SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1113 18. Wahlperiode 2013-9-9 Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Beer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Weitergabe der persönlichen Daten von CCS-Gegnern an dänische Behörden Vorbemerkung: Aus einem Bericht der Tageszeitung (taz) vom 21.08.2013 geht hervor, dass für das Land Schleswig-Holstein tätige Behörden persönliche Daten von Gegnern der CCSTechnologie an dänische Behörden übermittelt haben. Diese Daten sind von der dänischen Behörde für Energie (Energistyrelsen) im Internet öffentlich zugänglich gemacht worden. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung bedauert außerordentlich, dass es in Dänemark zu einer Veröffentlichung von personenbezogenen Daten von deutschen Einwendern gekommen ist. Die Landesregierung hat sofort nach Bekanntwerden des Sachverhalts Kontakt mit der zuständigen dänischen Behörde aufgenommen und diese Praxis problematisiert. Von dänischer Seite wurden daraufhin die personenbezogenen Daten im Internet gelöscht. 1. a) Hat das LBEG – als dem MELUR unterstellte Behörde – vor der Weitergabe der Daten Rücksprache mit dem MELUR gehalten Ja Drucksache 18/1113 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 b) Falls ja: Hat das MELUR die Weitergabe der Daten an die dänischen Behörden genehmigt/befürwortet? Ja c) Falls ja: Unter welchen Voraussetzungen/welchem Vorbehalt hat das MELUR der Datenweitergabe zugestimmt? Es wurden keine Voraussetzungen oder Vorbehalte festgelegt. 2 a) Ist vor der Weitergabe der Daten geprüft worden, ob diese durch die dänischen Behörden veröffentlicht werden würden? Nein b) Falls nein, war im LBEG/MELUR bekannt, dass persönliche Daten in Dänemark grundsätzlich veröffentlicht werden? Nein 3. a) Welche Gründe haben aus Sicht des Ministeriums für eine Weitergabe der Daten gesprochen? Die Anhörung zum Verfahren der Strategischen Umweltprüfung durch Dänemark bezüglich der Injektion von Kohlendioxid wurde von der zuständigen dänischen Behörde durchgeführt. Die Rechtsgrundlage für das grenzüberschreitende SUPVerfahren ist Art. 7 der europäischen Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme. In Deutschland fand kein eigenständiges Anhörungsverfahren zur strategischen Umweltprüfung statt. Hier wurden die Stellungnahmen lediglich gesammelt und an Energistyrelsen weiter geleitet. Dies ergibt sich auch aus der amtlichen Bekanntmachung zum Verfahren vom 24.07.2012 (Az. des LBEG: L1.2/L67130/07-01/2012-0001) Darin hieß es: „Einwendungen können (…) zur Weiterleitung an die zuständige dänische Stelle eingereicht werden.“ b) Welche Gründe haben aus Sicht des Ministeriums gegen eine Weitergabe der Daten gesprochen? Keine Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1113 3 4. Wie soll die Datenweitergabe an ausländische Behörden zukünftig organisiert werden? Ist vorgesehen, die gegenwärtige Praxis zu verändern? In gleichgelagerten Fällen wie z.B. SUP-, UVP-Verfahren oder grenzüberschreitenden Genehmigungsverfahren sollen die gesammelten Stellungnahmen nur noch dann ohne Anonymisierung weitergegeben werden, wenn der betroffene ausländische Staat sich zur Einhaltung der in Deutschland geltenden Datenschutzstandards bereit erklärt. Dies hat die Landesregierung auch gegenüber Dänemark deutlich gemacht. Die Einzelheiten werden vom MELUR für sein Ressort in einem Erlass an die nachgeordneten Behörden festgelegt. An der Erstellung des Erlasses wird das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) beteiligt. 5. Beabsichtigt die Landesregierung, die Daten deutscher Bürger zukünftig nur noch anonymisiert an befreundete Staaten weiterzugeben? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 6. Wird die Landesregierung angesichts der aktuellen, durch die Veröffentlichung der Daten hervorgerufenen Unsicherheiten bei den betroffenen Bürgern, sich bei den dänischen Behörden dafür einsetzen, dass die am 16. September 2013 endende Frist zur Einreichung einer Beschwerde gegen die CO2-Verpressung in der dänischen Nordsee verlängert wird? Die Landesregierung hat unverzüglich nach dem Bekanntwerden der dänischen Entscheidung Kontakt mit der dänischen Behörde aufgenommen und nach einer Möglichkeit für eine Fristverlängerung ersucht. Von dänischer Seite wurde plausibel mitgeteilt, dass es sich bei der in Rede stehenden Frist um eine formale Rechtsmittelfrist handele, die nicht verlängerbar sei.