SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1114 18. Wahlperiode 2013-09-10 Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der PIRATEN-Fraktion Jugendmedienschutz und Novellierung des JMStV Drucksache 18/780 Federführend ist der Ministerpräsident Drucksache 18/1114 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Vorbemerkung der Landesregierung: Zu den Themen des Jugendmedienschutzes und der Novellierung des Jugendmedienschutz -Staatsvertrages (JMStV) sind Große Anfragen von einzelnen Abgeordneten der PIRATEN bzw. den PIRATEN-Fraktionen des Abgeordnetenhauses Berlin sowie der Landtage des Saarlandes, von Nordrhein-Westfalen und SchleswigHolstein gestellt worden, die in den wesentlichen Teilen übereinstimmen. Deshalb hat die Landesregierung Schleswig-Holstein bei der Beantwortung der Großen Anfrage der hiesigen PIRATEN-Fraktion mit den anderen Ländern zusammengearbeitet , zumal der JMStV das gemeinsame Handeln aller Länder betrifft. 1.Wann wird die Rundfunkkommission der Länder einen Entwurf für einen neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) vorlegen? Antwort: Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben auf ihrer Jahreskonferenz vom 24. bis 26. Oktober 2012 in Weimar die Rundfunkkommission gebeten, bis zur Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Herbst 2013 einen Entwurf für einen Staatsvertrag vorzulegen. Bis wann die Länder ihre Beratungen über eine mögliche Reform des JugendmedienschutzStaatsvertrages (JMStV) abschließen werden, steht zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht fest. 2.Welche Eckpunkte für einen neuen JMStV haben die Landesregierungen auf ihrer Jahreskonferenz vom 24.-26. Oktober 2012 beschlossen, die über die Forderung nach einer "praktischen und unbürokratischen Regelung" hinausgehen ? Antwort: Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben in ihrer Jahreskonferenz im Oktober 2012 einen Bericht des Vorsitzlandes der Rundfunkkommission der Länder zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus baten sie die Rundfunkkommission, einen Entwurf für einen Staatsvertrag vorzulegen, mit dem Ziel, unbürokratische und praktikable Regelungen zu entwickeln. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gingen zudem davon aus, dass die Bundesregierung die Zuständigkeit der Länder für den Jugendmedienschutz im Onlinebereich beachtet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3.Welche Ziele verfolgt die Rundfunkkommission der Länder bei der Novellierung ? Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1114 3 Antwort: Nach Ansicht der Landesregierung und der Rundfunkkommission ist der Kinder- und Jugendmedienschutz Teil und Ausdruck gesellschaftlicher Verantwortung . Die Landesregierung und die Rundfunkkommission verfolgen daher einen ganzheitlichen Ansatz. Ein wirksamer Kinder- und Jugendmedienschutz bedarf danach eines effektiven und zugleich praktikablen regulatorischen Rahmens. Dieser muss einen Ausgleich herstellen zwischen der Funktion moderner elektronischer Medien als Informationsvermittler, als Medium und Multiplikator für Bildung sowie Kultur einerseits und dem Interesse von Kindern und Jugendlichen als einer besonders schutzbedürftigen Adressatengruppe andererseits. Neben dem regulatorischen Rahmen sieht die Landesregierung die grundlegende Voraussetzung für einen wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutz in der Vermittlung von Medienkompetenz. Hierzu gehört ein möglichst selbstbestimmter Umgang mit den Neuen Medien unabhängig von Alter, Geschlecht oder sozialer Stellung. Die Landesregierung setzt sich daher auch dafür ein, den Bereich der Medienkompetenzförderung weiter zu verbessern. Frei zugängliche Lernangebote und Gelegenheiten zum Erwerb von Medienkompetenz sollen insbesondere für Kinder, Jugendliche, ältere Menschen und sozial benachteiligte Menschen zur Verfügung stehen. Über den in der Antwort zu Frage 2 dargelegten Beschluss hinaus ist in der Rundfunkkommission bisher keine weitere Beschlussfassung erfolgt. Die Landesregierung geht jedoch davon aus, dass die grundlegenden Ansätze des geltenden Rechts, namentlich das System der regulierten Selbstregulierung und der technische Jugendmedienschutz , Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung des JMStV bilden werden. Anknüpfend an die Ziele des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrages sollten etwa mögliche Privilegierungen von Inhalteanbietern, insbesondere von denen, die Inhalte anbieten, welche von Dritten mitgestaltet werden (nutzergenerierte Inhalte - „user generated content“), und mögliche Vereinfachungen im Hinblick auf Verfahrenserfordernisse , insbesondere die gegenseitige Anerkennung von Altersbewertungen nach dem JMStV und dem Jugendschutzgesetz (JuSchG), geprüft werden. 4.Sieht die Landesregierung Novellierungsbedarf bei den im Jugendschutzgesetz enthaltenen Regelungen zum Jugendmedienschutz? Wenn ja, welchen? Antwort: Aus Sicht der Landesregierung stellen die im Jugendschutzgesetz enthaltenen Regelungen zum Jugendmedienschutz in Bezug auf die dort geregelten Bereiche der öffentlichen Vorführung und Abgabe von Filmen und Computerspielen auf Trägermedien sowie die Aufgaben der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ein hohes Niveau zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor beeinträchtigenden und gefährdenden Medieninhalten sicher. Der Bundesrat hat in seiner Stel- Drucksache 18/1114 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 lungnahme zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (BT-Drucksache 16/8546) ergänzend hervorgehoben, dass bei einer Novellierung des Jugendschutzes und somit auch der Regelungen des Jugendschutzgesetzes vor allem die Herausforderungen aus der Konvergenzentwicklung in den Medien zu berücksichtigen sind. Nach Auffassung der Landesregierung bedarf es einheitlicher gesetzlicher Standards zur Bewertung und Verbreitungsbeschränkung problematischer Medieninhalte unabhängig von ihrem Verbreitungsweg. 5.Was sind aus Sicht der Landesregierung die wesentlichen Punkte des gescheiterten JMStV-Entwurf von 2010, die einer "praktischen und unbürokratischen Regelung" entgegenstanden? Antwort: Die damalige Landesregierung hat sich im Jahr 2010 für die Verabschiedung des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrages, mit dem der JMStV novelliert werden sollte, eingesetzt. Der Vorschlag für den neuen JMStV wurde vom SchleswigHolsteinischen Landtag jedoch nicht behandelt, nachdem der Landtag von Nordrhein -Westfalen dem Staatsvertrag zuvor seine Zustimmung versagt hatte und ihn damit scheitern ließ. Die Landesregierung hält es für sachgerecht, die geltenden wie auch die mit dem 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgeschlagenen Regelungen, die auf einer Evaluierung des Jugendmedienschutzes durch das Hans-Bredow-Institut basieren, erneut zu prüfen und ggf. weiterzuentwickeln. 6.Welche Änderungen ergeben sich gegenüber dem gescheiterten JMStVEntwurf von 2010? Antwort: Eine Überarbeitung des JMStV sollte aus Sicht der Landesregierung den im Zusammenhang mit dem 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgetragenen Kritikpunkten Rechnung tragen und Bedenken möglichst ausräumen. Ein neuer Vorschlag sollte zudem die neuen Entwicklungen der letzten zwei Jahre mit einbeziehen. Im Februar 2012 wurden beispielsweise zwei Jugendschutzprogramme durch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Landesmedienanstalten anerkannt (Jugendschutzprogramme der Deutsche Telekom AG und des Vereins JusProg e.V. – siehe unter www.jugendschutzprogramm.de). Die Landesregierung unterstützt insofern die Initiative „Sicher online gehen“. Diese Initiative setzt auf die Zusammenarbeit im föderalen System und mit der Wirtschaft. Ziel ist es zum einen, Aufmerksamkeit bei Eltern, Erziehungsberechtigten, Erziehern, Pädagogen und anderen Multiplikatoren für Jugendschutzprogramme zu schaffen und damit Bewusstsein für die vorhandenen Möglichkeiten des technischen Jugendmedienschutzes zu schärfen. Zum an- Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1114 5 deren ist Ziel der Initiative, in Zusammenarbeit mit den beteiligten Verbänden und Unternehmen geeignete Inhalte für Kinder zu schaffen und auf diese Weise Kindern sowie Jugendlichen sichere Surfräume im Internet zu bieten. Daneben haben sich die Freiwilligen Selbstkontrolleinrichtungen USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle ) und FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) von der KJM als freiwillige Selbstkontrolleinrichtungen auch unter dem JMStV anerkennen lassen. Hier betätigen sie sich jeweils im Rahmen ihrer bisherigen Aufgabenbereiche (Filme, Spiele ). 7.Welche Bereiche des JMStV werden gegenüber dem Entwurf von 2010 vereinfacht oder in der Normenklarheit geschärft? Antwort: Die Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Zu den generellen Ansätzen für eine Überarbeitung des JMStV wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen . Im Hinblick auf die effektive Durchsetzung eines wirksamen Jugendmedienschutzes verweist die Landesregierung jedoch noch einmal darauf, dass sie neben der Schaffung regulatorischer Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel die Fortführung des dem JMStV zugrunde liegenden Ansatzes eines technischen Jugendmedienschutzes , vor allem auch den Aspekt der Medienkompetenzförderung für essentiell hält. Der Umgang mit Medien stellt nicht nur eine Herausforderung bei der Durchsetzung rechtlicher Maßgaben dar, sondern fordert, etwa im Hinblick auf Phänomene wie beispielsweise „Cyberbullying“, auch soziale Kompetenz in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung. 8.Welche bereits bestehenden Regelungen des aktuell geltenden JMStV von 2003 sollen durch die Novellierung in ihrer Durchsetzung verbessert werden? Antwort: Siehe hierzu die Antworten zu den Fragen 6 und 7. 9.Wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass die Kritik an der letzten JMStV-Novellierung berücksichtigt wird? Antwort: Die Landesregierung hat die Diskussionen um den 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zur Kenntnis genommen. Die vorgetragenen inhaltlichen Kritikpunkte fließen in die Erarbeitung eines neuen Vorschlags mit ein. Angesichts des Scheiterns des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrages haben die Länder zudem Maßnahmen ergriffen, um die interessierte Öffentlichkeit frühzeitig in den erneuten Diskussionsprozess um eine Novellierung des Jugendmedienschutzes einzubeziehen : Durch das Institut für Medien- und Kommunikationspolitik (IfM), Berlin, wurde nach Beratung in der Rundfunkkommission von der Landesregierung Nordrhein- Drucksache 18/1114 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 6 Westfalen ein Kolloquium durchgeführt, in dessen Rahmen wesentliche Problemfelder des Jugendmedienschutzes identifiziert werden konnten. Auf die Veranstaltung vom 22. Juni 2011 folgte eine achtwöchige Online-Konsultation, in deren Rahmen die auf dem Kolloquium entwickelten Thesen in Form von Fragen der Öffentlichkeit zur Diskussion gestellt wurden. Die Ergebnisse der Konsultation wurden online veröffentlicht . Der Entwurf eines neuen JMStV wird zu gegebener Zeit wiederum im Rahmen von Konsultationen auf Fachebene, frühzeitig auf der Basis des Parlamentsinformationsgesetzes auch im Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages sowie mit Jugendschutz-Experten diskutiert werden. Weitere Anregungen werden aus den durchzuführenden Anhörungen erwartet. 10.Welche Experten in den Bereichen Netzpolitik und Medienpädagogik sowie aus der Internet-Community hat die Rundfunkkommission der Länder angehört oder wird sie anhören? Antwort: Ob und inwieweit die Rundfunkkommission bei Ihrer Entscheidungsfindung weitere Sachverständige und Experten konsultiert (über die in der Antwort zu Frage 11 genannten hinaus), wird die Rundfunkkommission im Rahmen ihrer Befassung mit ersten Arbeitsentwürfen beschließen. 11.Welche Experten den Bereichen Netzpolitik und Medienpädagogik sowie aus der Internet-Community hat die Landesregierung angehört oder wird sie anhören? Antwort: Im Rahmen der ersten Novellierung 2010 hat die Rundfunkkommission für die Landesregierungen am 27.01.2010 in Mainz eine öffentliche Anhörung durchgeführt . Hierzu waren eingeladen: ANGA Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V., Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD), Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR), BITKOM Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V., Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ), BundesElternRat, Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, Bundesverband Audiovisuelle Medien e.V., Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V. (BVDW), Bundesverband Erotik Handel e.V., Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU), Deutscher Elternverein e.V., Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V., Deutschlandradio , Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), eco-Verband der deutschen Internetwirtschaft, Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF), Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1114 7 (FSK), Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM), G.A.M.E. Bundesverband der Entwickler von Computerspielen e.V., Interessenverband des Video- und Medienfachhandels, Hans-Bredow-Institut für Medienforschung an der Universität Hamburg, jugendschutz.net, JusProg e.V., Kommissariat der Deutschen Bischöfe Katholisches Büro in Berlin, Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO), Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), Verband der Anbieter von Telekommunikations - und Mehrwertdiensten e.V. (VATM), Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT), Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e.V. (ZAW), Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF). Die Landesregierung steht weiterhin in ständigem Austausch mit Experten, Interessengruppen und Beteiligten zu allen medienpolitischen Fragen. Die Landesregierung hat außerdem gezielt zum Thema Jugendmedienschutz im April 2012 einen ganztägigen Workshop durchgeführt, bei dem Experten aus dem Bereich Internet, Vertreter des Kinder- und Jugendschutzes sowie für die Öffentlichkeit Schülerinnen und Schüler , Eltern und Lehrkräfte beteiligt wurden. Ob und inwieweit ergänzend zum bundesweiten Vorgehen weitere Experten zu ersten Entwürfen für eine Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages befragt werden, wird die Landesregierung entscheiden, sobald Entwürfe vorliegen. 12.Was unternimmt die Landesregierung, um sicherzustellen, dass der aktuelle Stand der medienpädagogischen Forschung berücksichtigt wird? Antwort: Im Frühjahr 2010 wurde auf der Grundlage des Medienpädagogischen Landeskonzepts das Netzwerk „Medienkompetenz in Schleswig-Holstein“ als Bindeglied zwischen allen Aktivitäten zur Medienkompetenzförderung im Land gegründet (http://medienkompetenz.schleswig-holstein.de). Die Mitglieder des Netzwerkes sind: - Ministerium für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein, - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung Schleswig- Holstein, - Staatskanzlei, - Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein, - Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein, - Offener Kanal Schleswig-Holstein, Drucksache 18/1114 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 8 - Büchereizentrale Schleswig-Holstein, - Landesverband der Volkshochschulen Schleswig-Holstein e.V., - Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, - Aktion Kinder- und Jugendschutz Schleswig-Holstein, - Filmförderung Hamburg/Schleswig-Holstein, - Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, - Landesjugendring Schleswig-Holstein e.V., - Rat für Kriminalitätsverhütung in Schleswig-Holstein. Die Grundlage der gemeinsamen Arbeit ist der aktuelle Stand medienpädagogischer Forschung. Mit dem Hans-Bredow-Institut für Medienforschung an der Universität Hamburg (HBI) ist eine anerkannte Forschungseinrichtung im Norden beheimatet, die regelmäßig Studien für die Landesmedienanstalten durchführt und auch die Bundesregierung in Fragen des Jugendmedienschutzes berät. Das Netzwerk „Medienkompetenz Schleswig-Holstein“ unterhält gute Kontakte zum HBI. So werden regelmäßig Expertinnen und Experten des HBI und auch des Medienpädagogischen Forschungsverbundes Südwest zu dem jährlich stattfindenden „Medienkompetenztag Schleswig-Holstein“ zu aktuellen Themen der Medienforschung eingeladen. Das IQSH veranstaltet darüber hinaus seit 2009 im 2-Jahresrhythmus die 'ITExpertentagung '. Medienpädagogen und IT-Experten aus allen Bundesländern kommen hier zum Meinungsaustausch zusammen. Für die Expertentagung 2013 "Neue Medien - neue Möglichkeiten?", die im Mai im Kieler Landeshaus stattfand, konnten auch Referenten aus Dänemark gewonnen werden. 13.Wie und durch wen haben die Rundfunkkommission der Länder oder die Landesregierung das gesamte Konzept des JMStV unabhängig und ergebnisoffen wissenschaftlich evaluieren lassen? Antwort: Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Länder hat das Hans-Bredow-Institut für Medienforschung, Universität Hamburg, eine wissenschaftliche Evaluation des deutschen Jugendmedienschutzes vorgenommen. Der Endbericht hierzu wurde im Oktober 2007 vorgelegt (HansBredow -Institut (Hrsg.), Analyse des Jugendmedienschutzsystems – Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Endbericht. Hamburg, Oktober 2007). Die Ergebnisse der Evaluation bildeten die Grundlage für die Erarbeitung der Vorschläge des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrages. Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1114 9 14.Ist nach Ansicht der Landesregierung der Begriff der Entwicklungsbeeinträchtigung (§ 5 JMStV) für eine rechtliche Regelung des Jugendmedienschutzes geeignet? Wenn ja, welche wissenschaftlichen Grundlagen für diesen Begriff sind der Landesregierung bekannt? Antwort: Mit dem Begriff „Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote“ gemäß § 5 JMStV werden die Angebote gekennzeichnet, die die Entwicklung von Minderjährigen eines bestimmten Alters negativ beeinflussen können, ohne schon jugendgefährdend zu sein. Der Begriff dient der Konkretisierung des grundgesetzlich gebotenen Schutzes von Minderjährigen und umfasst sowohl den Schutz ihrer körperlichen, geistigen als auch ihrer seelischen Unversehrtheit. Er ist für eine rechtliche Regelung des Jugendmedienschutzes geeignet, denn er ermöglicht es, die Bewertung eines Medienangebots immer anhand aktueller gesellschaftlicher und kultureller Entwicklungen , der sich wandelnden Reife von Kindern und Jugendlichen sowie wissenschaftlicher Erkenntnisse vorzunehmen. Aus Sicht der Landesregierung entspricht die Terminologie der „Beeinträchtigung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ auch umfänglich den Anforderungen an einen konsistenten Jugendschutz. Die Begrifflichkeit, die mit dem JMStV eingeführt wurde und die das bis dato noch in § 3 Abs. 2 Satz 1 Rundfunkstaatsvertrag enthaltene Kriterium der „Beeinträchtigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls von Kindern oder Jugendlichen“ präzisierte, nimmt insbesondere Bezug zu dem Recht von Kindern und Jugendlichen auf Erziehung (§ 1 Abs. 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch ). Der Begriff verdeutlicht zugleich, dass neben dem Schutz des Individuums auch die Persönlichkeit innerhalb der sozialen Gemeinschaft Berücksichtigung findet (zu dieser Anforderung BVerfGE 24, 119, 144). Das Jugendschutzgesetz seinerseits nimmt in § 14 ebenfalls auf das Kriterium der Entwicklungsbeeinträchtigung in diesem Sinne Bezug. In der Anwendung und Umsetzung hat die KJM Kriterien für die Aufsicht im Rundfunk und in den Telemedien entwickelt, welche die Beurteilungsmaßstäbe für die Anwendung des Begriffs der Entwicklungsbeeinträchtigung auf der Basis von ihr bekannten Ergebnissen der Medienwirkungsforschung für die Praxis konkretisiert. 15.Welche Programme planen das Land Schleswig-Holstein und andere Mitglieder der Rundfunkkommission in Ergänzung zum JMStV, um Pädagogen und Eltern für die ethisch-moralischen Diskussion über Onlineinhalte zu qualifizieren ? Drucksache 18/1114 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 10 Antwort: Ziel des von der Landesregierung gegründeten Netzwerkes „Medienkompetenz Schleswig-Holstein“ (siehe dazu die Antwort zu Frage 12) ist es, die vielfältigen Angebote zur Vermittlung von Medienkompetenz zu bündeln, um allen mit der Erziehung junger Menschen befassten Personen die Möglichkeit zu geben, ein angemessenes Maß an Medienkompetenz zu erwerben. Das Netzwerk Medienkompetenz geht von einem umfassenden Medienkompetenzbegriff aus, der selbstverständlich auch die ethisch-moralische Diskussion über Onlineinhalte umfasst. Die Netzwerkpartner führen zahlreiche regionale Veranstaltungen und Fortbildungen zu den verschiedensten Bereichen der Medienkompetenzvermittlung durch. Als gemeinsame Veranstaltung wird jährlich ein Medienkompetenztag mit ca. 500 Teilnehmenden in der CAU zu Kiel angeboten. Im diesjährigen Veranstaltungsprogramm werden im Rahmen der 20 Workshops und 15 Themenbörsen unter anderem Themen wie Cybermobbing und Urheberrechtsschutz angeboten. Das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) bereitet zurzeit die Veröffentlichung einer Handreichung für Lehrkräfte und Eltern mit dem Titel „Schulische Medienerziehung Schleswig–Holstein: eine Aufgabe für Schule und Elternhaus“ vor, die im Herbst 2013 erscheinen wird. Diese Handreichung enthält die Themen: Cybermobbing, Abzocke im Internet, Persönlichkeitsschutz, Online /Internetsucht, Handys und mobile Geräte, Soziale Netzwerke. Begleitend zu dieser Veröffentlichung finden ab 2014 Fortbildungsveranstaltungen und OnlineElternabende zu den Themenfeldern der Handreichung statt. Im Bereich der Lehrerfortbildung wurde 2012 das Projekt 'Web 2.0 in der Lehrerbildung' gestartet. In mehreren Modulen werden in Online- und Präsenzveranstaltungen Unterrichtskompetenzen im Umgang mit Web 2.0 Angeboten und dem veränderten Kommunikations- und Informationsverhalten in unserer Gesellschaft vermittelt. Lehrkräfte, die alle 5 Module absolvieren und ein Best-Practice-Beispiel aus dem eigenen Unterricht einreichen, können als Mediencoach zertifiziert werden. An der Universität Flensburg ist in diesem Jahr eine auf fünf Jahre befristete Lehrprofessur für Medienpädagogik eingerichtet worden. Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) fördert folgende Projekte, Strukturen und Materialien, um Eltern und Pädagogen auch für die ethischmoralische Diskussion über Onlineinhalte zu qualifizieren: (a) MA HSH-Rahmenvereinbarung „Medienkompetenzförderung“ mit der Hansestadt Lübeck und dem dortigen Schulamt: Ziel ist die systematische und nachhaltige Förderung der Medienkompetenz in Lübeck , insbesondere an Schulen. Schwerpunkte sind vor allem die verstärkte Bewer- Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1114 11 bung und Umsetzung der Projekte ElternMedienLotsen, MEDI-leica und InternetABC , außerdem die Erprobung flächendeckender Einsätze von Unterrichtseinheiten zur Medienbildung im Bereich Grundschule und Sekundarstufe 1. (b) „Schein & Sein – Inszenierte Wirklichkeit in Reality TV und Web 2.0“: Dieses Projekt umfasst Handreichungen der MA HSH für den Unterricht der Sekundarstufe 1. Es vermittelt Schülern anschaulich aufbereitetes Wissen über mediale Wirkungen und Zusammenhänge von Reality TV- und Web 2.0-Angeboten. Ziel ist die Steigerung der für diese Angebote notwendigen Orientierungs- und Bewertungskompetenz . Teil dieses Projekts ist auch der „Praxistag“ in Kooperation mit dem OKSH sowie Lehrerfortbildungen am IQSH. (c) scout – Das MA HSH-Magazin zur Medienkompetenzförderung: Dieses kostenlose Print-Magazin, das 2- bis 3-mal im Jahr erscheint, bietet Eltern, Pädagogen und Interessierten Orientierung, Informationen und Rat zur Medienerziehung . Inhaltlich werden medienpädagogische Projekte und Akteure in Hamburg und Schleswig-Holstein vorgestellt sowie Hinweise gegeben auf relevante Veranstaltungen und Publikationen. Außerdem enthält das Magazin Reportagen über den „Medienalltag “. Jede Ausgabe hat einen aktuellen Themenschwerpunkt, die nächste zum Thema „Werte“. (d) ElternMedienLotsen, SchulMedienTage; Träger dieser von der MA HSH geförderten Projekte ist der Offene Kanal SchleswigHolstein / OKSH (siehe nachstehend). (e) Flensburger Sommer-Uni: Träger dieses geförderten Projekts ist die Universität Flensburg. Sie führt 3-TagesWorkshops zur medienpädagogischen Qualifizierung von angehenden sowie bereits praktizierenden Lehrkräften durch. (f) MEDI-leica: Im Rahmen dieser Maßnahme fördert die MA HSH die medienpädagogische Fortbildung für Jugendleiterinnen und Jugendleiter sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendarbeit, und zwar in Kooperation mit dem Landesjugendring SchleswigHolstein und dem OKSH. Der Offene Kanal Schleswig-Holstein (OKSH) führt seit Jahren umfangreiche Qualifikationen für Pädagoginnen und Pädagogen an Schule und KiTa sowie für Jugendlei- Drucksache 18/1114 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 12 terinnen und -leiter in der außerschulischen Jugendarbeit über Onlinefragen durch, und zwar über die Inhalte, die angemessene Nutzung, den Umgang mit Daten und die Auswirkungen auf andere, aber auch über die praktisch-kreative Gestaltung von Onlineformen wie Handy, PC und Games. In der Praxis steht dabei die aktive und kreative Nutzung von Medien im Vordergrund, was ein Ausgangspunkt für die Befassung mit den „Schattenseiten“ ist. Darüber hinaus führt der OKSH für diese Zielgruppe umfangreiche Qualifikationen in den Bereichen Audio und Video durch, die oft Online-Präsentationen werden. Die Aktivitäten werden ständig entsprechend der Erfahrungen und der technologischen Fortschritte fortentwickelt. Im Einzelnen geht es um folgende Maßnahmen: (a) Zielgruppe Pädagoginnen und Pädagogen sowie Eltern - GameTreff: Ein GameTreff stellt bis zu 30 Computerspiele bereit, um den teilnehmenden Eltern und Lehrkräften ein umfassendes Erlebnis aus der Welt der elektronischen Spiele zu bieten. Integraler Teil eines GameTreffs sind Gespräche über Erlebtes, Informationen über Wirkungen von Games und Vorschläge zur Handhabung im Klassen- und Kinderzimmer. Am 13. Juni 2013 hatten Mitglieder des Bildungsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages sowie andere Abgeordnete die Gelegenheit, selbst in einem GameTreff im SH-Saal Computerspiele zu erleben. (b) WebTreff: Eine Informations- und Mitmachveranstaltung für Eltern, an der auch oft Lehrkräfte teilnehmen, informiert über Eigenheiten, Möglichkeiten und Gefahren des Internets, insbesondere des Web 2.0. Inhaltlich geht es im Wesentlichen um die Themen "Kinder und Jugendliche in soziale Netzwerken, neue Medienangebote, Online- und Computerspiele". Ein WebTreff arbeitet auf zwei Ebenen, nämlich mit einem Vortrag im Plenum auf Großbild sowie gleichzeitig einer Live-Internet-Recherche auf einer zweiten Großbild-Projektion. (c) Das Medienspiel: Spannung „ohne Strom“ ermöglicht das Medienspiel des OKSH. Wie ein Skatspiel mit 32 Karten produziert, können ohne Internetanschluss und technischen Aufbau 90 Fragen rund um die großen Themen der Medienpädagogik behandelt werden. Das Medienspiel eignet sich für unterschiedliche Einsätze, es kann in der Familie, in der Schule oder frei gespielt werden. Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1114 13 (d) SchulMedienTag: Bei einem Tag Schule nur mit und über Medien gibt es vormittags Unterricht für Schüler, z.B. in allen 6./ 7. Klassen, mit den Workshops „soziale Netze“ und „Games “, nachmittags Infos/ Workshops für Lehrkräfte und abends für Eltern einen WebTreff (s.o.). (e) Zielgruppe Pädagogen – MedienErzieher: Erzieherinnen und Erzieher werden in ihrer Ausbildung in die Lage versetzt, später an ihren verschiedenen Einsatzstellen Medienkompetenz zielgruppen- und resourcenorientiert zu vermitteln - als MedienErzieher. Diese Maßnahme wird gerade von vier auf alle 15 Ausbildungseinrichtungen in Schleswig-Holstein ausgeweitet. Außerdem wird in einer gemeinsamen Fortbildungsreihe mit dem VHS-Landesverband an fünf Orten in Schleswig-Holstein eine ähnliche Qualifikation für bereits tätige Erzieherinnen und Erzieher durchgeführt. Eine Online-Projektbibliothek bietet Erzieherinnen und Erziehern konkrete Vorschläge für die Durchführung praktischer Medienbildung. (f) Quick'n dirty: Schnell und grob erhalten Referendarinnen und Referendare einen Überblick über die Möglichkeiten aktiver Medienarbeit und des OK-Angebots in der Schule. Dabei wird auf das zurückgegriffen, was bereits in Schüler-, Lehrer- oder Schulhand ist. Auf diese Weise wird das eigene Handy Foto-, Film-, Audio- und Blog-Werkzeug im Unterricht . (g) LehrerWebLotse: Lehrkräfte werden in die Lage versetzt, im normalen Unterricht neue Medien gleichwertig neben Schrift und Bild zu nutzen, also z.B. beim Abfassen von Berichten und Präsentationen oder als Klausurersatzleistung. (h) Zielgruppe Eltern - Elternabende durch ElternMedienLotsen: Der OKSH hat ElternMedienLotsen (EML) aus- und fortgebildet, damit diese Elternabende an Schulen gestalten und dort Eltern unter dem Titel „Junge Medienwelten (TV, Web, Handy und Computerspiele) kompetent erleben“ informieren. Die Ausbildung der EML findet in Kooperation mit dem Jugendministerium, der AKJS-SH und dem IQSH statt, die Durchführung der über 100 Elternabende jährlich unterstützt die MA HSH. (i) Mediendoc.de: Drucksache 18/1114 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 14 Insbesondere für die Elternabende, die EML durchführen, hat der OKSH vier InfoFlyer für Eltern entwickelt, und zwar zu den Themen Games, Handys, Fernsehen, Internet. Der Inhalt dieser Flyer steht aktualisiert auch online unter „Mediendoc.de“ zur Verfügung. 16.Welche Konzepte oder Programme zur begleiteten Teilhabe von Kindernund Jugendlichen bzw. aktiven Heranführung an das Netz plant die Landesregierung ? Antwort: Die Landesregierung fördert insbesondere Fortbildungen und Veranstaltungen , die Multiplikatoren im Bereich der Medienkompetenz zur begleiteten Teilhabe bzw. zum aktiven Heranführen von Kindern und Jugendlichen befähigen. So wird das Jugendministerium anlässlich der diesjährigen Mediatage Nord eine Veranstaltung zum Einsatz sozialer Netzwerke und von Apps in der offenen Jugendarbeit durchführen , an die sich 2014 eine Online-Veranstaltungsreihe zur Medienkompetenzvermittlung in der Offenen Jugendarbeit anschließen soll. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sind weitere Veranstaltungen wie die zum diesjährigen Safer Internet Day geplant. Dort fand im Landeshaus auf Einladung des Jugendministeriums , der Aktion Kinder- und Jugendschutz und weiterer Akteure eine angeregte Diskussion zu Datenschutz- und Jugendschutzproblematiken zwischen dem Datenschutzbeauftragten , Abgeordneten fast aller Parteien und ca. 100 Schülerinnen und Schülern statt. Die Landesregierung legt besonderen Wert auf die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, die als Experten ihrer Lebenswelten ihren Eltern bei besonderen Elternabenden unter Anleitung von Pädagogen der vom Land geförderten Aktion Kinder- und Jugendschutz die Faszination, aber auch die Risiken sozialer Netzwerke erklären und so auf einer neuen Ebene mit ihren Eltern ins Gespräch kommen. Die MA HSH fördert folgende Projekte, um Kinder und Jugendliche für einen kompetenten Umgang mit dem Internet zu qualifizieren: (a) PIF! – PC- und Internetführerschein: Träger ist der Blickwechsel e.V. Die Maßnahme umfasst Projekttage zur Vermittlung von Internetkompetenz in den Klassen 3 und 4. Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1114 15 (b) HandyScouts; Träger ist die Aktion Kinder- und Jugendschutz Schleswig-Holstein. Im Rahmen dieses Projekts werden Schüler der 9. Klasse dazu angeleitet, ihr Wissen rund um das Thema „Handy“ an Unterstufenschüler weiter zu geben. (c) „Schule macht Medien – Medienkompetenz macht Schule“: Es handelt sich um ein Konzept zur Förderung der Medienbildung am Gymnasium Eckhorst. (d) Internet-ABC: Träger des Projekts ist der Internet ABC e.V. Es geht um eine Website für Kinder für einen sicheren Einstieg ins Internet. Die Aktivitäten des Offenen Kanals Schleswig-Holstein (OKSH) zur Heranführung von Kindern und Jugendlichen ans Netz sind, ebenso wie vergleichbare Aktivitäten für Eltern und Multiplikatoren, in eine Gesamtstrategie eingebettet, die immer auch Video- und Audioproduktionen im Auge behält. Denn oft werden herkömmliche“ Medien zu einer Onlineversion konvertiert. Auch dabei verfährt der OKSH nach der Methode der aktiven Medienarbeit - Medien selbst produzieren und verantworten. Zusätzlich zu den hier aufgeführten Aktivitäten zielen viele der unter Frage 15 beim OKSH aufgeführten Maßnahmen natürlich indirekt auf die Verbesserung der Medienkompetenz junger Menschen. (a) Aktivitäten im schulischen Bereich – SchulMedienTag: Für Schulen in Schleswig-Holstein bieten das IQSH und der OKSH seit 2010 sogenannte Schulmedientage an. Hierbei können Schulen am Vormittag aus einem Pool von Themen Referenten aus dem Netzwerk „Medienkompetenz in SchleswigHolstein “ buchen (siehe auch Antwort zu Frage15). (b) SchülerMedienLotse (SML): Engagierte Schüler vermitteln anderen Schülern Wissenswertes über Medien. Die SML-Ausbildung qualifiziert Schülerinnen und Schüler des 10. Jahrgangs, danach als Schülerinnen oder Schüler der 11. Klasse selbst eine Medien AG zu leiten. Deshalb umfasst der Kurs Medienpraxis und -theorie, aber auch Medienpädagogik und Bestandteile der Jugendleiterausbildung. Der Kurs dauert insgesamt 80 Stunden und ist gedacht für Ganztagsschulen. Drucksache 18/1114 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 16 (c) Aktivitäten im außerschulischen Bereich – OstseeJugendMedienCamp (OJMC): Gemeinsam Medieneinrichtungen besichtigen, dies mit 25 anderen Jugendlichen aus dem Ostseeraum in Audio- und TV-Betrieben sowie dies in Internetbeiträgen festhalten und in Sendungen oder online präsentieren - das ist das OJMC. Das OJMC gibt es seit dem Sommer 2005. Die Teilnehmenden kommen aus Finnland, Lettland, Polen , Kaliningrad (Russland), Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg. (d) JugendHandyLotse (JHL): Beim JHL handelt es sich um ein vierstündiges Modul bei der Jugendleiterausbildung über Handys und nicht nur über das Filmen damit. Über die Attraktivität und die Befassung mit diesem Medium werden Probleme von brutalen „Scherzen“ beim HappySlapping bis zu den Rechten am eigenen Bild thematisiert. Ergänzt wird das Modul durch einen Handykoffer mit zehn unterschiedlichen Handys, technischen Anleitungen , einem Curriculum zum Jugendmedienschutz und Informationsbroschüren. Der JHL wird in Zusammenarbeit mit dem Landesjugendring Schleswig-Holstein e.V. durchgeführt. 17.Wie stellt die Landesregierung sicher, dass sich Bürger und Mitglieder des Landtages transparent und fortlaufend ein Bild über Arbeit und Zwischenergebnisse der Rundfunkkommission machen können? Antwort: Die Landesregierung Schleswig-Holstein informiert die Mitglieder des Landtags gemäß dem Parlamentsinformationsgesetz. Über Zwischenergebnisse der laufenden Arbeit der Rundfunkkommission kann die Landesregierung nicht berichten, da sie sich erst nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens eine abschließende Meinung gebildet haben kann. Die Landesregierung wird im Sinne der Transparenz auch die Bürger informieren, wenn im Länderkreis Einigkeit über den Entwurf eines möglichen neuen JMStV erzielt worden ist. 18.Wann wird die Rundfunkkommission die Tagesordnungen, Protokolle, JMStV-Entwürfe, Stellungnahmen von Experten und alle weiteren Dokumente der Öffentlichkeit zugänglich zu machen? (Wenn nicht, warum nicht?) Antwort: Der Landesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse über eine geplante Verfahrensänderung vor, welche die Veröffentlichung von Dokumenten der Rundfunkkommission betrifft. Sie setzt sich jedoch für eine verbesserte Verfahrenstransparenz ein. Die Landesregierung hat insbesondere ein großes Interesse, den Land- Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1114 17 tag frühzeitig in die Diskussionen zu einzelnen Rundfunkänderungsstaatsverträgen einzubinden und ist auf der Grundlage des Parlamentsinformationsgesetzes bereit, auf Wunsch im Innen- und Rechtsausschuss über den Stand der jeweiligen Verfahren zu berichten. 19.Wann werden die Sitzungen der Rundfunkkommission über das Internet zugänglich gemacht – entweder als Livestream oder Aufzeichnung? (Wenn nicht, warum nicht?) Antwort: Die Sitzungen der Rundfunkkommission sind nicht öffentlich. Deshalb ist derzeit nicht vorgesehen, die Sitzungen der Rundfunkkommission über das Internet zugänglich zu machen, sei es als Livestream oder als Aufzeichnung. Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, dass die Verfahren zur Änderung der Rundfunkstaatsverträge auf andere Weise partizipativer durchgeführt werden. Ausgangspunkt könnten die Informationen sein, die das Vorsitzland der Rundfunkkommission Rheinland -Pfalz über sein Internetangebot bereits veröffentlicht. 20.Wie wird die Rundfunkkommission sicherstellen, dass im neuen JMStVEntwurf die Besonderheiten der jeweiligen Medien beachtet werden, ohne die etablierten Regeln für Film und Fernsehen auf das Internet zu übertragen? Antwort: Der JMStV enthält bereits heute eine abgestufte Regulierung für Rundfunk und Telemedien. Angesichts der Konvergenzentwicklung im Bereich der Medien ist auf einen konsistenten Jugendmedienschutz zu achten. Aus Sicht der Landesregierung sind zudem Vereinfachungen im System der Regulierung zu schaffen, die zugunsten der Anbieter von Inhalten vermeiden, dass Verfahren der Altersklassifizierung mehrfach, d.h. einerseits nach dem JMStV und andererseits nach dem JuSchG, durchlaufen werden müssen. 21.Was unternimmt die Landesregierung, um zu verhindern, dass der JMStV Sperrverfügungen/Netzsperren vorsieht? Antwort: Die Aufnahme von Sperrverfügungen bzw. Netzsperren war bisher nicht Gegenstand der Diskussion. Auch der 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sah weder eine Berechtigung noch eine Verpflichtung von staatlichen Stellen oder AccessProvidern vor, Inhalte zu kontrollieren oder den Zugang zu Inhalten zu sperren. Die Landesregierung sieht insofern keinen Handlungsbedarf. Drucksache 18/1114 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 18 22.Wie wird die Rundfunkkommission verhindern, dass die Novelle nicht zum Einfalltor für eine Abmahnwelle gegenüber privaten Webseitenbetreibern und Bloggern führt? Antwort: Missbräuchliche Abmahnungen sind kein Phänomen, das speziell im Bereich des Jugendmedienschutzes auftritt. Ein Großteil der Abmahnungen in Bezug auf Internet-Sachverhalte betrifft Verstöße gegen das Urheberrecht. Abmahnungen erfolgen außerdem besonders häufig wegen Verstößen gegen Impressumspflichten nach § 5 des Telemediengesetzes (TMG), Verstößen gegen die Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV), Verstößen gegen Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen (§ 305 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs – BGB) und Verstößen gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Garrelt Duin, Hubertus Heil (Peine), Ulrich Kelber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD zum Abmahnmissbrauch im Online-Handel, BT Drs. 17/1585). Der Landesregierung liegen daneben keine Untersuchungen vor, aus denen sich verlässliche Angaben über die Zahl missbräuchlicher Abmahnungen im Hinblick auf die Vorgaben des JMStV bzw. der dadurch verursachten finanziellen Folgen ergeben. Abmahnungen sind aus Sicht der Landesregierung grundsätzlich ein legitimes Instrument der Rechtsdurchsetzung. Ihr Gebrauch muss jedoch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung tragen. Die Landesregierung hat sich daher bei Urheberrechtsverstößen bereits aktiv gegen den Abmahnmissbrauch eingesetzt. Ein von der Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen im Februar in den Bundesrat eingebrachter Entschließungsantrag zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs wurde vom Bundesrat am 1. März 2013 mit den Stimmen Schleswig-Holsteins angenommen (BR Drs. 91/13). Mit der Entschließung wurde die Bundesregierung aufgefordert, zügig einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs bei Urheberrechtsverstößen vorzulegen, der bei einmaligen geringfügigen Urheberrechtsverstößen eine Begrenzung des Streitwerts auf 500 Euro vorsieht. Die Rahmenbedingungen für Abmahnungen sind Gegenstand bundesrechtlicher Gesetzgebung . Im Rahmen der Novellierung des JMStV wird neben dem Ziel eines möglichst effektiven Jugendmedienschutzes zu berücksichtigen sein, dass Inhalteanbieter nicht übergebührlichen Belastungen ausgesetzt sind. Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1114 19 23.Wie wird die Rundfunkkommission sicherstellen, dass nur solche Inhalte Alterseinstufungen unterliegen, die auch sonst üblicherweise altersgerecht differenziert werden? Antwort: Anbieter von Inhalten haben nach geltendem JMStV dafür Sorge zu tragen, dass Inhalte, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu beeinträchtigen, von Kindern und Jugendlichen der betroffenen Altersstufe üblicherweise nicht wahrgenommen werden (§ 5 Abs. 1). Zur Erfüllung dieser Pflicht stehen ihnen verschiedene Möglichkeiten offen. Hierzu gehören u.a. je nach Altersstufen differenzierte zeitliche oder faktische Beschränkungen der Zugänglichkeit. Die Beratungen für eine Überarbeitung des JMStV sind noch nicht abgeschlossen. Eine verpflichtende Alterskennzeichnung für Internetangebote sah jedoch auch der Entwurf eines 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrages nicht vor. Vorgeschlagen worden waren vielmehr die Möglichkeit einer freiwilligen Alterskennzeichnung und die hiermit verbundene Privilegierung von Inhalteanbietern gegenüber der bereits geltenden Rechtslage. Hierüber sollte zugleich ermöglicht werden, dass möglichst viele Angebote durch bereits vorhandene Jugendschutzprogramme als altersgerecht erkannt werden können. 24.Wie wird die Rundfunkkommission sicherstellen, dass die im JMStV vorgesehenen , generellen Pflichten auf offensichtlich schwer jugendgefährdende Inhalte beschränkt werden und nicht Millionen von Webseiten, Mikromedien und Inhalten auf Community Plattformen gekennzeichnet werden müssen? Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen. 25.Wie wird die Rundfunkkommission sicherstellen, dass Inhalte, die für Kinder unter zwölf Jahren nicht geeignet sind, nicht in Angebote für diese Altersgruppe eingebunden werden? Antwort: Nach den Begriffsbestimmungen des geltenden JMStV ist „Kind“, wer noch nicht 14 Jahre alt ist (§ 3 Abs. 1 JMStV). Angebote, von denen eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung auf Kinder zu befürchten ist, dürfen nicht zusammen mit für Kinder bestimmten Angeboten verbreitet oder abrufbar gemacht werden (§ 5 Abs. 5 JMStV). Die Landesregierung sieht keinen Anlass, von diesem Grundsatz im Rahmen der Überarbeitung des JMStV abzulassen. Drucksache 18/1114 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 20 26.Was unternimmt die Landesregierung, um zu verhindern, dass die Haftungsregeln des Telemediengesetzes über den JMStV indirekt ausgeweitet werden? Antwort: Der 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sah keine Ausweitung der Verpflichtungen von Inhalteanbietern vor. Derzeit bestehen keine Pläne, Verpflichtungen für Inhalteanbieter auszudehnen. 27.Was unternimmt die Landesregierung, um zu verhindern, dass der JMStV eine Verpflichtung vorsieht, nutzergenerierte Inhalte zu überwachen? Antwort: Anbieter von nutzergenerierten Inhalten, wie beispielsweise Foren oder Blogs, unterliegen dem Haftungsregime des Telemediengesetzes des Bundes. Die dort vorgesehene Haftungsabstufung, nach der grundsätzlich keine Haftung für fremde Inhalte begründet wird, bleibt von den Regelungen des JMStV unberührt. Schon der 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sah nicht vor, Access-Providern oder Anbietern nutzergenerierter Inhalte neue Verpflichtungen zur Prüfung, Überwachung oder Sperrung von fremden Inhalten aufzuerlegen. Anbieter auch nutzergenerierter Inhalte sollten vielmehr einen Anreiz dazu erhalten, ihre Angebote freiwillig mithilfe eines von einer anerkannten Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle zur Verfügung gestellten Klassifizierungssystem zu kennzeichnen. Hätte der Anbieter sein Angebot auf der Grundlage eines solchen Klassifizierungssystems unter Angabe zutreffender Daten gekennzeichnet, wäre er damit von einer ordnungsrechtlichen Inanspruchnahme freigezeichnet worden. Die Kriterien für die Alterseinstufung von Angeboten wären von den Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle festzulegen gewesen. Die Landesregierung geht davon aus, dass dieser im 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verfolgte Ansatz Gegenstand der Erörterungen auch bei der bevorstehenden Überarbeitung des JMStV sein wird. 28.Wie wird die Rundfunkkommission verhindern, dass unangemessene Belastungen für private Anbieter entstehen? Antwort: Es ist keine Absicht erkennbar, dass Verpflichtungen für Inhalteanbieter ausgedehnt werden sollen. Es wird insofern auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen. 29.Wie wird die Rundfunkkommission sicherstellen, dass eine nationale Inselbildung durch den JMStV vermieden und das Internet als weltweites Medium erhalten wird? Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1114 21 Antwort: Die Kommunikation über das Internet bietet Möglichkeiten und Chancen sozialer, gesellschaftlicher und ökonomischer Art, die sich maßgeblich aus der Freiheit und Offenheit des Netzes ergeben. Die Landesregierung setzt sich daher insbesondere dafür ein, dass Netzneutralität erhalten bleibt und Bürgerinnen und Bürger möglichst barrierefrei und selbstbestimmt das „World Wide Web“ nutzen können. Dieser Gedanke sollte nach Auffassung der Landesregierung auch im Jugendmedienschutz gelten. Kinder und Jugendliche sollen den Umgang mit dem Internet erlernen und sich dieses weitest möglich selbstbestimmt zu Eigen machen können. Der geltende JMStV umfasst bereits heute einen technischen Ansatz, der dies abbildet. Mit Hilfe des Einsatzes von Jugendschutzprogrammen können Eltern darüber entscheiden , welche Angebote ihren Kindern zugänglich sein sollen, wenn sich diese im Internet bewegen. Der Einsatz dieser Programme ist nutzergesteuert und wird daher bei erwachsenen Nutzern i.d.R. nicht zum Einsatz kommen. In diesem System ist es auch ausländischen Anbietern möglich, ihre Angebote freiwillig zu kennzeichnen und, sofern sie altersgerecht sind, für Kinder und Jugendliche, die Jugendschutzprogramme beim Zugang zum Internet verwenden, zugänglich zu machen. Der 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrages knüpfte hieran an und sah eine Privilegierung der Anbieter vor, die ihre Angebote mittels anerkannter Klassifizierungssysteme eingestuft haben. Einen solchen Ansatz hält die Landesregierung weiterhin grundsätzlich für richtig. Eine mögliche Ausgestaltung sollte im Rahmen einer Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages diskutiert werden. 30.Wie wird die Rundfunkkommission sicherstellen, dass Anbietern aus Deutschland kein Nachteil dadurch erwächst, dass der JMStV nur für inländische Anbieter durchsetzbar ist? Antwort: Zur Beantwortung wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen. Zurzeit führt die EU-Kommission eine Konsultation zur Überprüfung der AVMDRichtlinie (Audiovisuelle Mediendiensterichtlinie) durch (siehe „Grünbuch über die Vorbereitung auf die vollständige Konvergenz der audiovisuellen Welt: Wachstum, Schöpfung und Werte – COM(2013) 231 final), die auch Fragen des Schutzes von Minderjährigen umfasst. Ein Ausgangspunkt ist auch die im Mai 2012 von der EUKommission ins Leben gerufene Initiative „Eine europäische Strategie für ein besseres Internet für Kinder“. Die Länder werden sich an der Konsultation gemeinsam engagiert mit dem Ziel beteiligen, das in Deutschland geltende und fortzuentwickelnde Schutzniveau zu gewährleisten.