SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1078 18. Wahlperiode 13-08-30 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen und Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Förderung interkommunales Gewerbegebiet Schleswig-Schuby 1. Welche Fördermöglichkeiten sieht die Landesregierung für die Infrastrukturförde- rung des interkommunalen Gewerbegebietes Schleswig-Schuby? Antwort: Im Rahmen des Zukunftsprogramms Wirtschaft (ZPW) können Kommunen nach der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur vom 16.11.2007 (Amtsbl. Schl.-H. S. 1249) Zuschüsse für die Erschließung von Gewerbegebieten erhalten. 2. Welche Fördermöglichkeiten sieht die Landesregierung hinsichtlich der einzelbe- trieblichen Förderung ansiedlungswilliger Betriebe dort? Antwort: Aktuell ist dem Land kein entsprechender Förderantrag im Rahmen der einzelbetrieblichen Förderung bekannt. Im derzeitigen Förderprogramm ist eine Förderung nur im Ausnahmefall möglich, da es einen generellen Antragsannahmestopp gibt. Eine Ausnahme wird nur beim Vorliegen eines besonderen landespolitischen Interesses bejaht. Zurzeit werden die Förderregularien für die neue Förderperiode, die ab 01.01.2014 beginnt, entwickelt. Des Weiteren stehen ansiedlungswilligen Unternehmen die Förderinstitute des Landes mit ihren Instrumenten zur Verfügung (Investitionsbank SchleswigHolstein , Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH). Drucksache 18/1078 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Stehen im Haushaltsentwurf 2014 Haushaltsmittel für die Förderung der Erschießung des interkommunalen Gewerbegebietes Schleswig-Schuby zur Verfügung? Wenn ja, bei welcher Haushaltsstelle, für welche Zwecke und in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Nein, im Haushaltsentwurf 2014 sind keine Haushaltmittel für das Projekt „interkommunales Gewerbegebiet Schleswig-Schuby“ vorgesehen, da ein entsprechender Antrag dem MWAVT zwar vorliegt, allerdings ist dieser vor dem Hintergrund fehlender Planungsunterlagen noch nicht bewilligungsreif. 4. Stehen im Haushaltsentwurf 2014 Haushaltsmittel für eine einzelbetriebliche Förderung ansiedlungswilliger Betriebe im Gewerbegebiet Schleswig-Schuby zur Verfügung? Wenn ja, bei welcher Haushaltsstelle, für welche Zwecke bzw. Maßnahmen und in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die derzeitige Förderrichtlinie für die einzelbetriebliche Förderung läuft Ende 2013 aus. Eine Verlängerung ist grundsätzlich bis zum 30.06.2014, dem Zeitpunkt des Auslaufens entsprechender beihilferechtlicher Rahmenbedingungen der EU, möglich. Voraussetzung ist die Verlängerung des Koordinierungsrahmens der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ (GRW). Eine Verbindung für mögliche Projekte in einzelnen Gewerbegebieten ist förderund haushaltsrechtlich nicht möglich.