SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1158 18. Wahlperiode 2013-09-27 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Ausschöpfung des Vertretungsfonds 1. In welcher Höhe war der Vertretungsfonds per Ende August 2013 ausgeschöpft ? Antwort: Die Ausgaben für den Vertretungsfonds beliefen sich per Ende August 2013 auf insgesamt 6.344 T€. Darin enthalten sind auch Ausgaben im Januar für die Rückgabe der 4. und 5. Differenzierungsstunde an Gemeinschaftsschulen. Darüber hinaus wurden Aufstockungen bereits im Schuldienst befindlicher Lehrkräfte im Umfang von 1.195 T€ vorgenommen. 2. Wie weit wurde der Verfügungsrahmen der Schulämter per Ende August 2013 ausgeschöpft? Antwort: Die Angaben zur Ausschöpfung des Verfügungsrahmens mit Stand August 2013 liegen der Landesregierung im Sinne einer statistischen Erhebung derzeit noch nicht Drucksache 18/1158 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 vor. Per Juli 2013 wurde der Verfügungsrahmen der Schulämter wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt ausgeschöpft. Dabei ist zu berücksichtigen, dass mit Vertretungskräften meist längerfristige Verträge abgeschlossen werden. Die daraus über den Juli 2013 hinaus entstandenen Verpflichtungen des Landes sind in der dargestellten Mittelbindung bereits berücksichtigt . Schulamt Ausschöpfung Verfügungsrahmen in % Dithmarschen 41,25 Flensburg 75,51 Kiel 92,09 Lauenburg 86,77 Lübeck 64,55 Neumünster 58,58 Nordfriesland 65,36 Ostholstein 55,80 Pinneberg 75,22 Plön 82,08 Rendsburg-Eckernförde 87,93 Schleswig-Flensburg 85,05 Segeberg 80,73 Steinburg 78,19 Stormarn 65,07 3. Welche Maßnahmen müssen die Schulen in Eigenregie ergreifen, um Unterrichtsausfall zu vermeiden? Antwort: Jede Schule verfügt über ein eigenes Vertretungskonzept, in dem die innerschulischen Verfahrensabläufe bei Vertretungsbedarfen festgelegt sind. Über mögliche Maßnahmen, zu denen z.B. Vertretungsunterricht durch eine Lehrkraft, Klassenzu- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1158 3 sammenlegung, Parallelbeaufsichtigung oder Arbeitsaufträge zu eigenständigem Lernen gehören können, wird jeweils im Einzelfall entschieden.