SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1092 18. Wahlperiode 2013-09-06 Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Günther (CDU) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Unterstützung der Arbeit der DLRG 1. a) Beabsichtigt die Landesregierung entsprechend der Zusage des Minister- präsidenten Torsten Albig auf der Haupttagung der DLRG am 27. April 2013 in Kiel, die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) Schleswig-Holstein als Organisation im Katastrophenschutz anzuerkennen? Antwort: Die DLRG ist eine private Organisation mit Einheiten und Einrichtungen, die zur Katastrophenbekämpfung allgemein geeignet sind und die bereits in den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Stormarn und Pinneberg beim Katastrophenschutz mitwirkt. Für die Mitwirkung von Einheiten und Einrichtungen privater Träger ist deren Anerkennung durch die untere Katastrophenschutzbehörde, d. h. die Kreise, Voraussetzung. In den vorab genannten Kreisen ist diese Anerkennung erteilt worden. Soweit eine Mitwirkung der DLRG in anderen Kreisen angestrebt wird, ist die Anerkennung dort zu beantragen. b)Wann wird diese Anerkennung erfolgen? Antwort: Siehe Antwort zu a). 2. a) Beabsichtigt die Landesregierung entsprechend der Zusage des Ministerpräsidenten Torsten Albig auf der Haupttagung der DLRG am 27. April 2013 in Drucksache 18/1092 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Kiel, die Aufnahme der Wasserrettung der DLRG in den Rettungsgesetzen des Landes vorzusehen? Antwort: Die Novellierung des Rettungsdienstgesetzes ist Gegenstand des Arbeitsprogramms der Landesregierung für die laufende Legislaturperiode. Im Rahmen dieser Novellierung wird auch die Frage möglicher Regelungen zur Wasserrettung geprüft werden. b) Wann ist mit der Gesetzesinitiative der Landesregierung zu rechnen? Antwort: Siehe Antwort zu a). 3. a) Hat es bereits Gespräche für diese beiden Initiativen zwischen der DLRG Schleswig-Holstein und dem Innenministerium bzw. dem Ministerin für Soziales , Gesundheit, Familie und Gleichstellung gegeben? Antwort: Zur Frage möglicher Regelungen zur Wasserrettung hat es bereits ein Gespräch mit der Vertretung des Landesverbandes Schleswig-Holstein der DLRG gegeben. b) Wenn nein: Hat der Ministerpräsident sich persönlich für die Lösung der in den fragen 1 und 2 angesprochenen Themen in den Ministerien eingesetzt? c) Wenn ja: Welche Ergebnisse haben diese Gespräche in Bezug auf die in den Fragern 1 und 2 angesprochenen Sachverhalten? Antwort: In dem v. g. Gespräch ist mit der Vertretung des Landesverbandes SchleswigHolstein der DLRG verabredet worden, die Frage der Notwendigkeit und der Machbarkeit einer Regelung zur Wasserrettung im Rettungsdienstgesetz weitergehend zu erörtern. Ein nächstes Gespräch ist bereits terminiert.