SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1080 18. Wahlperiode 13-09-05 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Schäden an der Rader Hochbrücke 1. Welche Schäden wurden an der Rader Hochbrücke konkret festgestellt? Bitte detailliert auflisten. Antwort: Im Rahmen der aktuell laufenden Instandsetzungsarbeiten wurden an den Pfeilerköpfen folgende Schäden festgestellt: - Betonfehlstellen bis ca. 40 cm Tiefe unterhalb der massiven Pfeilerköpfe in den Pfeilerwänden, - abgetrennte innere Pfeilerwandbewehrung in den zuvor genannten Bereichen , - Risse in Außenflächen der Stahlbetonwände (Pfeilerkopfbereiche). 2. Geht die Landesregierung davon aus, dass nach Abschluss der Sanierungsarbeiten die Brücke wieder uneingeschränkt für den Verkehr freigegeben werden kann? Falls nein, für welche Art von Fahrzeugen bleibt die Rader Hochbrücke dauerhaft gesperrt? Antwort: Ja. Drucksache 18/1080 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Ist nach Auffassung der Landesregierung eine vorzeitige Freigabe aller vier Fahrstreifen auf der Rader Hochbrücke schon vor Abschluss der Gesamtsanierungsmaßnahme möglich? Falls ja, welche konkreten Sanierungsarbeiten müssen abgeschlossen sein, um eine vorläufige Freigabe aller vier Spuren a. für PKW b. für LKW c. Schwertransporte zu ermöglichen? Falls nein, bitte begründen. Antwort: Nein Begründung : Der eingebaute Betonersatz muss ausreichend erhärtet sein, bevor eine zusätzliche Verkehrsbelastung statisch vertreten werden kann. 4. Wie schätzt die Landesregierung die Lebensdauer der Brücke nach Sanierung ein? Antwort: Die laufende Instandsetzung ist eine grundsätzliche Voraussetzung für die weitere verkehrliche Nutzung der Brücke. Entscheidend für die Beurteilung der weiteren Nutzungsdauer des Bauwerkes sind jedoch noch ausstehende Ergebnisse der zurzeit laufenden statischen Nachrechnung des Bauwerkes nach der Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand des BMVBS (sogenannte Nachrechnungsrichtlinie) und weiterer Untersuchungen.