SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1183 18. Wahlperiode 08.10.2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung Evaluation der Prüfrichtlinie zum Selbstbestimmungsstärkungsgesetz Frage 1: Wie ist die Evaluation aufgebaut? Welche Bereiche werden evaluiert? Welche Träger sind in welcher Form beteiligt und/oder befragt worden? Bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten sowie nach SGB XI und SGB XII-Einrichtungen gliedern. Frage 2: Welches Ziel verfolgt die Evaluation der Prüfrichtlinie zum Selbstbestimmungsstärkungsgesetz ? Frage 5: Wie lautet der genaue Auftrag über Inhalt und Umfang der Evaluation an die Universität Bremen? Frage 6: Welche inhaltlichen Anforderungen sind an die Evaluation gestellt worden ? Antwort: Wegen der inhaltlichen Nähe werden die Fragen 1, 2, 5 und 6 gemeinsam beantwortet . Ziel der wissenschaftlichen Begleitforschung ist es, die Prüfrichtlinie hinsichtlich ihrer inhaltlichen Entsprechung mit dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG), ihrer Umsetzung und Handhabbarkeit auch im Hinblick einer arbeitsteiligen Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Kreise und kreisfreien Städte und dem MDK zu evaluieren und ggf. Änderungs- sowie Anpassungsbedarfe aufzuzeigen . Drucksache 18/1183 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Der Evaluation liegen drei Fragestellungen zugrunde: 1. Entspricht die Prüfrichtlinie (PRL) dem Auftrag des Gesetzes? 2. Führt die Prüfrichtlinie zur Entbürokratisierung? 3. Unterstützt die PRL eine arbeitsteilige Zusammenarbeit mit dem Medi- zinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)? Die Evaluation dieser Fragen erfolgt durch eine Verknüpfung von qualitativen und quantitativen Methoden: Zur Beantwortung der ersten Forschungsfrage erfolgt eine systematische Analyse der Prüfrichtlinie hinsichtlich der Entsprechung mit dem SbStG anhand einer Dokumentenanalyse . Es wurde in jedem Kreis/jeder kreisfreien Stadt eine Prüfung durch die Aufsichtsbehörden (EGH-Einrichtungen) bzw. durch die Aufsichtsbehörden und dem MDK (Altenpflegeeinrichtungen ) im Rahmen einer strukturierten Beobachtung durch die Vertreterinnen und Vertreter der Universität Bremen begleitet. Die gewonnenen Erkenntnisse aus den Beobachtungen bildeten die Basis für die Onlinebefragung. Mit diesen beiden Schritten werden die Forschungsfragen 2 und 3 bearbeitet. Mit der Online-Fragebogenerhebung erhielten alle stationären Einrichtungen, die durch die Aufsichtsbehörden der Kreise/kreisfreien Städte überprüft werden (SGB XI und SGB XII) die Möglichkeit, sich zu Fragen z. B. der Handhabbarkeit und Transparenz zu äußern. Frage 3: Wann wurde der Auftrag an die Universität Bremen zur Evaluation der Prüfrichtlinie zum Selbstbestimmungsstärkungsgesetz erteilt? Wann werden die Ergebnisse vorliegen? Wie hoch sind die Kosten und aus welchem Haushaltstitel werden diese gezahlt? Antwort: Der Auftrag wurde am 30.09.2012 erteilt. Das MSGFG hat die GMSH; Geschäftsbereich Beschaffung, Fachbereich Vergabewesen, mit der Durchführung der Ausschreibung beauftragt. Dem Beirat, der zur Begleitung der wissenschaftlichen Evaluation eingesetzt wurde, werden die wesentlichen Ergebnisse in einer Besprechung am 30.10.2013 vorgestellt. Die Kosten für die wissenschaftliche Begleitforschung betragen insgesamt 53.550 Euro und sind beim Titel 1004 (MG 01) veranschlagt. Frage 4: Nach welchen Kriterien ist die Universität Bremen für die Evaluation ermit- telt worden? Antwort: Die Vergabe erfolgte auf Grundlage der von der GMSH, Geschäftsstelle Beschaffung , Fachbereich Vergabewesen, festgelegten Kriterien: Preis, Schlüssigkeit und Qualität des Angebots sowie dessen Präsentation. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1183 3 Frage 7: Inwieweit werden die Ergebnisse der Evaluation Auswirkungen auf eine (Neu-) Gestaltung der Prüfrichtlinie haben? Frage 8: Wer entscheidet nach welchen Kriterien, welche Evaluationsergebnisse in die Gestaltung der Prüfrichtlinie Eingang finden? Antwort: Wegen der inhaltlichen Nähe werden die Fragen 7 und 8 gemeinsam beantwortet. Die stationären Einrichtungen werden von den zuständigen Behörden überprüft, ob sie die Anforderungen an den Betrieb einer Einrichtung nach dem SbStG erfüllen. Die Prüfrichtlinie soll hierbei eine möglichst einheitliche Durchführung der jährlichen Regelprüfung sicherstellen. Die Ergebnisse der Evaluation werden im Beirat beraten und ggf. weiteren fachlichen und juristischen Prüfungen unterzogen. Entsprechend dieser Ergebnisse erfolgt die Überarbeitung. Die Verantwortung für die Prüfrichtlinie liegt beim MSGFG. Frage 9: Wann und wie werden die Ergebnisse und Ableitungen aus der Evaluation an wen kommuniziert und wie erfolgt ein Beteiligungsprozess von öffentlichen /privaten Trägern, Politik, Verwaltung und Wohlfahrtsverbänden? Antwort: Der Beirat hat den gesamten Prozess der wissenschaftlichen Evaluation begleitet. Die konstituierende Sitzung fand am 15.11.2012 statt. Mitglied im Beirat sind die Kommunalen Landesverbände (vertreten durch die Aufsichtsbehörden), die Trägerverbände (Vertreterinnen und Vertreter von SGB XI u. XII Einrichtungen), die Pflegekassen , der MDK, die LAG Heimmitwirkung, der Landesseniorenrat und der Landesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen SH (nimmt auf eigenen Wunsch nicht an den Sitzungen teil, wird aber informiert). Erste Zwischenergebnisse wurden dem Beirat in der 3. Beiratssitzung im April 2013 vorgestellt. Der Entwurf der Gesamtergebnisse soll dem Beirat am 30.10.2013 präsentiert werden. Danach erfolgen im Beirat die Beratungen über den notwendigen Anpassungsbedarf. Die Veröffentlichung der Ergebnisse im Internetauftritt der Landesregierung ist für Anfang 2014 geplant.