SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1197 18. Wahlperiode 09. Oktober 2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Novellierung des Denkmalschutzgesetzes - Nachfrage zu den Drs. 18/1076 und 18/1120 1. Was sind die zentralen Punkte der in Drs. 18/1120 genannten Projektskizze des Landesamtes für Denkmalpflege vom 10.09.2013? Die zentralen Punkte dieser ersten Projektskizze sind: - die Nachinventarisation bzw. Aktualisierung der vorhandenen Daten über Denkmale; - die Darstellung des Sachstandes: ca. 9.500 eingetragene Denkmale, dazu in - teilweise fehlerbehafteten, veralteten und unvollständigen - Listen landesweit ca. 16.000 einfache Denkmale; - sowie das Ziel der Revision der vorgenannten Listen. Die Projektskizze beschreibt die Arbeitsschritte und die Umsetzung der zentralen Punkte. 2. Sind in dieser ersten Projektskizze des Landesamtes für Denkmalpflege auch zusätzliche finanzielle bzw. Personalbedarfe dargestellt worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Diese erste Projektskizze befasst sich auch mit Umsetzung. Dazu gehört die Frage des zusätzlichen Aufwandes. Als ein Ergebnis der Projektskizze ist festzuhalten, Drucksache 18/1197 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 dass zusätzliche Mitarbeiter*innen mit Zeitverträgen und entsprechende Sachmittel erforderlich sind. 3. Welche konkreten Bewertungsmaßstäbe legt die Landesregierung bei der Prüfung der ersten Projektskizze an? Die Plausibilität des Verfahrens, sowie dessen Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit. 4. Ist vorgesehen, dass die Landesregierung die Prüfungsergebnisse öffentlich vorlegt ? Wenn ja, wann genau und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Gemeinhin werden erste Planungen und Überlegungen nie veröffentlicht. Das Projekt wird öffentlich, wenn es zur Umsetzung kommt. 5. Ist die in Drs. 18/1120 genannte „Bewertung nach geschichtlichem wissenschaftlichen , künstlerischem, städtebaulichem, technischem und die Kulturlandschaft prägenden Wert“ vergleichbar mit einer Entscheidung bzw. einer Vorentscheidung über den Denkmalwert des Kulturdenkmals? Wenn ja, wird die „Schnellerfassung“ dann ausschließlich durch die hauptamtliche Inventarisatorin oder den hauptamtlichen Inventarisator vorgenommen? Wenn nein, warum nicht? Im Zuge der Nachinventarisierung („Schnellerfassung“) bereiten die zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Entscheidung über den Denkmalwert eines Kulturdenkmals vor. Es ist dann die Aufgabe des hauptamtlichen Inventarisators/der hauptamtlichen Inventarisatorin, diese Entscheidung zu treffen. 6. Mit welchem zusätzlichen Zeitaufwand für den Landeskonservator und die Inventarisatorin oder den Inventarisator des Landesamtes rechnet die Landesregierung für die übergeordnete Koordination der systematischen Inventarisierung der 16.000 Kulturdenkmale ? Ist geplant, eine finanzielle Entschädigung diesen zusätzlichen Aufwand zu leisten? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? Die Stelle der/des Inventarisators*in wäre zunächst wieder in Vollzeit zu besetzen. Im Zuge der Nachinventarisierung ist es seine/ihre Hauptaufgabe im Rahmen des Dienstverhältnisses, das bzw. die Erfassungsteams zu leiten und die Entscheidung über die Denkmalerfassung zu treffen. Hilfeleistungen aus den Fachreferaten des Landesamtes sind zu erwarten. „Entschädigungen“ im Sinne der Anfrage sind nicht vorgesehen.