SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1105 18. Wahlperiode 2013-09-12 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (Piraten) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Selektive Löschung geschützten Verhaltens von Überwachungsbändern Vorbemerkung: Das Zollkriminalamt war technisch aufgrund der eingesetzten „betagten “ Server und des dort installierten Betriebssystems nicht in der Lage, die gesetzlich gebotene unverzügliche Löschung von Verteidigerkommunikation aus dem Mitschnitt abgefangener Internetkommunikation vorzunehmen (OLG Köln vom 22.03.2013, Az. 16 Wx 16/12). Ermöglicht es die bei den schleswig-holsteinischen Eingriffsbehörden eingesetzte Technik, Verhalten im Kernbereich privater Lebensgestaltung oder sonst (z.B. nach § 160a StPO) vor Überwachung geschütztes Verhalten, welches auf Bild-, Ton- oder Datenmitschnitten aus Überwachungsmaßnahmen dokumentiert ist, unverzüglich zu löschen? Antwort: Die bei der schleswig-holsteinischen Landespolizei eingesetzte Technik zur Überwachung der Telekommunikation entspricht im Hinblick auf den Schutz des Kernbereiches privater Lebensgestaltung den gesetzlichen Vorgaben sowie der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung. Dies gilt sowohl für die herkömmliche Telekommunikation als auch für den Bereich IP basierter Telefonie.