SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1198 18. Wahlperiode 10.10.2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung Kostenausgleich zwischen Bundesländern bei der Frauenhausfinanzierung 1. Welches Ergebnis brachte die 23. GFMK in Magdeburg über eine bundeseinheitliche Frauenhausfinanzierung? Wie positionieren sich die anderen Bundesländer und wie hat sich Schleswig-Holstein dazu geäußert? Antwort der Landesregierung: Auf der 23. GFMK war die bundeseinheitliche Frauenhausfinanzierung kein Thema. Es ging unter TOP 6.2 bei der GFMK darum, gesetzliche Lücken (z.B: Übernahme der Wohnungskosten, Heranziehung Unterhaltspflichtiger, psychosoziale Beratung) für Frauen, die Schutz in einem Frauenhaus suchen, im Rahmen der bestehenden sozialrechtlichen Gesetzessystematik durch punktuelle Änderungen und Klarstellungen zu schließen. Länderspezifische Lösungen zur konkreten Ausgestaltung des Hilfesystems vor Ort sollen unberührt bleiben . 2. Wie sehen die aktuellen Verhandlungen mit der Hansestadt Hamburg über den Kostenausgleich bei der Frauenhausfinanzierung aus? Wann ist mit einem Abschluss der Verhandlungen zu rechnen und zu wann sollen die Regelungen greifen? Antwort der Landesregierung: Das MSGFG hat die zuständige Senatsverwaltung in Hamburg für die 43. Kalenderwoche zu einer Verhandlungsrunde eingeladen. Drucksache 18/ #N!# Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Nach jetzigem Stand ist davon auszugehen, dass die Vereinbarung im nächsten Jahr unterschriftsreif ist und damit dann in Kraft treten kann. 3. Was versteht die Landesregierung dabei unter „fairen Ausgleichsregelungen für die wechselseitige Inanspruchnahme von Frauenhausplätzen?“ (Barmstedter Zeitung vom 17.09.2013) Antwort der Landesregierung: Viele von schwerer häuslicher Gewalt betroffene Frauen benötigen schnelle und unbürokratische Aufnahme in einem Frauenhaus. Dieses kann auch außerhalb des Wohnortes liegen, wenn die Gesamtumstände dies erforderlich machen und die Frau sich dafür entscheidet. Deshalb haben in den letzten Jahren Frauen aus Hamburg in den Frauenhäusern in Schleswig-Holstein und Frauen aus Schleswig-Holstein in Hamburger Frauenhäusern Zuflucht gefunden , wobei deutlich mehr Frauen aus Hamburg nach Schleswig-Holstein gekommen sind, als umgekehrt. Insbesondere die Frauenhäuser in SchleswigHolstein , die im Hamburger Rand liegen, wurden mit bis zu 46 % der Plätze sehr stark von Frauen aus Hamburg und ihren Kindern frequentiert. Unabhängig von der Auslastungsquote der Frauenhäuser beider Länder muss ein angemessener Ausgleich geschaffen werden. Es besteht Einigkeit, dass alle von Gewalt betroffenen oder bedrohten Frauen und deren Kinder zeitnah, zu jeder Tages- und Nachtzeit, unbürokratisch und unabhängig von der jeweiligen finanziellen und leistungsrechtlichen Situation Schutz in einem Frauenhaus finden können müssen. Gewalt kennt keine Landesgrenzen, daher sind Konzepte und Einrichtungen erforderlich, die länderübergreifend Schutz gewährleisten. Bei aller Regelungsnotwendigkeit soll der bürokratische Aufwand für alle Beteiligten möglichst gering gehalten werden. 4. Welche gesetzlichen Änderungen sind in der Frauenhausfinanzierung durch die Vereinbarung mit der Hansestadt Hamburg geplant? Wie sollen die Erstattungen den Frauenhäusern zu Gute kommen? Antwort der Landesregierung: Es sind keine gesetzlichen Änderungen geplant. Über eine mögliche Verwendung der Mittel, die im Rahmen der Vereinbarung nach Schleswig-Holstein fließen könnten, muss auch mit den kommunalen Landesverbänden Einvernehmen erzielt werden, da es sich bei der Förderung der Frauenhäuser um FAG-Mittel handelt. 5. Ist geplant, auch mit anderen Bundesländern Verhandlungen über einen Kos- tenausgleich bei der Frauenhausfinanzierung zu führen? Wenn ja, mit welchen ? Wenn nein, warum nicht? Antwort der Landesregierung: Zurzeit sind keine Verhandlungen mit anderen Bundesländern geplant. Der größte Teil der Frauen und Kinder, die aus anderen Bundesländern kommen und in Schleswig-Holstein in einem Frauenhaus Schutz finden, kommt Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/ #N!# 3 aus Hamburg. Daher ist eine Vereinbarung mit Hamburg jetzt die vordringlichste Aufgabe.