SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 18. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Tobias Koch (CDU) Drucksache 1811171 01.10.2013 und Antwort der Landesregierung — Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Sondervermögen Freilichtmuseum Molfsee Vorbemerkung: Im Rahmen einer Veranstaltung in Schleswig am 12.09.2013 berichtete der Ministerpräsident , die Landesregierung plane die Einrichtung eines Sondervermögens für den Bau einer neuen Ausstellungshalle im Freilichtmuseum Molfsee. 1. In welchem Jahr und aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage soll das geplante Sondervermögen eingerichtet werden? Über die Errichtung eines Sondervermögens „Kulturvermögen", welches unter anderem der Finanzierung eines Ausstellungshauses im Freilichtmuseum Molfsee dienen könnte, ist von der Landesregierung bisher noch nicht abschließend entschieden worden. Bei den Überlegungen zur Umsetzung des Neubaus eines Ausstellungshauses ist die Einrichtung eines Sondervermögens eine Variante innerhalb der notwendigen Finanzplanung. 2. wo und in welcher Höhe soll das geplante Sondervermögen veranschlagt werden ? Vgl. Antwort auf Frage 1 3. Wie soll das geplante Sondervermögen gegenfinanziert werden? Vgl. Antwort auf Frage 1 Drucksache 18/1171 Schleswig-Ho steinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4. 5. Wie begründet die Landesregierung die Notwendigkeit und den Vorrang eines Solchen Sondervermögens gegenüber anderen Maßnahmen? Vgl. Antwort auf Frage 1 Welchen Mehrwert erhofft sich die Landesregierung von der geplanten Maßnahme ? Vg . Antwort auf Frage 1 2