1 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1208 18. Wahlperiode 2013-10-16 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (Piraten) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Elektromobilität (E-Mobilität) in Schleswig-Holstein Elektromobilität (E-Mobilität) in Schleswig-Holstein 1. Wie viele Elektrofahrzeuge (E-Mobile) sind derzeit in Schleswig-Holstein zugelassen? Zum 1.1.2013 waren in Schleswig Holstein 145 rein elektrisch betriebene Pkw (EMobile ) zugelassen. Der Bestand wird jährlich zum 1. Januar eines Jahres ausgewiesen . Eine unterjährige Zählung des Bestandes von Fahrzeugen durch das Kraftfahrt -Bundesamt (KBA) findet nicht statt. 2. Welche Zuwachsraten bei E-Mobilen sind zwischen den Jahren 2011 bis 2013 in Schleswig-Holstein zu verzeichnen? In der nachfolgenden Tabelle sind die lt. KBA (10/2013) zugelassenen rein elektrisch betriebenen Personenkraftwagen für Deutschland und Schleswig-Holstein aufgeführt. Jahr Deutschland Schleswig-Holstein 1.1.2011 2307 56 1.1.2012 4541 88 1.1.2013 7114 145 Drucksache 18/1208 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Welche Maßnahmen verfolgt die Landesregierung, um die E-Mobilität zu fördern bzw. die Anschaffung von E-Mobilen für den Verbraucher und/oder Unternehmen attraktiver zu gestalten? Gemäß Bericht der Landesregierung „Energiewende und Klimaschutz in SchleswigHolstein – Ziele, Maßnahmen und Monitoring“, Drs. 18/889 und unter Berücksichtigung der Aktivitäten der Bundesregierung unterstützt die Landesregierung die Weiterentwicklung der Elektromobilität als umweltfreundliches und nachhaltiges Mobilitätskonzept der Zukunft. Elektromobilität bleibt dabei ausdrücklich nicht beschränkt auf den Pkw- und Nutzfahrzeugbereich. Elektromobile Anwendungen im Schienenverkehr, in der maritimen Wirtschaft oder im Tourismusbereich sind bspw. interessante Nischen, die durch schleswig-holsteinische Unternehmen besetzt werden können. Die intelligente Verknüpfung von elektromobilen Verkehrskonzepten mit der Nutzung Erneuerbarer Energien kann in diesem Zusammenhang einen wertvollen Beitrag zur Energiewende leisten. Die Landesregierung unterstützt eine stärkere Beteiligung von schleswigholsteinischen Unternehmen und Einrichtungen an den mit der Elektromobilität verbundenen Wertschöpfungsketten. Nach derzeitiger Einschätzung wird sich die Landesregierung konzentriert sich dabei auf folgende Schwerpunktthemen:  Innovative Technologievorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien für elektromobile Anwendungen,  Maßnahmen zur Umsetzung innovativer Konzepte zur emissionsreduzierten Mobilität, und  Vernetzung der regionalen Akteure und Abstimmung von Aktivitäten mit den Nachbarländern und der Nationalen Plattform Elektromobilität (NPE). 4. a) Wie viele Ladestationen für E-Mobile gibt es derzeit in Schleswig-Holstein? (Wenn möglich bitte nach Kreisen aufgeschlüsselt abgeben.) b) Wie hat sich das Angebot an Ladestationen in Schleswig-Holstein in den Jahren von 2011 bis 2013 entwickelt? Antwort auf die Fragen 4. a) und 4. b): Zu den bisher errichteten Ladestationen liegen der Landesregierung keine eigenen Zahlen vor. Es wird auf die im Internet verfügbaren Informationen verwiesen: http://www.lemnet.org/ oder http://e-tankstellen-finder.com/at/de/elektrotankstellen c) Gibt es einen Ausbauplan oder definierte Ausbauziele hinsichtlich der Errichtung von Ladestationen in Schleswig-Holstein? 3 d) Falls ja, welche Maßnahmen und Errichtungszahlen sieht der Ausbauplan/sehen die Ausbauziele für Schleswig-Holstein vor? e) Hinsichtlich der gegenüber dem Tanken von Flüssigkraftstoff relativ langen Ladezeiten von E-Mobilen: Sind im Ausbauplan/in den Ausbauzielen bereits Maßnahmen dazu formuliert worden, wie ein funktionstüchtiges Verfügbarkeitsmanagement von Ladestationen gewährleistet werden kann (z. B. Onlineabfrage ob Ladestationen belegt/frei/funktionstüchtig sind)? f) Falls ja, welche Maßnahmen sieht das Verfügbarkeitsmanagement vor? g) Kann die Landesregierung den Ausbauplan/die Ausbauziele vorlegen bzw. wo ist dieser/sind diese abruf- oder einsehbar? Antwort auf die Fragen 4. c) bis 4. g): Einen Ausbauplan oder ein definiertes Ausbauziel für die Errichtung von Ladestationen speziell in für Schleswig-Holstein gibt es derzeit nicht. Vielmehr soll die im Jahre 2010 gegründete Nationale Plattform Elektromobilität u.a. die Entwicklung der Ladeinfrastruktur und Netzintegration im Bundesgebiet unterstützen. Darüber hinaus befindet sich die EU-Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (COM(2013) 18) in der Abstimmung, wonach in Deutschland bis zum 31.12.2020 mindestens 1,5 Mio. Ladestationen errichtet werden. 10 Prozent und somit 150.000 Ladestationen sollen öffentlich zugänglich sein. Des Weiteren sollen hier Vorschriften für die Festlegung eines nationalen Strategierahmens zur Entwicklung des Marktes für alternative Kraftstoffe und für den Aufbau der mindestens erforderlichen Infrastruktur, einschließlich der Festlegung einheitlicher technischer Spezifikationen festgelegt werden. h) Wo erhalten Verbraucher aktuelle Informationen/eine Übersicht darüber, wo Ladestationen verfügbar sind? Neben den in Antwort zu 4. a) genannten Internetseiten können Informationen zu den Ladestationen unter http://stromtankstellen-21.de, http://stromtankstellen.eu und http://www.goingelectric.de abgerufen werden. 5. Zusammenarbeit mit der Wirtschaft: Welche Unternehmen in Schleswig-Holstein betreiben bereits Ladestationen und welche Unternehmen planen, sich am weiteren Ausbau zu beteiligen oder selbst Ladestationen zu betreiben? Siehe dazu Antwort zu 4. a). 6. a) Wie viele Werkstätten sind derzeit dazu berechtigt oder technisch so weit ausgestattet, dass sie E-Mobile warten und in Stand setzen können? Drucksache 18/1208 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Nach Angaben des Verbands des Kfz-Gewerbes Schleswig-Holstein e. V. sind in Schleswig-Holstein 163 Mitgliedsbetriebe qualifiziert, Reparatur- und Wartungsarbeiten an Elektrofahrzeugen durchführen zu können. Zusammen mit den nicht dem Verband angehörenden Betrieben wird derzeit von insgesamt 200 - 250 geschulten Werkstätten im Land ausgegangen. b) Müssen Werkstätten eine bestimmte Qualifikation nachweisen, um eine Genehmigung zur Wartung und technischen Instandsetzung von E-Mobile zu erhalten? c) Falls ja, wo und wie kann diese Genehmigung oder Lizenz erworben werden? Antwort auf die Fragen 6. b) und 6. c): Gemäß Verband des Kfz-Gewerbes Schleswig-Holstein e. V. erfolgt die Schulung der Werkstätten nach der Norm „Fachkundige für Arbeiten an HV-eigensicheren Systemen“. Unabhängig davon werden durch die Automobilbauer die ihnen zugehörigen Vertragswerkstätten geschult und ausgebildet. Erst nach dieser Weiterbildungsmaßnahme dürfen die Kraftfahrzeugbetriebe Reparatur- und Wartungsarbeiten an E-Mobilen vornehmen. Um die für den Hochvoltbereich vorzunehmenden Reparaturen und Wartungsarbeiten durchführen zu können, wurde von der Arbeitsgruppe NPE A 6 – „Ausbildung und Qualifizierung“ der Nationalen Plattform Elektromobilität eine so genannte Kompetenz-Roadmap erstellt. In dieser sind Umsetzungsempfehlungen enthalten, die Maßnahmen in den Bereichen der akademischen und beruflichen (Weiter)bildung sowie zur internationalen Vernetzung beinhalten. Erste pilothafte Anwendungen werden in den so genannten vier Schaufenster-Projekten Elektromobilität der Bundesregierung zusammen mit den Ländern BerlinBrandenburg , Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern-Sachsen erprobt. d) Wo findet der Verbraucher eine Übersicht über Werkstätten, die dazu berechtigt oder technische so weit ausgestattet sind, dass sie E-Mobile warten und in Stand setzen können? Auskunft zu den bereits geschulten Werkstätten in Schleswig-Holstein erteilt der Verband des Kfz-Gewerbes Schleswig-Holstein e. V.. 7. Gibt es standardisierte Ladekabel, die es dem Fahrzeughalter ermöglichen problemlos Ladestationen unterschiedlicher Anbieter zu nutzen? Ein standardisiertes Ladekabel gibt es derzeit noch nicht. Im EU-Richtlinienentwurf hat man sich zwischenzeitlich auf ein europaweites kompatibles Ladekabel bzw. kompatiblen Stecker verständigt. Einheitlich technische Normen sollen demnach für Schnellladestationen ab 2018 und Langsamladestationen ab 2016 gelten. 5 8. a) Welche Kommunikationsschnittstellen für den Datenaustausch zwischen Ladestation und E-Mobil kommen in Schleswig-Holstein zum Einsatz? b) Handelt es sich beim in Schleswig-Holstein eingesetzten Kommunikationsschnittstellen-System um einen bundes- bzw. EU-weit einheitlich geregelten Standard? c) Erlauben die in Schleswig-Holstein zum Einsatz kommenden Kommunikationsschnittstellen dem Fahrzeughalter die problemlose Nutzung von Ladestationen unterschiedlicher Anbieter? Ist beispielsweise die Abrechnung der entnommenen Strommenge verbraucherfreundlich geregelt? Antwort auf die Fragen 8. a) bis 8. c): Der Aufbau einer mobilitätsfördernden, standardisierten Ladeinfrastruktur, die den Marktanforderungen und Kundenerwartungen entspricht, ist eines der zentralen Themen der Nationalen Plattform Elektromobilität. So wird insbesondere in den Modellregionen Elektromobilität und in den vier Schaufenstern Elektromobilität in zahlreichen Projekten von unterschiedlichen Partner-Konsortien Ladeinfrastruktur als Pilot- und Demonstrationsprojekte aufgebaut und betrieben. Die in diesen Modellregionen gewonnenen Erkenntnisse sollen u.a. für die weitere Ausgestaltung der Systemkompatibilität genutzt werden.