SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1200 18. Wahlperiode 10.10.2013 Kleine Anfrage des Abgeordneten Tobias Koch (CDU) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerin Zensusbedingte Nachzahlung für 2011 Vorbemerkung des Antragstellers: Bislang herrschte Unsicherheit, in welchem Haushaltsjahr die zensusbedingte Nachzahlung für 2011 fließen würde. Aus Umdruck 18/1663 vom 02. Sept. 2013 ging nun hervor, dass bereits in diesem Jahr ein Betrag in Höhe von 18,4 Mio. € fließt. 1. Besteht innerhalb der Landesregierung bereits eine Planung hinsichtlich der Ver- wendung der o.g. Mehreinnahmen? Die Landesregierung befindet sich derzeit im Abstimmungsprozess. Eine abschließende Meinungsbildung über eine Maßnahmenplanung ist noch nicht erfolgt . In Betracht kommt vor allem die Aufstockung vorhandener Sondervermögen . Wenn ja: 2. In welcher Höhe und für welche Maßnahmen? (bitte tabellarische Auflistung) Da eine abschließende Meinungsbildung noch nicht erfolgt ist, liegt eine konkrete Planung noch nicht vor. Drucksache 18/1200 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Zu welchem Anteil sollen die Mittel investiv genutzt werden? Siehe Antwort zu Frage 2. 4. In welchem Jahr und auf welcher gesetzlichen Grundlage sollen die Mehreinnahmen eingesetzt werden? Siehe Antwort zu Frage 2. In Abhängigkeit von der konkreten Maßnahmenplanung wird dann zu prüfen sein, ob bereits bestehende haushaltsgesetzliche Ermächtigungen genutzt werden können oder andere gesetzliche Grundlagen zu schaffen sein werden.