SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1202 18. Wahlperiode 10.10.2013 Kleine Anfrage des Abgeordneten Tobias Koch (CDU) und Antwort der Landesregierung – Finanzministerin Wirtschaftlichkeitsberechnung PROFI 35/A Große Baumaßnahme 2.2 Vorbemerkung des Fragestellers: Im Rahmen eines Sachstandsberichtes zum Programm PROFI wurden im Umdruck 18/1127 die geplanten Einzelmaßnahmen für das Teilprojekt PROFI 35/A ausgewiesen . Unter Punkt 2.2 ist die Fassadensanierung des Amtsgerichts Pinneberg als große Baumaßnahme mit einem Volumen von 1,1 Mio. € aufgeführt. 1. Wie wird die Notwendigkeit der Fassadensanierung begründet? (bitte Beurtei- lungsgrundlagen beifügen) Die Notwendigkeit der Fassadensanierung begründet sich in konstruktionsbedingten Substanzmängeln der Einzelteile der Fassadenkonstruktion. Aufgrund der Mängel an der Fassadenkonstruktion bestehen Gefährdungen für die öffentliche Verkehrssicherheit am Gebäude. Die vorhandene, schadhafte Waschbetonfassade mit schadstoffhaltiger Mineralwolle wird durch eine Ziegelfassade ersetzt. Die Maßnahme erfolgt im Zuge von geplanten Sanierungs- und Umbaumaßnahmen sowie Brandschutzmaßnahmen am Gebäude. 2. Welche konkreten Einzelmaßnahmen in welchem finanziellen Umfang sind mit der Fassadensanierung verbunden? (bitte tabellarische Aufstellung beifügen) Die detaillierte Aufstellung der konkreten Einzelmaßnahmen mit der Darstellung der zu erwartenden Kosten zur energetischen Sanierung findet sich in der Kos- Drucksache 18/1202 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 tenermittlung zur Finanzplanungsunterlage Bau im Muster 6 ( HBBau SH), und der Kostengruppenaufstellung. Siehe Anlagen. 3. Wie wird die Wirtschaftlichkeit der Sanierung begründet? (Bitte vollständige Wirt- schaftlichkeitsberechnung beifügen) Wie unter Pkt. 1 ausgeführt, wird die Notwendigkeit dieser Maßnahme durch Sanierungserfordernisse aufgrund von Mängeln an der Standsicherheit der Fassade sowie durch Mängel an der vorhandenen Wärmedämmung ausgelöst. Die Maßnahmen dienen der Erfüllung der vom Land zu erbringenden gesetzlichen Anforderungen zur Verkehrssicherheit an und in öffentlichen Gebäuden und den gesetzlichen Anforderungen zum baulichen Wärmeschutz. Für alle gesetzlich zu erfüllenden Erfordernisse, ist eine Wirtschaftlichkeit nicht nachweisbar. 4. Wie ist der Stand der Umsetzung? Für die Maßnahmen am Amtsgericht sind zwei Finanzplanungsunterlagen (FUBau ) erstellt worden: A) Sanierungs- und Umbaumaßnahmen sowie Brandschutzmaßnahmen. (Finanziert mit Mitteln aus dem ZGB) B) Energetische Sanierung der Fassade und der Fenster. (PROFI 35) Die FU-Bau zur energetischen Sanierung der Fassade und der Fenster ist am 17. Juni 2013 vom FM genehmigt worden. Für Mitte 2014 ist die Fertigstellung der Ausschreibungsunterlagen für beide Maßnahmenpakete vorgesehen. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme ist ab 2015 geplant.