SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1118 18. Wahlperiode 13-09-19 Kleine Anfrage des Abgeordneten Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Finanzierung des geplanten A20-Elbtunnels, Machbarkeitsstudie Vorbemerkung des Fragestellers: Laut Presseberichten gibt es eine erste und eine zweite Fassung eines Machbarkeitsgutachtens zur Finanzierbarkeit des Elbtunnels im Zuge der geplanten A20- Nordwestumfahrung Hamburg. Diese Gutachten kommen offenbar zu unterschiedlichen Ergebnissen. 1. Welchen Stellen des Landes, insbesondere welchen Ministerien und welchen Landesbetrieben, liegt die erste Fassung des Gutachtens vor? Von welchem Datum (bspw. „Bearbeitungsstand“) ist dieses Gutachten? Wenn es keiner Stelle des Landes vorliegt, wird gebeten zu erklären, ob und wenn ja, welchen Stellen des Landes in welchem Zeitraum die erste Fassung des Gutachtens vorgelegen hat. Antwort: Die Eignungsabschätzung für das Projekt „Elbquerung im Zuge der BAB A20 bei Glückstadt“ liegt dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie (MWAVT) und dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) vor. Bearbeitungsstand ist der 24. November 2011. 2. Welchen Stellen des Landes, insbesondere welchen Ministerien und welchen Landesbetrieben, liegt die zweite Fassung des Gutachtens vor? Von welchem Datum (bspw. „Bearbeitungsstand“) ist dieses Gutachten? Wenn es keinen Stellen des Landes vorliegt, wird gebeten zu erklären, ob und wenn ja, welchen Stel- len des Landes in welchem Zeitraum die zweite Fassung des Gutachtens vorgelegen hat. Antwort: Die zweite Fassung der Eignungsabschätzung für das Projekt „Elbquerung im Zuge der BAB A20 bei Glückstadt“ liegt dem MWAVT und dem LBV-SH vor. Bearbeitungsstand der Langfassung ist der 31. Juli 2012, Bearbeitungsstand der Kurzfassung ist der 12. März 2013. 3. Liegen insbesondere der für die A20-Nordwestumfahrung Hamburg zuständigen Anhörungsbehörde die erste und/oder die zweite Fassung des Gutachtens vor und wenn ja, seit wann? Antwort: Die Kurzfassung der zweiten Fassung der Eignungsabschätzung für das Projekt „Elbquerung im Zuge der BAB A20 bei Glückstadt“ liegt der Anhörungsbehörde seit dem 10. Juli 2013 vor. 4. Liegen insbesondere der für die A20-Nordwestumfahrung Hamburg zuständigen Planfeststellungsbehörde die erste und/oder die zweite Fassung des Gutachtens vor und wenn ja, seit wann? Antwort: Die Kurzfassung der zweiten Fassung der Eignungsabschätzung für das Projekt „Elbquerung im Zuge der BAB A20 bei Glückstadt“ liegt der Planfeststellungsbehörde seit dem 10. Juli 2013 vor. 5. Hat eine Stelle des Landes gegenüber der Bundesregierung Stellung zur ersten Fassung des Gutachtens genommen (ggfs. mehrfach) und wenn ja, welche Stelle (n), unter welchen Datum und unter welchem Aktenzeichen? Antwort: Zur Eignungsabschätzung für das Projekt „Elbquerung im Zuge der BAB A20 bei Glückstadt“ hat VII 41 i.V. am 16. Februar 2012 Stellung genommen (Aktenzeichen : 552.281.1-20.2-8). 6. Hat eine Stelle des Landes gegenüber der Bundesregierung Stellung zur zweiten Fassung des Gutachtens genommen (ggfs. mehrfach) und wenn ja, welche Stelle (n), unter welchen Datum und unter welchem Aktenzeichen? Antwort: Zur zweiten Fassung der Eignungsabschätzung für das Projekt „Elbquerung im Zuge der BAB A20 bei Glückstadt“ hat VII 4 am 12. März 2013 Stellung genommen (Aktenzeichen: 552.281.1-20.2-8). 7. Liegen der Landesregierung mehr als zwei Fassungen des Machbarkeitsgutachtens vor? Wenn ja, wird gebeten das Datum des jeweiligen Bearbeitungsstandes anzugeben. Antwort: Nein