SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1076 18. Wahlperiode 13-09-02 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Novellierung des Denkmalschutzgesetzes Vorbemerkung der Fragestellerin: In den „Eckpunkten für eine Diskussion für ein neues Denkmalschutzgesetz“ des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa vom 02. Juli wird die Schaffung eines einheitlichen Denkmalbegriffes vorgeschlagen. Die Umstellung des Denkmalbegriffes, so hieß es weiter, müsse wegen des anfänglichen Mehraufwands „mit einem Projekt begleitet werden.“ In der „Norddeutschen Rundschau “ vom 13. August 2013 ist ferner davon die Rede, dass hierbei „Mitarbeiter mit Zeitverträgen“ eingesetzt werden sollen. Vorbemerkung der Landesregierung: Das Projekt zur Erfassung der Kulturdenkmale dient auch aber nicht ausschließlich der Neubewertung aufgrund des voraussichtlich zu ändernden Denkmalbegriffs. Daneben ist im Rahmen des Projekts eine Erstbewertung zahlreicher als Kulturdenkmale in Betracht kommender Objekte vorzunehmen. Hier gilt es einen Rückstau von ca. 4000 unbearbeiteten Vorgängen abzubauen, der über Jahrzehnte aufgewachsen ist und in Ermangelung ausreichender Personalkapazitäten beim Landesamt für Denkmalpflege nicht bearbeitet werden konnte. Als erste Maßnahme in diesem Zusammenhang hat die Landesregierung den von der Vorgängerregierung beim Landesamt für Denkmalpflege eingeleiteten Personalabbauprozess gestoppt. Drucksache 18/1076 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 1. Wie viele derzeit einfache Kulturdenkmale müssen wegen der Umstellung des Denkmalbegriffes voraussichtlich neu bewertet werden? Antwort: Es gibt ca. 16.000 ‚einfache‘ Kulturdenkmale im Land. Diese müssen vor einer Aufnahme in eine Denkmalliste neu bewertet werden. Lediglich für die Städte Kiel, Flensburg, Rendsburg und Neumünster gibt es aktuellere Erkenntnisse auf der Grundlage von Denkmaltopographien. Dort müssen die jüngeren Baudenkmale nachgetragen (1970er und 1980er Jahre) werden. 2. Wie viel Zeit pro Mitarbeiter nimmt eine solche Neubewertung eines Kulturdenkmals mindestens/höchstens in Anspruch? Antwort: Da die einfachen Denkmale in den Kreisen einen unterschiedlichen Stand der Erfassung und Bewertung aufweisen, lässt sich die Frage nicht beantworten. 3. Mit welchem zusätzlichen personellen und finanziellen Mehraufwand rechnet die Landesregierung durch diejenigen Maßnahmen, die im Zuge der Umstellung des Denkmalbegriffes notwendig sind? Antwort: Das Landesamt für Denkmalpflege ist beauftragt, eine Projektskizze zu erarbeiten. Erste Überlegungen zielen darauf ab, zunächst eine Schnellerfassung (mit hohem Personalaufwand für ein Jahr) vorzunehmen, um dann mit geringerem Personalaufwand die Denkmallisten in den kommenden 4-5 Jahren inhaltlich zu vertiefen. Angesichts des Verhältnisses zu anderen Ländern besteht in Schleswig-Holstein ein eher niedriger Denkmalbestand. Eine Konzentration auf die Inventarisierung in fünf Jahren würde bedeuten, dass das Land über eine gut gepflegte und qualifizierte Denkmalliste einschließlich der Geodaten verfügt. Im Vergleich: Das Nachqualifizierungsprojekt in Bayern hat mit ca. 40 Mitarbeitern bei 116.000 Denkmalen und 936 Ensembles ca. 7 Jahre in Anspruch genommen. 4. Nach welchem Tarif sollen die in der Vorbemerkung genannten „Mitarbeiter mit Zeitverträgen“ entlohnt werden? Antwort: Dies steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest (s. Antwort zu 3.). 5. Müssen diese Mitarbeiter für ihre Aufgabe geschult werden? Wenn ja, wie lange dauert eine entsprechende Schulung und wie hoch sind die entsprechenden Kosten für das Land? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1076 3 Die Mitarbeiter werden im Rahmen einer Projektstruktur im Landesamt angeleitet und betreut. 6. Wann soll die Neubewertung der Kulturdenkmale im Land abgeschlossen sein? Antwort: Das ist abhängig von der Personalausstattung. Geplant ist allerdings im Zeitraum bis 2020 den seit Jahrzehnten vorhandenen Rückstau nachhaltig abzubauen. 7. Was sind die Eckpunkte des in der Vorbemerkung genannten „Projektes“? Ich bitte um eine möglichst konkrete Darstellung. Antwort:  Erfassung aller Kulturdenkmale im schleswig-holsteinischen Denkmalinformationssystem (verfügbare Daten sowie Abbildungen und Quellen etc.)unter Berücksichtigung der europäischen Geodatensysteme ;  Festlegung des Denkmalwertes entsprechend des Gesetzes;  Benachrichtigung der Denkmaleigentümer sowie weiterer Behörden (Untere Denkmalschutzbehörden, Gemeinden, Landesplanung etc.);  Veröffentlichung der Denkmallisten im Internet soweit es mit dem Datenschutz zu vereinbaren ist (Vorbild z.B. Hamburg oder Berlin bzw. Brandenburg).