SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 1057 18. Wahlperiode 2013-8-27 Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Beer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Antrag auf Befreiung der EEG-Umlage in Schleswig-Holstein Vorbemerkung: Sofern energieintensive Betriebe Wettbewerbsnachteile durch die von der EEG-Umlage ausgehenden Strompreissteigerungen befürchten müssen, können sie sich von der Zahlung der EEG-Umlage befreien lassen (Industrieprivileg). Dazu frage ich die Landeregierung: 1. a) Wie viele der in Schleswig-Holstein ansässigen Betriebe sind derzeit von der Zahlung der EEG-Umlage befreit? Im Jahr 2013 erhalten nach Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Stand: 20.08.2013, 47 Abnahmestellen von 40 Unternehmen weitgehende Ermäßigungen (keine vollständige Befreiung) von der EEG-Umlage. 2012 waren es 20 Abnahmestellen von 17 Unternehmen. Unter "Abnahmestelle" ist der Ort des Stromverbrauchs zu verstehen. Die Differenzierung zwischen Unternehmen und Abnahmestelle ist sinnvoll, da einige Unternehmen Anträge für mehrere Abnahmestellen gestellt haben. 2011 gab es nach dem Unternehmensregister des Statistikamtes Nord in SchleswigHolstein im Produzierenden Gewerbe (Verarbeitendes Gewerbe, Bergbau, Gewinnung von Steinen und Erden, Baugewerbe, Energieversorgung, Wasserver- und –entsorgung) rund 24.000 Betriebe und entsprechend Abnahmestellen. Nur Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie Schienenbahnen können Antrag auf Ermäßigung von der EEG-Umlage stellen. Die tatsächlich in 2013 privilegierten Unternehmen sind dem Verarbeitenden Gewerbe zuzurechnen, in diesem Sektor sind in Schleswig-Holstein 1.249 Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigen tätig. Insgesamt gab es in Schleswig-Holstein nach Unternehmensregister in 2011 rund 132.000 Betriebe mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Mit 47 von bundesweit 2.262 privilegierten Abnahmestellen (2,1 Prozent) ist SchleswigHolstein bei den Ermäßigungen von der EEG-Umlage deutlich unterdurchschnittlich vertreten. b) Um welche Unternehmen handelt es sich dabei? 2013 erhalten folgende Unternehmen Ermäßigungen von der EEG-Umlage: Nr. Unternehmen PLZ Ort Abnahmestelle BRANCHE 1. Ardagh Glass GmbH 23812 Wahlstedt Herstellung von Hohlglas 2. ATR Landhandel GmbH & Co. KG 24852 Sollerup Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere 3. 25813 Husum 4. 23909 Ratzeburg 5. Bayer MaterialScience AG 25541 Brunsbüttel Herstellung von Kunststoffen in Primärformen 6. BIO-FROST Westhof GmbH 25797 Wöhrden Obst- und Gemüseverarbeitung 7. CEMEX Kies und Splitt GmbH 23826 Bark Gewinnung von Natursteinen, Kies, Sand, Ton und Kaolin 8. CFB Chemische Fabrik Brunsbüttel GmbH & Co. KG 25541 Brunsbüttel Herstellung von chemischen Erzeugnissen 9. CLAAS GUSS GmbH 24589 Nortorf Eisengießereien 10. DMK Deutsches Milchkontor GmbH 24980 Nordhackstedt Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) 11. EMS-CHEMIE (Neumünster ) GmbH & Co. KG 24536 Neumünster Herstellung von Chemiefasern 12. Gießerei Kiel GmbH 24159 Kiel Eisengießereien 13. Gruppe HEAT GmbH 22848 Norderstedt Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung 14. H. Redlefsen GmbH & Co. KG 24986 Satrup Fleischverarbeitung 15. HaGe Produktions GmbH 24937 Flensburg Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere 16. 24768 Rendsburg 17. 24392 Süderbrarup 18. 25923 Süderlügum 19. Hahn GmbH & Co.KG 24796 Bredenbek 20. HANSA-HEEMANN AG 24610 Trappenkamp Herstellung von Erfrischungsgetränken , Gewinnung natürlicher Mineralwässer 21. Holcim (Deutschland) AG 25566 Lägerdorf Herstellung von Zement 22. Holsteinische Mühlenwerke Rusch 25524 Itzehoe Mahl- und Schälmühlen 23. J. Stöfen KG 25761 Büsum Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere 24. Linde Gas Produktionsgesellschaft mbH & Co. KG 25541 Brunsbüttel Herstellung von Industriegasen 25. Lübecker Kunststoffwerk GmbH 23568 Lübeck Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen 26. M. Jürgensen GmbH & Co KG 24966 Sörup Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl 27. Nordgetreide GmbH & Co. KG 23568 Lübeck Mahl- und Schälmühle 28. Papierfabrik Meldorf GmbH & Co. KG 25436 Tornesch Herstellung von Papier, Karton und Pappe 29. 25704 Meldorf 30. pely-plastic GmbH & Co. KG 23812 Wahlstedt Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffe 31. pely-tex GmbH & Co. KG 23812 Wahlstedt Herstellung von Vliesstoff und Erzeugnissen daraus (ohne Bekleidung) 32. 23812 Wahlstedt 33. PRINOVIS Ltd. & Co. KG 22926 Ahrensburg Drucken a. n. g 34. Promens Packaging GmbH 24539 Neumünster Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen 35. Raps Ölsaatenverarbeitungs GmbH 24106 Kiel Herstellung von Ölen und Fetten (ohne Margarine u.ä. Nahrungsfette) 36. Rüdiger Thomsen EGTiefkühl - und Lagerhaus GmbH & Co. KG 24601 Wankendorf Fleischverarbeitung 37. Steinbeis Papier GmbH 25348 Glückstadt Herstellung von Papier, Karton und Pappe 38. Stora Enso Uetersen GmbH 25436 Uetersen Herstellung von Papier, Karton und Pappe 39. Trede & von Pein GmbH 25554 Dammfleth Herstellung von Futtermitteln 40. trio-Eloxal GmbH & Co. KG 21502 Geesthacht Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung 41. Vereinigte Kreidewerke Dammann KG 25566 Lägerdorf Gewinnung von Naturwerksteinen und Natursteinen, Kalk- und Gipsstein, Kreide und Schiefer 42. Vesta Biofuels Brunsbüttel GmbH & Co. KG 25541 Brunsbüttel Mineralölverarbeitung 43. VION Bad Bramstedt GmbH 24576 Bad Bramstedt Schlachten und Fleischverarbeitung 44. Vollkraft Mischfutterwerk GmbH 24768 Rendsburg Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere 45. VS Broschek Druck GmbH 23556 Lübeck Drucken a. n. g 46. YARA Brunsbüttel GmbH 25572 Büttel Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen 47. Zementwerk Lübeck GmbH & Co. KG 23569 Lübeck Herstellung von Zement 2. a) Wie viele der in Schleswig-Holstein ansässigen Betriebe – die bislang noch nicht von der EEG-Umlage befreit sind – haben einen Antrag auf Befreiung gestellt? b) Um welche Unternehmen handelt es sich dabei? Unternehmen werden durch die Besondere Ausgleichsregelung nicht vollständig von der EEG-Umlage befreit, sondern haben mindestens 0,05 ct/kWh an EEG-Umlage zu zahlen. Die materielle Ausschlussfrist für Anträge auf Besondere Ausgleichsregelung für eine Ermäßigung in 2014 ist am 1. Juli 2013 abgelaufen. Neu gegründete Unternehmen können noch bis zum 30. September 2013 einen entsprechenden Antrag stellen. Das BAFA wird voraussichtlich bis Anfang 2014 die Liste der in 2014 privilegierten Unternehmen veröffentlichen. Eine Veröffentlichung der Namen der antragstellenden Unternehmen erfolgt zum Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen nicht. Nach einer Antwort des Bundesumweltministeriums auf eine Schriftliche Frage vom 10. Juli 2013 wurden nach vorläufigen Auswertungen für das Jahr 2014 von 2.367 Unternehmen für 3.458 Abnahmestellen Anträge auf Besondere Ausgleichsregelung gestellt, davon stammten 80 Anträge für Abnahmestellen von schleswig-holsteinischen Unternehmen. 3. Gibt es öffentlich zugängliche Informationen/Listen dazu, welche Unternehmen von der Zahlung der EEG-Umlage befreit sind? Ja, die zu Frage 2 abgedruckte Tabelle ist einer Statistik des BAFA entnommen, siehe http://www.bafa.de/bafa/de/energie/besondere_ausgleichsregelung_eeg/publikationen/stati stische_auswertungen/index.html