1 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1102 18. Wahlperiode 13-08-29 Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Freie Berufe in Schleswig-Holstein Drucksache 18/571 Federführend ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen des Fragestellers ............................................................................. 6 Vorbemerkungen der Landesregierung ....................................................................... 7 I Grundlagen ........................................................................................................... 8 1. Wie definiert die Landesregierung den Begriff „Freier Beruf“? ..................... 8 2. Welche Berufe bzw. Berufsgruppen ordnet die Landesregierung den Freien Berufen in Hauptgruppen als auch den Hauptgruppen untergeordneten Einzelgruppen zu? ............................................................... 8 II Situation der Freien Berufe in Schleswig-Holstein .............................................. 10 3. Wie viele Freiberufler sind in welchen Haupt- und Einzelgruppen selbstständig und unselbstständig tätig? ...................................................... 10 4. Wie hat sich die Anzahl der selbstständigen und unselbstständigen Freiberufler in den letzten zehn Jahren entwickelt? Welche Gründe gibt es aus Sicht der Landesregierung für diese Entwicklung? ............................ 11 5. Wie viele Angestellte (ohne Auszubildende) werden von Freiberuflern nach Branchen in den letzten zehn Jahren beschäftigt? Bitte tabellarisch darstellen. ..................................................................................................... 15 6. Wie viele dieser Angestellten sind davon sozialversicherungspflichtig beschäftigt? Wie viele arbeiten in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen oder Teilzeit? Darstellung tabellarisch getrennt nach Männern und Frauen, mit und ohne Migrationshintergrund in absoluten Zahlen und in Prozent. .............................................................. 15 7. Welche Gründe gibt es aus Sicht der Landesregierung für die Entwicklung in Bezug zu Frage 5 und 6? ...................................................... 16 8. Wie viele Ausbildungsplätze werden durch Freiberufler in SchleswigHolstein angeboten, wie viele Ausbildungsplätze werden davon in Teilzeit angeboten und welchen Anteil hat die Zahl der Auszubildenden an den insgesamt bei den Freien Berufen Beschäftigten? Tabellarische Darstellung nach Branchen. .......................................................................... 16 9. Wie hat sich die Ausbildungssituation in den letzten 10 Jahren entwickelt? Welche Gründe gibt es aus Sicht der Landesregierung für diese Entwicklung? ....................................................................................... 17 10. Wie hoch ist der Anteil der Frauen bei den Freiberuflern und bei deren Angestellten? Welche Gründe gibt es aus Sicht der Landesregierung für diese Entwicklung? ....................................................................................... 17 11. Wie steht Schleswig-Holstein bei den Fragen 3-10 im Vergleich zu den anderen Bundesländern und zum Bundesdurchschnitt da? .......................... 19 12. Wie wirkt sich der demographische Wandel auf die künftige Fachkräftesituation der Freien Berufe in Schleswig-Holstein aus? ............... 20 III Freie Berufe und Staat ........................................................................................ 21 13. Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen behindern aus Sicht der Landesregierung eine positive Entwicklung der Freien Berufe und wie plant die Landesregierung, diese Situation zu verbessern? .......................... 21 14. Entbürokratisierung und Verschlankung der Verwaltungsstrukturen helfen den Bürgern. Was plant die Landesregierung in Zukunft, um den Prozess der Entbürokratisierung unter Einbeziehung der Freien Berufe konsequent fortzusetzen? ............................................................................. 22 15. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern? ................................................ 24 16. Wie hoch ist der Anteil der Freien Berufe am Gesamtsteueraufkommen in Schleswig-Holstein und wie hat sich der Anteil in den letzten 10 Jahren entwickelt? .................................................................................................... 25 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 3 17. Welche Probleme ergeben sich aus Sicht der Landesregierung für Anwälte, Ärzte und Journalisten durch das neue BKA-Gesetz, das Telekommunikationsgesetz und die geänderte Strafprozessordnung? Was plant die Landesregierung, um den absoluten Vertrauensschutz für Berufsgeheimnisträger auf alle Freiberufler auszudehnen? .......................... 25 18. Welche Behörden und Ämter des Landes Schleswig-Holstein sind besonders auf die Arbeit der Freien Berufe angewiesen und wie viele Haushaltsmittel wurden den jeweiligen Behörden und Ämtern bereitgestellt? Bitte tabellarisch darstellen. ................................................... 26 19. Welche Möglichkeiten haben Freiberufler bei der Beantragung von Kurzarbeit für ihre Angestellten? ................................................................... 30 20. Welche Aspekte des Landesentwicklungsplans (LEP) betreffen insbesondere die Freien Berufe und wie beabsichtigt die Landesregierung, die Belange der Freien Berufe im nächsten LEP zu berücksichtigen? ........................................................................................... 30 21. Wie beurteilt die Landesregierung die Auswirkungen des neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrages für Freiberufler und sind nach Auffassung der Landesregierung Nachbesserungen notwendig? ................. 31 22. Sind der Landesregierung Sachverhalte aus Fachdisziplinen bekannt, bei denen Schleswig-Holsteinische Akteure aus Freien Berufen Wettbewerbsnachteile gegenüber Wettbewerbern aus anderen Bundesländern haben? Falls ja, welche sind dies? ...................................... 31 23. Verfolgt die Landesregierung das Ziel, bei der Vergabe von Planungsleistungen z.B. durch eine fachplanerweise Vergabe, im Gegensatz zur Vergabe von Generalplanerleistungen, besonders schleswig-holsteinische Freiberufler zu berücksichtigen? ............................. 31 IV Freie Berufe und ihre gesellschaftliche Funktion ................................................. 32 24. Welche wichtigen gesellschaftlichen Funktionen übernehmen die Freien Berufe aus Sicht der Landesregierung? ........................................................ 32 25. Welche Funktionen übernehmen die Freien Berufe bei der flächendeckenden Leistungsversorgung unterschiedlicher Dienstleistungen? ......................................................................................... 33 26. Wie beurteilt die Landesregierung diesbezüglich die Bedeutung der Freien Berufe für den ländlichen Raum? ...................................................... 34 27. In welchen Bereichen besteht bzw. entwickelt sich aus Sicht der Landesregierung eine Unterversorgung mit freiberuflichen Dienstleistungen? ......................................................................................... 35 28. Worin liegen die Gründe dieser Entwicklung? .............................................. 36 29. Welche Maßnahmen unternimmt oder plant die Landesregierung, um dieser Entwicklung entgegen zu wirken? ...................................................... 38 30. Welche Chancen sieht die Landesregierung diesbezüglich durch den Zuzug qualifizierter Einwanderer?................................................................. 40 V Freie Berufe und Qualifikation ............................................................................. 40 31. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zur Qualifizierung der Freiberufler vor? Wie sind diese Erkenntnisse im Vergleich zur übrigen Bevölkerung zu bewerten? ........................................................................... 40 32. Wie viele potentielle Freiberufler (bspw. Mediziner, Juristen) erhielten 2008 in Schleswig-Holstein ein staatliches Examen? Wie hat sich diese Zahl in den letzten Jahren entwickelt? .......................................................... 43 33. Liegen der Landesregierung Zahlen vor, wie viele Absolventen nach dem Examen freiberuflich tätig werden? Wenn ja, wie war die Entwicklung der vergangenen Jahre? ..................................................................................... 44 Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 34. Welche Maßnahmen unternimmt oder plant die Landesregierung, um Absolventen, die freiberuflich tätig werden wollen, in Schleswig-Holstein zu halten? ..................................................................................................... 45 35. Plant die Landesregierung Maßnahmen, damit dieses Entwicklungspotential besser genutzt werden kann? Wenn nein, warum nicht? ............................................................................................................ 46 VI Freie Berufe, Finanzierung und Förderung ......................................................... 46 36. Welche Beratungs- und Förderinstrumente der Bürgschaftsbank, der Investitionsbank, der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft und der WTSH existieren, um die Freien Berufe durch das Land zu fördern? ........... 46 37. Wie viele Kredite und Fördermittel wurden von diesen Instituten an Freiberufler vergeben und wie hoch waren die Summen? ............................ 48 38. Wie hoch war der Anteil der Freiberufler im Vergleich zu anderen Branchen? .................................................................................................... 48 39. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob sich der Kreditzugang für Freiberufler durch die verschärften Regelungen für die Kreditvergabe (Basel II und III) in den vergangenen Jahren verschlechtert hat? Wenn ja, welche? .......................................................... 48 40. Wie viele Fördermittel hat das Land in den letzten fünf Jahren jährlich für Existenzgründungen jeweils für Männer und Frauen und für Männer und Frauen mit Migrationshintergrund zur Verfügung gestellt? ........................... 49 41. In welchen Branchen gründen Männer und Frauen? .................................... 52 VII Freie Berufe und Infrastruktur ............................................................................... 52 42. Wie schätzt die Landesregierung die Bedeutung des Breitbandausbaus für die Freien Berufe ein? ............................................................................. 52 43. Welche Infrastrukturmaßnahmen plant die Landesregierung, von denen speziell die Freien Berufe profitieren? ........................................................... 53 44. Welche Projekte fördert die Landesregierung, die die Versorgung mit Dienstleistungen von Freiberuflern insbesondere in den ländlichen Gebieten verbessert und für die Zukunft sichert? ......................................... 54 VIII Migranten ............................................................................................................ 54 45. Wie schlüsselt sich der Anteil der Migrantinnen und Migranten im Hinblick auf freiberufliche Existenzgründungen seit 2005 in SchleswigHolstein auf und wie hat sich der Anteil seitdem verändert? ......................... 54 IX Frauen ................................................................................................................. 55 46. Welche Bedeutung haben nach Auffassung der Landesregierung Existenzgründungen durch Frauen? ............................................................. 56 47. Welche jährliche Gründungsquote lässt sich nach Männern, Frauen mit und ohne Migrationshintergrund zwischen 2005 und 2012 erkennen? ......... 56 48. Wie viele Fördermittel hat das Land seit 2006 für Existenzgründungen für Frauen zur Verfügung gestellt? ..................................................................... 58 49. Wie will die Landesregierung die Rahmenbedingungen für Existenzgründungen durch Frauen verbessern? .......................................... 58 50. Wie möchte die Landesregierung eine Bewusstseinsbildung, die Eigeninitiative, Selbstbewusstsein und Anerkennung im Bereich der Unternehmensgründungen durch Frauen stärkt, unterstützen? .................... 58 51. Plant die Landesregierung Studien, um das Gründungsverhalten von Frauen und dessen Rahmenbedingungen zu erforschen? Falls ja/ nein warum? ......................................................................................................... 59 52. Wie sieht die Landesregierung die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch spezifische Kinderbetreuungsangebote berücksichtigt? ..................... 60 53. Inwiefern findet das Gründungsverhalten – Nebenerwerbs- und Teilzeitgründungen – von Frauen Beachtung bei der Vergabe von Kleinst- oder Stufenfinanzierungen? ............................................................. 60 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 5 54. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass Existenzgründungen durch Frauen ein arbeitsmarktpolitisches Instrument ist, um Frauen neue Formen und Felder der Erwerbstätigkeit zu eröffnen und damit ihre wirtschaftliche Existenz und gesellschaftliche Selbstständigkeit zu sichern? ........................................................................................................ 60 X Freie Berufe und Selbstverwaltung ..................................................................... 61 55. Welche Organisationsstrukturen haben die einzelnen Berufsgruppen der Freien Berufe? .............................................................................................. 61 56. Welche Freien Berufe verfügen über eine Gebührenordnung? Tabellarisch darstellen. ................................................................................. 62 57. Welche Auswirkungen haben nach Auffassung der Landesregierung die Gebührenordnungen bei der Verhinderung der Bildung von monopoloder oligopolartigen Strukturen? ................................................................... 63 58. Welche Vor- und Nachteile haben die Gebührenordnungen aus Sicht der Landesregierung? ......................................................................................... 63 59. Haben sich die Gebühren für die Freien Berufe in den letzten Jahrzehnten eher über- oder eher unterproportional zur allgemeinen Gebührenerhebung, etwa durch staatliche Stellen, entwickelt? .................... 64 60. Wie schätzt die Landesregierung die Auswirkungen der Gebührenordnungen auf die Angebotsqualität und den Wettbewerb ein? .... 66 61. Welchen Einfluss hat die Landesregierung auf den Erlass von Gebührenordnungen? ................................................................................... 67 62. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, bisher vom Land wahrgenommene Aufgaben auf die Selbstverwaltungseinrichtungen der Freien Berufe zu übertragen? ....................................................................... 67 XI Freie Berufe und die Europäische Union............................................................. 68 63. Welche Auswirkung hat die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie aus Sicht der Landesregierung für die freien Berufe in SchleswigHolstein ? ....................................................................................................... 68 64. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über weitere Maßnahmen der Europäischen Union zur Liberalisierung oder Regulierung der Freien Berufe? .................................................................... 69 65. Wie steht die Landesregierung zum Small Business Act der Europäischen Union und welche Auswirkungen auf die Freien Berufe erwartet sie? ................................................................................................. 70 66. Welche Probleme sieht die Landesregierung bei der europaweiten Anerkennung von Berufsausbildungen von Freiberuflern und welche Maßnahmen plant die Landesregierung zu ergreifen, um diese Probleme zu beseitigen? ............................................................................................... 71 67. Sieht die Landesregierung Hürden bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen für Einwanderer, die als Freiberufler in Schleswig-Holstein tätig werden wollen und welche Maßnahmen plant die Landesregierung zu ergreifen, um diese Hürden zu beseitigen? ............ 71 Abkürzungsverzeichnis .............................................................................................. 72 Anlagen ..................................................................................................................... 73 Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 6 Vorbemerkungen des Fragestellers Die Freien Berufe sind ein wichtiges Element unserer Wirtschaftsstruktur. Sie prägen das Bild gesamter Berufsgruppen und sind fester Bestandteil unseres täglichen Lebens. Freiberufler bieten vielfältige Dienstleistungen an und stellen in vielen Bereichen die Leistungsversorgung sicher. Als Ärzte, Anwälte, Apotheker, Ingenieure, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Künst- ler, Publizisten, Journalisten und andere sind sie für uns alle unverzichtbar. Freiberufler sind für ihr besonderes Engagement und ihre Leistungsbereitschaft bekannt. Ihre Bedeutung als Wachstums- und Beschäftigungsmotor für unsere Wirtschaft ist daher sehr groß. Zugleich genießen sie ein hohes Ansehen in der Bevölkerung. Sie handeln eigenverantwortlich und nehmen ihre gesellschaftliche Verantwortung sehr ernst. Freiberufler zeichnen sich in ihrer Tätigkeit durch eine hohe Sachkenntnis und eine überdurchschnittliche Qualifikation aus. Sie sind oft der erste Ansprechpart- ner, wenn fachlicher Rat zwingend erforderlich ist. Das ihnen dabei entgegenge- brachte Vertrauen rechtfertigen sie durch ihre gründliche und gewissenhafte Ar- beit. Nicht zuletzt liegt das Schicksal der Menschen oft in ihren Händen. Es muss daher Ziel der schleswig-holsteinischen Politik sein, dass die steuerli- chen, wirtschaftlichen und verwaltungstechnischen Rahmenbedingungen für Freiberufler so weiterentwickelt werden, dass ihre Produktivität verbessert und ihre Krisenanfälligkeit verringert werden kann. Dies geht in einem wirtschaftlich günstigen Umfeld weitaus einfacher, als den nächsten Abschwung erst wieder abzuwarten und dann zum Handeln gezwungen zu sein. Die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Dienstleistungsricht- linie) ist ein wichtiger strategischer Bestandteil der Politik der Europäischen Uni- on. Es wird nach wie vor das übergeordnete strategische Ziel verfolgt, durch eine immer engere Zusammenarbeit der Staaten und Völker Europas den gesell- schaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und normativen Fortschritt zu sichern. Nun ist es an der Zeit eine umfassende Bilanz zu ziehen und sich ein umfassen- des Bild über die aktuelle Situation der Freien Berufe als eine tragende Säule der wirtschaftlichen Struktur in Schleswig-Holstein zu verschaffen. Daher fragen wir die Landesregierung: Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 7 Vorbemerkungen der Landesregierung Unter dem Begriff „Freier Beruf“ wird eine Vielzahl von Berufen mit unterschiedli- chem wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Erscheinungsbild zusammenge- fasst, die nicht ohne weiteres der Betrachtung unter einheitlichen Gesichtspunk- ten zugänglich sind. Das Berufsbild der Freien Berufe ist nicht statisch, sondern entwickelt sich kontinuierlich fort. Die Freien Berufe sind gekennzeichnet durch eine wirtschaftliche und gesellschaftliche Dynamik, aus der immer wieder neue Berufe und Berufsbilder entstehen. Damit ist verbunden, dass die Abgrenzung zwischen freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten schwieriger wird. Zwar enthalten das Einkommensteuergesetz (EStG) und das Partnerschaftsgesell- schaftsgesetz (PartGG) Ansätze für eine steuerrechtliche und gesellschaftsrecht- liche Einordnung bestimmter Berufe als Freier Beruf, eine systematische „Statis- tik der Freien Berufe“ existiert in der amtlichen Statistik jedoch nicht. Eine genaue Ausweisung des Anteils an Freiberuflerinnen und Freiberuflern ist oftmals nicht möglich. So weisen sowohl die Statistiken des Statistikamtes Nord als auch der Bundesagentur für Arbeit lediglich standardisierte Wirtschaftszweige aus, die weitgehend durch Freiberufler geprägt sind. Die vom Fragesteller gewünschten Daten sind daher nur unter Rückgriff auf unterschiedliche Datenquellen mit jeweils eigenen Erhebungsmethoden möglich, wobei nicht in jedem Fall die geforderte Detailschärfe realisierbar ist. Dadurch ist die Vergleichbarkeit der Zahlen nicht immer gegeben. Vielfach können nur ein- zelne ausgewählte Berufsgruppen betrachtet werden, für die Datenmaterial vor- liegt. Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 8 Grundlagen 1. Wie definiert die Landesregierung den Begriff „Freier Beruf“? Der Freie Beruf ist kein eindeutiger Rechtsbegriff, sondern ein soziologi- scher Begriff. Diese Auffassung vertritt auch das Bundesverfassungsge- richt. Er ist nicht eindeutig abgrenzbar, sondern es ist jeweils auf die Tatbe- standsvielfalt der beruflichen Wirklichkeit und deren stetigen Wandel abzu- stellen. Eine berufssoziologische Definition enthält § 1 Abs. 2 PartGG: „Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer berufli- cher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenver- antwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.“ Wer steuerrechtlich eine freiberufliche Tätigkeit ausübt, wird in § 18 EStG definiert. Die Landesregierung orientiert sich an den Definitionen des PartGG und des EStG. Eine abschließende und umfassende Legaldefinition der freibe- ruflichen Tätigkeit ist aber aufgrund der Vielzahl von heterogenen Berufen und beruflichen Ausprägungen sowie des laufenden Wandels und der Ent- stehung neuer Berufe nicht möglich. 2. Welche Berufe bzw. Berufsgruppen ordnet die Landesregierung den Freien Berufen in Hauptgruppen als auch den Hauptgruppen untergeordneten Einzelgruppen zu? Die Freien Berufe lassen sich traditionell in vier Hauptgruppen aufteilen:  Heilberufe,  Rechts-, wirtschafts- und steuerberatende Berufe,  Technische und naturwissenschaftliche Berufe,  Kulturberufe. Wie bereits bei Frage 1 erläutert, ist die Gruppe der Freien Berufe nicht abschließend definiert. Im EStG wird nach Katalogberufen, den Katalogbe- rufen ähnlichen Berufen und Tätigkeitsberufen differenziert. Ergänzend nennt das PartGG neben den Katalogberufen weitere Freie Berufe. In der nachfolgenden Übersicht sind die den o. a. Hauptgruppen zugeord- neten Katalogberufe aufgeführt. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 9 Katalogberufe gem. EStG und PartGG Heilberufe Rechts-, wirtschafts-, und steuerberatende Berufe Technische und naturwissenschaftliche Berufe Kulturberufe Arzt Rechtsanwalt Architekt Journalist Zahnarzt Notar Ingenieur Bildberichterstatter Tierarzt Patentanwalt Vermessungsingenieur Dolmetscher Dentist Steuerberater Hauptberuflicher Sachverständiger Übersetzer Krankengymnast Wirtschaftsprüfer Lotse Diplompsychologe Beratender Volks- und Betriebswirt Handelschemiker Hebamme Vereidigter Buchprüfer (Bücherrevisor) Heilpraktiker Steuerbevollmächtigter Heilmasseur Die den Katalogberufen ähnlichen Berufe müssen den Katalogberufen in allen wesentlichen Merkmalen vergleichbar sein. Nachfolgend eine nicht abschließende Übersicht des Bundesverbandes der Freien Berufe über die den Katalogberufen ähnlichen Berufe. Ambulante Krankenpflege, Aushilfsmusiker Bademeister (medizinisch), Bauleiter (wenn ingenieurähnlich), Bauschätzer, Baustatiker, Bergführer, Beschäftigungs - und Ausdruckstherapeut, Bildhauer, Blutgruppengutachter, Bodybuildingstudio Conferéncier Designer, Dirigent EDV-Berater, Elektrotechniker (sehr eingeschränkt), Erfinder, Erzieher, Erzprobennehmer Fahrschulinhaber (wenn selbst unterrichtend), Fernsehansager, Filmhersteller, Fleischbeschauer, Fotodesigner , Fotograph (eingeschränkt), Frachtenprüfer Graphiker, Güterbesichtiger Havariesachverständiger, Hochbautechniker als Bauleiter Industriedesigner, Informationsfahrtbegleiter, Insolvenzverwalter Juristischer Informationsdienst Kameramann, Kartograph, Kfz-Sachverständiger, Kinderheimbetrieb, Klinischer Chemiker, Kompasskompensierer auf Seeschiffen, Konstrukteur, Krankenpfleger, selbstständige Krankenschwester, Künstler, Kunsthandwerker , Kunstsachverständiger Layouter, Lehrer, Dozent, Lexikograph, Logopäde Magier, Maler (Kunstmaler), Marketingberater, Marktforscher, Marktscheider, Maschinenbautechniker (sehr eingeschränkt), Masseur, Medizinisch-Technischer Assistent, Modeschöpfer (beratender), Musiker Netzplantechniker Patentberichterstatter, Physiotherapeut, Planer von Großküchen, Prozessagent, Psychoanalytiker, Psychologe und Psychotherapeut Rätselhersteller, Raumgestalter, Rechtsbeistand, Referendar (beim Rechtsanwalt), Reitlehrer, Rentenberater, Restaurator, Rettungsassistent und Orthoptist, Rundfunksprecher Sachverständiger, Schauspieler, Schriftsteller, Sicherheitsberater, Sportlehrer, Steinmetz, Synchronsprecher, Systemanalytiker Tanzlehrer, Tanz- und Unterhaltungsmusiker, Textilentwerfer, Tonkünstler-Techniker, Trainer, Trauerredner, Treuhänder Unternehmensberater Versicherungs- und Wirtschaftsmathematiker, Visagist Werbefotograf, Werbeschriftsteller, Werbetexter, Wirtschaftsberater, Wissenschaftler Zahnpraktiker, Zauberer Die Tätigkeitsberufe umfassen selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende sowie erzieherische Tätig- keiten. Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 10 Die Freien Berufe unterliegen einer dynamischen Entwicklung. Ein nach wie vor anhaltender Differenzierungsprozess führt zur Herausbildung neuer Berufe und neuer Berufsbilder. Das Spektrum der Freien Berufe erweitert sich fortwährend. Auch die steuerrechtliche Einordnung entwickelt sich fort. Eine steuerrechtliche Sonderstellung bei den Freien Berufen nehmen die Apothekerinnen und Apotheker ein. Nach § 2 der Gewerbesteuer- Durchführungsverordnung ist der Betrieb einer Apotheke eine gewerbliche Tätigkeit. II Situation der Freien Berufe in Schleswig-Holstein 3. Wie viele Freiberufler sind in welchen Haupt- und Einzelgruppen selbstständig und unselbstständig tätig? In Schleswig-Holstein gibt es ca. 41.000 Selbstständige in Freien Berufen. Die Verteilung auf die Berufsgruppen ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht des Instituts für Freie Berufe Nürnberg (IFB). © IFB 2012Quellen: Berufsorganisationen, amtliche Statistiken, eigene Erhebungen z. T. geschätzt 607 698 4.454 1.950 714 1.644 157 1.686 13 1.870 629 4.238 81 Ärzte Zahnärzte Tierärzte Apotheker Rechtsanwälte 1) Patentanwälte Anwaltsnotare Steuerberater/Steuerbevollmächtigte Wirtschaftsprüfer Vereidigte Buchprüfer Architekten Beratende Ingenieure 2) bei der KSK versicherte Künstler Insgesamt: ca. 41.000 3) Selbstständige in Freien Berufen in Schleswig-Holstein (Stand: 01.01.2012) 1) Ohne Anwaltsnotare. 2) Angaben der Bundesingenieurkammer zur Zahl der Pflichtmitglieder in der Länderkammer. 3) Die Gesamtzahl der nicht einzeln ausweisbaren Berufe wurde auf Grundlage der Einwohnerzahl Deutschlands und Schleswig- Holsteins sowie der Anzahl der Selbstständigen in Freien Berufen in Deutschland geschätzt und hinzugerechnet. Bei einer Reihe von Berufen werden aufgrund berufssoziologischer wie berufsrechtlicher Bestimmungen auch die nichtselbstständig Tätigen zu den Freien Berufen gezählt. Zur Gesamtzahl der unselbstständig tätigen Freibe- rufler liegt der Landesregierung kein Datenmaterial vor. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 11 4. Wie hat sich die Anzahl der selbstständigen und unselbstständi- gen Freiberufler in den letzten zehn Jahren entwickelt? Welche Gründe gibt es aus Sicht der Landesregierung für diese Entwick- lung? Die Zahl der Selbstständigen in Freien Berufen ist in der Bundesrepublik Deutschland kontinuierlich angestiegen und hat mit rund 1.192.000 zum 01. Januar 2012 einen neuen Höchststand erreicht. In einem Zeitraum von zehn Jahren (2000 bis Anfang 2011) ist die Zahl um 62 % gestiegen. Der Anteil der selbstständigen Freiberufler an der Gesamtzahl aller Selbststän- digen ist von rund 20 % im Jahr 2000 auf rund 27 % im Jahr 2011 gestie- gen. Auch in Schleswig-Holstein ist die Zahl der selbstständigen Freiberufler ständig gestiegen, allein von 2008 bis 2012 von rd. 34.500 auf rd. 41.000. Das ist eine Steigerung um rund 19 %. Der Anteil der selbstständigen Frei- berufler an der Gesamtzahl aller Selbstständigen beträgt in Schleswig- Holstein rund 26,5 %. Selbstständige insgesamt und Selbstständige in Freien Berufen in Schleswig-Holstein (Stand: 01.01.2012) 26,5% 73,5% 41.000 114.000 Insgesamt: ca. 155.000* Selbstständige in Freien Berufen Selbstständige ohne Freie Berufe * Stand: 2011 (Ergebnisse des Mikrozensus; Jahresdurchschnitt) © IFB 2012Quellen: Berufsorganisationen, amtliche Statistiken, eigene Erhebungen, z. T. geschätzt Vergleichbares Datenmaterial liegt für einen Zeitraum von 10 Jahren für die Gesamtzahl der Selbstständigen in Schleswig-Holstein nicht vor. Auch für die Anzahl der unselbstständigen Freiberufler liegen entsprechende Daten nicht vor. Hilfsweise wird die Entwicklung für einzelne Berufsgruppen dargestellt, für die entsprechendes Datenmaterial von den Kammern/Verbänden zur Verfügung gestellt worden ist. Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 12 Jahr Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein Architekten und Ingenieure Hochbauarchitekten Innenarchitekten Landschaftsarchitekten Stadtplaner Beratende Ingenieure 2013 1434 30 95 116 793 2012 1442 32 97 115 800 2011 1438 34 102 114 811 2010 1468 35 102 114 815 2009 1469 33 101 115 828 2008 1478 33 100 120 824 2007 1482 33 102 122 828 2006 1469 35 99 125 824 2005 1447 34 101 123 806 2004 1421 34 99 121 794 2003 1395 37 97 121 778 Die Anzahl der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure (ÖbVI) in Schleswig-Holstein hat sich in den letzten 10 Jahren wie folgt verändert: Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 ÖbVI 41 42 41 41 41 42 42 43 43 43 Quelle: Angaben der ÖbVI jeweils zum Stand am 01.01. des Jahres Jahr Ärztekammer Ärzte selbstständige nichtselbstständige Gesamt (Stand: 31.12.) Frauen in % Frauen in % Frauen in % 2012 4243 1414 33 6964 2750 39 11207 4164 37 2011 4238 1382 33 7300 2665 37 11538 4047 35 2010 4267 1376 32 7063 2557 36 11330 3933 35 2009 4311 1389 32 6818 2426 36 11129 3815 34 2008 4338 1383 32 6606 2327 35 10944 3710 34 2007 4296 1345 31 6370 2194 34 10666 3539 33 2006 4291 1310 31 6297 2148 34 10588 3458 33 2005 4269 1243 29 6226 2060 33 10495 3303 31 2004 4265 1203 28 6211 1977 32 10476 3180 30 2003 4221 1160 27 6135 1930 31 10356 3090 30 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 13 Jahr Zahnärztekammer Zahnärzte selbstständige nichtselbstständige Gesamt (Stand: 31.12.) Frauen in % Frauen in % Frauen in % 2012 1870 555 30 463 294 63 2333 849 36 2011 1872 542 29 434 286 66 2306 828 36 2010 1874 533 28 405 270 67 2279 803 35 2009 1891 537 28 357 228 64 2248 765 34 2008 1900 540 28 339 200 59 2239 740 33 2007 1917 525 27 294 169 57 2211 694 31 2006 1924 525 27 274 153 56 2198 678 31 2005 1995 512 26 232 164 71 2227 676 30 2004 1893 487 26 304 170 56 2197 657 30 2003 1886 471 25 297 162 55 2183 633 29 Jahr Apothekerkammer Apotheker selbstständige nichtselbstständige Gesamt (Stand: 31.12.) Frauen in % Frauen in % Frauen in % 2012 625 274 44 1713 1352 79 2338 1626 70 2011 629 266 42 1707 1343 79 2336 1609 69 2010 642 270 42 1671 1325 79 2313 1595 69 2009 655 266 41 1586 1260 79 2241 1526 68 2008 669 261 39 1551 1235 80 2220 1496 67 2007 685 241 35 1532 1221 80 2217 1462 66 2006 696 266 38 1492 1194 80 2188 1460 67 2005 716 265 37 1434 1135 79 2150 1400 65 2004 727 268 37 1372 1081 79 2099 1349 64 2003 734 268 37 1339 1072 80 2073 1340 65 Jahr Psychotherapeutenkammer Psychotherapeuten* selbstständige (s) nichtselbstständige (a) s und a Gesamt (Stand: 31.12.) 2012 549 425 107 1081 2011 525 437 99 1061 2010 489 434 100 1023 2009 476 433 98 1007 2008 460 440 95 995 2007 442 135 93 670 2006 437 431 95 963 2005 442 436 81 959 * Frauenanteil in allen Beschäftigungsbereichen und Jahren ca. 66% Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 14 Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz ermöglicht (Zahn-)Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine flexiblere Gestaltung ihrer Arbeit. Seit 2007 können diese Freiberuflerinnen und Frei- berufler an mehreren Orten gleichzeitig tätig werden, sei es in eigener Praxis oder angestellt in Krankenhäusern und/oder Medizinischen Versor- gungszentren. Zusätzlich werden Zusammenschlüsse über Orts-, Praxis- und Fachgebietsgrenzen hinweg möglich. Apothekerinnen und Apotheker dürfen seit 2004 neben ihrer Hauptapotheke bis zu drei weitere öffentliche Apotheken (sog. Filialapotheken) betreiben. Sowohl das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz als auch das GKV- Modernisierungsgesetz verfolgen das Ziel, die Arbeit in der Freiberuflichkeit attraktiver zu gestalten. Flexible Arbeitszeitmodelle ermöglichen es darüber hinaus insbesondere Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern, Arbeit und Familie besser zu vereinbaren. Die Landesregierung sieht hierin einen wichtigen Grund für die Zunahme der angestellt tätigen (Zahn-)Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Jahr Tierärztekammer Schleswig-Holstein Anzahl der selbstständigen Tierärztinnen und Tierärzte 2012 noch keine Ergebnisse 2011 607 2010 604 2009 599 2008 587 2007 583 2006 548 2005 528 2004 729 2003 698 2002 683 Die Anzahl der selbstständigen Tierärztinnen und Tierärzte in Schleswig- Holstein in den letzten zehn Jahren ist relativ konstant. Bei Betrachtung der Entwicklung hinsichtlich der Art der tierärztlichen Praxis zeigt sich eine Verringerung der Großtierpraxen und eine Zunahme im Bereich der Klein- tierpraxen. Die Tierärztekammer Schleswig-Holstein sieht die Gründe für die Abnahme der Großtierpraxen im Strukturwandel der Landwirtschaft. Die Zunahme der Kleintierpraxen begründet sie mit der Steigerung des weibli- chen Anteils in der Tierärzteschaft. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 15 Jahr Anzahl der zugelassenen Rechtanwälte/-innen am 01.01. des Jahres davon Anzahl der amtierenden Anwaltsnotare/-innen 2013 3.822 714 2012 3.780 714 2011 3.736 746 2010 3.653 778 2009 3.609 791 2008 3.560 796 2007 3.467 813 2006 3.360 832 2005 3.251 869 2004 3.158 884 2003 3.055 933 Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer In Anlage 1 wird die Entwicklung der Fachanwältinnen und Fachanwälte für die Jahre 2008 bis 2012 dargestellt. Danach hat die Anzahl der Rechtsan- wältinnen und Rechtsanwälte, denen eine Fachanwaltsbezeichnung verlie- hen worden ist, von 977 im Jahre 2008 auf 1.315 im Jahre 2012 zugenom- men. Wirtschaftsprüferkammer Jahr Wirtschaftsprüfer Vereidigte Buchprüfer gesamt davon selbstständig gesamt davon selbstständig 01.01.2013 238 158 83 73 01.07.2005 223 148 108 91 Im Bereich der Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer und der verei- digten Buchprüferinnen und Buchprüfer ist der Trend zu erkennen, dass die Anzahl der vereidigten Buchprüferinnen und vereidigten Buchprüfer weiter zugunsten der Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer abnimmt. Der Beruf läuft seit dem 01. Januar 2005 aus; vereidigte Buchprüfer werden nicht mehr neu zugelassen. Der Beruf geht daher langsam im Beruf des Wirtschaftsprüfers auf. 5. Wie viele Angestellte (ohne Auszubildende) werden von Freibe- ruflern nach Branchen in den letzten zehn Jahren beschäftigt? Bitte tabellarisch darstellen. 6. Wie viele dieser Angestellten sind davon sozialversicherungs- pflichtig beschäftigt? Wie viele arbeiten in geringfügigen Be- Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 16 schäftigungsverhältnissen oder Teilzeit? Darstellung tabellarisch getrennt nach Männern und Frauen, mit und ohne Migrationshin- tergrund in absoluten Zahlen und in Prozent. 7. Welche Gründe gibt es aus Sicht der Landesregierung für die Entwicklung in Bezug zu Frage 5 und 6? Antwort zu Frage 5, 6 und 7: Eine exakte datenmäßige Auswertung zum Berufsbild „Freier Beruf“ ist auf der Grundlage von amtlichen Statistiken nicht möglich (s. auch Vorbemer- kungen). Die Zahl der Angestellten, die Freiberuflerinnen und Freiberufler beschäftigen, ist nicht bekannt. Der Landesverband der Freien Berufe in Schleswig-Holstein geht von ca. 85.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Stand 30.06.2012) aus, davon ca. 4.500 Auszubildende. Diese Daten wurden vom Institut für Freie Berufe Nürnberg auf der Grund- lage der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit ermittelt. Wei- tere Daten liegen der Landesregierung nicht vor. 8. Wie viele Ausbildungsplätze werden durch Freiberufler in Schleswig-Holstein angeboten, wie viele Ausbildungsplätze wer- den davon in Teilzeit angeboten und welchen Anteil hat die Zahl der Auszubildenden an den insgesamt bei den Freien Berufen Beschäftigten? Tabellarische Darstellung nach Branchen. Eine Darstellung nach Branchen ist aufgrund der verfügbaren Daten nicht möglich. Die Entwicklung der Ausbildungszahlen wird durch die Berufsbil- dungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und des Landes anhand von Berufsgruppen ausgewiesen. Die in der Tabelle (aktuellste Veröffentli- chung des Bundesinstituts für Berufsbildung) dargestellten Berufsgruppen werden dem Bereich der Freien Berufe zugeordnet. Berufsgruppen Freie Berufe 2011 Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge davon in Teilzeitausbildung Auszubildende (alle Lehrjahre) Rechts-, Patentanwalts- und Notarfachangestellte 204 594 Steuerfachangestellte 345 3 909 Medizin. Fachangestellte 513 6 1.392 Zahnmedizinische Fachangestellte 468 1.164 Tiermedizinische Fachangestellte 93 255 Pharmazeutisch-kaufm. Angestellte 54 189 Freie Berufe Insgesamt* 1.680 12 4.503 Quelle: „Datensystem Auszubildende" des Bundesinstituts für Berufsbildung auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31.12.). *Absolutwerte aus Datenschutzgründen jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet; der Insgesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 17 Der Anteil der Auszubildenden an den sozialversicherungspflichtig Beschäf- tigten im Bereich der Freien Berufe beträgt rund 5 Prozent. 9. Wie hat sich die Ausbildungssituation in den letzten 10 Jahren entwickelt? Welche Gründe gibt es aus Sicht der Landesregie- rung für diese Entwicklung? Von 2002 bis 2006 ist die Zahl der Neuabschlüsse von Ausbildungsverträ- gen im Bereich der Freien Berufe in Schleswig-Holstein um 18 % (354 Ver- träge) zurückgegangen. Damit wurde im Jahr 2006 mit 1.602 neu abge- schlossenen Ausbildungsverträgen der bis dahin niedrigste Stand erreicht. Seitdem ist die Zahl der Neuabschlüsse wieder leicht angestiegen. Ab 2008 bewegt sich die Zahl der Neuabschlüsse relativ konstant auf einem Niveau von rund 1.700 Verträgen. Quelle: Eigene Darstellung. „Datensystem Auszubildende" des Bundesinstituts für Berufsbildung auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31.12.). Die Hauptursache für den Rückgang in der ersten Hälfte der Dekade liegt in der allgemeinen Entwicklung im Beschäftigungssystem begründet, da die berufliche Ausbildung im Dualen System stark mit diesem verknüpft ist. Der Rückgang ist somit als Folge der strukturellen Krise des Arbeitsmarktes zu betrachten. Die seit 2008 konstante Entwicklung führt die Landesregierung unter anderem auf das aktive Gegensteuern mit Hilfe der Arbeitsmarktpro- gramme mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds zurück. 10. Wie hoch ist der Anteil der Frauen bei den Freiberuflern und bei deren Angestellten? Welche Gründe gibt es aus Sicht der Lan- desregierung für diese Entwicklung? Daten zu dem Frauenanteil im Bereich der Freien Berufe insgesamt liegen der Landesregierung für Schleswig-Holstein nicht vor. 1.400 1.600 1.800 2.000 2.200 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Entwicklung der Neuabschlüsse von Ausbildungsverträgen in den Freien Berufen in Schleswig-Holstein Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 18 Für einzelne Berufsgruppen wurden von den entsprechenden Berufskam- mern/Verbänden Daten zu den Frauenanteilen für Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellt (s. auch Antwort zu Frage 4): Berufsgruppen Frauenanteil in Prozent Anwaltsnotarinnen 12 Apothekerinnen (nichtselbstständig) 79 Apothekerinnen (selbstständig) 44 Ärztinnen (nichtselbstständig) 39 Ärztinnen (selbstständig) 33 Beratende Ingenieurinnen 4 Freischaffende Architektinnen 26 Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen 9 Psychotherapeutinnen (nichtselbstständig) 66 Psychotherapeutinnen (selbstständig) 66 Rechtsanwältinnen 30 Tierärztinnen (selbstständig) 49 Vereidigte Buchprüferinnen 12 Wirtschaftsprüferinnen 11 Zahnärztinnen (nichtselbstständig) 63 Zahnärztinnen (selbstständig) 30 Das Institut für Freie Berufe in Nürnberg hat sich in seiner Studie „Die Lage der Freien Berufe“ mit den Frauenanteilen bei den Selbstständigen in Freien Berufen beschäftigt und kommt zu folgendem Ergebnis: „Für die Gesamtheit der selbstständigen Freiberuflerinnen ein geschlossenes Zah- lenbild zu ermitteln, erweist sich aufgrund der teilweise sehr schlechten Datenlage bei einzelnen Berufen als schwierig. Dennoch wird davon aus- gegangen, dass der Frauenanteil bei den Selbstständigen in Freien Berufen erheblich höher liegt als im Durchschnitt bei den Selbstständigen insge- samt“. Die nachfolgende Übersicht des IFB gibt einen bundesweiten Über- blick über den Frauenanteil in ausgewählten Berufsgruppen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 19 Anteile von Frauen und Männern unter den Selbstständigen in ausgewähl- ten Freien Berufen in Deutschland am 01.01.2011 (in %): Quelle: IFB-Studie zur Lage der Freien Berufe in Deutschland (Berufsorganisationen, amtliche Statistiken, Erhebungen des IFB, z.T. geschätzt) Die Möglichkeit, flexibel oder in Teilzeit tätig zu sein, ist in Freien Berufen sehr groß. Für Frauen ist das ein großer Anreiz, weil sich Freiberuflichkeit in der Regel gut mit der Familie vereinbaren lässt. 11. Wie steht Schleswig-Holstein bei den Fragen 3-10 im Vergleich zu den anderen Bundesländern und zum Bundesdurchschnitt da? Wir bereits in den Vorbemerkungen und den Antworten zu Frage 3 bis 10 dargelegt, ist die Statistiklage im Bereich der Freien Berufe sehr einge- schränkt. Vergleiche mit Ländern und dem Bund sind nicht bzw. nur einge- schränkt möglich. Da die freiberufliche Tätigkeit auch steuerrechtlich defi- niert ist, wird hilfsweise für einen allgemeinen Bund-Länder-Vergleich auf die Lohn- und Einkommensteuerstatistik zurückgegriffen. Siehe hierzu Anlage 2. Die Entwicklung der Ausbildungsplatzsituation im Bereich der Freien Berufe in Schleswig-Holstein spiegelt die Situation auf Bundesebene in abge- schwächter Form. Der Rückgang bei den Ausbildungsvertragsabschlüssen bis 2005 im Bundesgebiet fiel mit 20 Prozent stärker aus als in Schleswig- Holstein. Die weitere Entwicklung der Neuabschlüsse verläuft ähnlich wie in Schleswig-Holstein. In der Mehrzahl der Länder ist eine parallele Entwick- 10,7 12,7 13,6 22,6 30,5 32 36,6 36,7 38,8 43,4 45,6 48,8 51,6 52,7 67,9 100 89,3 87,3 86,4 77,4 69,5 68 63,4 63,3 61,2 56,6 54,4 51,2 48,4 47,3 32,1 0 Wirtschaftsprüfer Patentanwälte Buchprüfer Architekten Steuerberater/-bevollmächtigte Rechtsanwälte Ärzte Zahnärzte Musiker Tierärzte Apotheker Bildende Künstler Publizisten Darstellende Künstler Psychotherapeuten Hebammen Frauen Männer Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 20 lung erkennbar. Die Entwicklungen in den einzelnen Ländern sind nur bedingt miteinander zu vergleichen. Um hier differenzierte Aussagen treffen zu können, fehlt es an Datenmaterial. Quelle: Eigene Darstellung. Daten des Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB); Erhebung zum 30. September Die Frauenanteile im Bereich der Freien Berufe in Schleswig-Holstein entsprechen in etwa den Zahlen für das Bundesgebiet. 12. Wie wirkt sich der demographische Wandel auf die künftige Fachkräftesituation der Freien Berufe in Schleswig-Holstein aus? Die demografische Entwicklung wird für die Freien Berufe in zweifacher Hinsicht spürbar. Der Wandel wird sich auf die Struktur der Berufsangehöri- gen auswirken und gleichzeitig wird er sich verändernd auf die Nachfrage nach speziellen Dienstleistungen auswirken. Letzteres betrifft insbesondere den Bereich der Gesundheitsdienstleistungen, aber auch die technischen und kulturellen Bereiche. Im Bereich der Gesundheitsberufe besteht heute schon ein Mangel an Personal auf vielen Qualifikationsniveaus. Die Bedarfslage wird sich in Zukunft, mit steigender Nachfrage nach entsprechenden Dienstleistungen und weiterhin knappem Angebot an Nachwuchskräften verschärfen. Für die im Bereich der steuerberatenden Berufe ausbildenden Betriebe in Schleswig-Holstein wird es immer schwieriger, geeigneten Berufsnach- wuchs für die Steuerfachangestellten zu gewinnen. Im Jahr 2012 blieben hier 50 von 450 Ausbildungsplätzen unbesetzt. Daher richtet sich das Hauptaugenmerk bei der Nachwuchsgewinnung in diesem Bereich darauf, die Schülerinnen und Schüler noch in der Schule mit einem möglichen Berufseinstieg in den steuerberatenden Berufen vertraut zu machen, zum Beispiel mit der Bereitstellung von Praktika. 40.000 42.000 44.000 46.000 48.000 50.000 52.000 54.000 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Entwicklung der Neuverträge der Freien Berufe im Bundesgebiet Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 21 Im Bereich des Nachwuchses auf der Ebene der Steuerberaterinnen und Steuerberater ist ebenfalls seit ca. zwei Jahren ein kontinuierlicher Rück- gang von 10 Bewerbern pro Jahr festzustellen, von 102 Bewerberinnen und Bewerbern im Jahr 2011 auf 80 im Jahr 2013. Für die übrigen Bereiche der Freien Berufe besteht noch keine vergleichba- re Mangelsituation bezüglich des Fachkräftenachwuchses. Gleichwohl wird es auch hier zunehmend schwieriger, junge Menschen für eine Ausbildung zu gewinnen. III Freie Berufe und Staat 13. Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen behindern aus Sicht der Landesregierung eine positive Entwicklung der Freien Berufe und wie plant die Landesregierung, diese Situation zu verbes- sern? Attraktive rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen sind eine wichtige Voraussetzung für die Investitions- und Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstandes in Schleswig-Holstein. Ziel dieser Landesregierung ist es, die Vielfalt, Leistungskraft und Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Unternehmen und Freien Berufe in Schleswig-Holstein zu erhalten und zu stärken, ihre Entfaltungsmöglichkeiten zu sichern sowie die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen zu unterstützen. Auch auf Bundes- und EU-Ebene setzt sich die Landesregierung für wirtschaftsfreundliche Rah- menbedingungen ein. Mit dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) wurde den Angehöri- gen Freier Berufe eine besondere, auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Ge- sellschaftsform zur gemeinsamen Berufsausübung zur Verfügung gestellt. Das Gesetz trägt dem Umstand Rechnung, dass die gemeinsame Berufs- ausübung für die Freien Berufe immer mehr an Bedeutung gewinnt. Die zunehmende Notwendigkeit der Spezialisierung in Verbindung mit der stei- genden Nachfrage nach Leistungen verschiedener Professionen „aus einer Hand“, der erhöhte Konkurrenzdruck im Binnenmarkt und der vermehrte Kapitalbedarf erzwingen verstärkt eine kooperative Leistungserbringung (Feuerich/Weyland/Vossebürger, 8. Auflage 2012, PartGG, § 1 Rdn. 1). Allerdings wurde das Haftungskonzept der Partnerschaftsgesellschaft mit der Haftungskonzentration von Angehörigen Freier Berufe zum Teil als nicht befriedigend empfunden. Das Gesetz zur Einführung einer Partner- schaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirt- schaftsprüfer vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S.2386) erweitert daher das Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 22 PartGG um die Möglichkeit zur Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, d. h. die Beschränkung der Berufshaftung auf das Gesellschaftsvermögen, aber nicht für sonstige Verbindlichkeiten wie Miete und Lohn. Zur Kompensation der Haftungsbeschränkung ist bei- spielsweise für eine aus Rechtsanwälten und Patentanwälten bestehende Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung ein Versiche- rungsschutz mit einer Mindestversicherungssumme von 2,5 Mio. Euro für jeden Versicherungsfall eingeführt worden. Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf unterstützt. Das Gesetz wurde am 13. Juni 2013 vom Bun- destag verabschiedet und ist am 19. Juli 2013 in Kraft getreten. Im Bereich der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist es vor allem ein engmaschiges Netz an Regularien – sowohl gesetzliche Vorga- ben im SGB V und anderen Gesetzen als auch in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses – die dazu führen, dass diese Berufs- gruppen einen wachsenden Teil ihrer Zeit Verwaltungsarbeiten und nicht der Patientenbehandlung widmen können. Dies haben die Kammern ein- vernehmlich bestätigt. Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz wurden auf verschiedenen Steue- rungs- und Verantwortungsebenen des Gesundheitssystems starre Planungs- vorgaben gelockert. Es werden den Beteiligten flexiblere Möglichkeiten eröff- net, entsprechend den regionalen Gegebenheiten und Erfordernissen in grö- ßerer Eigenverantwortung die gesundheitliche Versorgung zu beeinflussen. Das Thema Freie Berufe im Bereich der Kulturförderung und der Kultur- und Kreativwirtschaft soll Bestandteil des geplanten Kulturdialogs „Kultur- perspektiven Schleswig-Holstein“ sein. 14. Entbürokratisierung und Verschlankung der Verwaltungsstruktu- ren helfen den Bürgern. Was plant die Landesregierung in Zu- kunft, um den Prozess der Entbürokratisierung unter Einbezie- hung der Freien Berufe konsequent fortzusetzen? Die Landesregierung pflegt einen regelmäßigen Austausch mit dem Landesverband der Freien Berufe. Sofern von den Freien Berufen mögliche Entbürokratisierungsvorschläge unterbreitet werden, erfolgt im Einzelfall eine fachliche Prüfung in den jeweils zuständigen Ressorts. Vielfach liegen die Zuständigkeiten jedoch beim Bund, so dass die Einwirkungsmöglichkei- ten des Landes begrenzt sind. Die Landesregierung sieht in den Instrumenten des „Electronic Govern- ment“ (E-Government) ein gewichtiges Potenzial für Dienstleistungsorientie- rung, Produktivität und Wirtschaftlichkeit im öffentlichen Sektor. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 23 E-Government kann dazu beitragen, Verwaltungsverfahren zu beschleuni- gen, die Verfahrenskosten zu senken und die Informations- und Dienstleis- tungsangebote der Verwaltung für die Menschen und die Wirtschaft unab- hängig von Ort und Zeit bereitzustellen. Die konsequente Nutzung der Mög- lichkeiten des E-Governments ist daher ein unverzichtbarer Bestandteil zur Verschlankung der Verwaltungsstrukturen und zur Entbürokratisierung bzw. zur „besseren Rechtsetzung“ und zum „besseren Vollzug“. Der Nutzen des E-Governments reduziert sich in diesem Zusammenhang nicht lediglich auf die Ergänzung bestehender Verwaltungsverfahren um die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation. Der erfolgreiche Einsatz von Elementen des E-Governments erfordert vielmehr, dass die Ablauf- und Organisationsprozesse in der öffentlichen Verwaltung ggf. unter Berück- sichtigung der einzusetzenden Informations- und Kommunikationstechniken (IT) optimiert werden. Eine - insbes. verwaltungsträgerübergreifende - Optimierung von Geschäftsprozessen erzielt durch ihr breites Spektrum für Unternehmen einen wesentlich höheren, „spürbaren“ Wirkungsgrad als Deregulierungsmaßnahmen, die „nur“ einen Vorschriftenabbau zum Ziel haben. Schleswig-Holstein hat dies zum Anlass genommen, die Bedeutung des Themas verwaltungsträgerübergreifend zu vermitteln und Entwicklungen des E-Government voranzutreiben. Das Land übernimmt die Verantwortung für den Auf- und Ausbau leistungsfähiger Infrastrukturen, um erfolgreiches E-Government zu betreiben. Hierzu ist in der Staatskanzlei ein Zentrales IT- Management (ZIT) eingerichtet, das solche IT-Maßnahmen im Rahmen der Bund-Länder-Zusammenarbeit nach Artikel 91c Grundgesetz identifiziert, die aufgrund von gesetzlichen Vorgaben oder aufgrund ihres wirtschaftli- chen bzw. technologischen Nutzens vorrangig umzusetzen sind. Besonderes Gewicht hat die Sicherstellung der Interoperabilität der beste- henden und der neu zu entwickelnden technischen Lösungen auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung. Nur so lassen sich die von Wirtschaft und die von den Bürgerinnen und Bürgern gestellten Anforderungen an Geschwindigkeit, Effizienz und Qualität der Verwaltungsdienstleistungen erfüllen. Land und Kommunen gemeinsam haben in nahezu allen Verwaltungsberei- chen E-Government-Komponenten und -Lösungen im Einsatz. Hier sei beispielhaft das Verfahren „eGewerbe“ zu nennen. Weitere große landesweite Lösungen sind das Landesnetz, der Zuständig- keitsfinder, der Geoserver, das Umweltinformationssystem sowie an Basis- Infrastruktur der SH-Service und der Datenaustauschservice der Fachver- waltungen (Governikus/EGVP). Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 24 Die verschiedenen Träger der öffentlichen Verwaltung sind zunehmend auch in einen EU-rechtlichen Kontext eingebunden, was insbes. am Beispiel der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLRL) deutlich wird, die die Mitgliedstaaten u. a. zur Einrichtung einheitlicher Ansprechpartner (EA) verpflichtet hat. Der EA kann als Verfahrensmanager von Dienstleistern in Anspruch genommen werden, diese haben nicht nur einen Informationsan- spruch auf elektronischem Wege, sondern auch das Recht auf eine voll- ständige elektronische Verfahrensabwicklung („aus der Ferne“). Dienstleis- ter, die sich neu niederlassen, ihren Betrieb verlagern oder erweitern wollen, müssen nun nicht mehr zu verschiedenen Behörden, um ihre Ge- nehmigungen zu bekommen. In Schleswig-Holstein haben das Land, die Kommunen und die Wirtschaftskammern durch Gründung einer Anstalt eine Lösung geschaffen, so dass nun nur noch der Kontakt zu einem Ansprech- partner aufgenommen werden muss, der die Angelegenheiten für den Dienstleister regelt. Außerdem kann das Verfahren online abgewickelt werden, was Zeit, Geld und Wege erspart. Ergänzend tritt das europäische Binnenmarkt-Informationssystem „IMI“ hin- zu, das mit seinen Funktionalitäten im gesamten Europäischen Wirtschafts- raum (EWR) die unmittelbare, grenzüberschreitende Kommunikation der Mitgliedstaaten gewährleistet, um die Verwaltung bei der Umsetzung von Binnenmarkt-Vorschriften zu unterstützen. Schleswig-Holstein hat sicherge- stellt, dass hier alle relevanten Behörden bzw. Geschäftsbereiche in den derzeit vom IMI unterstützten Rechtsbereichen Dienstleistungsrichtlinie und Berufsqualifikationsanerkennungsrichtlinie vertreten sind. Von diesem Instrument und von der länderinternen Umsetzung profitieren die betroffe- nen Dienstleister bzw. Berufsangehörige, indem die Verwaltung im Bedarfs- fall direkt und ohne langwierige „Dienstwege“ Behörden im EU- bzw. EWR- Ausland identifizieren und sprachbarrierefrei kontaktieren kann, was Antrags- bzw. Bearbeitungszeiten erheblich verkürzt. 15. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Rahmen- bedingungen weiter zu verbessern? Eine wichtige Rahmenbedingung, die über den gesetzlichen Rahmen hin- ausgeht, ist die Versorgung der Wirtschaft mit Fachkräften. Die Sicherung des Fachkräftenachwuchses wird in der Zukunft für alle Branchen von großer Bedeutung sein. Aus diesem Grund hat die Landesregierung gemeinsam mit den Kammern, Wirtschafts- und Kommunalverbänden, Gewerkschaften, der Bundesagentur für Arbeit und der Landesrektoren- konferenz im Oktober 2012 die Fachkräfteinitiative „Zukunft im Norden“ gestartet. Auch der Landesverband der Freien Berufe gehört zu den Part- nern der Fachkräfteinitiative. Die Initiative wird mit einem breiten Set an Maßnahmen die Fachkräftesicherung in Schleswig-Holstein für alle Bran- chen vorantreiben. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 25 Dem bereits bestehenden Mangel im Bereich der Gesundheitsberufe widmet sich der Sozialdialog. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 13 und 14. 16. Wie hoch ist der Anteil der Freien Berufe am Gesamtsteuerauf- kommen in Schleswig-Holstein und wie hat sich der Anteil in den letzten 10 Jahren entwickelt? Die Auswertung des Anteils der Freien Berufe am Steueraufkommen erfolgt für die Einkommensteuer bezogen auf die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit im Sinne des § 18 EStG. Der prozentuale Anteil der Freien Berufe am Gesamtbetrag der Einkünfte wird auf die insgesamt festgesetzte Einkommensteuer des jeweiligen Veranlagungszeitraums (VZ) angewandt. Das Einkommensteueraufkommen für die Freien Berufe der VZ 2002 bis 2011 ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: Anteil Freie Berufe am Gesamtbetrag der Einkünfte Insgesamt festgesetzte Einkommensteuer Anteil Freie Berufe an festgesetzter Einkommensteuer VZ 2002 1,34 % 6.589.340.825 88.542.095 VZ 2003 1,42 % 6.244.814.430 88.504.402 VZ 2004 1,53 % 5.920.804.763 90.817.345 VZ 2005 1,59 % 5.793.344.507 92.206.601 VZ 2006 1,57 % 5.986.346.251 94.026.416 VZ 2007 1,70 % 6.437.439.428 109.513.987 VZ 2008 1,75 % 6.701.193.015 117.174.791 VZ 2009 1,79 % 6.356.784.841 114.085.876 VZ 2010 1,82 % 6.821.399.964 124.397.909 VZ 2011 1,36 % 5.310.613.817 72.134.774 Erläuterungen: 1. Die Veranlagungsarbeiten für den VZ 2011 sind noch nicht abgeschlossen. 2. Hinsichtlich der Bestimmung des Begriffs „Freie Berufe“ wurde auf die steuerrechtlichen Abgrenzungsmerk- male abgestellt. Bestimmte Berufsgruppen (z. B. Apotheker) fallen nicht unter die steuerrechtliche Begriffsbestimmung und sind daher im Steueraufkommen nicht dargestellt. 3. Es wurden nur in Schleswig-Holstein ansässige Freiberufler berücksichtigt, die ihre Tätigkeit entweder in Schleswig-Holstein oder in einem anderen Land ausüben. 4. Außerhalb von Schleswig-Holstein ansässige Freiberufler mit einer Tätigkeit in Schleswig-Holstein wurden nicht berücksichtigt. 5. Andere Steuerarten – insbesondere die Umsatzsteuer – wurden nicht berücksichtigt, weil die automationstechnische Auswertung kein belastbares Ergebnis ergibt. So werden beispielsweise „freiberufliche“ Umsätze und die dazu gehörenden Vorsteuerbeträge nicht gesondert erfasst. Aufgrund des sog. „einheitlichen Unternehmerbegriffs “ kann nicht ausgeschlossen werden, dass in den gespeicherten Umsätzen eines Freiberuflers auch Werte aus anderen unternehmerischen Betätigungen enthalten sind. 17. Welche Probleme ergeben sich aus Sicht der Landesregierung für Anwälte, Ärzte und Journalisten durch das neue BKA-Gesetz, das Telekommunikationsgesetz und die geänderte Strafprozess- ordnung? Was plant die Landesregierung, um den absoluten Ver- Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 26 trauensschutz für Berufsgeheimnisträger auf alle Freiberufler auszudehnen? Das relative Schutzniveau vor staatlichen Eingriffen für Anwälte (§ 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StPO), Ärzte (§ 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StPO) und Journalis- ten (§ 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StPO) in der Strafprozessordnung (§§ 53, 160a StPO) und im BKA-Gesetz (Unterabschnitt 3a - Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus, § 20a ff BKAG) ist inhaltsgleich. Die Landesregierung hält die Ausdehnung des absoluten Schutzes, wie er seelsorgerisch tätigen Geistlichen, Rechtsanwälten und Mitgliedern der Landesparlamente, des Bundestages und des Europaparlaments zusteht, rechtlich und rechtspolitisch für nicht geboten. Dies gilt gleichermaßen für die Strafprozessordnung und die Gefahrenabwehr des Bundeskriminalam- tes. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) enthält keine der Strafprozessord- nung und dem BKA-Gesetz entsprechenden Regelungen. Sie wären dort auch wesensfremd. Es gelten bei Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis zeugnisverweigerungsberechtigter Berufsgeheimnisträger die Vorschriften der Strafprozessordnung und des BKA-Gesetzes. 18. Welche Behörden und Ämter des Landes Schleswig-Holstein sind besonders auf die Arbeit der Freien Berufe angewiesen und wie viele Haushaltsmittel wurden den jeweiligen Behörden und Äm- tern bereitgestellt? Bitte tabellarisch darstellen. Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr Für den Bereich Bundesfernstraßen, die in Auftragsverwaltung vom Land betreut werden, sowie für die Landesstraßen ist neben dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie der nachgeordnete Landesbe- trieb für Straßenbau und Verkehr (LBV SH) auf die Arbeit der Freien Berufe, größtenteils für Ingenieurleistungen, angewiesen. Im Budget des LBV SH wurden in 2012 hierfür Haushaltsmittel (sogenannte Werkvertragsmittel) in Höhe von rund 15 Mio. € bereitgestellt. Landesweite Verkehrsservicegesellschaft mbH Für den Bereich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV), für den das Land Aufgabenträger ist, ist die Landesweite Verkehrsservicegesellschaft mbH (LVS) auf die Arbeit der Freien Berufe angewiesen. Die LVS beauf- tragt regelmäßig Werbe- und PR-Agenturen für Aufgaben im Zusammen- hang mit der Kommunikation des Nahverkehrs in Schleswig-Holstein. Dafür stehen jährlich rd. 1 Mio. Euro zur Verfügung. Ferner vergibt die LVS regelmäßig Beratungsaufträge für verkehrswirtschaftliche, fahrzeugtechni- sche und rechtliche Fragestellungen sowie zur Qualität an Bahnstationen. Hierfür standen in 2012 Haushaltsmittel in Höhe von rd. 1,3 Mio. Euro zur Verfügung. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 27 Geschäftsbereich des Ministeriums für Energie, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) Im Bereich des MELUR einschließlich der Behörden des nachgeordneten Bereichs wurden 2012 Haushaltsmittel in Höhe von rund 4,6 Mio. Euro für die Zusammenarbeit mit den Freien Berufe insbesondere im Bereich von Ingenieurleistungen zur Verfügung gestellt. Einzelheiten dazu ergeben sich aus der nachstehenden tabellarischen Übersicht zu Frage 18. Darüber hinaus vergeben der Landesverband der Wasser- und Bodenver- bände und die Wasser- und Bodenverbände Ingenieurleistungen, häufig in Planungsgemeinschaft mit Biologen sowie Leistungen an Notare in einer Größenordnung von etwa 1,23 Mio. Euro. Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Die GMSH lässt sich bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen und sat- zungsgemäßen Aufgabe, der Wahrnehmung der Hochbauaufgaben des Bundes und Landes in Schleswig-Holstein, durch Architekten und Ingenieu- re unterstützen. Der Umfang hängt unmittelbar vom jährlichen umzusetzen- den Bauvolumen, von der Anzahl der zu betreuenden Projekte, von der Komplexität der einzelnen Maßnahmen und der eigenen Personalausstat- tung der GMSH ab. Die Ausgaben für freiberuflich Tätige im Jahr 2012 betrugen bei Baumaß- nahmen des Landes 15,39 Mio €. Des Weiteren beauftragt die GMSH im Rahmen der Bauangelegenheiten des Bundes und des Landes Gutachter sowie vorrangig bei der Führung von Beweissicherungsverfahren und Rechtsstreitigkeiten Rechtsanwälte. Dies ergibt sich aufgrund des gesetzlich angeordneten Anwaltszwanges nach § 78 ZPO. Die mit der Beauftragung dieser Rechtsanwälte anfallen- den Kosten können nicht einzeln beziffert werden, da sie nicht getrennt, sondern nur gemeinsam mit den anfallenden übrigen Prozesskosten erfasst werden. Landesamt für soziale Dienste Zwischen dem Landesamt für soziale Dienste (LAsD) und den niedergelas- senen freiberuflich tätigen Ärztinnen und Ärzten gibt es eine umfassende Kooperation und Zusammenarbeit sowohl im Rahmen der Fertigung von ärztlichen Stellungnahmen und Gutachten von Externen für das LAsD wie auch bei der Übersendung von Befundberichten und Unterlagen. Für das LAsD sind 11 Ärztinnen und Ärzte hauptamtlich tätig und 76 Ärztin- nen und Ärzte extern als freie Außengutachter. Es sind insbesondere Ärztinnen und Ärzte, die in eigener Praxis tätig sind und auf Grund beson- derer sozialmedizinischer Kenntnisse ihr Wissen bei den sozialmedizinisch gutachterlichen Fragestellungen auch aufgrund ihrer speziellen Facharzt- kenntnisse einbringen. Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 28 Im Jahr 2012 wurden insgesamt rd. 93.500 gutachterliche Stellungnahmen nach Aktenlage und rd. 1.600 Gutachten mit Untersuchung gefertigt. Davon entfallen auf die externen Ärztinnen und Ärzte rd. 55.800 gutachterliche Stellungnahmen und rd. 1.300 Gutachten mit Untersuchung. Darüber hinaus werden auch gezielt Gutachtenaufträge bei besonderen Fragestellungen nach dem Schwerbehindertenrecht, dem Bundesversor- gungsgesetz, dem Opferentschädigungsgesetz und weiteren Nebengeset- zen (z. B. dem Soldatenversorgungsgesetz) an freiberuflich tätige Ärztinnen und Ärzte und auch an Krankenhäuser vergeben. Ohne diesen externen Sachverstand könnten manche gutachterliche Fragestellungen z. B. auf kinder- und jugendpsychiatrischem Gebiet, bei Impfschadensfällen oder bei bestimmten fachärztlichen Fragen wie auf HNO-, augen- oder nervenärztlichem Fachgebiet nicht beantwortet werden. Die gutachterliche Arbeit niedergelassener Fachärztinnen und Fachärzte ist somit ein wichtiger Baustein für die Arbeit des LAsD. Die Stellungnahmen und Gutachten externer Gutachter werden u. a. in Widerspruchs- und Klageverfahren durch hauptamtliche Ärztinnen und Ärzte geprüft, so dass eine enge Verflechtung zwischen der hauptamtlichen ärztlichen Tätigkeit und den gutachterlichen Stellungnahmen der freiberuf- lich tätigen Ärztinnen und Ärzte auch durch persönliche Rücksprachen besteht. Für die sachgerechte Bewertung der Teilhabebeeinträchtigungen der Antragsteller im Schwerbehindertenverfahren ist es zudem erforderlich, dass gerade bei den hohen Antragszahlen und der weitaus überwiegenden Zahl der Beurteilungen nach Aktenlage (98,3 %) die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sachverständige Befundberichte fertigen und die entscheidungsrelevanten Befunde wie z. B Krankenhaus- oder Rehabilitati- onsberichte in Kopie beifügen. Neben der umfassenden ärztlichen Versor- gung der Patientinnen und Patienten durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte dienen deren sachverständige Befundberichte somit auch dazu, dass angemessene gutachterliche Beurteilungen möglich sind und die Antragstellerinnen und Antragsteller die ihnen zustehenden Sozialleistun- gen in angemessener Zeit erhalten können. Somit unterstützen die nieder- gelassenen freiberuflich tätigen Ärztinnen und Ärzten die Arbeit des LAsD umfassend insbesondere zum einen durch die Übersendung sachgerechter Befundberichte und Unterlagen und zum anderen durch die ärztliche Unter- stützung bei den gutachterlichen Beurteilungen. Für die Durchführung von Schadensersatzprozessen ist das LAsD auch auf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte angewiesen. Sobald ein Verfahren vor dem Landgericht durchgeführt werden muss, besteht Anwaltszwang. Der Umfang dieser Arbeit für das LAsD hält sich aber in Grenzen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 29 Darüber hinaus stehen den obersten Landesbehörden Haushaltmittel für die Beauftragung von Anwältinnen und Anwälten zur Verfügung. Für 2012 beliefen sich diese Haushaltsmittel auf rund 0,5 Mio. Euro. Tabellarische Übersicht zu Frage 18 Haushaltsmittel 2012 in Mio. Euro Behörde Art der Arbeiten 15,0 LBV SH Ingenieurleistungen im Bereich Bundesfernstraßen sowie für Landesstraßen . 1,0 LVS Zusammenarbeit mit Werbe- und PRAgenturen im Bereich der Kommunikation des Nahverkehrs in SchleswigHolstein . 1,3 LVS Beratungsaufträge für verkehrswirtschaftlich , fahrzeugtechnische und rechtliche Fragestellungen zur Qualität an Bahnstationen. 15,4 GMSH Unterstützung bei der Wahrnehmung der Hochbauaufgaben des Bundes und des Landes in Schleswig-Holstein durch Architekten und Ingenieure. 3,0 LAsD Kooperation mit Ärztinnen und Ärzten (ärztliche Stellungnahmen und Gutachten ). 1,6 MELUR Ingenieurleistungen z. B. für landwirtschaftliche Beratung und im Bereich Küsten- und Hochwasserschutz sowie Werkverträge im Bereich Bodenschutz , Altlasten und für Recherchearbeiten . Ingenieurleistungen im Bereich von gentechnischen Anlagen, Chemikalien , KrW/AbfG und energie- /klimarelevanten Themen. 1,8 LLUR Ingenieurleistungen z. B. für Biologische Untersuchen an Fließgewässern, Seen und in Küstengewässern. Werkverträge mit Ingenieuren, Bodenwissenschaftlern und Geologen in geo-wissenschaftlichen Spezialgebieten sowie z. B. für Fachveröffentlichungen . Ingenieurleistungen im Bereich von Genehmigungs- und Überwachungsverfahren nach dem BImSchG und KrW/AbfG. 1,2 LKN-SH Aufträge an technische und naturwissenschaftliche Berufe. Aufträge an recht-, wirtschafts-, steuerberatende Berufe u. andere. Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 30 1,2 LV und Wasserund Bodenverbände Ingenieurleistungen, häufig in Planungsgemeinschaft mit Biologen sowie Leistungen an Notare. 0,5 Oberste Lan-desbehörden Beauftragung von Anwältinnen und Anwälten. 19. Welche Möglichkeiten haben Freiberufler bei der Beantragung von Kurzarbeit für ihre Angestellten? Kurzarbeitergeld (Kug) wird bei Erfüllung der in §§ 95 bis 109 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) genannten Voraussetzungen gewährt, wenn in Betrieben oder Betriebsabteilungen die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unab- wendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt wird. Die Gewährung ist dabei von der Erfüllung bestimmter Regelvoraussetzun- gen abhängig, die kumulativ vorliegen müssen. Danach haben Arbeitneh- mer Anspruch auf Kug, wenn 1. ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt, 2. die betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind, 3. die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind und 4. der Arbeitsausfall angezeigt worden ist. Die betrieblichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn mindestens ein Arbeitnehmer (Arbeiter oder Angestellter, auch Auszubildender) beschäftigt ist. Zu den persönlichen Voraussetzungen zählt u. a. die sozialversiche- rungspflichtige Beschäftigung des Arbeitnehmers. Liegen diese Voraussetzungen für Freiberuflerinnen und Freiberufler vor, werden sie wie alle anderen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber behandelt, die mindestens eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer beschäftigen und die sonstigen Voraussetzungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld erfül- len. 20. Welche Aspekte des Landesentwicklungsplans (LEP) betreffen insbesondere die Freien Berufe und wie beabsichtigt die Landes- regierung, die Belange der Freien Berufe im nächsten LEP zu be- rücksichtigen? Der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein setzt die Rahmenbedin- gungen für die räumliche Entwicklung des Landes. Die im Plan aufgestell- ten Ziele und Grundsätze der Raumordnung sind von öffentlichen Pla- nungsträgern zu beachten und haben keine direkten Auswirkungen auf die Freien Berufe. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 31 Freiberuflerinnen und Freiberufler wie Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker und Therapeutinnen und Therapeuten werden im aktuellen Landesentwicklungsplan im Hinblick auf die Sicherstellung der medizini- schen Versorgung in allen Teilräumen des Landes angesprochen. Die Sicherung der Daseinsvorsorge wird auch im nächsten Landesentwick- lungsplan ein wesentlicher Aspekt für die räumliche Entwicklung des Lan- des sein. Zu ihrer Umsetzung tragen auch zukünftig die betreffenden Frei- beruflerinnen und Freiberufler maßgeblich bei. 21. Wie beurteilt die Landesregierung die Auswirkungen des neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrages für Freiberufler und sind nach Auffassung der Landesregierung Nachbesserungen notwendig? Der neue Rundfunkbeitrag orientiert sich an der Anzahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge. Kleinst- und Kleinunternehmen, Freiberufler und Selbstständige mit keinen oder bis zu 8 Mitarbeitern sind der Beitragsstaffel 1 zuzuordnen und zahlen pro Betriebs- stätte einen ermäßigten Beitrag in Höhe von 5,99 €. Pro Betriebsstätte ist ein Kraftfahrzeug beitragsfrei. Für Selbstständige oder Freiberuflerinnen und Freiberufler, die ihren Arbeitsplatz – ihre Betriebsstätte – in der privaten Wohnung eingerichtet haben, ist die Betriebsstätte beitragsfrei, sofern für die Wohnung bereits ein Beitrag gezahlt wird. Für die zu nicht privaten Zwecken genutzten Kraftfahr- zeuge ist ein Drittel des Beitrages in Höhe von 5,99 € pro Kraftfahrzeug zu zahlen. Unter der Voraussetzung, dass die vorhandenen Rundfunkgeräte in Be- triebsstätten und betrieblich genutzten Kraftfahrzeugen nach dem bis 31.12.2012 geltenden Rundfunkgebührenstaatsvertrag angemeldet waren, zahlen Freiberuflerinnen und Freiberufler nach der Umstellung weniger oder in etwa das Gleiche wie vorher. Nach der Umstellung auf den neuen Rundfunkbeitrag sind bisher keine Ungerechtigkeiten für Freiberuflerinnen und Freiberufler erkennbar. Even- tuelle Nachbesserungen des Gesetzes insgesamt bleiben dem Evaluie- rungsprozess vorbehalten. 22. Sind der Landesregierung Sachverhalte aus Fachdisziplinen be- kannt, bei denen Schleswig-Holsteinische Akteure aus Freien Be- rufen Wettbewerbsnachteile gegenüber Wettbewerbern aus ande- ren Bundesländern haben? Falls ja, welche sind dies? Der Landesregierung sind keine entsprechenden Sachverhalte bekannt. 23. Verfolgt die Landesregierung das Ziel, bei der Vergabe von Pla- nungsleistungen z.B. durch eine fachplanerweise Vergabe, im Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 32 Gegensatz zur Vergabe von Generalplanerleistungen, besonders schleswig-holsteinische Freiberufler zu berücksichtigen? Bei der Vergabe von Leistungen an Freiberuflich Tätige gilt grundsätzlich das Gleichbehandlungsgebot. Danach sind alle Teilnehmer an einem Vergabeverfahren gleich zu behandeln, um den Wettbewerb sicherzustellen (§ 97 Abs. 2 GWB, § 2 Abs. 1 VOF). Das Gleichbehandlungsgebot schließt das Nichtdiskriminierungsgebot ein und ist eine der Grundlagen des deut- schen Vergaberechts. Eine bevorzugte Berücksichtigung von freiberuflich Tätigen bestimmter Regionen ist insoweit unzulässig. In den vergangenen Jahren hat sich bestätigt, dass sich schleswig- holsteinische Architekteninnen und Architekten und Ingenieurinnen und In- genieure im Wettbewerb weiterhin aufgrund ihrer fachlichen Eignung und Leistungsfähigkeit häufig gegenüber Mitbewerbern aus anderen Bundes- ländern durchsetzen konnten. Auch in der Vergangenheit hat das Land nur in Ausnahmefällen eine Beauf- tragung von Generalplanerleistungen vorgenommen. Die GMSH verfolgt weiterhin das Ziel der fachplanerweisen Vergabe als Regelform der Beauftragung. Die durch die Vergabe an Generalplaner er- hoffte generelle Verringerung des Koordinationsaufwands und damit ver- bundene Kosteneinsparung für das Land hat sich nicht bestätigt. Dennoch wird die Beauftragung von Generalplanern nicht grundsätzlich ausge- schlossen, da diese im besonderen Fall, u. a. bei hochtechnisierten Spezi- albauten mit hohen Anforderungen an die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Fachgewerke im Hinblick auf die technische Integration der Leistungen aber auch die Haftungsfragen vorteilhaft sein kann. IV Freie Berufe und ihre gesellschaftliche Funktion 24. Welche wichtigen gesellschaftlichen Funktionen übernehmen die Freien Berufe aus Sicht der Landesregierung? Die Kernelemente der Freien Berufe sind Vertrauen, Kompetenz, Unabhän- gigkeit und persönliche Leistungserbringung. Ein wesentliches Kennzei- chen ist, dass die Freien Berufe nicht nur im Interesse derjenigen wirken, die sie bezahlen, sondern auch dem Gemeinwohl dienen: der Gesundheit, dem Rechtsstaat, der Sicherheit, den Sprachen oder der Kunst. Dies unter- scheidet sie wesentlich von rein kommerziellen Dienstleistern. Mit ihren Dienstleistungen, die sie in diesen Bereichen anbieten, erfüllen Freie Berufe einen bedeutenden gesellschaftlichen Auftrag und schaffen einen Wert für die Gesamtgesellschaft. Der besondere Stellenwert freiberuflicher Dienst- leistungen kommt in zahlreichen spezifischen Regelungen der Freiberuf- lichkeit zum Ausdruck. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 33 25. Welche Funktionen übernehmen die Freien Berufe bei der flä- chendeckenden Leistungsversorgung unterschiedlicher Dienst- leistungen? Die Freien Berufe übernehmen entsprechend den vielfältigen Berufsbildern auch vielfältige Funktionen bei der flächendeckenden Leistungsversorgung im Dienstleistungsbereich. So ist die ambulante ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Versorgung ohne Freiberuflerinnen und Freiberufler nicht denkbar. Die überwiegende Zahl der Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind selbstständig als Freiberufler tätig, sei es in einer Einzelpraxis oder als Teilhaberin oder als Teilhaber einer Gemeinschaftspraxis (Berufsausübungsgemeinschaft) oder eines von Freiberuflern getragenen Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ). Die überwiegende Zahl der angestellten Ärztinnen und Ärzte, Zahn- ärztinnen und Zahnärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychothera- peuten in der ambulanten Versorgung sind in einer freiberuflich getragenen Einrichtung (Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft, MVZ) tätig. Von diesen übt eine hohe Zahl die Tätigkeit in Teilzeit aus. Dies kann auch als ein Beleg der hohen Flexibilität, die eine freiberuflich getragene ambulante Versorgung bietet, verstanden werden. Darüber hinaus bieten diese Be- rufsgruppen in Schleswig-Holstein eine von Wirtschaftskrisen unabhängige Berufsperspektive. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind deshalb nicht nur ein wesentlicher Bestandteil der medizinischen Versor- gung der Bevölkerung, sondern auch für die Regionen wichtige Arbeitgeber, die hochqualifizierte und überwiegend weibliche Mitarbeiter beschäftigen. Allein die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte stellen mit rund 4.200 Betriebsstätten mehr als die Hälfte aller Arbeitgeber in Schleswig-Holstein. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gewährleisten als unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung) die Bera- tung und Vertretung rechtsuchender Bürgerinnen und Bürger in allen Rechtsangelegenheiten. Notarinnen und Notare gewährleisten als unab- hängige Träger eines öffentlichen Amtes die Beurkundung von Rechtsvor- gängen und nehmen auch andere Aufgaben auf dem Gebiete der vorsor- genden Rechtspflege wahr (§ 1 der Bundesnotarordnung). Die Bedeutung der Tierärztinnen und Tierärzte als Dienstleistungserbringer ist - insbesondere für den Wirtschaftssektor Landwirtschaft und den Erhalt der ländlichen Strukturen - hoch. Die tierärztliche Tätigkeit dient einerseits der Erhaltung und Entwicklung eines leistungsfähigen Tierbestandes und andererseits dem Schutz des Menschen vor übertragbaren Tierkrankheiten Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 34 sowie dem Schutz der Lebensmittel und den Erzeugnissen tierischer Her- kunft. Auch die hier nicht im Einzelnen genannten Freiberuflerinnen und Freiberuf- ler übernehmen wichtige Funktionen bei der flächendeckenden Leistungs- versorgung in ihren jeweiligen Dienstleistungsbereichen. 26. Wie beurteilt die Landesregierung diesbezüglich die Bedeutung der Freien Berufe für den ländlichen Raum? Das Bedürfnis nach freiberuflichen Dienstleistungen ist unterschiedslos in Städten und im ländlichen Raum zu gewährleisten. Die Versorgung im ländlichen Raum ist ohne die freiberuflich tätigen Ärztin- nen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nicht denkbar. Eine Schwächung der Freiberuflich- keit in der ambulanten Versorgung würde deshalb negative Auswirkungen auf die flächendeckende medizinische Versorgung haben. Darüber hinaus ist hervorzuheben, dass Arztpraxen insbesondere im struk- turschwachen ländlichen Raum auch eine Bedeutung als Arbeitgeber haben. In den Praxen werden qualifizierte Arbeitsplätze (vor allem: Medizi- nische Fachangestellte) angeboten, auch für Teilzeitbeschäftigungen. Gleichzeitig bedeutet regelmäßig bspw. die Existenz einer Arztpraxis, dass weitere Akteure, wie Apothekerinnen und Apotheker sowie andere Heil- und Pflegeberufe sich im näheren Umfeld niederlassen und ebenfalls Arbeits- plätze schaffen. Generell ist festzustellen, dass Deutschland mit einer starken gemeinsamen Selbstverwaltung und einer vorrangig durch freiberuflichen Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte und Psychotherapeutinnen und Psy- chotherapeuten sichergestellten Versorgung ein besseres System bietet als Länder mit einem staatlich organisierten Gesundheitswesen. Die Freiberuf- lichkeit schützt die ärztliche Unabhängigkeit und Therapiefreiheit – im Pati- enteninteresse. Der beiliegenden Übersicht (s. Anlage 3) ist die Anwalts- und Notardichte in den Amtsgerichtsbezirken des Landes zu entnehmen (Stand: 15. April 2013). Danach weist der Amtsgerichtsbezirk Niebüll mit 1.335 Einwohnern je Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt die geringste und der Amtsgerichts- bezirk Kiel mit 326 Einwohnern je Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt die größte Anwaltsdichte auf. Unter den Landgerichtsbezirken weist der Flens- burger Bezirk die geringste Anwaltsdichte (978 Einwohner je Anwältin/ Anwalt) und der Kieler Bezirk die größte Anwaltsdichte (595 Einwohner je Anwältin/Anwalt) auf. Der Grund dürfte darin zu sehen sein, dass eher länd- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 35 lich geprägte Gegenden wie Nordfriesland keine entsprechende Anzie- hungskraft auf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ausüben wie Bal- lungszentren. Im Jahre 2010 betrug die Anwaltsdichte in Schleswig-Holstein 759 Einwoh- ner je Anwältin/Anwalt. Damit lag Schleswig-Holstein auf dem neunten Platz der 16 Bundesländer. In Niedersachen (796 Einwohner je Anwältin/Anwalt), Rheinland-Pfalz (846), Sachsen (882), Mecklenburg-Vorpommern (1.036), Brandenburg (1.081), Thüringen (1.097) und Sachsen-Anhalt (1.306) war die Anwaltsdichte geringer als in Schleswig-Holstein (Quelle: Statistisches Jahrbuch der Anwaltschaft 2011/2012, herausgegeben von Dr. Matthias Ki- lian und Dipl.-Kfm. René Dreske, Soldan Institut für Anwaltmanagement, DeutscherAnwaltVerlag). Mit 738 Einwohnern je Anwältin/Anwalt entspricht die Anwaltsdichte in Schleswig-Holstein am 15. April 2013 nahezu der des Jahres 2010. Im Bezirk des Amtsgerichts Plön ist die Notardichte mit 6.909 Einwohnern je Notarin/Notar derzeit am geringsten, während sie im Bezirk des Amtsge- richts Ahrensburg mit 2.901 Einwohner je Notarin/Notar am größten ist. Dies ist damit begründet, dass die Anzahl der Notarinnen und Notare in den Amtsgerichtsbezirken allein von dem Urkundsaufkommen in den Bezirken abhängig ist. Aufgrund ihrer Funktion ist eine flächendeckende Versorgung der Bürgerin- nen und Bürger mit Dienstleistungen der Rechtanwältinnen und Rechtsan- wälte sowie Notarinnen und Notare besonders wichtig. 27. In welchen Bereichen besteht bzw. entwickelt sich aus Sicht der Landesregierung eine Unterversorgung mit freiberuflichen Dienstleistungen? In den ländlichen Regionen des Landes fällt es Vertragsärztinnen und Ver- tragsärzten zunehmend schwerer, Nachfolger zur Fortführung ihrer Praxen zu gewinnen. Dies ist generell in den ländlichen Regionen zu beobachten, insbesondere derzeit in den Kreisen an der Westküste bzw. Unterelbe. Dennoch kann nach der aktuellen Bedarfsplanung und der zugrundeliegen- den Definition des § 28 der Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses noch nicht von einer „Unterversorgung“ bzw. nach § 29 der Richtlinie von einer in absehbarer Zeit „drohenden Unterversor- gung“ gesprochen werden. Unabhängig davon sind aber – insbesondere vor dem Hintergrund, dass bspw. ein Drittel der schleswig-holsteinischen Hausärztinnen und Hausärzte 60 Jahre oder älter sind – in naher Zukunft bereits erhebliche Anstrengungen notwendig, um die flächendeckende medizinische Versorgung in den ländlichen Räumen zu erhalten. Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 36 Vom generellen Mangel an qualifizierten Arbeitskräften in Deutschland sind auch Ärztinnen und Ärzte mit der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin bzw. Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin betroffen. Heute gibt es in Schleswig- Holstein insgesamt 380 Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fach- kunde (160 Ärzte mit der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin und 220 Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin: Quelle Ärztekammer Schleswig-Holstein). Betriebsärztinnen und -ärzte arbeiten sowohl ange- stellt in den Betrieben oder bei überbetrieblichen Diensten als auch als frei- berufliche Medizinerinnen und Mediziner. Zum Teil werden betriebsärztliche Aufgaben von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten wahrgenommen. Die Arbeitsmedizin leistet als Fachdisziplin, aber vor allem über die Arbeit der Betriebsärztinnen und -ärzte für die Gesundheit der Beschäftigten wertvolle Beiträge und trägt damit zum wirtschaftlichen Erfolg der Betriebe bei. Für die Betriebe wird es zunehmend schwieriger, qualifizierte Ärztinnen und Ärzte für betriebsärztliche Aufgaben zu finden und damit den Rechtsvor- schriften nachzukommen. Insbesondere Kleinbetriebe in Schleswig-Holstein haben bereits heute große Probleme, qualifizierte Ärztinnen und Ärzte zu akquirieren. Des Weiteren besteht im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung laut Auskunft der GMSH für hochkomplexe Anlagen (z. B. Klinikbau) bereits eine problematische Unterversorgung an qualifizierten Ingenieurinnen und Ingenieuren in Schleswig-Holstein. In Schleswig-Holstein werden nur weni- ge hochkomplexe Baumaßnahmen erstellt bzw. betrieben. Damit ist das Gesamtauftragsvolumen in Schleswig-Holstein für hochspezialisierte freibe- ruflich Tätige zu gering. 28. Worin liegen die Gründe dieser Entwicklung? Es spielen bei niederlassungswilligen Ärztinnen und Ärzten neben der wirt- schaftlichen Grundlage vielfältige Faktoren eine Rolle: Denn typischerweise sind es in Schleswig-Holstein Regionen mit vergleichsweise schwacher Inf- rastruktur (Kindergarten, Schule, Nahverkehr, Einkaufsmöglichkeit, Arbeits- plätze), die eine nachwachsende Generation von Jungärztinnen und -ärzten nicht motivieren, sich dort niederzulassen. Zudem muss auch dabei berück- sichtigt werden, dass der Frauenanteil in der Ärzteschaft kontinuierlich steigt und damit neben der Lösung der Kinderbetreuung die jeweiligen Partnerinnen und Partner einen Arbeitsplatz vor Ort finden müssen. Deutlich wird, dass es erheblicher Infrastrukturleis- tungen bedarf, um als Standort attraktiv zu erscheinen. In einer Umfrage des Hartmannbundes 2012 unter 4.400 Medizinstudentin- nen und Medizinstudenten haben diese auf die Frage „Was müsste sich verändern, damit der Beruf des Arztes attraktiver wird?“ zur Antwort gege- ben: Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 37 • 85 % Unterstützung Vereinbarkeit Familie und Beruf • 78 % geregelte Arbeitszeiten • 77 % Bürokratieabbau • 35 % Stärkere Kooperation zwischen Kliniken und Arztpraxen Darüber hinaus scheuen junge Ärztinnen und Ärzte zunehmend das wirt- schaftliche Risiko, das insbesondere zum Berufsstart in der ambulanten Versorgung mit einer Praxisgründung bzw. -übernahme verbunden ist, da diese in aller Regel Investitionen und Kreditaufnahmen voraussetzen. Darüber hinaus ist vielfach der Wunsch nach einer kooperativen Berufs- ausübung zu beobachten, der insbesondere für klassische Einzelpraxen auf dem Land Nachfolgeregelungen erschwert. Vor diesem Hintergrund kommt der flexibleren Anwendung der mittlerweile vielfältigen Formen der Berufsausübung in der ambulanten Versorgung sowie der Informationsvermittlung über diese Vielfältigkeit eine hohe Bedeutung zu, um junge Ärztinnen und Ärzte für die ambulante Tätigkeit in den ländlichen Regionen zu gewinnen. In Schleswig-Holstein sind 21 Prozent der Arbeits- und Betriebsmedizine- rinnen und -mediziner 70 Jahre und älter. Es ist davon auszugehen, dass wenigstens ein Drittel der arbeitsmedizinisch qualifizierten Personen das Alter von 60 Jahren überschritten und zum Teil bereits ihre ärztliche Tätig- keit aufgegeben hat oder in naher Zukunft aufgeben wird. Der Arbeitsmedi- zin in Schleswig-Holstein geht der Nachwuchs aus. An der Medizinischen Fakultät in Lübeck wurde 1992 auf Initiative der Gewerkschaften in Schleswig-Holstein erstmalig ein Lehrstuhl für Arbeits- medizin eingerichtet, der mit dem Ausscheiden des Lehrstuhlinhabers am 30. September 2010 aufgegeben wurde. Die arbeitsmedizinische Lehre im Fach Arbeitsmedizin wird am UKSH, Campus Lübeck, derzeit durch den Sozialmediziner in Form eines Blockpraktikums organisiert. Am UKSH, Campus Kiel, wird eine Ringvorlesung durch den Rechtsmediziner organi- siert, d. h. einerseits übernehmen andere Fachrichtungen die Lehre im Fach Arbeitsmedizin nebenbei, andererseits werden Lehraufträge an exter- ne Personen vergeben. Dadurch wird das Interesse der Studentinnen und Studenten, sich mit Themen des Fachgebietes zu beschäftigen, nicht aus- reichend gefördert. Es gilt die Außendarstellung des Faches gegenüber der Studentenschaft, anderen Ärztinnen und Ärzten und Unternehmen zu ver- bessern, da allgemein zu wenig über Aufgaben, Gesundheitsziele und Maßnahmen in der Arbeitsmedizin bekannt ist. Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 38 29. Welche Maßnahmen unternimmt oder plant die Landesregierung, um dieser Entwicklung entgegen zu wirken? Der Beitrag der Politik zur Gegensteuerung liegt dabei insbesondere in der Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Dieser wurde im Hinblick auf die niedergelassenen Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Psychothera- peutinnen und -therapeuten mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz, das Anfang 2012 in Kraft getreten ist, geleistet. So werden Entscheidungen zur medizinischen Versorgung jetzt nicht mehr nur zentral auf Bundesebene getroffen, sondern in vielen Fällen wieder in den Ländern und dort insbesondere durch die Selbstverwaltungen – auch in Schleswig-Holstein. Damit soll es vor Ort ermöglicht werden, die ambulante ärztliche Versorgung in ländlichen und unterversorgten Gebieten auch bes- ser sicher zu stellen. Mit der Gesetzesänderung wurde der Handlungsspiel- raum der regionalen Selbstverwaltung wieder erweitert und die Freiberuf- lichkeit gestärkt. Dazu gehört auch, dass sowohl die Honorarverhandlungen als auch die Honorarverteilung wieder vor Ort vorgenommen werden kön- nen. Das bedeutet, dass niedergelassene Ärztinnen und Ärzte Anreize erhalten können, sich in unterversorgten Gebieten niederzulassen. Gleich- zeitig wird ihnen die Furcht vor Regressforderungen genommen. Es geht jetzt um die Frage, wie dauerhaft den Patientinnen und Patienten der Zugang zur medizinischen Versorgung gesichert werden kann – nicht darum, ob es in jedem Ort eine ärztliche Versorgung gibt. Mit den Instru- menten einer flexibleren Bedarfsplanung und der Aufhebung der Residenz- pflicht sowie der Möglichkeit, aus dem Angestelltenverhältnis heraus wieder freiberuflich tätig zu werden, haben wir im Land die Chance, kreative Lösungen zu finden, die zur jeweiligen Situation vor Ort auch passen. Insbesondere mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz wurde ein wesentli- cher Beitrag geleistet – jetzt muss das Ausfüllen der Rahmenbedingungen durch die Selbstverwaltung zeigen, ob künftig noch weitere Instrumente hinzutreten müssen. Denn die eigentliche Sicherstellung der ambulanten ärztlichen, zahnärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung ist eine Pflichtaufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung (KVSH) und der Kassen- zahnärztlichen Vereinigung (KZV SH). Sie haben demnach dafür Sorge zu tragen, dass die Versicherten ausreichend versorgt werden können und hierfür alle geeigneten Maßnahmen zu treffen. Vor dem Hintergrund, dass in den nächsten Jahren dieser Sicherstellungs- auftrag allein mangels vorhandener niederlassungswilliger Ärztinnen und Ärzte nicht mehr erfüllt werden könnte, ist es notwendig, sich gemeinsam dem Problem zu stellen und flexible Modelle auszuloten. Dazu sind die Möglichkeiten und Mittel der einzelnen Akteure zu identifizieren und zu Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 39 bündeln. Das beinhaltet auch, sich den Fragen der regionalen Daseinsvor- sorge bis zur Vermittlung der Erkenntnis in der Öffentlichkeit, dass es nicht überall eine ortsansässige ärztliche Versorgung geben kann, zu stellen. Mit dem Gemeinsamen Landesgremium nach § 90a SGB V, das sich am 16.05.2013 konstituiert hat, steht eine Plattform zur Verfügung, Empfehlun- gen an die Selbstverwaltung zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen und zur Bedarfsplanung abzugeben sowie auf die örtlichen Gegebenheiten bezogene Versorgungsstrukturen zu entwickeln. Die Landesregierung wird sich als Mitglied dieses Gemeinsamen Landesgremiums den anstehenden Herausforderungen stellen und gemeinsam mit allen Akteuren konstruktiv Lösungen entwickeln. Bereich Arbeitsmedizin: Bereits 2010 haben die Länder auf Initiative Schleswig-Holsteins die Prob- lematik des fehlenden Nachwuchses in der Arbeitsmedizin im Rahmen eines Antrags in der 86. ASMK thematisiert. Zur 89. ASMK in 10/2012 stell- te Schleswig-Holstein einen Folgeantrag um konkrete Maßnahmen einzu- fordern, die aus Sicht der Länder mit Priorität angegangen werden sollen. Aufgrund dessen fand eine Konferenz zur Sicherung des arbeitsmedizini- schen Nachwuchses am 14.01.13 in Berlin statt. Die Landesregierung wirk- te bei dieser Konferenz aktiv mit. Im Anschluss an die Podiumsdiskussion unterzeichneten Vertreter des Bundes, der Länder, der Sozialpartner, der Unfallversicherungsträger, der Wissenschaft, der Bundesärztekammer, der Deutschen Rentenversicherung Bund, überbetrieblicher arbeitsmedizini- scher Dienste, freiberufliche und angestellte Betriebsärzte eine Resolution. Es wurde verabredet, ein Aktionsbündnis zur Förderung des arbeitsmedizi- nischen Nachwuchses zu gründen. Die Landesregierung und das UKSH sind mit Unfallversicherungsträgern im Gespräch, um im Rahmen des geplanten Aktionsbündnisses eine Stiftungs- professur in der Arbeitsmedizin am UKSH Campus Lübeck zu errichten. Der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. hat im Übrigen seine Unterstützung für die Verbesserung der Lehre und Außendarstellung des Faches zugesagt. Ein Vertreter der Landesverwaltung ist Mitglied des Fachausschusses Arbeitsmedizin der Ärztekammer Schleswig-Holstein. Dort werden aktiv die Belange der Arbeitsmedizin vertreten und u. a. eine curriculare Fortbildung für Arbeitsmediziner organisiert. Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 40 30. Welche Chancen sieht die Landesregierung diesbezüglich durch den Zuzug qualifizierter Einwanderer? Die wirtschaftliche Einbindung von Fachkräften mit Auslandsqualifikationen und die Integration von in der Bundesrepublik lebenden Migrantinnen und Migranten in den deutschen Arbeitsmarkt sollen – gerade vor dem Hinter- grund der demographischen Entwicklung und des sich abzeichnenden Fachkräftemangels - verbessert bzw. gefördert werden. Als Instrumentarium hierfür ist mit dem Gesetz zur Verbesserung der Fest- stellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BQFG) ein allgemeiner Anspruch auf eine individuelle Prüfung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen mit inländischen Referenzqualifikationen geschaffen worden: Bei der Prüfung der Anerkennung von ausländischen Berufsqualifi- kationen wird nicht mehr wie bisher auf das Merkmal der Staatsangehörig- keit abgestellt. V Freie Berufe und Qualifikation 31. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zur Qualifizie- rung der Freiberufler vor? Wie sind diese Erkenntnisse im Ver- gleich zur übrigen Bevölkerung zu bewerten? Allgemein lässt sich feststellen, dass die Freiberuflerinnen und Freiberufler in der Regel überdurchschnittlich qualifiziert sind. Einhergehend mit der Vielfältigkeit der Berufsbilder der Freien Berufe ist auch die Qualifikation sehr unterschiedlich. Für einzelne ausgewählte Berufsgruppen der Freien Berufe werden nachfolgend die Qualifikationen erläutert. Heilberufe: Voraussetzung für die Zulassung zum Beruf ist für jede (Zahn-)Ärztin oder Arzt sowie jede Psychotherapeutin und jeden Psychotherapeuten ein erfolg- reich abgeschlossenes Hochschulstudium im Fach Medizin oder Zahnme- dizin bzw. für den Bereich der Psychotherapie neben dem erfolgreich abge- schlossenen Hochschulstudium eine zusätzliche fünfjährige Ausbildung. Nach abgeschlossener Ausbildung und dem Erhalt der Approbation erfolgt die Weiterbildung der (Zahn-)Ärztin oder des Arztes in strukturierter Form unter Aufsicht der Kammer, um in Gebieten die Qualifikation als Facharzt, darauf aufbauend eine Spezialisierung in Schwerpunkten oder in einer Zusatzweiterbildung zu erhalten. Die von der jeweiligen Kammer verliehene Weiterbildungsbezeichnung ist Nachweis für die erworbene Kompetenz der Ärztin oder des Arztes und dient der Qualitätssicherung in der Patienten- versorgung. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 41 Die Kammern der Heilberufe wirken darüber hinaus an der Erhaltung eines sittlich und wissenschaftlich hochstehenden Berufsstandes mit, insbesonde- re durch Förderung der beruflichen Fortbildung (§ 1 Abs. 1 des Heilberufe- kammergesetzes (HBKG)). Nach § 30 HBKG besteht für jedes Kammermit- glied die Pflicht, sich fortlaufend fortzubilden, so dass das Wissen berufs- begleitend aktualisiert und die persönliche fachliche Kompetenz kontinuier- lich erweitert wird. Ziel der Fortbildung ist die Sicherstellung und kontinuier- liche Verbesserung der Behandlungsqualität, um für Patientinnen und Pati- enten eine hochwertige Versorgung gewährleisten zu können. Die Fortbil- dungsinhalte müssen dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkennt- nisse auf den jeweiligen Fachgebieten entsprechen. Sie müssen frei von wirtschaftlichen Interessen sein. Kommt z. B. die Ärztin oder der Arzt dieser Berufspflicht schuldhaft nicht nach, wird dieses Fehlverhalten im Rahmen eines berufsgerichtlichen Verfahrens geahndet. Das Sozialgesetzbuch V (§ 95 d SGB V) verpflichtet über das Heilberufekammergesetz hinaus alle Vertragsärztinnen und -ärzte, sich in dem Umfang fachlich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Fortentwicklung der zu ihrer Berufsausübung in der vertragsärztlichen Versorgung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist. Der Nachweis über die Fortbildung kann durch Fortbildungszertifikate der Kammern erbracht werden. Das Betreiben einer Apotheke ist in Deutschland ausnahmslos Apotheke- rinnen und Apothekern vorbehalten. Diese absolvieren üblicherweise ein akademisches Hochschulstudium, das mit einem Staatsexamen abschließt. Auch Apothekerinnen und Apotheker qualifizieren sich im Laufe ihres Berufslebens kontinuierlich durch den Besuch von Fortbildungs- und Weiterbildungsveranstaltungen. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare: Gemäß § 43c Abs. 1 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung können der Rechtsanwältin oder dem Rechtsanwalt, die oder der besondere Kenntnis- se und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat, die Befugnis zur Führung einer Fachanwaltsbezeichnung verliehen werden, wenn sie nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) besondere theoretische Kennt- nisse und besondere praktische Erfahrungen nachweisen (§ 2 Abs. 1 FAO). Weiterhin werden nach § 3 Abs. 2 der Bundesnotarordnung (BNotO) Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Schleswig-Holstein als Notarin- nen und Notare zu gleichzeitiger Amtsausübung neben dem Beruf der Rechtsanwältin oder des Rechtsanwalts bestellt, wenn sie nach ihrer Persönlichkeit und ihren Leistungen für das Notaramt geeignet sind (§ 6 Abs. 1 Satz 1 BNotO). Die notarielle Fachprüfung dient hierbei gemäß § 7a Abs. 2 BNotO dem Nachweis, dass und in welchem Grad eine Rechtsan- wältin oder ein Rechtsanwalt für die Ausübung des Notaramtes als An- waltsnotarin oder Anwaltsnotar fachlich geeignet ist. Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 42 Sowohl das Führen einer Fachanwaltsbezeichnung also auch die Notarbe- stellung sprechen für die besondere Qualifikation der Berufsträger. Die abnehmende Anzahl der Anwaltsnotarinnen und -notare (s. Anlage 1) ist nicht Ausdruck einer zurückgehenden Qualifikation der Berufsträger son- dern auf das rückläufige Urkundsaufkommen zurückzuführen. Denn die Anzahl der Notarstellen ist von dem Urkundsaufkommen in den Amtsberei- chen der Notarinnen und Notare abhängig. Steuerberaterinnen und Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerbevollmächtigter: Gem. § 35 Abs. 1 Steuerberatungsgesetz (StBerG) darf als Steuerberaterin und Steuerberater nur bestellt werden, wer die Prüfung als Steuerberater bestanden hat. Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung setzt gem. § 36 Abs. 1 StBerG voraus, dass der Bewerber ein wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder ein anderes Hoch- schulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung erfolgreich ab- geschlossen hat und danach praktisch tätig gewesen ist. § 36 Abs. 2 StBerG regelt darüber hinaus die Zulassung nach mehrjähriger Tätigkeit in bestimmten Berufen. Für die Bestellung von Steuerbevollmächtigten sind die Vorschriften für die Bestellung als Steuerberater sinngemäß anzuwenden (§ 42 StBerG). Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure: Im Bereich der Berufsgruppe der Architekten und Ingenieure erfolgt die Qualifikation durch ein Bachelor-/Masterstudium an einer Universität, Fach- hochschule oder Berufsakademie. Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 Architekten- und Ingenieurkammergesetz Schles- wig-Holstein in Verbindung mit der Fortbildungsordnung der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein sind alle Pflichtmitglieder ver- pflichtet, sich beruflich fortzubilden. Die Teilnahme an Fortbildungsveran- staltungen wird jährlich durch die Architekten- und Ingenieurkammer stich- probenartig überprüft. Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfe- rinnen und vereidigte Buchprüfer: Für die Berufsgruppe der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer stellt sich die Qualifikation bundesweit wie folgt dar: Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 43 Quelle: Mitgliederstatistik Wirtschaftsprüferkammer – Stand 01.Januar 2013 Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich be- stellte Vermessungsingenieure (ÖbVI): Die Voraussetzungen für die Bestellung als ÖbVI in Schleswig-Holstein sind in § 3 des Gesetzes über die Berufsordnung der Öffentlich bestellten Ver- messungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (BerufsO-ÖbVI) geregelt. Dazu zählen - ein abgeschlossenes Studium im Bereich Geodäsie/Geoinformatik, - das Ablegen der Großen Staatsprüfung bzw. der Laufbahnprüfung für den gehobenen vermessungstechnischen Dienst/Verwaltungsdienst sowie - Mindestzeiten der fachbezogenen praktischen Tätigkeit bei einer Ver- messungsstelle. 32. Wie viele potentielle Freiberufler (bspw. Mediziner, Juristen) er- hielten 2008 in Schleswig-Holstein ein staatliches Examen? Wie hat sich diese Zahl in den letzten Jahren entwickelt? Die Zahl der erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen mit der Abschlussprüfung „Staatsexamen, 1. Staatsprüfung“ hat sich im Zeitraum 2008 bis 2011 wie in der nachfolgenden Übersicht dargestellt entwickelt: Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 44 Studienfach 2008 2009 2010 2011 Medizin (Allg.-Medizin) 417 409 358 406 davon männl ich 168 145 135 149 davon weibl ich 249 264 223 257 Pharmazie 159 83 71 66 davon männl ich 35 19 17 15 davon weibl ich 124 64 54 51 Rechtswissenschaft 117 161 115 149 davon männl ich 53 81 60 62 davon weibl ich 64 80 55 87 Zahnmedizin 55 67 58 53 davon männl ich 19 19 23 26 davon weibl ich 36 48 35 27 Summe 748 720 602 674 Quelle: Hochschulstatistik, Statistikamt Nord Die Zahl der Absolventinnen und Absolventen der 2. Staatsprüfung für Juristen hat sich wie folgt entwickelt: Jahr Absolventen der 2. Staatsprüfung für Juristen Zulassungen zur Rechtsanwaltschaft Gesamt männlich weiblich Gesamt männlich weiblich 2008 377 181 196 132 69 63 2009 346 168 178 144 82 62 2010 372 147 225 151 92 59 2011 233 104 129 121 67 54 2012 305 137 168 107 49 58 Quellen: Präsidentin des Schl.-H. Oberlandesgerichts und Schl.-H. Rechtsanwaltskammer Weitere Daten liegen der Landesregierung nicht vor. 33. Liegen der Landesregierung Zahlen vor, wie viele Absolventen nach dem Examen freiberuflich tätig werden? Wenn ja, wie war die Entwicklung der vergangenen Jahre? Nach Mitteilung der Apothekerkammer gehen derzeit ca. 20-25 % der Ab- solventinnen und Absolventen in die Selbstständigkeit. Aufgrund der Filiali- sierung der Apotheken waren die absoluten Zahlen in der Vergangenheit rückläufig. Das Sozialgesetzbuch V und die Zulassungsverordnung Zahnärzte sieht für Zahnärztinnen und Zahnärzte vor der Zulassung zur Versorgung gesetzlich Krankenversicherter eine mindestens zweijährige Vorbereitungszeit vor. In der Mehrzahl der Fälle schließt sich nach dieser zweijährigen Vorberei- tungszeit im Anstellungsverhältnis die eigene Niederlassung an. Das Gros Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 45 der zur Frage 4 genannten angestellt Tätigen entfällt auf diese sogenannten Vorbereitungsassistenten. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie hoch der Anteil derjenigen Absolventen des 2. Staatsexamen für Juristen in Schles- wig-Holstein ist, der im Land freiberuflich tätig geworden ist. Allerdings lässt die Anzahl der Neuzulassungen zur Rechtsanwaltschaft in Schleswig- Holstein diesbezüglich Rückschlüsse zu (s. Übersicht zu Frage 32). 34. Welche Maßnahmen unternimmt oder plant die Landesregierung, um Absolventen, die freiberuflich tätig werden wollen, in Schles- wig-Holstein zu halten? Das Gesundheitsministerium hat im November 2010 die Imagekampagne „Hausärztin/Hausarzt in Schleswig-Holstein … für die Menschen im Land“ gestartet mit der Zielsetzung 1. Sicherstellung der Rahmenbedingungen für eine flächendeckende hausärztliche Versorgung, 2. Verbesserung der Attraktivität der hausärztlichen Betätigung und 3. Werbung für den Hausarztberuf in den Universitäten. Die Kampagne umfasst folgende Bausteine: Homepage Es wurde eine Homepage (www.hausarzt-sh.de) „Hausärztin und Hausarzt in Schleswig-Holstein … für die Menschen im Land“ installiert, die am 20. Januar 2011 auf dem Gesundheitskongress „Vernetzte Gesundheit“ in Kiel freigeschaltet worden ist. Die Homepage informiert über die Grundla- gen, gesetzlichen Rahmenbedingungen, Weiterbildung und beruflichen Perspektiven. Dadurch sollen junge Menschen für eine Tätigkeit als Haus- arzt motiviert werden und Vorurteile gegenüber dem Berufsbild beseitigt werden. Für die Weiterentwicklung und Pflege der Homepage ist die Ärzte- kammer zuständig. Markt der Möglichkeiten Seit November 2011 werden sog. Märkte der Möglichkeiten rund um das Thema Hausarzt/Hausärztin in Schleswig-Holstein gemeinsam mit der Sek- tion Medizin der Universität zu Lübeck bzw. mit dem Studiendekanat der Medizinischen Fakultät der CAU zu Kiel auf den Campi der Universitäten ausgerichtet; diese Veranstaltungen sind angedockt an die Informations- veranstaltungen der Universitäten, die sich gezielt an die Medizinstudieren- den kurz vor Beginn des Praktischen Jahres (PJ) richten und jährlich zwei- mal stattfinden. Auflegung eines Flyers Es wurde ein Flyer aufgelegt, der sowohl die Vorteile der hausärztlichen Tätigkeit betont als auch die Gründe benennt, die für die Ergreifung des Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 46 Hausarztberufes in SH sprechen, und insbesondere auf die Weiterbildungs- verbünde hinweist. 35. Plant die Landesregierung Maßnahmen, damit dieses Entwick- lungspotential besser genutzt werden kann? Wenn nein, warum nicht? Siehe Frage 34. VI Freie Berufe, Finanzierung und Förderung 36. Welche Beratungs- und Förderinstrumente der Bürgschaftsbank, der Investitionsbank, der Mittelständischen Beteiligungsgesell- schaft und der WTSH existieren, um die Freien Berufe durch das Land zu fördern? Die schleswig-holsteinische Förderlandschaft bietet eine breite Palette an Fördermöglichkeiten für Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie KMU an, die in der Regel auch Angehörigen der Freien Berufe offen ste- hen. Spezielle, ausschließlich auf die Freien Berufe fokussierte, Beratungs- und Förderinstrumente der schleswig-holsteinischen Förderinstitute werden nicht angeboten. Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) Durch die Förderlotsen der IB.SH können sich Freiberuflerinnen und Freibe- rufler sowie Personen, welche sich als Freiberufler selbstständig machen wollen, unentgeltlich und unabhängig zu allen Förder- und Finanzierungs- möglichkeiten des Landes und des Bundes beraten lassen. Die Serviceleis- tungen der Förderlotsen sind auch speziell in einem Gründungsleitfaden für die Freien Berufe, herausgegeben vom Landesverband der Freien Berufe in Schleswig-Holstein aufgeführt (http://www.freie-berufe-sh.de/). Der gleiche Personenkreis kann sich zu Förderprogrammen und Finanzie- rungsmöglichkeiten der Europäischen Union durch IB.SH Europa beraten lassen. Hier finden Freiberuflerinnen und Freiberufler auch Unterstützung beim Aufbau von internationalen Kooperationen. Gründungsinteressierte Freiberuflerinnen und Freiberufler sind antragsbe- rechtigt im Programm „Vorgründungsberatung für Existenzgründerinnen und Existenzgründer“ (Zukunftsprogramm Arbeit Schleswig-Holstein). Anträge an die IB.SH können in diesem Programm über den Landesver- band der Freien Berufe eingereicht werden. Mittels der Förderprogramme Mikrokredit und Starthilfe Schleswig-Holstein finanziert die IB.SH kleine Existenzgründungen ohne Risikobeteiligung einer Hausbank (Kredite für Investitionen bis 100 TEUR und für Betriebsmit- telmittel bis 50 TEUR). Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 47 Im Rahmen des Förderprogramms IB.SH Wachstumsdarlehen für kleine bzw. kleine und mittlere Unternehmen (früher IB.KMUdirekt) unterstützt die IB.SH den Finanzierungsbedarf von schon praktizierenden Freiberuflerin- nen und Freiberuflern. Auch in diesem Förderprogramm werden Kredite ohne Risikobeteiligung einer Hausbank vergeben (Finanzierungsvolumen von 50 – 100 TEUR). Zusammen mit der Hausbank finanziert die IB.SH auch größere Investiti- onsvorhaben von Freiberuflerinnen und Freiberuflern (i. d. R. ab einem Fremdfinanzierungsvolumen von mindestens 500 TEUR). Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein bietet verschiedene Programme für Existenzgründerinnen und Existenzgründer (z. B. EGP Standard, EGP Sofort und EGP System je mit Beratungsbausteinsystem) sowie bestehen- de Unternehmen (z. B. KMU Standard, KMU Sofort, KMU System und KMU 50) an. Mit dem neuen Programm Bürgschaft plus Beteiligung bietet die Bürg- schaftsbank in Zusammenarbeit mit der Mittelständischen Beteiligungsge- sellschaft Schleswig-Holstein den Unternehmen über ihre Hausbank die Möglichkeit, zur Finanzierung eines Vorhabens ein verbürgtes Bankdarle- hen mit einer stillen Beteiligung zu kombinieren. Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) Für den Bereich Innovation führt die WTSH nachfrageorientiert kostenlose Einstiegsberatungen für Unternehmen durch. Darüber hinaus ist die WTSH im Auftrag des Landes die Antrags- und Bewilligungsstelle für die betriebli- che Innovationsförderung im Zukunftsprogramm Wirtschaft (ZPW). Als eine Fördervoraussetzung der innovations-orientierten Programme gilt die Ein- stufung als Unternehmen. Danach gilt als Unternehmen jede Einheit, unab- hängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Inso- fern können auch die Freien Berufe bei Vorliegen aller Fördervorausset- zungen (u. a. Schaffung von Arbeitsplätzen durch Innovationen) diese Förderinstrumente nutzen. Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH (MBG) Mit „stillen Beteiligungen“ offeriert die MBG ein Förderprodukt, welches sich nur bedingt zur Förderung Freier Berufe eignet. Die MBG hat in der Vergangenheit insofern bisher keinerlei Geschäft im Bereich der Freien Berufe abgewickelt. Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 48 37. Wie viele Kredite und Fördermittel wurden von diesen Instituten an Freiberufler vergeben und wie hoch waren die Summen? Förderungen von Angehörigen Freier Berufe werden in der Regel in den Förderstatistiken nicht gesondert als solche erfasst. Lediglich die Bürgschaftsbank kann entsprechende Daten bereitstellen. Diese sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein Geförderte Freiberufler - Fälle - Anteil % an Gesamt- geschäft Kredit- volumen T€ Anteil % an Gesamt Obligo- Volumen T€ Anteil % an Gesamt 2008 47 7,0 7.521 6,4 5.139 6,9 2009 57 7,8 6.516 5,1 4.720 5,7 2010 57 8,6 7.010 6,9 4.893 7,2 2011 36 6,1 5.817 6,0 4.102 6,6 2012 39 7,1 6.759 6,7 4.272 6,4 38. Wie hoch war der Anteil der Freiberufler im Vergleich zu anderen Branchen? Der Fremdfinanzierungsbedarf von Freiberuflerinnen und Freiberuflern liegt i. d. R. unter 1 Mio. Euro. Diese Untergrenze in Verbindung mit der meist guten Bonität von Freiberuflerinnen und Freiberuflern führt dazu, dass die Hausbanken die IB.SH selten bei der Finanzierung von Freiberuflerinnen und Freiberuflern einbinden. Infolgedessen ist der Anteil an Freiberuflerin- nen und Freiberuflern im Finanzierungsbedarf der IB.SH von untergeordne- ter Bedeutung. Seit Beginn der Beratungstätigkeit der Förderlotsen (einschl. Beratungsstel- le für Existenzgründerinnen) im Jahr 1994 wurden ca. 39.000 Gründungsin- teressierte und bestehende Unternehmen beraten, davon im Zeitraum Januar 2008 bis Dezember 2012 11.500 Beratungsfälle. In der Beratungs- statistik der Förderlotsen ist eine branchenbezogene Auswertung der Bera- tungsfälle nach Freiberuflerinnen und Freiberuflern statistisch nicht möglich. Der Anteil der Freien Berufe liegt schätzungsweise bei 5 bis 10 Prozent. Zum Anteil der Förderungen Angehöriger Freier Berufe durch die Bürg- schaftsbank siehe Tabelle zu Frage 37. 39. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob sich der Kreditzugang für Freiberufler durch die verschärften Rege- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 49 lungen für die Kreditvergabe (Basel II und III) in den vergangenen Jahren verschlechtert hat? Wenn ja, welche? Derzeit lassen sich die genauen Auswirkungen der Neuregelungen auf die Kreditvergabefähigkeit und Konditionengestaltung der Kreditinstitute noch nicht abschätzen. Durch Basel II und III haben bzw. werden sich insbesondere die Anforde- rungen bzgl. Transparenz, Berichterstattung und Dokumentationspflichten deutlich erhöhen. Basel III fordert von den Kreditinstituten zukünftig, ver- stärkt reines Eigenkapital, sogenanntes Kernkapital, vorzuhalten. Kreditin- stitute müssen sich daher um mehr Eigenkapital bemühen, wenn sie ihre Geschäftsstrategie in gleicher Weise fortsetzen wollen, oder aber sie müs- sen ihre Kreditvergabe zukünftig reduzieren. Durch Basel III wird zwar der Kreditantragsprozess für alle Antragsteller aufwendiger, die IB.SH kann allerdings nicht feststellen, dass sich die Kre- ditversorgung verschlechtert hat. 40. Wie viele Fördermittel hat das Land in den letzten fünf Jahren jährlich für Existenzgründungen jeweils für Männer und Frauen und für Männer und Frauen mit Migrationshintergrund zur Verfü- gung gestellt? Die Existenzgründungsförderung des Landes erfolgt u. a. innerhalb der jeweils geltenden Arbeitsmarktprogramme, aktuell in dem Zukunftspro- gramm Arbeit für den Zeitraum 2007 bis 2013. Im Rahmen eines Ideenwettbewerbes erfolgte im Sommer 2007 die Aus- wahl von fünf Vorhaben zur Qualifizierung und Beratung sowie für ein per- sönliches Coaching von Gründungswilligen aus der Arbeitslosigkeit. Die Vorhaben, mit einem Angebot an bis zu 21 Standorten in Schleswig- Holstein, waren planmäßig am 01.01.2008 gestartet und laufen aktuell bis zum 31.12.2013. Dafür hat das Land Schleswig-Holstein bisher rund 6,9 Mio. Euro Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds eingesetzt. Damit wurden rund 8.500 Gründungswillige aus der Arbeitslosigkeit er- reicht, die an den Maßnahmen in den geförderten Vorhaben teilgenommen hatten. Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 50 Existenzgründungsprojekte des Zukunftsprogramm Arbeit Ausgezahlte Fördermittel 2008 – 2012 gem. ZPA-Statistik (Stand 03.04.2013) Jahr Summe Projektteilnehmende insgesamt davon Männer davon Frauen 2008 1.020.655,30 € 1.498 857 641 2009 1.251.812,92 € 1.807 1.036 771 2010 1.426.617,19 € 2.263 1.334 929 2011 1.946.424,03 € 1.651 946 705 2012 1.303.372,08 € 1.272 714 558 Summe 6.948.881,52 € 8.491 4.887 3.604 Quelle: IB.SH Eine Differenzierung des Mitteleinsatzes nach Männern und Frauen sowie nach Männern und Frauen mit Migrationshintergrund wird nicht vorgenom- men und ist im Rahmen einer Projektförderung auch nicht üblich. Sie könn- te allenfalls über die Quote der Beteiligung von Männern und Frauen an den Vorhaben hergeleitet werden. Diese Quote betrug im Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre 57,6 Prozent Männer und 42,4 Prozent Frauen. Nach der Erhebung der Investitionsbank Schleswig-Holstein haben an den geförderten Vorhaben insgesamt 573 Menschen mit Migrationshintergrund, davon 394 Männer und 179 Frauen teilgenommen und somit am Mittelein- satz partizipiert. Dies waren rechnerisch rund 6,7 Prozent aller Teilnehmen- den. Ergänzend zu den Vorhaben zur Qualifizierung und Begleitung von Grün- dungswilligen aus der Arbeitslosigkeit wird seit Juni 2010 die Förderung einer „Vorgründungsberatung für Existenzgründerinnen und –gründer aus Beschäftigung“ angeboten. Diese Beratungsförderung richtet sich an schleswig-holsteinische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an einer Existenzgründung interessiert sind. Mit Hilfe externer Beratungskompetenz sollen vor allem Kenntnisse im betriebswirtschaftlichen Bereich, beim Marketing oder bei der Erstellung eines Businessplanes vermittelt werden. Gefördert wird die Inanspruchnahme von Dienstleistungen externer Bera- tungsunternehmen für die Vorgründungsberatung von Gründungsinteres- sierten, die in der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und -makler, sonsti- ges Dienstleistungsgewerbe) oder den Freien Berufen beschäftigt sind. Vom Sommer 2010 bis zum Jahresende 2012 wurden im Rahmen dieser Individualförderung 139 Gründungswillige gefördert, davon 101 Männer und 38 Frauen. Dafür wurden insgesamt rund 132.700 € Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds ausgezahlt. Eine weitere Differenzierung – auch Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 51 nach dem Erwerbsstatus des Gründungswilligen oder einer ethnischen Herkunft – wird nicht vorgenommen. Förderung der Vorgründungsberatung aus dem Zukunftsprogramm Arbeit Ausgezahlte Fördermittel 2010 – 2012 gem. ZPA-Statistik (Stand 03.04.2013) Jahr Summe Teilnehmende insgesamt davon Männer davon Frauen 2010 2.100,00 € 28 20 8 2011 63.000,00 € 51 37 14 2012 67.588,97 € 60 44 16 Summe 132.688,97 € 139 101 38 Quelle: IB.SH Auch bei den folgenden Fördermitteln erfolgt keine Differenzierung nach Migrationshintergrund. IB.SH: Starthilfe SH und IB.Mikrokredit (alle Branchen) Jahr Gesamt Männer Frauen 2008 1.619 TEUR 1.028 TEUR 591 TEUR 2009 1.268 TEUR 573 TEUR 695 TEUR 2010 894 TEUR 613 TEUR 281 TEUR 2011 2.812 TEUR 1.952 TEUR 860 TEUR 2012 2.137 TEUR 1.261 TEUR 876 TEUR Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein: (Übersicht Existenzgründungen) Geförderte Fälle Kreditvolumen T€ Obligovolumen T€ gesamt davon freie Berufe gesamt davon freie Berufe gesamt davon freie Berufe 2008 196 21 28.873 3.154 19.637 2.350 2009 206 27 34.377 3.561 24.552 2.645 2010 179 13 31.692 1.283 20.392 954 2011 186 12 32.071 3.398 21.807 2.359 2012 168 21 31.308 4.256 20.884 2.712 In den vergangenen fünf Jahren berieten die Förderlotsen 5.650 Grün- dungsinteressierte, dies entspricht etwa 50 Prozent der Beratungsfälle. Der Anteil der beratenen Gründerinnen betrug 43 Prozent. Auswertungen zu Beratungen von Gründungsinteressierten mit Migrations- hintergrund sind statistisch nicht möglich. Der Bereich der betrieblichen Innovationsförderung im ZPW beinhaltet kein gesondertes Programm für Existenzgründungen. Da als Unternehmen jede Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 52 Einheit gilt, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätig- keit ausübt, können auch Existenzgründungen gefördert werden. Größere Forschungs- und Entwicklungsvorhaben werden jedoch häufig nach erfolg- ter Existenzgründung durchgeführt. Eine Auswertung von Existenzgründun- gen innerhalb der betrieblichen Innovationsförderung im ZPW ist jedoch aufgrund fehlender Kennzeichnung und einheitlicher Definition nicht mög- lich. 41. In welchen Branchen gründen Männer und Frauen? Gründungen durch Frauen erfolgen in der Regel deutlich seltener als durch Männer mit entsprechenden berufsbezogenen und fachbezogenen Kennt- nissen; sie erfolgen vor allem in den konjunkturabhängigen Dienstleis- tungsbranchen und häufig mit einem deutlich geringeren Kapitaleinsatz. Außerdem machen sich Frauen und Männer in unterschiedlichen Branchen selbstständig. Männer gehen verstärkt ins verarbeitende Gewerbe, in die Baubranche und in unternehmensbezogene Dienstleistungen (z. B. Makler- tätigkeiten, EDV, Forschung und Entwicklung, Architektur- und Ingenieurbü- ros). Frauen sind vor allem vertreten bei personenbezogenen Dienstleis- tungen (Erziehung, Unterricht, Gesundheit, Friseursalons) sowie im Handel. Zur branchenspezifischen Auswertung aller Gründungen aus der Arbeitslo- sigkeit heraus, die zuvor in einem der fünf, aus dem Zukunftsprogramm Ar- beit geförderten Vorhaben qualifiziert und begleitet wurden, siehe Anlage 4. VII Freie Berufe und Infrastruktur 42. Wie schätzt die Landesregierung die Bedeutung des Breitband- ausbaus für die Freien Berufe ein? Um den technologischen Anforderungen an das Internet von morgen zu genügen, zugleich den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein massiv auf- zuwerten sowie aus strukturpolitischen Erwägungen, sieht die Landesregie- rung es als unabdingbar an, dass ein flächendeckendes Hochgeschwindig- keitsnetz in Schleswig-Holstein errichtet wird. Mit der am 12.03. 2013 durch das Kabinett verabschiedeten Breitbandstrategie 2030 werden entspre- chende Ziele und Maßnahmen formuliert. Dabei wird ein besonderer Aspekt darauf gelegt, dass gerade die standortbedingten Nachteile ländlicher Re- gionen ausgeglichen werden und so die Aktivitäten zur Ansiedlung neuer Betriebe oder zur Sicherung vorhandener Arbeitsplätze unterstützt werden. Davon sollen vor allem auch die kleinen und mittleren Betriebe und auch die Freien Berufe profitieren. Die Freien Berufe sind eine wichtige - auch und gerade im ländlichen Raum angesiedelte - Zielgruppe für schnelles Breitband, beispielhaft sei der Da- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 53 tenübertragungsbedarf bei Architektinnen und Architekten oder in der Te- lemedizin genannt. Durch die Breitbandpolitik der Landesregierung können somit insbesondere die Freien Berufe unterstützt werden. 43. Welche Infrastrukturmaßnahmen plant die Landesregierung, von denen speziell die Freien Berufe profitieren? Insbesondere im Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen profitieren die Freien Berufe von der Planung und Umsetzung der Baumaßnahmen. In Betracht kommen nahezu alle Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Betroffen sind Baumaßnahmen des Vordringlichen Bedarfs des Bundesverkehrswegeplans (BVWP), Um- und Ausbaumaßnahmen im Bundesfern- und Landesstraßennetz, Erhaltungs- maßnahmen in den Bestandsnetzen, der Bau von Lärmschutz- und Tele- matik-einrichtungen und der Radwegebau. Die vorgenannten Maßnahmen- bereiche umfassen u. a. Leistungen der Vermessung, des Verkehrsanla- genbaus, der Landschaftsplanung, für Ingenieurbauwerke sowie der Bodenmechanik. Beispiele hierfür sind: - Neubau der A20 von Weede bis zur Elbquerung, - Sechsstreifiger Ausbau der A7 (Bordesholm bis Landesgrenze Ham- burg), - Vierstreifiger Ausbau der A21 (Stolpe bis Kiel), - Vierstreifiger Ausbau der B5 zur A23 im Bereich Itzehoe (Lücken- schluss), - Vierstreifiger Ausbau der B 207 (Heiligenhafen Ost bis Puttgarden), - B5, Ortsumgehungen Hattstedt bis Bredstedt, - B5, Ortsumgehung Geesthacht, - B104, Ortsumgehung Schlutup, 2. Bauabschnitt, - B199, Ortsumgehung Handewitt, - B202, Ortsumgehung Tating, - B207, Verlegung der B207 (A20 bis Pogeez), - B208, Verlegung im Raum Ratzeburg, - A1, Anschlussstelle Hamberge, - A24, Anschlussstelle Gudow, - Dreistreifiger Ausbau der B5 (Itzehoe bis Wilster-West), - Dreistreifiger Ausbau der B5 ( Husum bis Tönning), - Dreistreifiger Ausbau der B 404 ( A1 bis A24), - L 89, Ortsumgehung Hammoor, - Erhaltungsmaßnahmen an Bundesfern- und Landesstraßen, - Lärmschutzmaßnahmen, - Radwegebau. Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 54 Im Rahmen der Aktualisierung des BVWP 2015 werden Planungsleistungen vergeben für Infrastrukturmaßnahmen, die dem vordringlichen Bedarf zu- geordnet werden. Für den Bereich des SPNV profitieren die Freien Berufe von folgenden Maßnahmen: - Aufbau eines landesweiten Echtzeitsystems zur Verbesserung der Fahrgastinformation, - Neubau S4 (Ost) Hamburg – Bad Oldesloe, - Erweiterung Kiel Hauptbahnhof, - Ausbau der Strecke Kiel – Rendsburg (Neubau Kreuzungsbahnhof , Felde und weiterer Stationen), - Reaktivierung der Strecke Kiel – Schönberger Strand, - Machbarkeitsstudien zur Reaktivierung der Strecken Wrist – Kellinghus- en und Rendsburg – Fockbek. 44. Welche Projekte fördert die Landesregierung, die die Versorgung mit Dienstleistungen von Freiberuflern insbesondere in den länd- lichen Gebieten verbessert und für die Zukunft sichert? Siehe Antwort zu Frage 34. VIII Migranten 45. Wie schlüsselt sich der Anteil der Migrantinnen und Migranten im Hinblick auf freiberufliche Existenzgründungen seit 2005 in Schleswig-Holstein auf und wie hat sich der Anteil seitdem ver- ändert? Hierzu stellt das Institut für Freie Berufe Nürnberg in seiner Studie zur „Lage der Freien Berufe“ aus 2012 fest: „Es ist festzuhalten, dass die Datenlage zu Freiberuflern mit Migrationshintergrund äußerst unzureichend ist.“ Für Schleswig-Holstein liegen keine spezifischen Daten vor. Hilfsweise nachstehend ein Auszug aus der IfM-Materialie Nr. 214 vom März 2012 zu den Erkenntnissen hinsichtlich „Hemmnisse und Probleme bei Gründungen durch Migranten“ (Auswertung für Deutschland): Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 55 Migrantenanteil an den Gründern 2005 bis 2010 Quelle: Sonderauswertung des Mikrozensus im Auftrag des IfM Bonn; eigene Berechnungen des IfM IX Frauen Vorbemerkung: Wie die bundesweite gründerinnenagentur (bga) festgestellt hat, gilt deutschlandweit und damit auch für Schleswig-Holstein, dass es bislang kaum aussagekräftige statistische Daten zur Situation von Gründerinnen und Unternehmerinnen gibt. Die bestehenden Statistiken beruhen auf sehr unterschiedlichen Datengrundlagen, so dass insgesamt keine allgemein gültigen Aussagen getroffen werden können. So enthält zum Beispiel die Gewerbeanzeigenstatistik nur Gewerbetreibende, aber keine freiberuflich Selbstständigen. Gerade bei den Freiberuflerinnen ist jedoch in den letzten Jahren ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Der Mikrozensus wiederum erfasst die Anzahl der beruflich Selbstständigen innerhalb der Gesamtheit der Erwerbstätigen in Deutschland. Und der KfW-Gründungsmonitor befragt 50.000 Gründerinnen und Gründer, um Aussagen zur Anzahl von Gründun- gen zu treffen. Das Gründerinnen-/Unternehmerinnen-Barometer soll daher einen Beitrag zur Verbesserung der Datenlage leisten. Innerhalb eines Referenzrahmens werden zukünftig die bestehenden, regelmäßig erhobenen Daten analysiert und systematisch zusammengeführt. Dabei werden Wechselwirkungen aufgezeigt und Ergebnisse gewonnen, die den Vertreterinnen und Vertre- tern aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik, Medien und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. (Quelle: Internetdarstellung der bga). 2005 2006 2007 2008 2009 2010 24,6 23,4 23,6 26,1 28,8 26,3 75,4 76,6 76,4 73,9 71,2 73,7 mit ohne Migrationshintergrund Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 56 Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Bankengruppe stellt in dem KfW- Gründungsmonitor 2012 fest, dass Frauen nur im Vollerwerb weniger wahr- scheinlich gründen als Männer. Für den Nebenerwerb zeigen sich keine geschlechtsspezifischen Unterschiede. 46. Welche Bedeutung haben nach Auffassung der Landesregierung Existenzgründungen durch Frauen? Neue Unternehmen stellen die wichtigste Quelle für neue Beschäftigung dar. Sie erschließen neue Märkte und fördern Fähigkeiten und Fertigkeiten. Frauen sind jedoch in der Unternehmerpopulation unterrepräsentiert. Nur jeweils ein Drittel der Selbstständigen und Unternehmensgründer in der EU sind Frauen. Deutschlandweit liegt der Anteil der Frauen am Gründungsge- schehen bei 42 Prozent, bei Vollerwerbsgründungen bei 38 Prozent (Quel- le: KfW–Gründungsmonitor 2012). Frauen stellen somit eine umfangreiche Ressource an unternehmerischem Potential dar. Auch geht von ihnen eine hohe Innovationskraft aus, was sich gerade in den Bereichen der personenbezogenen Dienstleistungen (Pfle- gen, Heilen, Bewirten, Lehre) und in der Kreativbranche bemerkbar macht. Sie zielen oft auf unbesetzte Nischen und neue Märkte. Frauen gründen anders als Männer. Ihre Unternehmen sind im Vergleich kleiner. Rund 70 % der Unternehmensgründerinnen beginnen als Solo- selbstständige, oft aufgrund familiärer Verpflichtungen zunächst in Teilzeit oder als Nebenerwerb. Sie starten mit weniger Kapital und höherem Risiko- bewusstsein – sie gründen vorsichtiger. Frauen spielen eine zunehmend bedeutende Rolle im Gründungsgesche- hen. Dies spiegelt sich auch in den Beratungszahlen der Förderlotsen und Kreditvergaben der IB.SH wider (s. Antworten zur Frage 40). 47. Welche jährliche Gründungsquote lässt sich nach Männern, Frauen mit und ohne Migrationshintergrund zwischen 2005 und 2012 erkennen? Zu dieser Fragestellung liegen keine vergleichbaren Auswertungen vor. Hilfsweise können vorliegende Daten zur Anzahl der Existenzgründungen bzw. der Existenzgründungsintensität (Anzahl der Existenzgründungen bezogen auf je 10.000 Erwerbsfähige) unter Darstellung vergleichbarer Zeiträume zur Verfügung gestellt werden: Anzahl der gewerblichen Existenzgründungen und der Existenzgründungen in Freien Berufen in 2006 in Deutschland (in Tausend): Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 57 Existenzgrün- dungen in Freien Berufen lt. IFB Nürnberg Gewerbliche Exis- tenzgründungen lt. IfM Bonn Existenzgrün- dungen insge- samt Anteil der FB an den Existenz- gründungen insgesamt in % 67 471 538 12,5 Quelle: OBERLANDER et al. 2009, S. 40, Gründungsstatistik des IfM Bonn; eigene Berechnungen (aus IfM-Materialien Nr. 210, 2011) Nachrichtlich: In Schleswig-Holstein betrug die Anzahl der Existenzgründungen lt. IfM (Basis: Gewerbeanzeigenstatistik des Statistischen Bundesamtes – ohne Automatenaufsteller und Reisegewerbe und ohne Freie Berufe): 16.126 (Deutschland: 471.249). Neuere Zahlen zu den Existenzgründungen in den Freien Berufen sind lt. Ausführungen des IfM Bonn in den IfM-Materialien Nr. 210 nicht vorhanden, da das IFB Nürnberg u. a. wegen methodischer Probleme diese nicht über das Jahr 2006 hinaus fortgeführt hat. Für die Jahre 2008 bis 2010 können Vergleichsdaten zur Existenzgrün- dungsintensität in Schleswig-Holstein zu den gewerblichen Existenzgrün- dungen und der Gründungsintensität bei den Freien Berufen (insgesamt) in der nachfolgenden Übersicht dargestellt werden: Anzahl der gewerblichen Existenzgründungen und der Existenzgründungen in Freien Berufen in den Jahre 2008 bis 2010 bezogen auf je 10.000 Erwerbsfähige: Jahr Gewerbliche Existenz- gründungen 1) Freie Berufe 2) 2008 79,9 43 2009 81,2 34 2010 80,8 31 Quellen: 1) Gewerbliche Existenzgründungen – ohne Automatenaufsteller und Reisegewerbe und ohne Freie Berufe; Bevölkerung im Alter von 18 bis unter 65 Jahren): Statistisches Bundesamt: Erwerbsfähigenzahlen, Wiesbaden, verschiedene Jahrgänge; IfM Bonn: Gründungsstatistik (Basis: Gewerbeanzeigenstatistik des Statistischen Bundesamtes) und 2) Gründungsintensität bei den Freien Berufen: Finanzministerien der Bundesländer, Auswertungszeitraum: Juni bis August 2012; Berechnungen durch das IfM Bonn (ohne Gründer von Kapitalgesellschaften. Nicht vergleichbar mit Gewerbeanzeigen, da diese am Unternehmenssitz und nicht am Wohnsitz des Gründers erfasst werden. Keine Angabe für das Jahr 2011, da es sich um vorläufige Angaben wegen anhaltender Bearbeitung von Steuererklärungen gehandelt hat). Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 58 48. Wie viele Fördermittel hat das Land seit 2006 für Existenzgrün- dungen für Frauen zur Verfügung gestellt? Insbesondere mit Blick auf die Existenzgründung von Frauen fördert das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung das Frau- ennetzwerk zur Arbeitssituation e.V. Förderung in den Jahren 2006 – 2013: 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 90 90 90 90 90 87,6 77,7 90 Im Übrigen wird auf die Übersichten in der Antwort zur Frage 40 verwiesen. 49. Wie will die Landesregierung die Rahmenbedingungen für Exis- tenzgründungen durch Frauen verbessern? 50. Wie möchte die Landesregierung eine Bewusstseinsbildung, die Eigeninitiative, Selbstbewusstsein und Anerkennung im Bereich der Unternehmensgründungen durch Frauen stärkt, unterstüt- zen? Antwort zu Frage 49 und 50: Zur Erklärung der geringeren Gründungsneigung von Frauen sind verschie- dene Gründe heranzuziehen. Frauen zeigen in ihrem Gründungsverhalten in der Regel eine höhere Risikoaversion und einen weniger ausgeprägten Optimismus. So schätzen Frauen ihre eigene Befähigung zum Unterneh- mertum sowie die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedin- gungen für eine Gründung deutlich negativer ein als Männer. Auch können sich Erwerbsunterbrechungen für Kindererziehung bei einer selbstständigen Tätigkeit im Vollerwerb schwer realisieren lassen. Vor allem bei Soloselbstständigen ist die Geschäftstätigkeit stark an die Person des Selbstständigen gebunden, sodass eine Unterbrechung sich entsprechend negativ auf das Unternehmensergebnis auswirkt. Eine Erwerbsunterbre- chung führt dann direkt zu Einkommensausfällen, die oft nicht durch Sozial- versicherungen kompensiert werden. Der Ausbau der Kinderbetreuung ist hier wesentlich. Ein weiterer Baustein zur Verbesserung der Rahmenbedingung für Exis- tenzgründung durch Frauen ist die Fortführung der gezielten Gründerinnen- beratung. Dies zeigen nicht nur praktische Erfahrungen der Gründerinnen- beratung, sondern auch zahlreiche Studien (u. a. der bundesweiten gründe- rinnenagentur). Wichtige Ansprechpartner sind hier die Förderlotsen der IB.SH. Sie verfü- gen über langjährige Erfahrungen in der Gründerinnenberatung. Als Regio- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 59 nalverantwortliche der bundesweiten gründerinnenagentur (bga) bieten sie eine Beratung von Frau zu Frau zu Anforderungen an Gründungskonzepte und Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten. Die Förderlotsen bieten ihre Beratung eng vernetzt mit frauenspezifischen Beratungseinrichtungen (insb. den regionalen Beratungsstellen FRAU & BERUF) an. Das mit Mitteln der Landesregierung geförderte Frauennetzwerk zur Ar- beitssituation e.V. (vgl. Antwort zu Frage 48) berät im Bildungs- und Bera- tungszentrum Frauen zu Existenzgründungen. Hauptzielgruppe sind dabei Frauen, die aus der der Erwerbslosigkeit oder aus der Familienphase her- aus gründen wollen. Mit der Gründungsberatung wird hier gründungsrele- vantes Fachwissen vermittelt und die Gründerin bei der Entscheidungsfin- dung und dem Gründungsprozess unterstützt. Das Interesse daran ist hoch, 2012 wurden 103 Gründungsberatungen in Kiel durchgeführt und weitere 21 dezentrale Beratungen. Neben den bestehenden Bildungsangeboten des Frauennetzwerkes wurde eine Vortragsreihe konzipiert, die unter dem Titel „Ich und Zahlen“ Frauen eine Einführung in Kalkulation und Planungsrechnung gibt, ein weiteres Seminar in Kooperation mit der Investitionsbank behandelte das Thema „Finanzieren und Fördern“. Landesweit wurden 2012 14 Seminare im Be- reich Existenzgründung durchgeführt. Im Rahmen der Vernetzung von Existenzgründerinnen wirken im „Arbeits- kreis Existenzgründung für die Region Kiel“ Vertreterinnen und Vertreter der IHK, der Handwerkskammer, der Investitionsbank, der Kieler Wirtschafts- förderungsgesellschaft und weitere mit. Neben dem fachlichen Austausch geht es hier spezifisch um die Förderung von Frauen im Gründungsge- schehen und um die Sensibilisierung der Beraterinnen für ratsuchende Frauen. In der Veranstaltungsreihe „Netzwerk für Gründerinnen“ werden regelmäßig Informations- und Vernetzungstreffen für gründungsinteressier- te Frauen durchgeführt. Daneben nehmen Beraterinnen des Frauennetz- werks zur Arbeitssituation e.V. an einer Vielzahl von Veranstaltungen im Bereich Existenzgründung als Referentin, Diskussionsteilnehmerin oder mit einem Infostand teil. 51. Plant die Landesregierung Studien, um das Gründungsverhalten von Frauen und dessen Rahmenbedingungen zu erforschen? Falls ja/ nein warum? Studien zu verschiedenen frauenspezifischen Gründungsthemen wurden und werden bundesweit in der Regel über die bundesweite gründerinnen- agentur beauftragt. Hier ist das Land über die IB.SH als Regionalverant- wortliche der bga auch inhaltlich eingebunden. Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 60 Deshalb sind zurzeit Studien seitens der Landesregierung nicht geplant. Die Ergebnisse des in der Vorbemerkung zu IX angesprochenen Gründerinnen- /Unternehmerinnen-Barometers sollten abgewartet werden. 52. Wie sieht die Landesregierung die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch spezifische Kinderbetreuungsangebote berück- sichtigt? Im Rahmen der Existenzgründungsförderung gibt es keine spezifischen Kinderbetreuungsangebote. 53. Inwiefern findet das Gründungsverhalten – Nebenerwerbs- und Teilzeitgründungen – von Frauen Beachtung bei der Vergabe von Kleinst- oder Stufenfinanzierungen? Die Investitionsbank Schleswig-Holstein finanziert ausschließlich Existenz- gründungen, die auf eine Vollexistenz abzielen. Nebenerwerbs- und Teilzeitgründungen haben einen hohen Anteil an Grün- dungen durch Frauen. Finanzierungsinstrumente wie der ERP- Gründerkredit – Startgeld der KfW oder der Mikrokredit der IB.SH bieten die Möglichkeit, bereits im Nebenerwerb eine Gründungsfinanzierung über die- se Instrumente darzustellen, wenn nach einem bestimmten Zeitrahmen ein Vollerwerb oder zumindest maßgeblicher Beitrag zum Familieneinkommen aus den Planungen im Gründungskonzept ableitbar ist. Das Thema Gründung in Teilzeit bzw. im Nebenerwerb wird von vielen Informationsveranstaltungen frauenspezifischer Beratungseinrichtungen (z. B. FRAU & BERUF, auch zusammen mit den Förderlotsen der IB.SH) thematisiert. 54. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass Existenzgrün- dungen durch Frauen ein arbeitsmarktpolitisches Instrument ist, um Frauen neue Formen und Felder der Erwerbstätigkeit zu er- öffnen und damit ihre wirtschaftliche Existenz und gesellschaftli- che Selbstständigkeit zu sichern? Existenzgründungen eröffnen Frauen neue Formen und Felder der Erwerbstätigkeit. Aus diesem Grund fördert die Arbeitsverwaltung diesen Bereich mit dem Existenzgründungszuschuss. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass eine grundsätzlich positiv zu bewertende Förderung der Selbstständigkeit nicht dazu führen darf, vermehrt Frauen aus ehemals abhängiger Beschäftigung in eine „Scheinselbstständigkeit“ zu treiben (beispielsweise werden Physiotherapeutinnen häufiger als Subunternehme- rinnen beschäftigt und nicht mehr angestellt). Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 61 Etwa ein Drittel aller Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit, die im Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre mit dem Gründungszuschuss nach § 57 SGB III oder dem Einstiegsgeld nach § 16b SGB II von der Agen- tur für Arbeit oder dem regional zuständigen Jobcenter gefördert wurden, wurde von Frauen vollzogen. Bei den aus dem vom Land im Rahmen des Zukunftsprogramm Arbeit geförderten Projekten zur Qualifizierung und Begleitung von Gründungswilligen aus der Arbeitslosigkeit lag der Anteil von Frauen am Gründergeschehen sogar bei 43,4 Prozent. Dies zeigt, dass Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit durchaus eine sinnvolle Alterna- tive zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sein kann und somit auch die wirtschaftliche Existenz sichern kann. Bisher schwieriger für die Selbstständigkeit von Frauen ist in der Regel de- ren Berufswahl, in Büro-, Verkaufs-, Reinigungs- und Gesundheitsdienst- leistungsberufe sowie für soziale und pädagogische Tätigkeiten. Im Rah- men eines steigenden Fachkräftebedarfs in den Gesundheitsberufen könn- ten allerdings in den nächsten Jahren Wachstumsimpulse für die freiberufli- che Tätigkeit von Frauen entstehen. Grundsätzlich ist hervorzuheben, dass das Geschlecht für eine erfolgreiche Selbstständigkeit nachrangig ist. Wichtig sind vielmehr die Qualifikation und das Fachwissen und ganz besonders die passende Persönlichkeit. So zeichnen sich Gründertypen beispielsweise durch eine größere Risikotole- ranz und eine höhere Leistungsbereitschaft sowie durch eine größere Aufgeschlossenheit gegenüber Veränderungen aus. Für Frauen ist dabei besonders wichtig, dass die Existenzgründung mit der Lebenslage in Einklang steht, also die familiäre, finanzielle und fachliche Situation berück- sichtigt. X Freie Berufe und Selbstverwaltung 55. Welche Organisationsstrukturen haben die einzelnen Berufs- gruppen der Freien Berufe? Bei den Freien Berufen ist zu unterscheiden zwischen „verkammerten“ und „nichtverkammerten“ Berufen. Zahlreiche Berufsgruppen der Freien Berufe haben sich in Kammern zusammengeschlossen. Die Kammern dienen der Interessenvertretung des jeweiligen Berufstandes und dem Schutz der Inte- ressen der Allgemeinheit. Bei den Kammern handelt es sich um öffentlich- rechtliche Körperschaften, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Ermächtigung hoheitliche Befugnisse gegenüber ihren Mitgliedern haben. Die Mitglied- schaft ist in den meisten Kammern Pflicht. Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 62 Übersicht über in Kammern organisierte Freie Berufe Berufe Kammergesetzgebung durch Bund Länder Apotheker x Architekten x Ärzte x Beratende Ingenieure x Lotsen x Notare x Patentanwälte x Psychotherapeuten x Rechtsanwälte x Steuerberater x Tierärzte x Wirtschaftsprüfer x Zahnärzte x Quelle: Studie des IFB „Die Lage der Freien Berufe“ In anderen Freien Berufen bestehen keine öffentlich-rechtlichen Berufs- kammern. Dies sind die sogenannten nichtverkammerten Freien Berufe. Hier sind Berufszugang oder zumindest das Führen einer Berufsbezeich- nung staatlich reguliert. Die Verteilung der Selbstständigen unter dem Aspekt verkammert bzw. nichtverkammert ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht. Die Zahlen beziehen sich auf das gesamte Bundesgebiet. Angaben für Schleswig- Holstein liegen hierfür nicht vor. Selbstständige in Freien Berufe absolut in % Jahr 2002 2011 2002 2011 verkammert 420.569 483.989 55.3 42,3 nichtverkammert 340.431 659.011 44,7 57,7 insgesamt 761.000 1.143.000 100,0 100,0 Quelle: Studie des IFB „Die Lage der Freien Berufe“ 56. Welche Freien Berufe verfügen über eine Gebührenordnung? Ta- bellarisch darstellen. Übersicht über die wichtigsten Honorar-/Gebührenordnungen Gebührenordnung für Ärzte GÖÄ Gebührenordnung für Tierärzte GOT Gebührenordnung für Zahnärzte GOZ Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten GOP Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI Gerichts- und Notarkostengesetz (ab 01.08.2013; bis dahin Kostenordnung - Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit) GNotKG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG Steuerberatervergütungsverordnung StBVV Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 63 57. Welche Auswirkungen haben nach Auffassung der Landesregie- rung die Gebührenordnungen bei der Verhinderung der Bildung von monopol- oder oligopolartigen Strukturen? Die Vorgabe von Gebührensätzen ermöglicht den Freien Berufen eine bessere mittel- und langfristige Kalkulation ihrer Einnahmen und Kosten. Gebührenordnungen dienen der Marktvielfalt, indem sie dafür sorgen, dass kleine und mittlere freiberufliche Strukturen nicht durch große Zusammen- schlüsse aus dem Markt gedrängt werden. Gerade die kleinteilige Struktur der Praxen, Kanzleien und Büros der Freiberuflerinnen und Freiberufler sorgt für eine wohnortnahe flächendeckende Versorgung mit den entspre- chenden Dienstleistungen. Die Gebührenordnungen bieten Schutz vor ei- nem ruinösen Preiswettbewerb, der die Qualität der freiberuflich erbrachten Dienstleistungen beeinträchtigen könnte. Damit wird qualifizierten Bewer- bern die Entscheidung für den Einstieg in die Selbstständigkeit erleichtert. 58. Welche Vor- und Nachteile haben die Gebührenordnungen aus Sicht der Landesregierung? Gebühren- und Honorarordnungen haben für die Freien Berufe eine grund- sätzliche Bedeutung und liegen im Interesse der Allgemeinheit. Als Verord- nungs- bzw. Gesetzgeber ist die Bundesregierung insbesondere durch die Rechtsprechung gehalten, den berechtigten Interessen der Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure, Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Tierärztin- nen und Tierärzte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Notarinnen und Notare, Steuerberaterinnen und Steuerberater und Wirtschaftsprüferin- nen und Wirtschaftsprüfern ebenso Rechnung zu tragen, wie denen der zur Zahlung der Entgelte verpflichteten Patienten, Mandanten, Kunden oder sonstigen Auftraggebern. So sichern die Honorarordnungen unter anderem die Unabhängigkeit und Qualität der von Freiberuflerinnen und Freiberuflern erbrachten Dienstleis- tungen, sind ein wichtiger Beitrag zur Kostentransparenz und Kalkulations- sicherheit, dienen dem Verbraucherschutz und der Rechtsicherheit. Allen diesen Gebühren- und Honorarordnungen ist gemein, dass sie verbindlich, transparent und berechenbar für alle Beteiligten das Honorar für von Frei- beruflern erbrachte Leistungen regeln. Nach Einschätzung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holsteins (KVSH) bilden jedoch die Honorarordnung für die niedergelassene Ver- tragsärztinnen und -ärzte im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (EBM, „Euro-Gebührenordnung“) eine wesentliche und letztlich unsystema- tische Ausnahme hiervon. Wie andere Gebühren- und Honorarordnungen Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 64 auch, legt die „Euro-Gebührenordnung“ verbindliche Honorare fest und de- finiert, welche Leistungen der Freiberufler hierfür zu erbringen hat. Im Ge- gensatz zu den Honorarordnungen für andere Freie Berufe ist ihre Gültig- keit jedoch eingeschränkt. Bis zum Erreichen vorgegebener Budgetgrenzen wird die Leistung entsprechend der Honorarordnung vergütet. Leistungen, die diese Grenzen überschreiten, werden nur noch zu erheblich niedrigeren und nicht immer kostendeckenden Sätzen vergütet. Obwohl freiberuflich tä- tige Ärztinnen und Ärzte für Leistungen, die eine bestimmte Leistungsmen- ge überschreiten, nur noch „abgestaffelte“ Honorare abrechnen können, sind sie doch zur Leistungserbringung verpflichtet. Ein Nachteil von Gebühren- und Honorarordnungen insgesamt ist, dass das für die Anpassung der Gebührensätze notwendige Gesetzgebungsverfah- ren jeweils einen zeitlichen Vorlauf benötigt. Dies bedeutet eine gewisse Schwerfälligkeit in der Anpassung an die allgemeine wirtschaftliche Ent- wicklung. 59. Haben sich die Gebühren für die Freien Berufe in den letzten Jahrzehnten eher über- oder eher unterproportional zur allgemei- nen Gebührenerhebung, etwa durch staatliche Stellen, entwi- ckelt? Ärztinnen und Ärzte: Die Gebührenordnung für Ärzte ist letztmalig am 9. Februar 1996 neuge- fasst worden. Das Erfordernis, auch diese zu novellieren, ist unbestritten. Allerdings hat die Bundesregierung in Aussicht gestellt, dass dieses nicht mehr in dieser Legislaturperiode realisierbar ist. Zahnärztinnen und Zahnärzte: Die Novelle der Gebührenordnung für Zahnärzte ist am 1. Dezember 2012 in Kraft getreten und beinhaltet eine Steigerung des Honorarvolumens um 5,8 Prozent. Architektinnen und Architekten/Ingenieurinnen und Ingenieure: Die Gebühren der HOAI haben sich aufgrund einer nur 10prozentigen Anhebung (in 2009) seit 1996 gegenüber allgemeinen Gebühren unterpro- portional entwickelt. Die 7. Novelle der HOAI ist am 17.07.2013 in Kraft getreten. Aufgrund der Überarbeitung der Leistungsbilder mussten die Honorarsätze in den Hono- rartafeln an die Veränderungen angepasst werden und steigen dadurch im Mittel um rund 17 Prozent gegenüber der HOAI 2009 an. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 65 Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und –ingenieure: Die Anpassung der identischen Tarife der Vergütungsordnung für die ÖbVI und der Gebührenordnung des LVermGeo SH orientierte sich stets an der allgemeinen Kostenentwicklung. Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure/Prüfsachverständige: Die Entgelte der Prüfingenieure und Prüfsachverständigen sind grundsätz- lich an die Bemessungsgrundlagen für die Baugebühren gekoppelt. Sie werden auf der Basis der anrechenbaren Bauwerte festgesetzt (§ 28 Abs. 1 Satz 1 PPVO). Die anrechenbaren Bauwerte werden nach Maßgabe der Anlagen 2 und 3 zur Baugebührenverordnung ermittelt (§ 27 Abs. 1 PPVO). Dazu sieht die Anlage 2 Richtwerte je Kubikmeter umbauten Raums vor, dies in Abhängigkeit von der jeweiligen Gebäudeart. Die Richtwerte werden regelmäßig durch das Innenministerium angepasst, auch, um den Bauauf- sichtsbehörden eine kostendeckende Erhebung der Baugebühren zu ermöglichen. Soweit die Landesverordnung über die Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Standsicherheit sowie Prüfsachverständigen Zeit- gebühren vorsieht, werden die betreffenden Stundensätze unter Berück- sichtigung der Entwicklung in den anderen Bundesländern fortgeschrieben. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte: Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz hat zum 01. Juli 2004 die zuvor gel- tenden Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) ersetzt. Mit diesem Gesetz wurde in erster Linie die Gebührenstruktur ge- ändert, indem sich die Höhe der Vergütung mehr als bisher am Umfang und an der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit orientieren sollte. Zudem sollte für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über die Gebührenordnung ein Anreiz geschaffen werden, ihre Mandanten verstärkt bei der außerge- richtlichen Streitbeilegung zu unterstützen. Durch die Änderung der Gebüh- renstruktur erfolgte zugleich eine Anpassung der Gebühren an die wirt- schaftliche Entwicklung, deren Höhe abhängig von dem jeweiligen rechts- anwaltlichen Tätigkeitsschwerpunkt war (zu Einzelheiten hierzu vgl. BT-Drs. 15/1971 S. 144-151). Zum 01.08.2013 ist das 2. Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. KostRMoG) in Kraft getreten. Das Gesetz sieht neben für die Rechtsan- waltschaft günstigen strukturellen Änderungen auch eine Anhebung der Gebührensätze um ca. 14 Prozent vor. Notarinnen und Notare: Die Notargebühren wurden zuletzt 1986 angepasst; in die allgemeinen Gebührenanpassungen durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 1994 und das erste Kostenrechtsmodernisierungsgesetz 2004 wurden sie nicht ein- bezogen. Das zum 01. August 2013 in Kraft getretene 2. Gesetz zur Mo- dernisierung des Kostenrechts (2. KostRMoG) sieht jetzt auf der Grundlage Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 66 von Vorbereitungen durch eine Expertenkommission eine Neuordnung der bislang in der Kostenordnung geregelten Notargebühren in einem neuen Stammgesetz, dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), vor (Ein- zelheiten hierzu vgl. BT-Drs. 17/11471 S. 136-143). Es beinhaltet eine neue Gebührenstruktur und eine neue Gebührentabelle, womit gleichzeitig eine Anpassung der Gebührenhöhe an die wirtschaftliche Entwicklung verbun- den ist, die für Notarinnen und Notare in strukturschwachen Regionen zu Mehreinnahmen von mehr als 20 Prozent, für Notarinnen und Notare im großstädtischen Bereich zu Mehreinnahmen von 11 bis 12 Prozent führen soll (BT-Drs. 17/11471 S. 141). Gerichtsgebühren: Im Bereich der Gerichtskosten hat seit dem Kostenrechtsänderungsgesetz 1994 (BGBl. I 1994 S. 1325 f.) – nach zuvor zum 1.1.1987 (BGBl. I 1986 S. 2326) – keine Anpassung der Gebühren an die wirtschaftliche Entwick- lung stattgefunden. Die Umstellung der Gebührentabelle von DM auf Euro zum 1.1.2002 (KostREuroUG; BGBl. I 2001 S. 751) war mit keiner Anhe- bung verbunden (vgl. BR-Drs. 493/00 S. 33 f. u. 50 ff.). Bei der Neufassung des Gerichtskostengesetzes durch das erste Kostenrechtsmodernisie- rungsgesetz zum 1.7.2004 wurden zwar strukturelle Änderungen und einige Anhebungen bei den Festgebühren vorgenommen, die Gebührensätze der Gerichtskostentabelle wurden aber unverändert beibehalten (BT-Drs. 15/1971 S. 141f.). Die aus den strukturellen Änderungen erwarteten Einnahmesteigerungen dienten nicht dem Inflationsausgleich, sondern ausschließlich dazu, die mit dem Gesetzentwurf gleichzeitig verbundenen Mehrausgaben der Justizhaushalte für Sachverständige, Rechtsanwälte, Zeugen etc. auszugleichen (BT-Drs. 15/1971 S. 151). Tatsächlich hat das erste Kostenrechtsmodernisierungsgesetz erhebliche Defizite in den Lan- desjustizhaushalten verursacht (vgl. BT-Drs. 17/11471 S. 291f.). Das 2. Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. KostRMoG) sieht eine Anpassung der Gerichtsgebühren sowohl im neuen GNotKG als auch im Gerichtskostengesetz und im Gerichtsvollzieherkostengesetz vor (BT- Drs. 17/11471 S. 135f. u. 143-145), wobei ein großer Teil der erwarteten Gebührenmehreinnahmen dem Ausgleich der durch den Gesetzentwurf ebenfalls ansteigenden Ausgaben dienen soll (vgl. BT-Drs. 17/11471 S. 150). 60. Wie schätzt die Landesregierung die Auswirkungen der Gebüh- renordnungen auf die Angebotsqualität und den Wettbewerb ein? Siehe Antwort zu Frage 57. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 67 61. Welchen Einfluss hat die Landesregierung auf den Erlass von Gebührenordnungen? Bei den einschlägigen Gebührenordnungen handelt es sich um Bundesge- setze. Die Landesregierung beteiligt sich an den jeweils geltenden Gesetz- gebungsverfahren und hat die im Rahmen des Bundesratsverfahrens übli- chen Einwirkungsmöglichkeiten. 62. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, bisher vom Land wahrgenommene Aufgaben auf die Selbstverwaltungsein- richtungen der Freien Berufe zu übertragen? Es sind in der Vergangenheit bereits einige Aufgaben auf die Heilberufe- kammern übergegangen. Beispielhaft sei hier die Genehmigung der Heim- versorgungsverträge im Arzneimittelbereich genannt. Derzeit werden keine weiteren Aufgabenfelder gesehen, die sich für eine Übertragung eignen. Sofern von den Kammern weitere mögliche Aufgabenübertragungen vorge- schlagen werden, erfolgt im Einzelfall eine fachliche Prüfung in den jeweils zuständigen Ressorts insbesondere auch hinsichtlich der finanziellen Reali- sierbarkeit. Neben der Übertragung von Aufgaben auf die Selbstverwaltungseinrichtun- gen erfolgen sowohl im Bundes- als auch im Landesbereich auch Aufga- benübertragungen auf einzelne Berufsgruppen der Freien Berufe. So hat der Bundestag am 18. April 2013 einen Gesetzesentwurf des Bundesrats zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare (Drucks. 17/1469) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (Drucks. 17/13136) angenommen. Damit sollen Notarinnen und Notare zur Entlastung der Justiz mit verschiedenen Aufgaben aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit betraut werden. Durch das Gesetz zur Reform der Vermessungs- und Katasterverwaltung vom 15.12.2010 wurden das Landesvermessungsamt und die acht Katas- terämter zu einem Landesamt für Vermessung und Geoinformation (LVermGeo SH) zusammengelegt. Das Reorganisationskonzept sieht vor, dass der Anteil des LVermGeo SH an den Auftragsvermessungen von zur- zeit 20 Prozent auf 10 Prozent im Jahre 2020 reduziert wird. Das bedeutet, dass dann 90 Prozent der Vermessungen von den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieuren durchgeführt werden sollen. Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 68 XI Freie Berufe und die Europäische Union 63. Welche Auswirkung hat die Umsetzung der EU-Dienstleistungs- richtlinie aus Sicht der Landesregierung für die freien Berufe in Schleswig-Holstein? Ziel der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist es, die rechtlichen und administrati- ven Hindernisse im Dienstleistungsverkehr abzubauen, um die grenzüber- schreitende Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten zu erleichtern und das ungenutzte Wachstumspotenzial der Dienstleistungs- märkte in Europa freizusetzen. Die Freien Berufe in Schleswig-Holstein sind als Dienstleister mit einigen Ausnahmen (z. B. Notarinnen und Notare, Finanzdienstleister und regle- mentierte Gesundheitsberufe) von der Dienstleistungsrichtlinie erfasst. So schreibt die EU-Dienstleistungs-richtlinie den Mitgliedstaaten den Abbau einer Vielzahl unzulässiger Anforderungen und Beschränkungen vor. Alle Mitgliedstaaten mussten bzw. müssen fortlaufend ihr gesamtes dienstleis- tungsrelevantes Recht auf die Vereinbarkeit mit den Bestimmungen der Richtlinie überprüfen. Ein weiteres Instrument sind die sogenannten „Einheitlichen Ansprechpartner“, über die alle Verfahren und Formalitäten aus der Ferne abgewickelt sowie alle Informationen erlangt werden können, welche für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit not- wendig sind. Das Ermitteln der jeweils zuständigen Behörden entfällt somit für den einzelnen Dienstleister. Dies sowie die zu gewährleistende elektro- nische Verfahrensabwicklung haben auch für Angehörige der Freien Berufe zur Folge, dass entsprechende Verfahren beschleunigt und Dienstleister von Verwaltungsverfahren entlastet werden können. Im Gegenzug sieht die EU-Dienstleistungsrichtlinie umfangreiche Informationspflichten des Erbringers von Dienstleistungen gegenüber dem Dienstleistungsempfänger vor. Im Zuge der Umsetzung der EU- Dienstleistungsrichtlinie trat am 17. Mai 2010 die Dienstleistungs- Informationspflichten-Verordnung ( DL-InfoV) vom 12. März 2010 in Kraft, die Inhalt, Umfang und Art der Informationen, die ein Dienstleistungserbrin- ger einem Dienstleistungsempfänger allgemein oder auf Anforderung zur Verfügung stellen muss, regelt. Eine Reihe von Informationspflichten bestanden teilweise und für beschränkte Adressatenkreise bereits vor dem Inkrafttreten der DL-InfoV nach anderen Rechtsvorschriften, zum Beispiel in der BGB-Informationspflichten-Verordnung, der Preisangabenverordnung und im Telemediengesetz. Soweit erstmals Informationspflichten mit der DL-InfoV begründet wurden, liegen der Landesregierung keine Informatio- nen vor, wonach diese über den normalen Vollzugsaufwand der Verord- nung hinausgehende Auswirkungen auf die Freien Berufe haben. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 69 Der Abbau der Binnenmarktschranken im Dienstleistungsverkehr eröffnet auch den Freien Berufen die Möglichkeit, Beschäftigungsfelder und Beschäftigungsverhältnisse grenzüberschreitend leichter zu nutzen. 64. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über weitere Maßnahmen der Europäischen Union zur Liberalisierung oder Regulierung der Freien Berufe? Im Anhang des von der Europäischen Kommission am 23. Oktober 2012 angenommenen Arbeitsprogramms für das Jahr 2013 (vgl. dort Ziffer 20 der für den Zeitraum 2013/2014 angekündigten Maßnahmen) hat die Kommis- sion als nicht-legislative Maßnahmen eine Bestandsaufnahme der jüngsten Entwicklungen in den Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der regulierten Berufe und die Ausarbeitung einer Methodik zur Erleichterung der gegenseitigen Begutachtungen, die im Vorschlag zur Modernisierung der Richtlinie über Berufsqualifikationen vorgesehen sind und hauptsächlich auf die Beseiti- gung von Zugangsbeschränkungen (Qualifikationen und vorbehaltene Tätigkeiten) abstellen, angekündigt. Außerdem beabsichtigt die EU eine Novellierung der Abschlussprüferrichtli- nie (Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen), was die Landes- regierung grundsätzlich begrüßt. Problematisch sind jedoch einige Ansätze des Richtlinienvorschlags, weshalb sich auch bereits der Bundesrat kritisch geäußert hat. Insbesondere wird die vorgesehene Regelung abgelehnt, dass zur Verbesserung der Qualität der Aufsicht über Abschlussprüfer nur eine zuständige Behörde pro Mitgliedstaat für die Wahrnehmung der in der Verordnung beschriebenen Aufgaben und Gewährleistung der Anwendung der Verordnungsbestimmungen benannt werden soll. Die Landesregierung wird sich für ein Fortbestehen der langjährig bewähr- ten Aufsichtsstrukturen der Wirtschaftsprüferkammer in Deutschland ein- setzen. Die vorgeschlagene Zentralisierung ist ein zu weit gehender Eingriff in das Recht der Mitgliedstaaten zur internen Verwaltungsorganisation. Ei- ner Umsetzung steht die in der föderalen Struktur wurzelnde und damit ver- fassungsrechtlich verankerte Zuständigkeitsverteilung zwischen dem Bund und den Ländern bei der Aufsicht über Abschlussprüfer entgegen, wonach die Beaufsichtigung der Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durch die Wirtschaftsprüferkammer erfolgt, die der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie seit dem Jahr 2005 zusätzlich der Fachaufsicht durch die Abschlussprüferaufsichtskommission unterliegt. Mit den von der Kommission vorgeschlagenen Vorgaben wäre das bislang praktizierte und bewährte System der öffentlichen Aufsicht über Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften nicht mehr möglich. Auch geht die Vorgabe nur Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 70 einer öffentlichen Aufsichtsbehörde für Abschlussprüfer und Prüfungsge- sellschaften pro Mitgliedstaat weit über das mit dem Verordnungsvorschlag verfolgte Ziel hinaus und trägt dem Umstand nicht Rechnung, dass in Deutschland bereits ein bewährtes System zur Beaufsichtigung von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften den gegenwärtig geltenden Vorgaben des Artikels 32 der Abschlussprüferrichtlinie entsprechend prakti- ziert wird. Durch die vorgeschlagene Zentralisierung der öffentlichen Auf- sicht über Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften bei einer Behörde ließe sich kein deutlicher Mehrwert zur Verbesserung der Qualität der Abschlussprüfungen im Vergleich zur bisherigen Aufsichtsstruktur erzielen. 65. Wie steht die Landesregierung zum Small Business Act der Eu- ropäischen Union und welche Auswirkungen auf die Freien Beru- fe erwartet sie? Der Small Business Act (SBA) wurde vom Europäischen Rat „Wettbewerbs- fähigkeit“ im Dezember 2008 verabschiedet. Die Europäische Kommission hat damit einen Grundstein für mittelstandsfreundliche Rahmenbedingun- gen in Europa gelegt. Innerhalb der Europäischen Union soll das Prinzip "Vorfahrt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)" gelten. Der SBA ent- hält dazu rund 100 konkrete Maßnahmen in 10 zentralen Bereichen der Mit- telstandspolitik - vom Unternehmergeist über bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau, Finanzierung und Innovationen bis hin zu internationalen Aktivitäten von KMU. Diese Maßnahmen sollen auf EU- und auf nationaler Ebene in die Praxis umgesetzt werden. Im Jahr 2011 hat die Europäische Kommission den SBA überarbeitet, um ihn noch stärker an die "Europa 2020"-Strategie anzubinden. Die Landesregierung begrüßt die Initiative der Europäischen Union, zumal über 99 Prozent der Unternehmen in Schleswig-Holstein dem Mittelstand zuzurechnen sind. Alle Maßnahmen, die den Mittelstand stärken, dienen auch der Wirtschaft im Lande. Auswirkungen auf die Freien Berufe sieht die Landesregierung bei Erleich- terungen zum Kreditzugang und bei Existenzgründungen sowie bei Verbes- serungen im Insolvenzrecht. Gerade im Bereich der Freien Berufen geht es um kleinere Unternehmen und Existenzgründungen, bei denen das immate- rielle, intellektuelle Humankapital im klassischen Business-Plan-Ranking unterbewertet wird. Mit entsprechenden Förder- und Beratungsangeboten, wie von der EU gefordert und vom Land schon in vielen Bereichen umge- setzt, erleichtern wir insbesondere den Angehörigen der Freien Berufe den Schritt in die Selbstständigkeit. Kleinere und mittlere Unternehmen haben überproportional höhere Bürokra- tielasten. Der Aufwand für die notwendigen Pflichten bei der Gründung oder der Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit, kann mit E-Government- Verfahren und einheitlichen Ansprechpartnern auf das notwendige Maß reduziert werden. Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie und ihre wei- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 71 tere Ausgestaltung sind wichtig für die Freien Berufe. Eine schlanke Verwal- tung, die transparent, nicht redundant und mit den zur Verfügung stehenden technischen Hilfsmitteln arbeitet, lässt positive Auswirkungen auf die Freien Berufe erwarten. 66. Welche Probleme sieht die Landesregierung bei der europawei- ten Anerkennung von Berufsausbildungen von Freiberuflern und welche Maßnahmen plant die Landesregierung zu ergreifen, um diese Probleme zu beseitigen? Schleswig-Holstein spezifische Probleme bei der europaweiten Anerken- nung von Berufsausbildungen von Freiberuflern sind der Landesregierung nicht bekannt. Im Übrigen wird auf den Bericht der Bundesregierung zur Lage der Freien Berufe verwiesen (Drucksache 17/13074). 67. Sieht die Landesregierung Hürden bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen für Einwanderer, die als Frei- berufler in Schleswig-Holstein tätig werden wollen und welche Maßnahmen plant die Landesregierung zu ergreifen, um diese Hürden zu beseitigen? Besondere Hürden für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen für Einwanderer, die als Freiberufler in Schleswig- Holstein tätig werden wollen, sieht die Landesregierung nicht. Für diese gelten die gleichen Ausgangsbedingungen, wie für alle Einwanderer, die in Schleswig-Holstein berufstätig werden wollen. Allgemein werden derzeit Hindernisse in den unterschiedlich gestalteten Verfahren für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse gesehen. Diese Hindernisse sollen mit dem Anerkennungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein beseitigt werden, indem mit diesem Gesetz für mög- lichst viele Berufe einheitliche Anerkennungsverfahren für landesrechtlich geregelte Berufe geschaffen werden. Für die bundesrechtlich geregelten Berufe ist das Anerkennungsgesetz des Bundes bereits im April 2012 in Kraft getreten. Für die Erstberatung stehen die derzeit über den Bund geförderten Beratungsstellen des IQ-Netzwerkes zur Verfügung. In Schles- wig-Holstein übernimmt das Projekt „access“ in Trägerschaft des Flücht- lingsrates Schleswig-Holstein koordinierende Funktion für die landesweit 17 Teilprojekte in den Kreisen und kreisfreien Städten, die sich mit der Erstbe- ratung zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse von Migrantinnen und Migranten befassen. Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 72 Abkürzungsverzeichnis bga bundesweite gründerinnenagentur BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz BVWP Bundesverkehrswegeplan EGP Existenzgründungsprogramm EStG Einkommensteuergesetz G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss GKV Gesetzliche Krankenversicherung GMSH Gebäudemanagement Schleswig-Holstein HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure IB.SH Investitionsbank Schleswig-Holstein IFB Institut für Freie Berufe Nürnberg IfM Institut für Mittelstandsforschung KMU Kleine und mittlere Unternehmen KrW/AbfG Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Kug Kurzarbeitergeld LAsD Landesamt für soziale Dienste LBV SH Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr LFB Landesverband der Freien Berufe Schleswig-Holstein LKN-SH Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein LLUR Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume LVermGeoSH Landesamt für Vermessung und Geoinformation LVS Landesweite Verkehrsservicegesellschaft mbH MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein ÖbVI Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen/-ingenieure PartGG Partnerschaftsgesellschaftsgesetz PPVO Landes VO über die Prüfingenieurinnen u. Prüfingenieure … SGB Sozialgesetzbuch SPNV Schienenpersonennahverkehrs StBK Steuerberaterkammer WTSH Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein ZPO Zivilprozessordnung ZPW Zukunftsprogramm Wirtschaft Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 73 Übersicht zu Frage 4 Anlage1 St an d : 0 1. 01 . d e s Ja h re s G e sa m t w e ib li ch m än n li ch G e sa m t w e ib li ch m än n li ch G e sa m t w e ib li ch m än n li ch G e sa m t w e ib li ch m än n li ch G e sa m t w e ib li ch m än n li ch R e ch ts an w äl te /- in n e n , d av o n 3. 78 0 1. 12 6 2. 65 4 3. 73 6 1. 01 1 2. 72 5 3. 65 3 1. 05 9 2. 59 4 3. 60 9 94 4 2. 66 5 3. 56 0 89 9 2. 66 1 a) N o ta re /- in n e n : 71 4 83 63 1 74 6 84 66 2 77 8 86 69 2 79 1 86 70 5 79 6 84 71 2 Q u o te : 19 % 7% 24 % 20 % 8% 24 % 21 % 8% 27 % 22 % 9% 26 % 22 % 9% 27 % b ) Fa ch an w äl te /- in n e n : 1. 31 5 32 6 98 9 1. 22 5 29 6 92 9 1. 14 9 27 4 87 5 1. 08 2 26 5 81 7 97 7 23 4 74 3 Q u o te : 35 % 29 % 37 % 33 % 29 % 34 % 31 % 26 % 34 % 30 % 28 % 31 % 27 % 26 % 28 % St e u e rr e ch t 94 19 75 88 19 69 86 19 67 85 17 68 81 16 65 V e rw al tu n gs re ch t 64 5 59 64 6 58 65 6 59 62 6 56 61 5 56 St ra fr e ch t 67 6 61 62 7 55 56 7 49 51 6 45 45 5 40 Fa m il ie n re ch t 35 8 17 9 17 9 33 5 16 0 17 5 32 1 15 2 16 9 31 9 15 2 16 7 30 0 14 2 15 8 A rb e it sr e ch t 23 4 35 19 9 22 4 34 19 0 22 1 35 18 6 21 1 34 17 7 20 2 31 17 1 So zi al re ch t 55 21 34 49 17 32 46 15 31 44 14 30 41 14 27 In so lv e n zr e ch t 45 13 32 42 10 32 36 8 28 34 8 26 32 6 26 V e rs ic h e ru n gs re ch t 22 2 20 20 2 18 19 1 18 21 1 20 20 0 20 M e d iz in re ch t 32 8 24 27 6 21 25 6 19 20 5 15 17 3 14 M ie t- u n d W o h n u n gs e ig e n tu m sr e ch t 91 21 70 81 18 63 70 13 57 62 11 51 48 5 43 V e rk e h rs re ch t 96 5 91 90 5 85 79 4 75 65 3 62 52 1 51 B au - u n d A rc h it e kt e n re ch t 61 1 60 59 1 58 58 1 57 54 1 53 45 1 44 Er b re ch t 45 8 37 43 7 36 39 5 34 36 5 31 25 4 21 Tr an sp o rt - u n d S p e d it io n sr e ch t 2 1 1 2 1 1 2 1 1 1 1 0 1 1 0 G e w e rb li ch e r R e ch ts sc h u tz 9 1 8 7 1 6 6 0 6 5 0 5 3 0 3 H an d e ls - u n d G e se ll sc h af ts re ch t 16 0 16 13 1 12 10 1 9 7 1 6 4 0 4 U rh e b e r- u n d M e d ie n re ch t 1 0 1 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 In fo rm at io n st e ch n o lo gi e re ch t 5 0 5 5 0 5 4 0 4 2 0 2 0 0 0 B an k- u n d K ap it al m ar kt re ch t 9 1 8 5 1 4 3 0 3 3 0 3 0 0 0 A gr ar re ch t 9 0 9 8 0 8 3 0 3 -- -- -- -- -- -- 20 12 20 08 20 09 20 10 20 11 Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 74 Übersicht zu Frage 11 Anlage 2 Unbeschränkt Steuerpflichtige mit Einkünften aus selbstständiger freiberuflicher Tätigkeit insgesamt Land Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit 1 Freiberufler in % Fälle 1 000 Euro Schleswig-Holstein 55 174 2 166 154 3,2 Hamburg 67 076 2 372 119 3,9 Niedersachsen 133 025 5 076 500 7,8 Bremen 14 564 514 661 0,9 NRW 349 749 13 513 702 20,6 Hessen 148 093 5 529 434 8,7 Rheinland Pfalz 69 467 2 709 285 4,1 Baden Württemberg 223 110 8 711 627 13,1 Bayern 300 289 12 225 145 17,7 Saarland 12 632 625 491 0,7 Berlin 137 323 3 392 193 8,1 Brandenburg 39 744 1 426 336 2,3 Mecklenburg-Vor 22 248 841 295 1,3 Sachsen 69 080 2 187 709 4,1 Sachsen-Anhalt 27 498 1 046 157 1,6 Thüringen 30 423 1 041 073 1,8 Insgesamt (Bund) 1 699 495 63 378 881 100 1 Bei freiberuflich tätigen Personen sind in den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit diejenigen lt. gesonderter Feststellung und aus Beteiligung enthalten. Quelle: Statistikamt Nord (Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2007) Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 75 Übersicht zu Frage 26 Anlage 3 Einwohner Anzahl der davon Anzahl der Anzahl der am 31.12.2011 Rechtsanwälte/-innen Notare/-innen Einwohner je Einwohner je am 15.04.2013 am 15.04.2013 Rechtsanwalt/-in Notar/-in Landgericht Flensburg, 451.773 462 122 978 3.703 davon Amtsgerichte: Flensburg 182.182 229 41 796 4.443 Husum 94.295 74 30 1.274 3.143 Niebüll 70.763 53 23 1.335 3.077 Schleswig 104.533 106 28 986 3.733 Landgericht Itzehoe, 571.444 631 138 906 4.141 davon Amtsgerichte: Elmshorn 127.587 128 23 997 5.547 Itzehoe 132.274 139 32 952 4.134 Meldorf 134.068 114 31 1.176 4.325 Pinneberg 177.515 250 52 710 3.414 Landgericht Kiel, 987.870 1660 237 595 4.168 davon Amtsgerichte: Bad Segeberg 96.257 77 16 1.250 6.016 Eckernförde 88.531 114 18 777 4.918 Kiel 291.882 895 80 326 3.649 Neumünster 125.209 134 28 934 4.472 Norderstedt 134.836 199 43 678 3.136 Plön 110.540 83 16 1.332 6.909 Rendsburg 140.615 158 36 890 3.906 Landgericht Lübeck, 826.554 1090 212 758 3.899 davon Amtsgerichte: Ahrensburg 133.448 217 46 615 2.901 Eutin 85.188 77 15 1.106 5.679 Lübeck 266.256 475 65 561 4.096 Oldenburg in Holstein 81.802 67 21 1.221 3.895 Ratzeburg 76.557 63 18 1.215 4.253 Reinbek 89.494 118 24 758 3.729 Schwarzenbek 93.809 73 23 1.285 4.079 Schleswig-Holstein: 2.837.641 3843 709 738 4.002 Quellen: Statistikamt Nord, OLG-Präsidentin und Schl.-H. Rechtsanwaltskammer Bezirke Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 76 Übersicht zu Frage 41 Anlage 4 Branchen der Gründungen Branchen 2008 2009 2010 2011 2012 Gesamt Land- und Forstwirtschaft, Jagd 6 11 5 6 4 32 davon m 5 6 3 4 3 21 davon w 1 5 2 2 1 11 Fischerei 0 1 2 2 1 6 davon m 0 1 2 2 1 6 davon w 0 0 0 0 0 0 Herstellung Nahrung-/Genussmittel 3 6 1 3 3 16 davon m 2 1 0 3 2 8 davon w 1 5 1 0 1 8 Herstellung Textilien/Bekleidung 3 7 10 14 7 41 davon m 0 2 4 1 2 9 davon w 3 5 6 13 5 32 Fahrzeugbau 1 0 2 1 0 4 davon m 1 0 2 1 0 4 davon w 0 0 0 0 0 0 nicht spez. verarbeitendes Gewerbe 0 0 7 5 2 14 davon m 0 0 4 3 1 8 davon w 0 0 3 2 1 6 Bergbau / Gewinn. Energieprodukte 0 0 1 0 0 1 davon m 0 0 1 0 0 1 davon w 0 0 0 0 0 0 Energieversorgung 0 0 1 0 0 1 davon m 0 0 1 0 0 1 davon w 0 0 0 0 0 0 Wasserentnahme/-aufbereitung 0 0 0 1 0 1 davon m 0 0 0 1 0 1 davon w 0 0 0 0 0 0 Nachrichtenübermittlung 1 1 7 11 4 24 davon m 0 1 7 9 3 20 davon w 1 0 0 2 1 4 Verkehr 3 8 10 10 8 39 davon m 2 8 9 8 8 35 davon w 1 0 1 2 0 4 Bau 16 118 82 105 45 366 davon m 13 101 81 101 43 339 davon w 3 17 1 4 2 27 Handel 90 231 180 179 77 757 davon m 60 156 112 123 44 495 davon w 30 75 68 56 33 262 Beherbergungs-/Gaststättengewerbe 35 82 93 60 38 308 davon m 19 49 49 38 22 177 davon w 16 33 44 22 16 131 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 77 Branchen 2008 2009 2010 2011 2012 Gesamt Kreditinstitute/Versicherungen 4 18 23 21 6 72 davon m 3 7 12 15 4 41 davon w 1 11 11 6 2 31 Grundstücks-/Wohnungswesen 17 7 38 44 11 117 davon m 9 4 22 31 7 73 davon w 8 3 16 13 4 44 Öffentliche Verwaltung 0 0 1 0 0 1 davon m 0 0 1 0 0 1 davon w 0 0 0 0 0 0 Erziehung/Unterricht 20 59 72 54 15 220 davon m 10 17 20 15 5 67 davon w 10 42 52 39 10 153 Gesundheitswesen 32 100 69 106 44 351 davon m 6 27 14 17 5 69 davon w 26 73 55 89 39 282 Sozialwesen 8 78 20 35 8 149 davon m 8 27 7 5 2 49 davon w 0 51 13 30 6 100 umweltbezogene Geschäftsfelder 0 1 3 4 1 9 davon m 0 0 3 4 1 8 davon w 0 1 0 0 0 1 Erbringung sonstiger Dienstleist. 149 380 410 592 233 1764 davon m 78 211 249 327 133 998 davon w 71 169 161 265 100 766 Summe Gesamt alle Branchen 388 1108 1037 1253 507 4293 Summe männlich alle Branchen 216 618 603 708 286 2431 Summe weiblich alle Branchen 172 490 434 545 221 1862 Quelle: IB.SH