SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1107 18. Wahlperiode 2013-9-9 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heiner Rickers (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Einführung einer Wasserabgabe 1. Welchen gesetzgeberischen Vorteil bringt die Zusammenlegung von Grundwasserentnahmeabgabe (GruWAG) und Oberflächenwasserentnahmeabgabe (OWAG)? Die geltenden Wasserabgabengesetze des Landes, das Grundwasserabgabengesetz (GruWAG) aus dem Jahre 1994 und das Oberflächenwasserabgabegesetz (OWAG) aus dem Jahre 2000, treffen inhaltlich vergleichbare Regelungen . Für beide Gesetze besteht aus Sicht der Landesregierung Überarbeitungs - und Anpassungsbedarf. Mit dem Entwurf eines neuen Wasserabgabengesetzes (LWAG), das sich zurzeit in der Verbandsanhörung befindet, beabsichtigt die Landesregierung neben der Überarbeitung zugleich eine Zusammenfassung der bisher geltenden Regelungen in nur einem Gesetz. Dies dient der Deregulierung und der Vereinfachung des Verwaltungsvollzugs. 2. Trifft es zu, dass mit dem Systemwechsel auch Abgabeerhöhungen verbun- den sein werden? Das Grundsystem der Abgabenerhebung wird nicht geändert. Soweit die Überprüfung der bisherigen Abgabesätze zu einer moderaten Anpassung führt, stellt dies im Wesentlichen eine Inflationsangleichung dar. 3. Für wen wird die Abgabe in welcher Höhe steigen bzw. mit welchen Mehrein- nahmen rechnet die Landesregierung? Drucksache 18/1107 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Die Abgabe wird für alle Abgabepflichtigen angehoben. Sie berechnet sich nach der entnommenen Wassermenge. Für Entnahmen aus Grundwasser wird die Abgabe grundsätzlich um 0,01 € pro m³ steigen; für bestimmte Entnahmen im Bereich der öffentlichen Wasserversorgung , die seit 1994 nicht von Abgabenerhöhungen betroffen waren, steigt die Abgabe um 0,03 € pro m³. Für Entnahmen aus oberirdischen Gewässern steigt die Abgabe um 0,0023 € pro m³, bzw. um 0,00023 € pro m³. Die Landesregierung rechnet für 2014 mit einer Mehreinnahme von 0,6, Mio € und in den Folgejahren mit durchschnittlichen Mehreinnahmen von 8,3 Mio € im Jahr. 4. Wie haben sich die Einnahmen für GruWAG und OWAG in den letzten 10 Jah- ren entwickelt und mit welcher Gesamteinnahme rechnet die Landesregierung zukünftig? Das Abgabenaufkommen aus GruWAG und OWAG hat sich seit 2002 wie folgt entwickelt: Für das Jahr 2014 wird mit einem Gesamt-Abgabenaufkommen in Höhe von 37,3, Mio. Euro, für die Folgejahre mit einem Gesamt-Abgabenaufkommen von jährlich 45,0 Mio. Euro gerechnet. Diese Prognose basiert auf der Annahme gleichbleibender Entnahmemengen.