SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1131 18. Wahlperiode 2013-09-24 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Funkzellenabfragen durch den Verfassungsschutz Anschließend an die große Anfrage der Piratenfraktion „Ortung von Bürgern durch nicht-individualisierte Funkzellenabfragen in Schleswig-Holstein “ (Drs. 18/244) und die Antwort der Landesregierung (Drs. 18/1021) frage ich die Landesregierung: 1. Ist der Landesverfassungsschutz rechtlich in der Lage, Funkzellenabfragen anzuordnen bzw. durchzuführen? Antwort: Ja, die Landesbehörde für Verfassungsschutz ist rechtlich in der Lage, gem. § 8 a LVerfSchG Funkzellenabfragen durchzuführen. Die Anordnung erfolgt gem. § 8 b Abs. 1 LVerfSchG durch die Innenministerin oder den Innenminis- ter. 2. Wenn ja: 3. Es wird um die Beantwortung der Fragen der großen Anfrage im Hinblick auf den Landesverfassungsschutz gebeten. Drucksache 18/1131 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Antwort: Zu Art und Umfang operativer Maßnahmen des Verfassungsschutzes wird ausschließlich dem dafür zuständigen Parlamentarischen Kontrollgremium be- richtet (§ 26 LVerfSchG).