SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1206 18. Wahlperiode 2013-10-14 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Stand des bundesweiten Verfahrens zur Vergabe der Sportwettkonzessionen Vorbemerkung: Schleswig-Holstein ist dem GlüÄndStV im Januar 2013 beigetreten. Dabei haben die Lizenzen für Sportwetten und Online-Casinospiele, die in Schleswig-Holstein auf Basis des Landesgesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels vergeben wurden, bis zum Jahr 2018 Bestand. Der SPIEGEL-Artikel „Kasachisches Glück“ (s. SPIEGEL 35/2013) berichtete zuletzt über massive Probleme bei der Konzessionsvergabe. Unter anderem sucht das hessische Innenministerium zur Unterstützung im Konzessionsverfahren per öffentlicher Ausschreibung (HAD-Referenz-Nr.: 17/1693) eine Anwaltskanzlei. Über ein Jahr nach Inkrafttreten des GlüÄndStV sind noch keine Sportwettkonzessionen vergeben und ein Jahr der sieben Jahre währenden Experimentierklausel ist bereits verstrichen . 1. Wer und wie werden die Interessen des Landes Schleswig-Holstein im Glücksspielkollegium vertreten? Antwort: Jedes Land entsendet in das Glücksspielkollegium ein Mitglied, das von der jeweiligen obersten Glücksspielaufsichtsbehörde benannt worden ist. Dem entsprechend hat das Innenministerium für das Glücksspielkollegium ein Mit- glied und eine Vertretung benannt, um die Interessen Schleswig-Holsteins zu vertreten, indem an der Beratung und Beschlussfassung im Glücksspielkolle- Drucksache 18/1206 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 gium mitgewirkt wird. Die Verfahren des Glücksspielkollegiums sind nicht öf- fentlich. 2. Wann ist mit einer Entscheidung des Glücksspielkollegiums über eine Verga- be der Sportwettkonzessionen zu rechnen? Antwort: Mit einer Entscheidung ist zu rechnen, sobald die Prüfung der Unterlagen ab- geschlossen ist. Erst danach ist eine Entscheidung des Glücksspielkollegiums möglich. 3. In welcher Form und Häufigkeit wird die Landesregierung durch die hessische Verwaltung über den Verlauf des Konzessionsverfahrens informiert? Falls nein, warum nicht? Antwort: Das Glücksspielkollegium wird über den jeweiligen Stand des Konzessions- verfahrens unterrichtet. 4. Hatte das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch sein Mitglied im Glücks- spielkollegium, die Gelegenheit sich ein Bild von den Bewerbungsunterlagen der Antragsteller im Konzessionsverfahren zu machen? Falls nein, auf Basis welcher Informationen entscheidet der Vertreter Schles- wig-Holsteins im Glücksspielkollegium über die Vergabe der Konzessionen? Antwort: Ja, es bestand Gelegenheit, sich ein Bild von den Bewerbungsunterlagen der Antragsteller im Konzessionsverfahren zu machen. 5. Ist geplant, dass alle 20 Sportwettkonzessionen in einer Vergaberunde verge- ben werden? Falls nein, wie viele Konzessionen sollen in der ersten Vergaberunde verge- ben werden? Antwort: Ob alle 20 Sportwettkonzessionen in einer Vergaberunde vergeben werden, ist noch offen. 6. Welche Kanzlei wurde durch das Hessische Innenministerium mit der Unter- stützung im Konzessionsverfahren betraut? Antwort: Die gesuchte Anwaltskanzlei soll das Hessische Innenministerium bei der Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1206 3 Prozessführung unterstützen. Das Auswahlverfahren ist noch nicht abge- schlossen. 7. Welche Kosten kommen auf Schleswig-Holstein durch die Beauftragung der Kanzlei zu? Antwort: Nach § 20 der Verwaltungsvereinbarung Glücksspielstaatsvertrag werden die Verwaltungsgebühren in dem Konzessionsverfahren gesondert ausgewiesen und mit Verfahrenskosten verrechnet. Das Ergebnis (Über- oder Unterde- ckung) wird nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt. 8. Hat das Innenministerium in Schleswig-Holstein bei der Vergabe der Lizenzen für Sportwetten und Online-Casinospiele nach dem Landesglücksspielgesetz ebenfalls Unterstützung durch eine Anwaltskanzlei benötigt? Antwort: Die Landesregierung hat sich zu komplexen Rechtsfragen in diesem Verfah- ren anwaltlich beraten lassen. 9. Wird die Erfahrung Schleswig-Holsteins in der erfolgreichen Vergabe von Sportwettlizenzen im bundesweiten Konzessionsverfahren gewürdigt und für den Erfolg des Verfahrens eingesetzt? Antwort: Das schleswig-holsteinische Mitglied im Glücksspielkollegium hat Gelegenheit, seine Erfahrungen in dieses Gremium einzubringen.