SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1079 18. Wahlperiode 3. September 2013 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Personalentwicklung in der Staatskanzlei Vorbemerkung des Fragestellers: Ausweislich des Stellenplanes/der Stellenübersicht der Staatskanzlei zum Haushalt 2014 soll die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Beamte und Arbeitnehmer) von 143 in 2013 um 35 Stellen auf 178 in 2014 ansteigen. 1. Wie viele Personalstellen werden aus anderen Ministerien an die Staatskanzlei übertragen und wie viele Stellen werden neu geschaffen? Antwort: Im Rahmen der Änderung der Geschäftsverteilung sind zum 01. April 2013 insgesamt 33 Stellen vom Innenministerium an die Staatskanzlei übertragen worden (vgl. Bekanntmachung des Ministerpräsidenten nach § 27 Abs. 1 Satz 2 Landesverwaltungsgesetz vom 19. März 2013, Gesetz- und Verordnungsblatt für SchleswigHolstein 2013, S. 121). Darüber hinaus wurden mit dem Haushaltsentwurf 2014 fünf neue Stellen in den Stellenplan der Staatskanzlei aufgenommen. Unter Berücksichtigung der drei vollzogenen Stellenreduzierungen ergibt sich somit ein Anstieg um 35 Stellen. Drucksache 18/1079 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Welche konkreten Aufgaben sollen (jeweils einzeln aufgeführt) die übertragenen Stellen in der Staatskanzlei wahrnehmen und wie begründet die Landesregierung diese Aufgaben? Antwort: An die Staatskanzlei übertragene Fachaufgaben; geordnet nach Organisationsstruktur Wahrzunehmende Aufgaben Chief Information Officer Leitung Zentrales IT-Management Schleswig-Holstein, Verantwortung für Einzelplan 14, Verantwortung Integriertes Sicherheitsmanagement IT-Gesamtstrategie, ITFinanzen , IT-Controlling und IT-Gremien IT-Strategie des Landes, Kooperationen, IT-Recht einschl . Rechtsaufsicht EA-SH und Dataport, zentrales Vertrags- und Lizenzmanagement, Zentrales ITBeschaffungsmanagement , Finanzmanagement Einzelplan 14, Geschäftsstelle IT-Beauftragtenkonferenz, IT-Planungsrat, Landes-IT-Rat, IT-Harmonisierung Kommunen Standard ITFunktionalitäten und übergreifende Organisation Verfahrensverantwortung für Standardfunktionalitäten wie E-Akte, Landesportal, Extranet SHIP, Personalverwaltungssystem , Zeitsystem, Zuständigkeitsfinder; Verfahrensverantwortung für E-Gov-Infrastrukturen wie GovernmentGateway, DVDV, Governikus, Nachrichtenbroker ; Informationsarchitektur und Datenmanagement ; Ressortübergreifende Organisation, Organisationsstrategie ; Gemeinsame Geschäftsordnung, Aktenordnung Standard IT-Arbeitsplatz, Standard IT-Infrastruktur und Kommunale IT Bürokommunikationsinfrastruktur; Landessprach- und Datennetz; Telefonie; D115; Integriertes Sicherheitsmanagement Organisation Landesverwaltung , Wirtschaftlichkeitsbetrachtung , Prozessoptimierung , E-Akte, Wohnraumarbeit Organisationsentwicklung, Projektunterstützung, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen ; Projekt Einführung E-Akte; Projekt Landeseinheitlicher Aktenplan Ressortübergreifende Fortbildung Ressortübergreifende Fortbildung, Grundsatzfragen der Fortbildung, Vorsitz des Arbeitskreises Fortbildung, Qualifizierungslehrgänge für Tarifbeschäftigte, Arbeitsgemeinschaften aller Laufbahngruppen Öffentliches Dienstrecht Grundsatzfragen und Fortentwicklung des Allgemeinen Statusrechts, Unterausschuss „Personal und öffentliches Dienstrecht“ des Arbeitskreises VI der IMK – Bereich „Öffentliches Dienstrecht“, Beteiligung nach § 93 LBG, Rechtsschutzrichtlinien; Laufbahnrecht, Allgemeine Laufbahnverordnung, Laufbahnrechtliche Fragen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen; Arbeitszeit - und Urlaubsrecht, Mutterschutzrecht, Elternzeit ; Geschäftsstelle des Landesbeamtenausschus- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1079 3 ses, Beurteilungswesen, Jubiläumsrecht, Arbeitsschutzrecht , Nebentätigkeitsrecht, Personalaktenrecht; Personalvertretungsrecht, Recht der Schwerbehinderten im öffentlichen Dienst Die Aufgaben wurden vor dem 01. April 2013 im Geschäftsbereich des Innenministeriums wahrgenommen. 3. Welche konkreten Aufgaben sollen (jeweils einzeln aufgeführt) die neu geschaffenen Stellen in der Staatskanzlei wahrnehmen und wie begründet die Landesregierung diese Aufgaben? Antwort: Das Zentrale IT-Management Schleswig-Holstein und die übergreifende Organisation wurden mit ihren Aufgaben mit Wirkung vom 01. April 2013 aus dem Innenministerium in die Staatskanzlei verlagert und dort organisatorisch mit den Bereichen Ressortübergreifende Personalangelegenheiten, Öffentliches Dienstrecht und Zentrales Personalmanagement sowie dem Projekt KoPers als „Stabsbereich für Zentrale IT-, Organisations- und Personalentwicklung“ zusammengeführt. Personal und Stellen sind dabei der Aufgabenverlagerung gefolgt. Die in den Haushaltsentwurf 2014 aufgenommenen Stellen sollen dazu dienen, den deutlich wachsenden Aufgabenumfang im Bereich IT-Management und Organisationsentwicklung aufzufangen. Dieser ist ausgelöst einerseits durch die Herausforderungen des Personalabbaupfades sowie die damit verbundene Notwendigkeit von Reorganisationsmaßnahmen. Dieser ist andererseits ausgelöst durch die verstärkten Anstrengungen hinsichtlich der Einführung medienbruchfreier elektronischer Verwaltungsarbeit , der steigenden Anforderungen an IT-Lösungen sowie der Strategie der Standardisierung und Zentralisierung im IT-Management mit dem Ziel, den Aufgabenbestand und -zuwachs mit der geforderten Qualität effektiv und effizient zu bewältigen . 4. Führt die Übertragung der Stellen in die Staatskanzlei zu einer Entlastung hinsichtlich des Stellenplanes und der tatsächlichen Kosten in den übertragenden Ministerien und wenn ja in welcher Höhe? Antwort: Die Stellen und das entsprechende Personalbudget wurden vom Innenministerium an die Staatskanzlei übertragen. Die Übertragungen werden bei den Titeln 0301 422 01 (Übertrag von 19 Stellen und 935,8 T€) und 0301 428 01 (Übertrag von 14 Stellen und 771,4 T€) ausgewiesen. Die Haushaltsansätze des Innenministeriums wurden für das Haushaltsjahr 2014 bei den Titeln 0401 422 01, 0401 428 01, 0401 422 70 und 0401 428 70 entsprechend angepasst. Drucksache 18/1079 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 5. Werden die Kosten für die neu geschaffenen Stellen in der Staatskanzlei an anderer Stelle im Landeshaushalt bzw. im Stellenplan aufgefangen, wenn ja in welcher Höhe bzw. Stellenanzahl? Wenn nein, warum nicht und welche zusätzlichen Kosten (Personal- und Sachkosten) sind mit den neuen Stellen verbunden? Antwort: Die erforderliche Ausfinanzierung der neu aufgenommenen Stellen macht eine vorübergehende Anpassung des Personalbudgets der Staatskanzlei erforderlich. Zwei der neu aufgenommenen Stellen sind mit kw-Vermerk ausgebracht und entfallen samt Budget am 31.12.2016. Der Stellenabbaupfad der Staatskanzlei wird sich zusätzlich um zwei weitere Stellen erhöhen, die bis 2020 abgebaut werden. Die Einsparverpflichtung für die verbleibende Stelle wird vom Finanzministerium übernommen , sodass die Einhaltung der Stellenabbaupfade insgesamt sichergestellt ist.