SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1120 18. Wahlperiode 13-09-23 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Novellierung des Denkmalschutzgesetzes - Nachfrage zu Drs. 18/1076 1. Wann soll die vom Landesamt für Denkmalpflege zu erarbeitende „Projektskiz- ze“ zur Erfassung der Kulturdenkmale fertig gestellt sein? Eine erste Projektskizze hat das Landesamt für Denkmalpflege am 10.09.2013 vorgelegt. Diese wird zur Zeit geprüft. Die Fertigstellung soll spätestens zum Ende des Jahres 2013 erfolgt sein. Erst aus dem endgültigen Konzept werden sich die konkreten finanziellen und personellen Auswirkungen ergeben. 2. Welche Daten sollen im Rahmen der „Schnellerfassung“ erhoben werden? Bitte konkret benennen. Nach den ersten Überlegungen sollen grundsätzlich folgende Daten im Rahmen der Schnellerfassung erhoben werden: - alle Ortsangaben (Anschrift mit Wohnplatz und Flurbezeichnung, die Kar- tierung nach Geodaten), - die Gebäudedaten nach Datierung, - Nutzung und Größe/Ausdehnung bei Flächendenkmalen, - der Objektansprache durch bau-, kunst-, technikgeschichtliche Beschrei- bung und zeitliche Einordnung, - die Bewertung nach geschichtlichem, wissenschaftlichem, künstlerischem, städtebaulichem, technischem oder die Kulturlandschaft prägenden Wert. Drucksache 18/1120 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Wie viele Denkmalerfassungen pro Tag und Mitarbeiter werden im Rahmen der Schnellerfassung angestrebt? Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Zu welchem Projekt-Zeitpunkt soll der Denkmalwert konkret erfasst werden? Siehe Antwort zu Frage 1. 5. Sollen die im Zuge des Projektes einzusetzenden „Mitarbeiter mit Zeitverträgen“ über den Denkmalwert der Kulturdenkmale entscheiden bzw. mitentscheiden? Wenn ja, wie geschieht dies praktisch? Wenn nein, warum nicht? Die Vorbereitung der Entscheidung über Denkmalwerte der Kulturdenkmale des Landesamtes für Denkmalpflege soll von der oder dem hauptamtlichen Inventarisatorin oder Inventarisator erfolgen. 6. Ist aus Sicht der Landesregierung eine übergeordnete Koordination vonnöten, wenn die Mitarbeiter die insgesamt 16.000 Kulturdenkmale im gesamten Land Schleswig-Holstein systematisch inventarisieren? Wenn ja, wie geschieht dies praktisch ? Wenn nein, warum nicht? Eine übergeordnete Koordination soll grundsätzlich durch den Landeskonservator und die Inventarisatorin oder den Inventarisator des Landesamts erfolgen . 7. Rechnet die Landesregierung durch die Umsetzung des in Drs. 18/1076 skizzierten Projektes mit einem Anstieg der Reisekosten? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu Frage 1. 8. Gibt es zum aktuellen Zeitpunkt schon Planungen seitens der Landesregierung, wie die Kosten für den erwarteten hohen Personalaufwand gegenfinanziert werden sollen? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu Frage 1.