SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1089 18. Wahlperiode 2013-09-06 Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Kumbartzky (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Einbindung des Mitteldeiches 1147 bei Wedel in den Generalplan Küstenschutz Vorbemerkung des Fragestellers: Der Mitteldeich 1147 wurde trotz mehrfacher Hinweise nicht in den Generalplan Küstenschutz aufgenommen. 1. Warum wurde der Mitteldeich 1147 bei Wedel nicht in den Generalplan Küstenschutz aufgenommen? Der Mitteldeich 1147 wurde in den Generalplan Küstenschutz des Landes SchleswigHolstein – Fortschreibung 2013 (GPK) aufgenommen (Kap. 7.3: „Mitteldeiche“ und in der Anlage 3). 2. Welche Höhe hat der Mitteldeich 1147 bei Wedel? Die Kronenhöhe des Mitteldeiches 1147 liegt im Mittel bei Normalhöhennull (NHN) +5,46 m. 3. Ist die derzeitige Höhe des Mitteldeiches 1147 aus Sicht der Landesregierung ausreichend ? Wenn ja, auf welcher Grundlage kommt die Landesregierung zu dieser Einschätzung? Die derzeitige Höhe ist aus Sicht der Landesregierung ausreichend. Zur Ermittlung von Referenzwasserständen für die Mitteldeiche wurde ein Deichbruchszenario entwickelt und angewandt. Eine ausführliche Beschreibung des Verfahrens ist in Kap. 7.3 GPK enthalten. Der Referenzwasserstand im Bereich des Mitteldeiches 1147 würde demnach (im sehr unwahrscheinlichen Fall eines Bruches des Drucksache 18/1089 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Landesschutzdeiches an der Haseldorfer Binnenelbe) eine Höhe von NHN +4,64 m erreichen. Dieser Wasserstand liegt deutlich (0,8 m) unter der mittleren Höhe des Mitteldeiches 1147. 4. Wer ist für die Unterhaltung des Mitteldeiches 1147 zuständig? Die Unterhaltung des Mitteldeiches liegt in der Zuständigkeit der Stadt Wedel.