SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1098 18. Wahlperiode 27.08.2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Nicolaisen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Sanierungsstau bei Sportstätten und Bädern in Schleswig-Holstein Vorbemerkung: Der organisierte Sport beklagt zunehmend den baulichen Zustand der Sportstätten. Die Sanierung sowohl der öffentlichen als auch der vereinseigenen Sportanlagen ist für die Vereine und Fachverbände ein elementares Zukunftsthema. Um auch künftig eine funktionale, attraktive und möglichst sportartenspezifische so- wie auch nachhaltige Sportstätteninfrastruktur im Land Schleswig-Holstein flächen- deckend vorhalten zu können, bedarf es verstärkter Anstrengungen von allen Betei- ligten – Land - Kommunen - Sportvereine- und verbände sowie Wirtschaft. Dies vorausgeschickt, frage ich die Landesregierung: 1. Wie stellen sich der bauliche Zustand und der notwendige Investitionsbedarf von Sportanlagen in Schleswig-Holstein dar? a. bei den Sportstätten, die im Besitz des Bundes oder mit Bundesmitteln finanziert worden sind; b. bei den Sportstätten und Bädern, die im Besitz des Landes Schleswig- Holstein oder mit Landesmitteln finanziert worden sind; c. bei den Sportstätten und Bädern der Städte und Gemeinden im Land. Drucksache 18/1098 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: a) Öffentlich zugängliche Sportstätten im Besitz des Bundes sind in SchleswigHolstein nicht vorhanden. Die Sportanlagen der Bundesstützpunkte für Segeln in Kiel und Rudern in Ratzeburg befinden sich in kommunalem Eigentum. Der bauliche Zustand ist gut. Notwendige Sanierungen und Modernisierungen werden jährlich zwischen Bund, Land und Kommune festgelegt. Die Kosten hierfür werden aus Mitteln des „Programms des Bundesministeriums des Innern zur Förderung des Leistungssports sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports auf nationaler und internationaler Ebene“ sowie aus Sportfördermitteln des Landes und Eigenmitteln der Landeshauptstadt Kiel bzw. der Stadt Ratzeburg getragen. Von den Hochschulen des Landes verfügt lediglich die Christian-AlbrechtsUniversität zu Kiel über vollständig eigene Sportstätten. Diese wurden in den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts aus Mitteln des Hochschulbauförderungsgesetzes (HBFG) jeweils zur Hälfte von Bund und Land finanziert . Die voraussichtlichen Kosten für eine vollständige, auch energetische Sanierung sind von der GMSH auf rund 25 Mio. Euro reine Baukosten geschätzt . Für die Universität Flensburg wurde in die 2001 fertiggestellte „Campushalle“ in Flensburg ebenfalls mit HBFG-Mitteln eine sog. Einfeldhalle integriert, Sanierungsbedarf besteht derzeit nicht. Die übrigen Hochschulen haben keine eigenen Sportstätten. b) Siehe Antwort zu a). Darüber hinaus befinden sich keine Sportstätten im Landesbesitz . In den Jahren 2009 - 2013 wurden Umbaumaßnahmen an der Landesturnschule des Schleswig-Holsteinischen Turnverbandes in Trappenkamp aus Sportfördermitteln des Landes gefördert. Weiterer Sanierungsbedarf besteht dort derzeit nicht. Das Land Schleswig-Holstein hat die Förderung von Investitionsmaßnahmen bei verbands- und vereinseigenen Sportstätten aus Landesmitteln dem Landessportverband übertragen. Der bauliche Zustand dieser Sportstätten bzw. der notwendige Investitionsbedarf ist nicht bekannt. Aus dem dem Landessportverband gemäß Artikel1, §§ 8, 9 des Gesetzes zur Änderung glücksspielrechtlicher Gesetze vom 1.Februar 2013 zustehenden Betrag werden mindestens 1,6 Mio. Euro für Investitionen in den Neubau, die Sanierung und die Verbesserung von verbands- und vereinseigenen Sportstätten zur Verfügung gestellt. c) Aktuelle statistische Daten liegen dem Land hierzu nicht vor. Eine Abfrage bei den Städten und Gemeinden war im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht möglich. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1098 3 2. Welche konkreten Investitionsmaßnahmen plant die Landesregierung unter- stützend für die Kommunen, um dafür Sorge zu tragen, dass die „Bugwelle“ bei den Ersatzinvestitionen nicht stetig größer wird? Antwort: Die Landesregierung verfügt über kein spezifisches Förderprogramm für die Sa- nierung oder Modernisierung von kommunalen Sportstätten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, zinsgünstige Darlehen aus dem Kommunalen Investitionsfonds für diese Investitionsmaßnahmen zu beantragen. Auch im Rahmen der Städtebauförderung wird im Einzelfall Sportstätteninfra- struktur gefördert. 3. Gibt es einen Maßnahmenplan, welcher die sukzessive Auflösung des Sanie- rungsstaus ermöglichen soll? a. Wenn ja, wie sieht dieser Maßnahmenplan hinsichtlich Mittelbedarf und Umsetzungszeitpunkt konkret aus? b. Wenn nein, weshalb entwickelt die Landesregierung keinen Maßnah- menplan? c. Teilt die Landesregierung die Auffassung von Experten, dass ein stets fortzuschreibender Bericht zur Situation des baulichen Zustandes der Sportstätten im Land und ein darauf aufbauendes Sanierungspro- gramm dringend nötig ist, um die „Bugwelle“ beim Ersatzinvestitions- bedarf nicht noch größer werden zu lassen? Antwort: a) und b) Siehe Antwort zu 2. c) Der Landesregierung sind weder entsprechende Expertenmeinungen bekannt noch liegen aktuelle Daten über eine mögliche „Bugwelle“ betreffend einen möglichen Ersatzinvestitionsbedarf vor. 4. Welche Sportanlagen und Bäder sind so stark abgängig, dass diese vor einer Schließung stehen? Antwort: Siehe Antwort zu 1c). Drucksache 18/1098 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 5. Nach welchen Kriterien werden die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel zur Sanierung von vereinseigenen und öffentlichen Sportstätten verteilt? a. Wer erarbeitet diese Kriterien und inwiefern werden die Vertreter des organisierten Sportes und der Kommunen eingebunden? b. Inwiefern werden die Einwohnerzahl respektive der prozentuale Anteil der Vereinsmitglieder sowie der Anteil von Kindern- und Jugendlichen bei der Vergabe berücksichtigt? c. Wie erfolgt das Verfahren der Mittelvergabe konkret und wie werden die Kommunen in diesen Prozess eingebunden? Antwort: Siehe Antwort zu 1 b) und c). Für die Investitionsförderung betreffend verbands- und vereinseigene Sportstät- teninfrastruktur gelten daher die Fördergrundsätze des LSV-Finanzausschusses. Grundlage für eine mögliche Förderung bildet die "Richtlinie über die (Projekt) Förderung des Landessportverbandes Schleswig-Holstein".