auch dann realistisch, wenn auch die Hahnheide- Schule in Trittau über eine Oberstufe verfügt. 5. Wird durch die Genehmigung der Oberstufe an der Gemeinschaftsschule in Trittau und die dadurch entstandene Veränderung der Schülerströme die Ge- nehmigung der Oberstufe der Gemeinschaftsschule in Sandesneben in Frage gestellt? Prüft das Ministerium aufgrund der veränderten Situation, die Geneh- migung für die Oberstufe in Sandesneben wieder zurückzunehmen? Antwort: Nein. 6. Mit welchen Verlusten von wie vielen Schülern muss das Gymnasium Trittau durch die Genehmigung der Oberstufen an den Gemeinschaftsschulen in Drucksache 18/1052 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Trittau und Sandesneben rechnen (bitte jeweils die Schülerwanderung ange- ben)? Muss das Gymnasium in Trittau mit einer Einschränkung seines Profilan- gebots rechnen? Antwort: Mit einem signifikanten Absinken der Schülerzahl des Gymnasiums Trittau muss nicht gerechnet werden, auch wenn sich künftig ein Teil der 242 Jugendlichen aus dem Bereich des Amtes Sandesneben-Nusse, die jetzt das Gymnasium Trittau be- suchen, für die Gemeinschaftsschule Sandesneben entscheidet. Auch die Zahl der Trittauer Schülerinnen und Schüler, die bisher das Gymnasium besuchen und von dort zur Hahnheide-Schule wechseln, wird voraussichtlich keine bedeutsame Grö- ßenordnung erreichen. Inwieweit es zu Veränderungen im Profilangebot des Gymna- siums Trittau durch die Einrichtung der neuen Oberstufen kommen wird, ist derzeit noch nicht abzusehen. 7. Wurden Versuche unternommen, eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Hahnheide-Schule und dem Gymnasium Trittau zu schließen, um den Über- gang von der Gemeinschaftsschule in die Oberstufe des Gymnasiums zu re- geln? Wenn nein, warum wurde dieser Weg nicht eingeschlagen? Wenn ja, wa- rum wurde dieser Weg nicht weiter verfolgt? Antwort: In den Gesprächen des Bildungsministeriums mit dem Schulverband Trittau ist ange- regt worden, auch solche Perspektiven in Betracht zu ziehen. Der Schulträger hat sich aber dafür entschieden, den Antrag auf Genehmigung einer eigenen Oberstufe an der Hahnheide-Schule zu stellen. 8. Welche räumlichen Um- oder Erweiterungsbauten müssen an der Gemein- schaftsschule in Trittau vorgenommen werden, um eine Oberstufe einzurich- ten? Bestehen ausreichend naturwissenschaftliche Fachräume? Welche Kosten entstehen für mögliche Umbaumaßnahmen? Antwort: Es ist eine Aufstockung der Hahnheide-Schule (Gemeinschaftsschule) erforderlich. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1052 5 Insgesamt ist eine Erweiterung um 6 Klassen- und 4 Gruppenräume vorgesehen. Obwohl die fachliche Ausrichtung der gymnasialen Oberstufe noch nicht feststeht, ist davon auszugehen, dass die bestehenden naturwissenschaftlichen Räume nicht ausreichen. Aktuell wird ein Fachbüro mit der Planung des Erweiterungsbaus beauf- tragt. Der Schulverband Trittau rechnet mit Kosten i.H.v. ca. 1,25 Mio. Euro. 9. Besteht an den Schulen des Schulverbandes Trittau neben der Errichtung einer Oberstufe weiterer Investitionsbedarf? Wenn ja, welcher und in welcher Höhe? Antwort: Zusätzlich zu der Erweiterung der Hahnheide-Schule (Gemeinschaftsschule) besteht auch ein dringender Sanierungsbedarf aus brandschutztechnischer und energeti- scher Sicht. Hierfür rechnet der Schulverband Trittau mit Kosten i.H.v. ca. 1,9 Mio. Euro. Die Mühlau-Schule (Grundschule) soll ebenfalls erweitert werden. Es ist beab- sichtigt, durch eine Aufstockung 10 Klassenräume zu schaffen. Auch hier besteht dringender Sanierungsbedarf aus brandschutztechnischer und energetischer Sicht. Insgesamt rechnet der Schulverband Trittau für diese baulichen Maßnahmen mit Kosten i.H.v. 6,5 Mio. Euro. 10. Welche Auswirkungen hat die Genehmigung der Oberstufe in Trittau auf die umliegenden beruflichen Schulen? Antwort: Durch die Genehmigung einer gymnasialen Oberstufe an der Gemeinschaftsschule in Trittau werden Schülerströme zu zwei Beruflichen Schulen und einem Regionalen Berufsbildungszentrum tangiert; das sind Ahrensburg, Bad Oldesloe und Mölln. Es ist zu erwarten, dass die Berufliche Schule in Ahrensburg durch zukünftig evtl. wegfal- lende Bewerberinnen und Bewerber weiteren Jugendlichen von der Warteliste eine Chance auf einen Schulplatz eröffnen kann, so dass die Kapazität des Beruflichen Gymnasiums nicht gefährdet erscheint. Möglich wäre aber, dass eine Verringerung des Bewerberaufkommens kurzfristig zu einer kleineren Schülerzahl pro Klasse in der BFS III und mittelfristig zum Wegfall eines der beiden Züge dieser Schulart füh- ren könnte. Eine Gefährdung des Bestandes einer Schulart ist in keinem Fall gege- ben. Das Berufliche Gymnasium in Bad Oldesloe besuchen derzeit 39 Schülerinnen Drucksache 18/1052 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 6 und Schüler aus dem Einzugsbereich von Trittau. Der zu erwartende Rückgang der Schülerzahlen durch die neuen Oberstufen in Trittau, aber auch in Bargteheide und Sandesneben wird voraussichtlich eine Reduzierung des Angebotes zur Folge ha- ben; der Bestand einer Schulart ist jedoch voraussichtlich nicht gefährdet. Die Aus- wirkungen auf das Regionale Berufsbildungszentrum des Kreises Herzogtum Lauen- burg in Mölln sind voraussichtlich gering, da die Schülerströme aus dem Raum Trittau hauptsächlich in Richtung der kreiseigenen Schulen in Ahrensburg und Bad Oldesloe weisen. So werden aus dem Bereich Trittau/Sandesneben derzeit nur ins- gesamt 17 Schülerinnen und Schüler über alle drei Jahrgangsstufen des Beruflichen Gymnasiums beschult. 11. Welche weiteren Anträge von Schulträgern zur Errichtung von Oberstufen an Gemeinschaftsschulen, die noch beschieden worden sind, liegen dem Ministe- rium für Bildung und Wissenschaft vor und wann wurden diese gestellt? Antwort: Mit Stand 15.08.2013 liegen dem Bildungsministerium vier Anträge auf Genehmi- gung einer neuen Oberstufe vor; aus Tönning vom 25.04.2013, aus Bad Segeberg vom 21.05.2013, aus Bornhöved vom 11.06.2013 und aus Bad Bramstedt vom 05.07.2013. Diese Anträge werden noch geprüft und sind noch nicht beschieden.