SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1085 18. Wahlperiode 13-09-05 Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Jensen und Astrid Damerow (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Ortsumgehung Hattstedt - Bredstedt Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung weist darauf hin, dass sie den Planfeststellungsbeschluss vom 30. März 2012 für den Neubau der B 5 östlich der Orte Bredstedt, Breklum, Struckum und Hattstedt nicht aufgehoben hat. Allerdings sind gegen diesen Planfeststellungsbeschluss Klagen erhoben worden. Um einigen Klagen zu begegnen, sieht die Landesregierung ein Planänderungsverfahren vor und hat daher den Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses ausgesetzt. 1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit dem von ihr aufgehobenen Planfeststellungsbeschluss im Jahr 2012 für die Ortsumgehung Hattstedt – Bredstedt ergriffen, um Baurecht für dieses Teilstück der B 5 zu schaffen? Antwort: Der am 30. März 2012 erlassene Planfeststellungsbeschluss für die Verlegung der B 5 zwischen Hattstedt und Bredstedt wurde beklagt und die sofortige Vollziehbarkeit ausgesetzt. Daraus ergab sich die Notwendigkeit, ein Planänderungsverfahren vorzubereiten und einzuleiten, um eine möglichst einvernehmliche Lösung mit den Klägern zu erreichen. Wesentlicher Bestandteil des Änderungsverfahrens ist die rechtssichere Erschließung aller (landwirtschaftlichen) Flächen, die ursprünglich über die parallel laufenden Flurbereinigungsverfahren erfolgen sollte. Da jedoch das nördliche der drei Flurbereinigungsverfahren keine Aussicht auf Einigung auf Basis des freiwilligen Landtausches erwarten ließ, werden nunmehr diese Fragen in diesem Änderungsverfahren aufgegriffen. Drucksache 18/1085 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Zu welchem Ergebnis hat die Prüfung der Varianten insbesondere im Bereich B 5/ K 2 geführt? Antwort: In dem Planänderungsverfahren sind keine Veränderungen in diesem Bereich vorgesehen. Unabhängig von diesem Planänderungsverfahren laufen jedoch Verhandlungen zwischen der Region, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie (MWAVT) und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) mit dem Ziel hier eine einvernehmliche Anschlussstellenkonzeption zu vereinbaren. 3. Plant die Landesregierung, dass Angebot des Vereins Infrastruktur Vestkysten/ Westküste anzunehmen, sich an der Finanzierung der Planung zur Ortsumgehung zu beteiligen? Antwort: Seitens des MWAVT würde eine Vorfinanzierung von Bauvorbereitungsleistungen durch den Verein Infrastruktur Vestkysten/Westküste nur angenommen werden, wenn die bauliche Umsetzung durch das BMVBS mittels Einstellung des Projektes in den Straßenbauplan sichergestellt wird. Letzteres ist bisher nicht der Fall. 4. Bis wann plant die Landesregierung das gestoppte Planfeststellungsverfahren wieder aufzunehmen und welche weiteren Planungsschritte sind im Anschluss daran vorgesehen? Bitte tabellarisch darstellen. Antwort: Das sich zurzeit in Vorbereitung befindliche Planänderungsverfahren soll im November 2013 eingeleitet werden. Nach den üblichen Schritten im Ablauf eines solchen Verfahrens (Auslegung der Unterlagen, Einwendungsfrist, Erwiderung der Einwendungen und Stellungnahmen, Erörterung, Beschlussfassung) ist der Erlass des Planfeststellungsbeschlusses für voraussichtlich Juli 2014 vorgesehen. Falls keine neuen Klagen eingehen und die Klagen des vorangegangenen Beschlusses vom 30. März 2012 zurückgezogen bzw. durch das Gericht beschieden werden und durch das BMVBS die Finanzierung sichergestellt wird, kann die bauliche Realisierung erfolgen. Es wird davon ausgegangen, dass eine Teilung der Maßnahme in mehrere Abschnitte erfolgen wird, damit möglichst zeitnah nach dem Planfeststellungsbeschluss ein Abschnitt voraussichtlich im Norden begonnen werden kann. 5. Wie bewertet die Landesregierung die Studie „Infrastruktur und ökonomische Entwicklung entlang der Westküste“ vor dem Hintergrund des von ihr gestoppten Planfeststellungsverfahrens? Antwort: Die Landesregierung hat das Planfeststellungsverfahren nicht gestoppt.