SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1167 18. Wahlperiode 13-09-18 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Tageszulassungen von Kraftfahrzeugen Vorbemerkung des Fragestellers: Bei einer Tageszulassung handelt es sich um ein Verfahren, bei dem ein zu verkaufendes Fahrzeug von einem Händler für einen einzigen Tag zugelassen wird, um es danach mit höherem Rabatt an Endkunden zu verkaufen. 1. Wann gilt ein Fahrzeug als zugelassen? Nach § 3 Abs. 1 Satz 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung erfolgt die Zulassung durch Zuteilung eins Kennzeichens, Abstempelung der Kennzeichenschilder und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung. 2. Wie viele Eintageszulassungen gibt es pro Jahr in Schleswig-Holstein, wie viele davon sind Erstzulassungen und wie viele dieser Kfz werden wieder abgemeldet, ohne dass die Kennzeichen angebracht oder die Kfz bewegt werden? Eintageszulassungen werden statistisch von den Zulassungsbehörden in Schleswig-Holstein und auch dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nicht erfasst. In der KBA-Statistik wird lediglich die Anzahl der Kurzzeitzulassungen (1 bis 5 Tage) bundesweit ausgewiesen. 2012 wurden danach 108.301 Fahrzeuge von insgesamt 3,082 Mio. Erstzulassungen kurzzeitig zugelassen. Die Anzahl der nicht angebrachten Kennzeichen oder der nicht bewegten Kfz ist daher nicht bekannt. 3. Sofern die An- und Abmeldung formal erfolgt, ohne dass das Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt wird („Scheinzulassung“), wie könnte aus Sicht der Landesre- gierung verhindert werden, dass das jeweils neugeprägte Nummernschild vorgelegt werden muss? Die Vorlage eines Kennzeichenschildes ist rechtlich zwingend erforderlich, um eine wirksame Zulassung zu erreichen (siehe Antwort zu Frage 1). Denkbar wäre jedoch, dass der Antragsteller sich für immer wiederkehrende Tageszulassungen ein oder mehrere Kennzeichen reservieren lässt und die dazu geprägten Schilder ausschließlich für Tageszulassungen verwendet. Alternativ könnten auch die Zulassungsbehörden ein eigenes Kontingent an Kennzeichenschildern für Tageszulassungen vorhalten. 4. Wie lange ist die vergebene Kennzeichennummer gesperrt und zu welchem Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung steht ein Kennzeichen zur Wiederverwendung einem Händler zur Verfügung? Da die Zulassungsbehörden in Schleswig-Holstein alle im sogenannten OnlineDialogverfahren an das Zentrale Fahrzeugregister beim KBA angeschlossen sind, kann ein Kennzeichen nach Außerbetriebsetzung unmittelbar wieder einem anderen Fahrzeug zugeteilt werden. 5. Beabsichtigt die Landesregierung die entsprechenden Vorschriften zu ändern? Nein.