SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1077 18. Wahlperiode 03. September 2013 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Erweiterung Dodenhof Vorbemerkung des Fragestellers Seit dem Jahr 2011 gibt es konkrete Überlegungen der Firma Dodenhof ihre Standort in Kaltenkirchen zu erweitern. 1. Wie waren die ursprünglichen Planungen der Firma Dodenhof bezüglich der Erweiterung der Verkaufsfläche und der Sortimente? Antwort: Die ursprünglichen Planungen (Stand der Planungsanzeige gem. § 16 Abs. 1 Landesplanungsgesetz vom 31.05.2012) der Firma Dodenhof sahen eine Erweiterung der bestehenden Verkaufsflächen von derzeit 48.900 m2 um 16.750 m2 in folgenden Warengruppen vor:  Gesundheit/Körperpflege + 400 m2  Bekleidung, Schuhe, Sport + 6.350 m2  Elektrowaren + 2.500 m2  Hausrat, Einrichtung, Möbel + 6.500 m2  Optik, Uhren, Schmuck + 600 m2  Sonstiger Einzelhandel (Sportgeräte) + 400 m2 Drucksache 18/1077 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Wie sind die im laufenden Zielabweichungsverfahren festgelegten Größen der geplanten Verkaufsflächen und Sortimente? Antwort: Dem Zielabweichungsverfahren liegen folgende Pläne zur Erweiterung der Verkaufsflächen der Firma Dodenhof in den Warengruppen Möbel und Einrichtung, Bekleidung/Textilien/Schuhe/Lederwaren und Sportartikel um bis zu 12.200 m2 zugrunde:  Möbel und Einrichtung (einschließlich Randsortimente): Erweiterung der bestehenden Verkaufsflächen (VKF) von 40.000 m2 um 6.500 m2 auf bis zu 46.500 m2.  Bekleidung/Textilien/Schuhe/Lederwaren: Erweiterung der bestehenden VKF von 5.900 m2 um 5.300 m2 auf bis zu 11.200 m2.  Festsetzung des zulässigen Verkaufsflächenanteils für die Randsortimente Parfümerieartikel sowie Optik, Uhren, Schmuck auf jeweils max. 7% der vorhandenen Verkaufsfläche des Kernsortiments, höchstens jedoch 550 qm VKF je Randsortiment;  Sportartikel: Erweiterung der bestehenden VKF von 2.200 m2 um 400 m2 auf bis zu 2.600 m2 und Festsetzung der zulässigen Höchstverkaufsfläche für Sportbekleidung auf unverändert 1.080 m2. 3. Welche Gründe liegen vor für die Differenz der ursprünglichen und der derzei- tigen Planung? Antwort: Die Landesregierung hat erst nach Verzicht auf die Planungen zur Neuansiedlung der Warengruppe Elektrowaren mit bis zu 2.500 m2 und zur Erweiterung der Verkaufsflächen in den Warengruppen Optik, Uhren, Schmuck und Gesundheit / Körperpflege um zusammen bis zu 1.000 m2 sowie der deutlichen Reduzierung der geplanten Verkaufsflächenerweiterung in der Warengruppe Bekleidung / Textilien / Schuhe / Lederwaren um 1.050 m2 Perspektiven für ein ergebnisoffenes Zielabweichungsverfahren gesehen. 4. Wie beurteilen die Nachbargemeinden und die darüber hinaus zu beteiligen- den Kommunen die Erweiterungsabsichten der Firma Dodenhof, insbesondere die Stadt Kaltenkirchen als Antragssteller? Antwort: Die Nachbargemeinden und die darüber hinaus zu beteiligenden Kommunen bewerten die Erweiterungsabsichten der Firma Dodenhof ganz überwiegend negativ . Die Stadt Kaltenkirchen unterstützt als Trägerin der Bauleitplanung und Antragstellerin des Zielabweichungsverfahrens die Erweiterungsabsichten der Firma Dodenhof. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1077 3 5. Warum und wie lange verzögert sich eine Entscheidung der Landesregierung in dieser Sache über den vom Ministerpräsidenten angekündigten Termin? Antwort: Die Prüfungen, ob eine Zielabweichung zulässig ist oder nicht, dauern noch an. Neben der sorgfältigen fachlichen und rechtlichen Würdigung der im Zielabweichungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen und der dazu erfolgten Erklärung / Gegenstellungnahme der Stadt Kaltenkirchen bzw. der Firma Dodenhof sind auch die rechtlichen Anforderungen an eine Zielabweichung sorgfältig zu prüfen. Im Zuge dieser Prüfungen hat die Landesplanung die Stadt Kaltenkirchen bzw. die Fa. Dodenhof aktuell noch um eine Ergänzung ihrer Erklärung / Gegenstellungnahme gebeten. Die Benennung eines konkreten Termins für eine verbindliche Entscheidung ist vor diesem Hintergrund weiterhin nicht möglich. Nach wie vor werden der Abschluss der Prüfungen und die Entscheidung im Zielabweichungsverfahren so zügig wie möglich erfolgen.