SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1209 18. Wahlperiode 11.10.2013 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Nachfrage zur Kleinen Anfrage: Neuvergabe der Telefondienstleistungen (Drucksache 18/1169) 1. Bitte übermitteln Sie mir den in der Antwort auf den in Frage drei genannten Anforderungskatalog. Sollte die Übermittlung nicht möglich sein, frage ich: Welche Anforderungen enthält der in Frage drei genannte Anforderungskatalog ? Antwort: In der Anlage finden Sie die Ausschreibungsunterlagen Teil A-D. Diese stellen den Anforderungskatalog dar. 2. Nachfrage zu Frage vier: Welcher Anbieter hatte jeweils welche Abweichung im Detail. Antwort: In der Anlage finden Sie eine detaillierte Aufstellung der Abweichungen unter den Anbietern in Tabellenform. Drucksache 18/1209 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Warum erhielten die drei anderen Bieter jeweils keinen Zuschlag. Bitte detailliert und im Einzelfall begründen. Antwort: Bei einer Ausschreibung erhält derjenige Anbieter den Zuschlag, welcher das wirtschaftlichste Angebot gemacht hat. In der Regel wird dies über den Endpreis entschieden . Keiner der drei anderen Bieter hat den Zuschlag erhalten, weil sie hochpreisiger waren als Versatel. 4. Zu welchem Zeitpunkt wurde der Vertrag mit Versatel geschlossen? Ab wann tritt der Vertrag in Kraft? Antwort: Der Zuschlag wurde am 02.04.2013 erteilt. Der Vertrag mit Versatel trat am 01.07.2013 in Kraft. 5. Nachfrage zu Frage 7 und 8: Nach ihren Angaben gibt von 2013 nach 2014 eine Einsparung von 25% in den 70% des Titels 14 02 511 01, dies würde einer Einsparung von 17,5% im Gesamttitel entsprechen. Im Haushaltsentwurf findet sich aber nur eine Einsparung von 3,3%. Wie ist das zu erklären? Warum ist diese Einsparung nicht im Haushaltsentwurf nachvollziehbar? Antwort: Einsparungen aus dem neuen Telefongebühren-Vertrag mit Versatel ergeben sich erst in der zweiten Jahreshälfte 2013, da der neue Vertrag ab 01.07.2013 in Kraft getreten ist. Da der Haushaltsentwurf zeitlich gesehen vor der Ausschreibung festgelegt wurde, spiegelt er die Einsparungen noch nicht wieder. Offenes Verfahren Vergabe OV RE2/2284/13 „Telekommunikationsdienstleistung Sprachnetzcarrier Schleswig-Holstein“ Teil A: Allgemeiner Teil / Bewerbungsbedingungen Kurzbezeichnung: Sprachnetzcarrier Schleswig-Holstein Sprachnetzcarrier Schleswig-Holstein Vergabeunterlagen OV RE2/2284/13: Teil A: Allgemeiner Teil/Bewerbungsbedingungen| 2 WICHTIG! BITTE LESEN! Wichtiger Hinweis zum Vergabeverfahren: Das Offene Verfahren gemäß § 101 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) stellt gemäß den Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG ein streng formalisiertes Verfahren dar. Das Vergabeverfahren erfolgt nach dem Abschnitt 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A – Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A). Die Ausführungen und Bestimmungen in den Vergabeunterlagen konkretisieren die Regelungen der VOL/A Abschnitt 2, die uneingeschränkt gelten. In den Vergabeunterlagen werden unter anderem Anforderungen an das Angebot gestellt, Bedingungen definiert und Angaben verlangt (Bsp.: Angaben über den Bieter); werden diese nicht entsprechend den Vergabeunterlagen bei Erstellung des Angebotes berücksichtigt, ist das Angebot unvollständig. Nach der Rechtsprechung können unvollständige Angebote vom Verfahren ausgeschlossen werden. Es ist für eine erfolgreiche Teilnahme am Verfahren daher unbedingt erforderlich, die Vergabeunterlagen sorgfältig und vollständig zu lesen. Erklärungen und Nachweise , die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht oder nicht vollständig vorgelegt wurden, dürfen nur nach Aufforderung durch die Vergabestelle nachgereicht werden . Sprachnetzcarrier Schleswig-Holstein Vergabeunterlagen OV RE2/2284/13: Teil A: Allgemeiner Teil/Bewerbungsbedingungen| 3 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines ............................................................................................................................ 4 2. Beschreibung von Dataport..................................................................................................... 6 3. Beschaffungsgegenstand ....................................................................................................... 7 4. Durchführung des Vergabeverfahrens .................................................................................... 8 4.1. Zeitplan ................................................................................................................... 8 4.2. Allgemeines / Kommunikation ................................................................................. 9 4.2.1. Informationen und Kommunikation .................................................................... 9 4.2.2. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen / Zusätzliche Auskünfte ................................................................................................................... 9 4.2.3. Zusätzliche Mitteilungspflichten ......................................................................... 9 4.3. Bietergemeinschaften / Nachunternehmer ............................................................ 10 4.3.1. Bietergemeinschaften ..................................................................................... 10 4.3.2. Nachunternehmer ........................................................................................... 10 4.4. Anforderungen an das Angebot ............................................................................ 11 4.4.1. Allgemeine Anforderungen .............................................................................. 11 4.4.2. Anforderungen an die Preisgestaltung ............................................................ 13 4.4.3. Datenblätter .................................................................................................... 13 4.4.4. Herstellerangaben........................................................................................... 13 4.4.5. Muster ............................................................................................................. 13 4.4.6. Nebenangebote und Änderungsvorschläge .................................................... 13 4.5. Angaben über den Bieter ...................................................................................... 14 5. Verfahren nach Submission .................................................................................................. 16 5.1. Verfahrensablauf nach Eingang der Angebote ...................................................... 16 5.1.1. Ordnungsmäßigkeitsprüfung ........................................................................... 16 5.1.2. Eignungsprüfung ............................................................................................. 16 5.1.2.1. Schritt 1: Fachkunde .............................................................................. 17 5.1.2.2. Schritt 2: Leistungsfähigkeit .................................................................. 17 5.1.2.3. Schritt 3: Gesetzestreue und Zuverlässigkeit ....................................... 17 5.1.3. Preisauskömmlichkeit ..................................................................................... 18 5.1.4. Wirtschaftlichkeitsprüfung ............................................................................... 18 5.2. Information über die Zuschlagsabsicht / Erteilung des Zuschlags ......................... 18 6. Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren ......................................................................... 19 Sprachnetzcarrier Schleswig-Holstein Vergabeunterlagen OV RE2/2284/13: Teil A: Allgemeiner Teil/Bewerbungsbedingungen| 4 1. Allgemeines Der Auftraggeber ist: Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 92 24105 Kiel Dieses Vergabeverfahren erfolgt im Namen und für Rechnung des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein durch Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden ; die Verwendung für andere Zwecke bedarf der Zustimmung. Der Inhalt der Vergabeunterlagen ist vertraulich zu behandeln; der Bieter hat – auch nach Beendigung der Angebotsphase – über die ihm bei seiner Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten des Auftragebers Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter/innen sowie einbezogene Nachunternehmer und Lieferanten zu verpflichten. Die Vergabeunterlagen gliedern sich in: - Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes, - Teil A: Allgemeiner Teil / Bewerbungsbedingungen - Teil B: Leistungsbeschreibung - Teil C: Preisblatt - Teil D: Vertrag - Vordruck „Angebotsdeckblatt“ - Vordruck „Anlage 1 Unternehmensbeschreibung“ - Vordruck „Anlage 2 Privilegierte Nachunternehmer“ - Vordruck „Anlage 3 Anlage für Bietergemeinschaften“ - Vordruck „Erläuterungen zu den Vordrucken“ - Vordruck „Merkblatt für Angebotsaufbereitung“ - Vordruck „Trennblatt“ - Kennzeichnungszettel Mit dem in den Vergabeunterlagen einheitlich verwendeten Begriff „Bieter” ist das sich um den Auftrag bemühende Unternehmen gemeint, unabhängig davon, ob die korrekte Bezeichnung je nach Verfahrensstand „Interessent“, „Bewerber“, „Bieter“ oder „Auftragnehmer“ ist. Sprachnetzcarrier Schleswig-Holstein Vergabeunterlagen OV RE2/2284/13: Teil A: Allgemeiner Teil/Bewerbungsbedingungen| 5 Für die Erstellung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Nicht von der Vergabestelle verlangtes Prospektmaterial (allgemeine Werbebroschüren etc.) sollte nicht beigefügt werden. Es bleibt bei der Wertung der Angebote unbeachtet. Jeder Bieter darf nur ein Angebotsdeckblatt ausfüllen und einreichen. Für das Angebot sind nur die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden; diese sind vollständig bei Dataport über die unter Ziff. 4.2.1. angeführte E-Mail-Adresse abzufordern. Dataport versendet die Vergabeunterlagen per E-Mail an die abfordernde Stelle. Für eine eventuelle interne Weiterleitung ist der Auftraggeber nicht verantwortlich. Die Vergabestelle weist auf die Vorschriften zur Bezeichnung der technischen Anforderungen gemäß § 8 EG VOL/A hin. Demgemäß gilt für jede technische Anforderung dieser Ausschreibung, die auf ein Produkt bzw. eine Norm (DIN, EN etc.) Bezug nimmt, der Zusatz „oder gleichwertig“. Es liegt im eigenen Interesse eines jeden Bieters, im Hinblick auf ein eventuelles Nachprüfungsverfahren schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 111 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Der allgemeine Hinweis auf die Vertraulichkeit der Unterlagen reicht nicht aus. Sprachnetzcarrier Schleswig-Holstein Vergabeunterlagen OV RE2/2284/13: Teil A: Allgemeiner Teil/Bewerbungsbedingungen| 6 2. Beschreibung von Dataport Dataport ist ein Full Service Provider für Informationstechnik der Verwaltung. Träger sind die Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen , Schleswig-Holstein sowie der kommunale „IT-Verbund Schleswig-Holstein“. Dataport ist der einzige IT-Dienstleister der deutschen Verwaltung, der gemeinsam von Bundesländern und Kommunen getragen wird. In Rostock betreibt Dataport das "Data Center Steuern", das gemeinsame Rechenzentrum der Länder Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, MecklenburgVorpommern und Niedersachsen für die Fachverfahren der Steuerverwaltung. Der Sitz von Dataport ist Altenholz in Schleswig-Holstein. Nähere Einzelheiten siehe www.dataport.de. Sprachnetzcarrier Schleswig-Holstein Vergabeunterlagen OV RE2/2284/13: Teil A: Allgemeiner Teil/Bewerbungsbedingungen| 7 3. Beschaffungsgegenstand Siehe Teil B – Leistungsbeschreibung, Teil C – Preisblatt und Teil D – Vertrag. Sprachnetzcarrier Schleswig-Holstein Vergabeunterlagen OV RE2/2284/13: Teil A: Allgemeiner Teil/Bewerbungsbedingungen| 8 4. Durchführung des Vergabeverfahrens 4.1. Zeitplan 25.01.2013 elektronische Versendung der EU-Bekanntmachung 18.02.2013 Schluss des Frageforums 20.02.2013 Fragen und Antworten an alle Bieter (anonymisiert) per E-Mail 12.03.2013 Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote 13:00 Uhr 21.03.2013 § 101a GWB-Information 02.04.2013 Zuschlag / Beginn der Vorlaufzeit 31.05.2013 Ablauf der Bindefrist für die Angebote 30.06.2013 Spätestens Ende der Vorlaufzeit 01.07.2013 Beginn der Leistungsverpflichtung Alle Termine mit Ausnahme des Termins für den Ablauf der Angebotsfrist sind für den Auftraggeber unverbindlich. Der Auftraggeber bemüht sich, den Zeitplan einzuhalten. Unvorhergesehene Ereignisse wie z.B. Verfahrensrügen oder die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens durch einen Bieter können aber Anpassungen erfordern, die der Auftraggeber allen Bietern jeweils unverzüglich mitteilen wird. Bei der Anpassung des Zeitplans wird der Auftraggeber nach Möglichkeit auf die Bedürfnisse der Bieter Rücksicht nehmen. Für die Bieter ist der Zeitplan in seiner jeweils vom Auftraggeber mitgeteilten Fassung verbindlich. Abweichend von der Verbindlichkeit von Anpassungen des Zeitplans für die Bieter gilt im Hinblick auf die Bindefrist: Jeder Bieter ist bis zum Ablauf der hier veröffentlichten ursprünglichen Bindefrist an sein Angebot gebunden. Der Auftraggeber behält sich aber vor, die Bindefrist angemessen zu verlängern, wenn das erforderlich wird, insbesondere im Fall eines Nachprüfungsverfahrens. Bieter, die einer solchen Fristverlängerung widersprechen, scheiden mit Ablauf der für sie geltenden Bindefrist (d.h. der hier veröffentlichten ursprünglichen oder der letzten später festgelegten Bindefrist, der sie nicht widersprochen haben) aus der Wertung aus. Sprachnetzcarrier Schleswig-Holstein Vergabeunterlagen OV RE2/2284/13: Teil A: Allgemeiner Teil/Bewerbungsbedingungen| 9 4.2. Allgemeines / Kommunikation 4.2.1. Informationen und Kommunikation Information und Kommunikation finden im gesamten Vergabeverfahren ausnahmslos schriftlich und in deutscher Sprache statt und zwar grundsätzlich nur per E-Mail über die folgende E-Mail-Adresse: Dataport Anstalt des öffentlichen Rechts E-Mail: DataportVergabe2284@dataport.de Ausnahmen vom Grundsatz der Übermittlung per E-Mail bestehen nur aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorschriften. Die Vergabestelle behält sich vor, neben dem Grundsatz der Übermittlung per E-Mail Informationen auch per Fax oder auf dem Postweg zu versenden. 4.2.2. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen / Zusätzliche Auskünfte Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters inhaltliche Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich darauf hinzuweisen. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bieters. Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis zu dem unter Ziff. 4.1 genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die oben genannte E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bietern, die die Vergabeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter Ziff. 4.1. aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Der Bieter ist für die ordnungsgemäße Kommunikation über die angegeben EMailadresse verantwortlich. Für eine eventuelle interne Weiterleitung hat der Bieter zu sorgen. 4.2.3. Zusätzliche Mitteilungspflichten Wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Bieters eröffnet oder beantragt oder die- Sprachnetzcarrier Schleswig-Holstein Vergabeunterlagen OV RE2/2284/13: Teil A: Allgemeiner Teil/Bewerbungsbedingungen| 10 ser Antrag mangels Masse abgelehnt, so ist dies über die unter Ziff. 4.2.1. angeführte E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen. Diese Mitteilungspflicht umfasst auch eine nicht nur vorübergehende Einstellung der Zahlungen. 4.3. Bietergemeinschaften / Nachunternehmer Soweit sich Unternehmen mit anderen Unternehmen zu Bietergemeinschaften zusammenschließen oder entsprechende Nachunternehmer hinzuziehen möchten, gelten die nachstehenden Anforderungen. Eine Änderung in der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften sowie Austausch , Wegfall oder Nachbenennung von Nachunternehmern sind auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Der Auftraggeber behält sich dabei vor, nicht geeignete Nachunternehmer von einer Beteiligung an der Erfüllung des Vertrages auszuschließen. 4.3.1. Bietergemeinschaften Einzelne Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen . Auf das Erfordernis einer entsprechenden Erklärung nach Anlage 3 (siehe Ziff. 4.5.) wird hingewiesen. Eine Beteiligung an diesem Vergabeverfahren als Einzelbieter und zugleich als Mitglied einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig und führt zwingend zum Angebotsausschluss. Ebenso ist eine doppelte Beteiligung als Mitglied zweier oder mehrerer Bietergemeinschaften grundsätzlich unzulässig mit der Folge, dass die Angebote vom Verfahren auszuschließen sind. Bietergemeinschaften stehen Einzelbietern gleich. Sie werden nachfolgend beide als Bieter bezeichnet. 4.3.2. Nachunternehmer Der Bieter ist noch nicht verpflichtet, Nachunternehmer im Angebot zu benennen, deren Einsatz er bei der Vertragsdurchführung plant. Es reicht aus, dass der Bieter die Angaben und Nachweise auf Verlangen der Vergabestelle unverzüglich, spätestens jedoch vor dem Zuschlagstermin, nachreicht. Ein Bieter darf sich jedoch die Eignung eines Nachunternehmers zurechnen lassen . Voraussetzung dafür ist, dass dieser Nachunternehmer bereits im Angebot unter Verwendung des vom Auftraggeber dafür zur Verfügung gestellten Vordrucks (Anlage 2) seinen Einsatz rechtsverbindlich zusagt und dass für ihn die geforderten Nachweise eingereicht werden. Ein solcher Nachunternehmer, dessen Eignung Sprachnetzcarrier Schleswig-Holstein Vergabeunterlagen OV RE2/2284/13: Teil A: Allgemeiner Teil/Bewerbungsbedingungen| 11 zugunsten des Bieters gewertet wird, wird im Sinn dieser Bewerbungsbedingungen als „privilegierter Nachunternehmer“ bezeichnet; er wird im Rahmen der Eignungsprüfung so behandelt, als sei er Mitglied einer Bietergemeinschaft. Dieser Nachunternehmer darf sich nicht an einem weiteren Angebot beteiligen bzw. selbst ein Angebot abgeben. Der Nachunternehmer steht nicht zum Auftraggeber, sondern nur zu dem Auftragnehmer , der mit ihm die Vereinbarung getroffen hat, in vertraglichen Beziehungen. Das Ausscheiden oder der Austausch eines „privilegierten Nachunternehmers“ im laufenden Verfahren kann nur auf Antrag erfolgen und bedarf der Genehmigung der Vergabestelle. Die Vergabestelle ist für diesen Fall verpflichtet, die Eignung des Bieters erneut festzustellen. Auf die Nachweise gemäß Ziff. 4.5. wird verwiesen . Im Rahmen der Ermessensentscheidung durch die Vergabestelle werden auch praktische Gesichtspunkte erwogen. Liegen die Voraussetzungen für die Berücksichtigung der Eignung eines privilegierten Nachunternehmers nach Ziff. 4.5. vor und erhält der Bieter den Auftrag, ist er berechtigt und verpflichtet, den privilegierten Nachunternehmer in dem von ihm bezeichneten oder mit ihm ausgehandelten Umfang einzusetzen. 4.4. Anforderungen an das Angebot 4.4.1. Allgemeine Anforderungen Jeder Bieter darf nur ein Angebot einreichen. Unzulässig sind wettbewerbsbeschränkende Absprachen (§ 1 GWB), insbesondere Verabredungen oder Empfehlungen über Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten sowie über die zu fordernden Preise und die zu gewährenden Nachlässe oder weitere Angebotsinhalte bzw. Angebotsbedingungen, es sei denn, dass sie nach Maßgabe des GWB zulässig sind. Angebote von Unternehmen, die – unabhängig von ihrer Rechtsform – im Sinne des § 15 Aktiengesetz miteinander verbunden sind, gelten als Angebote eines Bieters und werden sämtlich ausgeschlossen; es sei denn, dass jedes dieser anbietenden Unternehmen nachweisen kann, dass sie bei Würdigung aller relevanten rechtlichen und tatsächlichen Umstände des Einzelfalles in einem uneingeschränkten Wettbewerb zueinander stehen. Gleiches gilt bei Beteiligung verbundener Unternehmen an zwei oder mehreren Bietergemeinschaften. Das Angebot ist einschließlich aller Anlagen schriftlich in deutscher Sprache abzugeben . Das ausgefüllte und danach ausgedruckte Teil C – Preisblatt – ist Bestand- Sprachnetzcarrier Schleswig-Holstein Vergabeunterlagen OV RE2/2284/13: Teil A: Allgemeiner Teil/Bewerbungsbedingungen| 12 teil des Angebotes. Fehlende Preisangaben können zum Ausschluss des Angebotes führen. Sofern fremdsprachige Nachweise eingereicht werden, sind jeweils Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen. Auf ausdrückliches Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter die Übersetzung durch einen in der Bundesrepublik Deutschland für die jeweilige Sprache amtlich vereidigten Übersetzer nachzureichen. Das Angebot ist in einfacher Ausfertigung einzureichen. Jedem Angebot ist eine identische Ausfertigung im pdf- oder tif-Format auf CDROM / DVD-ROM beizufügen. Auf der CD-ROM / DVD-ROM sind jeweils gesonderte Dateien anzulegen, und zwar eine für das Angebotsdeckblatt und je eine für jede im Angebotsdeckblatt bezeichnete Anlage. Die Dateien haben das Original mit den Unterschriften des Bieters wiederzugeben. Maßgeblich und verbindlich ist allein das schriftliche Angebot. Es wird darum gebeten, die Anlagen zum Angebotsdeckblatt durch die mit in den Unterlagen versendeten Trennblätter zu separieren. Die Trennblätter sind mit der entsprechenden „Anlagenummer“ und dem Namen der Anlage laut Angebotsdeckblatt zu kennzeichnen (bspw.: „Anlage 1 Unternehmensbeschreibung“ usw.) und auszudrucken. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle per E-Mail zur Verfügung gestellten Anlagen zu verwenden. Das Angebotsdeckblatt ist zu unterschreiben. Um eine Angabe von Vor- und Zuname in Druckbuchstaben wird gebeten. Das Angebot wird in der Vergabestelle aus organisatorischen Gründen eingescannt . Deshalb ist zusätzlich das Merkblatt „Angebotsaufbereitung“ zu beachten. Es wird darauf hingewiesen, dass Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen nicht zulässig sind und den Ausschluss des Angebotes bewirken. Insbesondere können nach § 19 EG Abs. 3 lit. d) VOL/A solche Angebote ausgeschlossen werden, denen der Bieter eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen beifügt oder auf diese verweist bzw. in irgendeiner Weise erklärt, dass sie gelten sollen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Sprachnetzcarrier Schleswig-Holstein Vergabeunterlagen OV RE2/2284/13: Teil A: Allgemeiner Teil/Bewerbungsbedingungen| 13 Der Auftraggeber weist darauf hin, dass unvollständige Angebote vom Verfahren ausgeschlossen werden können. Es liegt daher im Interesse des Bieters , sämtliche von ihm geforderten Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Angebot vorzulegen. Es liegt allein im Ermessen des Auftraggebers, zu diesem Zeitpunkt fehlende Erklärungen und Nachweise unter Einräumung einer erneuten Frist gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Bei einem Verzicht auf Nachforderung oder einer Nichteinhaltung der gesetzten Nachforderungsfrist durch den Bieter ist das Angebot als unvollständig auszuschließen . Auf elektronischem Wege übermittelte Angebote, wie Fernschreiben, Telegramme, Telebriefe, Telex, Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen. 4.4.2. Anforderungen an die Preisgestaltung Die angebotenen Preise sind Festpreise (ohne Umsatzsteuer) für die gesamte Laufzeit des Vertrages. Sie sind so zu kalkulieren, dass sämtliche Nebenkosten enthalten sind. Nähere Hinweise siehe Teil B und Teil C der Vergabeunterlagen. Entspricht der Gesamtbetrag aller Angebotspositionen nicht der Summe der einzelnen Angebotspositionen, so sind die einzelnen Angebotspositionen maßgebend . Es wird darauf hingewiesen, dass die Gewährung von Skonto kein Zuschlagskriterium ist und somit bei der Ermittlung des Angebotspreises unberücksichtigt bleibt. 4.4.3. Datenblätter - entfällt - 4.4.4. Herstellerangaben - entfällt - 4.4.5. Muster - entfällt - 4.4.6. Nebenangebote und Änderungsvorschläge Änderungsvorschläge oder Nebenangebote sind nicht zugelassen. Sprachnetzcarrier Schleswig-Holstein Vergabeunterlagen OV RE2/2284/13: Teil A: Allgemeiner Teil/Bewerbungsbedingungen| 14 4.5. Angaben über den Bieter Zusätzlich zu den Erklärungen im Angebotsdeckblatt hat der Bieter folgende Erklärungen abzugeben bzw. Nachweise i. S. v. § 7 EG VOL/A als Anlagen zum Angebotsdeckblatt vorzulegen: a) Unternehmensbeschreibung; der Auftraggeber stellt hierfür einen Vordruck zur Verfügung, der zu verwenden ist. (Anlage 1) Der Auftraggeber bittet ausdrücklich darum, darüber hinaus von der Übersendung von Unternehmensbroschüren und sonstigen allgemeinen Werbemitteln abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt. b) Liste privilegierter Nachunternehmer; der Auftraggeber stellt hierfür einen Vordruck zur Verfügung, der zu verwenden ist (Anlage 2). c) Bietergemeinschaft; der Auftraggeber stellt hierfür einen Vordruck zur Verfügung , der zu verwenden ist (Anlage 3). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass alle Vordrucke vollständig auszufüllen und dass die dort gegebenen Hinweise zu beachten sind. Insbesondere müssen Darstellungen in den eingereichten Unterlagen für den Vergabegegenstand relevant sein. Für sämtliche Unterlagen/Nachweise sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vordrucke unverändert in der vorgesehenen Form zu verwenden und sämtliche Textfelder vollständig auszufüllen (ggf. in Form von „Fehlanzeigen“; eine Fehlanzeige kann formfrei zum Beispiel dadurch erfolgen, dass ein entsprechender Hinweis im entsprechenden Vordruck erfolgt). Verweise in den Vordrucken auf Darstellungen in angehängten Dokumenten sind nicht erlaubt. Die in den Vordrucken gegebenen Hinweise sind zu beachten! Bei den Vordrucken handelt es sich um schreibgeschützte „Word“-Dateien. Die Hinweise in diesen Vordrucken erscheinen nicht im jeweiligen Ausdruck. Um die Hinweise beim Ausfüllen lesen zu können, ist die Funktion „Formatierungssymbole anzeigen“ (¶) zu aktivieren. Bezüglich der angeforderten Unterlagen wird darauf aufmerksam gemacht, dass ein Hinweis des Bieters auf bei der Vergabestelle bzw. bei dem Auftraggeber ggf. bereits vorliegende Unterlagen nicht ausreicht. Sämtliche Nachweise (lit. a) bis c), Anlagen 1 bis 3) sind in jedem Fall vorzulegen (ggf. in Form von „Fehlanzeigen“). Sprachnetzcarrier Schleswig-Holstein Vergabeunterlagen OV RE2/2284/13: Teil A: Allgemeiner Teil/Bewerbungsbedingungen| 15 Ansprechpartner: Im Angebotsdeckblatt ist ein zentraler Ansprechpartner zu benennen . Dieser gilt im gesamten Vergabeverfahren als Ansprechpartner für den Auftraggeber. Das bedeutet, dass der Auftraggeber sämtliche Kommunikation (insbesondere E-Mail Kommunikation) ausschließlich mit dem Bevollmächtigten führt. Fällt der Ansprechpartner z.B. wegen Krankheit, Kündigung etc. aus, hat der Bieter dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen und eine andere natürliche Person als Ansprechpartner zu benennen. Sprachnetzcarrier Schleswig-Holstein Vergabeunterlagen OV RE2/2284/13: Teil A: Allgemeiner Teil/Bewerbungsbedingungen| 16 5. Verfahren nach Submission 5.1. Verfahrensablauf nach Eingang der Angebote Nach Ablauf der Angebotsfrist (ab 12.03.2013, 13.01 Uhr) werden alle eingegangenen Angebote in nicht-öffentlicher Sitzung geöffnet. Sodann werden alle Angebote in folgenden vier aufeinander folgenden Stufen geprüft: � Ordnungsmäßigkeitsprüfung � Eignungsprüfung � Preisauskömmlichkeitsprüfung � Wirtschaftlichkeitsprüfung 5.1.1. Ordnungsmäßigkeitsprüfung Zunächst werden alle Angebote in formeller Hinsicht anhand folgender Kriterien geprüft: � Rechtzeitigkeit des Eingangs des Angebots � ordnungsgemäßer Verschluss und äußerliche Kennzeichnung � Verwendung des vorgeschriebenen Musters des Angebotsdeckblatts � rechtsverbindliche Unterzeichnung des Angebotsdeckblatts � keine Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen � Zweifelsfreiheit von Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen � Vollständigkeit der Unterlagen gemäß Angebotsdeckblatt Ein Angebot, das einer dieser formellen Anforderungen nicht genügt, kann von der weiteren Prüfung ausgeschlossen werden. Sodann überprüft der Auftraggeber, ob jeder Bieter nur ein Angebot abgegeben hat. Dazu wertet der Auftraggeber u.a. die Erklärungen für Bietergemeinschaften und ggf. die Angaben zum Einsatz von Nachunternehmern aus und fordert ggf. weitere Erklärungen (Bescheinigungen der Wirtschaftsprüfer oder Prüfungsgesellschaften ) an. Soweit dem Auftraggeber keine gegenteiligen eigenen Erkenntnisse vorliegen, beschränkt sich die Prüfung allein auf die Auswertung der vorgenannten Nachweise. 5.1.2. Eignungsprüfung Die Eignungsprüfung erfolgt in drei aufeinander folgenden Teilschritten. Sprachnetzcarrier Schleswig-Holstein Vergabeunterlagen OV RE2/2284/13: Teil A: Allgemeiner Teil/Bewerbungsbedingungen| 17 5.1.2.1. Schritt 1: Fachkunde Als fachkundig ist nur derjenige Bieter anzusehen, der über die speziellen auftragsspezifischen Sachkenntnisse verfügt, die erforderlich sind, um die Leistung fachgerecht vorbereiten und ausführen zu können. Ein Bieter gilt in diesem Vergabeverfahren als fachkundig, wenn er aufgrund seiner Geschäftstätigkeit, seiner Historie und seiner Position am Markt keinen Anlass zu Zweifeln gibt, den zu vergebenden Auftrag (bzw. den ihn davon betreffenden Teil) fachgerecht ausführen zu können. Hierzu wird das Dokument „Unternehmensbeschreibung“ (Anlage 1) ausgewertet. 5.1.2.2. Schritt 2: Leistungsfähigkeit Leistungsfähig ist, wer über die personellen, kaufmännischen, technischen und finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen zu können. Der Auftraggeber hat folgendes Mindestkriterium für die Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt: • Bei der Auftragsdurchführung im Kontakt zum Auftraggeber hat der Auftrag- nehmer nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzusetzen, die in ausreichendem Maße über Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen. Soweit dem Auftraggeber keine gegenteiligen eigenen Erkenntnisse vorliegen, beschränkt sich die Prüfung dieser Mindestkriterien auf die rechtsverbindliche Abgabe der im Angebotsdeckblatt hierzu enthaltenen Erklärungen. Für die weitere Feststellung der Leistungsfähigkeit wird das Dokument „Unternehmensbeschreibung “ (Anlage 1) ausgewertet. 5.1.2.3. Schritt 3: Gesetzestreue und Zuverlässigkeit Zur Prüfung der Gesetzestreue und Zuverlässigkeit wertet der Auftraggeber das Abgebotsdeckblatt aus. Gesetzestreu und zuverlässig ist ein Bieter, wenn er nach den Umständen des Einzelfalls in seiner Person und seinem allgemeinen Verhalten Gewähr dafür bietet, die von ihm angebotenen Leistungen, die Gegenstand des Vergabeverfahrens sind, gesetzeskonform und vertragsgerecht und damit in sorgfältiger Art und Weise auszuführen. Ein Bieter gilt als gesetzestreu und zuverlässig , wenn er in den zurückliegenden drei Jahren seit Abgabe des Angebotes keinen Tatbestand im Sinne der §§ 6 Abs. 5, 6 EG Abs. 4, 6 VOL/A verwirklicht hat und die Erklärungen im Angebotsdeckblatt zutreffend abgegeben hat. Die entsprechenden Texte sind in der Anlage zu diesen Bewerbungsbedingungen abgedruckt. Soweit dem Auftraggeber keine gegenteiligen eigenen Erkenntnisse vorliegen, be- Sprachnetzcarrier Schleswig-Holstein Vergabeunterlagen OV RE2/2284/13: Teil A: Allgemeiner Teil/Bewerbungsbedingungen| 18 schränkt sich die Prüfung allein auf die rechtsverbindliche Abgabe der im Angebotsdeckblatt enthaltenen Erklärungen. Ein Bieter ist nur dann geeignet, wenn er sowohl fachkundig als auch leistungsfähig als auch gesetzestreu und zuverlässig ist. 5.1.3. Preisauskömmlichkeit Sodann wird der angebotene Preis auf seine Preisauskömmlichkeit hin geprüft. Ein Angebotspreis gilt als auskömmlich, wenn der Bieter durch die Preisgestaltung nicht Gefahr läuft, bei Durchführung des ausgeschriebenen Auftrags insolvent zu werden und ein eventuell besonders niedriger Preis nicht in der Absicht angeboten wird, Konkurrenzunternehmen nicht nur in dieser Ausschreibung preislich zu unterbieten , sondern insgesamt vom Markt zu verdrängen. Soweit dem Auftraggeber keine gegenteiligen eigenen Erkenntnisse vorliegen, beschränkt sich diese Prüfung allein auf die rechtsverbindliche Abgabe der im Angebotsdeckblatt enthaltenen Erklärungen . 5.1.4. Wirtschaftlichkeitsprüfung Verbleiben nach dem 3. Prüfungsschritt, der Preisangemessenheitsprüfung, zwei oder mehr Angebote in der Wertung, erfolgt deren Wirtschaftlichkeitsprüfung auf der Grundlage der mitgeteilten Zuschlagskriterien. Einziges Zuschlagskriterium in diesem Verfahren ist der niedrigste Preis. Anhand der durchgeführten preislichen Bewertung wird unter den Angeboten, die die technischen Anforderungen gemäß Teil B und Teil C erfüllen, eine Rangfolge gebildet, wobei dasjenige mit dem niedrigsten Preis den ersten Rang einnimmt. Bei Preisgleichheit entscheidet das Los. 5.2. Information über die Zuschlagsabsicht / Erteilung des Zuschlags Der Bieter, dessen Angebot den ersten Rang gemäß Ziffer 5.1.4. einnimmt und den Zuschlag erhalten soll, wird darüber benachrichtigt. Die übrigen Bieter werden gemäß § 101a Abs. 1 GWB informiert. Frühestens 10 Tage nach Absendung der Mitteilungen gemäß § 101a Abs. 1 GWB wird der Zuschlag erteilt. Sprachnetzcarrier Schleswig-Holstein Vergabeunterlagen OV RE2/2284/13: Teil A: Allgemeiner Teil/Bewerbungsbedingungen| 19 6. Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung oder dieser Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme (spätestens 14 Tage nach Erhalt der Unterlagen) und im Falle des Nichterkennens aber Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber per E-Mail bei der in Ziff. 4.2.1 dieser Bewerbungsbedingungen benannten Stelle zu rügen. Ebenso sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber per E-Mail bei der in Ziff. 4.2.1. dieser Bewerbungsbedingungen benannten Stelle zu rügen. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass Rügen abweichend von der vom Auftraggeber bevorzugten Erhebung per E-Mail nach den gesetzlichen Regelungen auch auf anderem Wege erhoben werden dürfen; in jedem Fall liegt es im Interesse eines Bieters, die Rüge in Schriftform anzubringen. Hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, darf der Bieter einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens nur innerhalb von 15 Tagen seit Erhalt der Benachrichtigung über die Nichtabhilfe stellen. Eine spätere Anrufung der Vergabekammer aufgrund des gerügten Verstoßes gegen Vergabevorschriften ist gemäß § 107 GWB ausgeschlossen . Vergabekammer im Sinne des § 104 GWB: Vergabekammer Schleswig Holstein Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel vergabekammer@wimi.landsh.de Vergabeunterlagen OV RE2/2284/13 Seite 1 von 14 Teil B: Leistungsbeschreibung Offenes Verfahren Vergabe OV RE2/2284/13 „Telekommunikationsdienstleistung Sprachnetzcarrier Schleswig-Holstein“ Teil B: Leistungsbeschreibung Kurzbezeichnung: Sprachnetzcarrier Schleswig-Holstein Vergabeunterlagen OV RE2/2284/13 Seite 2 von 14 Teil B: Leistungsbeschreibung Inhaltsverzeichnis Teil B: I. Überblick über den Leistungsumfang .............................................................. 3 II. Leistungen des Anbieters ................................................................................. 3 1. Bereitstellung von ISDN-Anschlüssen ............................................................ 3 1.1 Mengen und Standorte ................................................................................... 3 1.2 Spezifikation der bereitzustellenden Primärmultiplexanschlüsse .................... 4 1.3 Spezifikation der bereitzustellenden Basisanschlüsse.................................... 5 1.4 Spezifikation der bereitzustellenden Zugänge zum Internet ........................... 7 1.5 Logische Eigenschaften des Internetzuganges .............................................. 8 2. Rollendefinition.................................................................................................. 8 3. Beseitigung von Störungen und Ausfällen ..................................................... 9 3.1 Zentrale Ansprechstelle .................................................................................. 9 3.2 Fristen für Maßnahmen zur Entstörung .......................................................... 9 3.3 Meldeverfahren bei Störungen und geplanten Arbeiten.................................. 9 4. Neueinrichtung, Ändern oder Aufhebung von Telekommunikationsanschlüssen ........................................................................................................... 9 5. Abwicklung des Telekommunikationsverkehrs ............................................ 10 5.1 Allgemeine Randbedingungen ...................................................................... 10 5.2 Umfang des Telekommunikationsverkehrs ................................................... 11 5.3 Call-by-Call ................................................................................................... 11 5.4 Ankommender Verkehr ................................................................................. 11 5.5 Abgehender Verkehr..................................................................................... 11 6. Rufnummern .................................................................................................... 12 7. Verfahren bei Übernahme der Anschlüsse und des Verkehrs .................... 12 7.1 Vorgehensweise bei der Übernahme der Anschlüsse .................................. 12 8. Berichtswesen und Rechnungsstellung Festnetz ........................................ 13 8.1 Einzelverbindungsnachweis: ........................................................................ 13 8.2 Bestandsdaten der bereitgestellten Anschlüsse ........................................... 13 8.3 Bericht zu Servicelevel ................................................................................. 14 8.4 Rechnung ..................................................................................................... 14 9. Vom Anbieter mit dem Angebot zu liefernde Unterlagen / Darstellungen .. 14 Vergabeunterlagen OV RE2/2284/13 Seite 3 von 14 Teil B: Leistungsbeschreibung I. Überblick über den Leistungsumfang Im Auftrag des Innenministeriums Schleswig-Holstein wird ein Telekommunikationsnetz für die Dienststellen und Einrichtungen des Landes betrieben, die sich an einer Vielzahl von Lokationen innerhalb von SchleswigHolstein befinden. Beispielhaft seien hier Dienststellen der Polizei, Gerichte, Finanzämter, aber auch die in Kiel ansässigen Ministerien genannt. Zu dem im Auftrag des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein betriebenem Kommunikationsnetz gehören TK-Systeme wie auch Netzverbindungen zwischen den Lokationen für den internen Telekommunikationsverkehr. Das im Auftrag des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein durch T-System betriebene Telekommunikationsnetz wie auch die TK-Systeme sind nicht Gegenstand dieser Vergabe. Der Anbieter soll die für die Anbindung der Dienststellen und Einrichtungen des Landes Schleswig-Holstein an die öffentlichen Telekommunikationsnetze notwendigen ISDN-Anschlüsse (ISDN-Basisanschlüsse (BRA) oder Primärmultiplexanschlüsse (PRA)) sowie auch in geringer Anzahl dezentrale Zugänge zum Internet mittels DSL-Technologie bereitstellen, den ankommenden Telekommunikationsverkehr abgehenden Telefon, Fax- und ISDN-Verkehr übernehmen. Verkehr zwischen den einzelnen Lokationen ist in dem Maß abzuwickeln, der über die internen Netzverbindungen aufgrund von Kapazitätsbeschränkungen nicht abgewickelt werden kann. Die vorhandenen Rufnummern der existierenden Anschlüsse sind zu übernehmen. Aktuell werden die Anschlüsse zum überwiegenden Teil durch den Netzbetreiber Versatel zur Verfügung gestellt. II. Leistungen des Anbieters 1. Bereitstellung von ISDN-Anschlüssen 1.1 Mengen und Standorte Für den externen Kommunikationsverkehr der Dienstellen und Einrichtungen des Landes Schleswig-Holstein werden ISDN-Basisanschlüsse (BRA) in Mehrgeräte- und Anlagenanschlusskonfiguration genutzt sowie bei größeren Teilnehmerzahlen auch Primärmultiplexanschlüsse (PRA). An den PRA-Anschlüssen wie an den BRAAnschlüssen in Anlagenanschlusskonfiguration werden überwiegend TK-Systeme des Typs Hicom 300E / Hipath 4000 / Hipath 8000 sowie Kleinanlagen des Herstellers Siemens betrieben. Über die ISDN-Basisanschlüsse müssen asymetrische Zugänge (ADSL) zum Internet bereitgestellt werden können. Die Anschlussorte und – mengen sind der Anlage 4 zu entnehmen. Diese gibt den Anschlussbestand im Dezember 2012 wieder. Der Anbieter ist verpflichtet, alle PRAAnschlüsse und mindestens 95% der BRA-Anschlüsse bereitzustellen. Der Anbieter hat für den Fall, dass er nicht alle BRA-Anschlüsse bereitstellen kann, die Anschlüsse zu benennen, die er nicht bereitstellen kann. Vergabeunterlagen OV RE2/2284/13 Seite 4 von 14 Teil B: Leistungsbeschreibung 1.2 Spezifikation der bereitzustellenden Primärmultiplexanschlüsse Für die bereitzustellenden Primärmultiplexanschlüsse gelten die nachfolgend genannten Anforderungen: - ITU-T-Empfehlungen der Serie I für ISDN-Systeme - VDE-Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung - die entsprechenden DIN-Normen - die allgemeinen angewandten technischen Richtlinien und Fachnormen 1.2.1 Basisstandards: - ITU-T-Empfehlungen: I.431, Q.920, Q.921 - ETSI-Standards: ETS 300 102, ETS 300 125, ETS 300 402, ETS 300 403 1.2.2 Physikalische Eigenschaften: - Schnittstelle gem. ITU G.703 in symmetrischer Ausführung; der Übergabepunkt ist das Netzabschlussgerät des Anbieters in der Kundenlokation in räumlicher Nähe zum TK-System 1.2.3 Logische Eigenschaften: - Kanalstruktur: 30 Basiskanäle mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von je 64 kbit/s und einem Steuerkanal (D - Kanal) - Echodämpfung gem. den ITU-T-Empfehlungen und ETSI-Standards - die Bitfehlerrate muss kleiner als 0,000 001 Promille sein - die Kanäle müssen wahlweise gerichtet kommend oder gehend sowie auch doppeltgerichtet zu betreiben sein 1.2.4 Zeichengabe: - E-DSS1 nach ETSI-Standards mit Optionsauswahl gemäß FTZ 1 TR 67 - die Dienste Sprache, Telefonie/ audio 3,1kHz und 7kHz, Telefax Gruppe 3 und Gruppe 4 sowie Datenübertragung 64kbit transparent und mit Bitratenadaption müssen unterstützt werden 1.2.5 Verkehrswert: - Verbindungen über den Primärmultiplexanschluss müssen mit einer Durchlasswahrscheinlichkeit von mindestens 97,0 % hergestellt werden 1.2.6 Kompression: - eine Kompression der Signale auf den Basiskanälen ist unzulässig 1.2.7 Laufzeit: - die Signallaufzeit darf bei Verbindungen in den Orts- und Nahbereich 30 ms nicht überschreiten - die Signallaufzeit darf bei Verbindungen außerhalb des Orts- und Nahbereiches innerhalb von Deutschland 50 ms nicht überschreiten Vergabeunterlagen OV RE2/2284/13 Seite 5 von 14 Teil B: Leistungsbeschreibung 1.2.8 Verfügbarkeit: - der bereitgestellte Primärmultiplexanschluss muss im jährlichen Mittel eine Verfügbarkeit von 98,5 % aufweisen 1.2.9 Überwachung: - die bereitgestellten Primärmultiplexanschlüsse sind ständig auf ihre Funktionsfähigkeit und die Übertragungsqualität zu überwachen. Bei Störungen der Funktionsfähigkeit oder der Übertragungsqualität muss sich der Anschluss immer in definierten Zuständen befinden 1.2.10 Räumlichkeiten und Stromversorgung für übertragungstechnische Einrichtungen - der Auftraggeber stellt an den Kundenlokationen Räumlichkeiten in begrenztem Umfang für die Netzabschlussgeräte zur Verfügung. Durch den Auftraggeber wird an den Übergabestandorten eine Stromversorgung mit 230 V Wechselspannung bereitgestellt; optional müssen die Netzabschlussgeräte mit 48 V Gleichspannung betreibbar sein. - Der Auftragnehmer gewährleistet eine unterbrechungsfreie Stromversorgung der Netzabschlussgeräte für eine Dauer von mindestens 2 Stunden für den Fall des Ausfalls der vom Auftraggeber gestellten Stromversorgung 1.2.11 Logische Eigenschaften der Anschlüsse - die Funktion CLIP no screening muss möglich sein - wahlweise Unterdrückung der Rufnummer CLIR muss möglich sein - Rufnummernanzeige CLIP und COLP müssen verfügbar sein - Rufnummernunterdrückung COLR muss verfügbar sein - Tarifinformationen AOC müssen verfügbar sein - Rückruf bei Besetzt muss unterstützt werden 1.3 Spezifikation der bereitzustellenden Basisanschlüsse Für die bereitzustellenden Primärmultiplexanschlüsse gelten die nachfolgend genannten Anforderungen: - ITU-T-Empfehlungen der Serie I für ISDN-Systeme - VDE-Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung - die entsprechenden DIN-Normen - die allgemeinen angewandten technischen Richtlinien und Fachnormen 1.3.1 Physikalische Eigenschaften: - Schnittstelle S0 in symmetrischer Ausführung; der Übergabepunkt ist der NT des Anbieters in der Kundenlokation in räumlicher Nähe zum TKSystem bei Anlagenanschlüssen / an der ersten TAE-Dose bei Vergabeunterlagen OV RE2/2284/13 Seite 6 von 14 Teil B: Leistungsbeschreibung Mehrgeräteanschlüssen. Die S0 Schnittstelle ist auf Schraubanschlüssen wie auf RJ 45 Anschlüssen bereitzustellen 1.3.2 Logische Eigenschaften: - Kanalstruktur: 2 Basiskanäle mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von je 64 kbit/s und einem Steuerkanal (D - Kanal) - Echodämpfung gem. den ITU-T-Empfehlungen und ETSI-Standards - die Bitfehlerrate muss kleiner als 0,000 001 Promille sein - bis zu 10 Mehrfachrufnummern an einem Mehrgeräteanschluss 1.3.3 Zeichengabe: - E-DSS1 nach ETSI-Standards mit Optionsauswahl gemäß FTZ 1 TR 67 - die Dienste Sprache, Telefonie/ audio 3,1kHz und 7kHz, Telefax Gruppe 3 und Gruppe 4 sowie Datenübertragung 64kbit transparent und mit Bitratenadaption müssen unterstützt werden 1.3.4 Verkehrswert: - Verbindungen über den Basisanschluss müssen mit einer Durchlasswahrscheinlichkeit von mindestens 97,0 % hergestellt werden 1.3.5 Kompression: - eine Kompression der Signale auf den Basiskanälen ist unzulässig 1.3.6 Laufzeit: - die Signallaufzeit darf bei Verbindungen in den Orts- und Nahbereich 30 ms nicht überschreiten - die Signallaufzeit darf bei Verbindungen außerhalb des Orts- und Nahbereiches innerhalb von Deutschland 50 ms nicht überschreiten 1.3.7 Verfügbarkeit: - die bereitgestellten Basisanschlüsse müssen im jährlichen Mittel eine Verfügbarkeit von 98,5 % aufweisen 1.3.8 Überwachung: - für die Basisanschlüsse muss die Funktion „Schicht 1 daueraktiv“ aktivierbar sein 1.3.9 Spannungsversorgung der NTBA - Die NTBA sind für ihre vermittlungstechnische Funktion durch den Auftraggeber mit Spannung zu versorgen. Diese Spannungsversorgung muss für die Notspeisung mindestens eines angeschlossenen Endgerätes ausreichen. Zur Speisung des S0-Busses müssen die NTBA über eine zusätzliches 230V Netzteil verfügen 1.3.10 Logische Eigenschaften der Anschlüsse Vergabeunterlagen OV RE2/2284/13 Seite 7 von 14 Teil B: Leistungsbeschreibung - die Funktion CLIP no screening muss bei Anlagenanschlüssen möglich sein - wahlweise Unterdrückung der Rufnummer CLIR muss möglich sein - Rufnummernanzeige CLIP und COLP müssen verfügbar sein - Rufnummernunterdrückung COLR muss verfügbar sein - Tarifinformationen AOC müssen verfügbar sein - Rückruf bei Besetzt muss unterstützt werden Bei Mehrgeräteanschlüssen muss zusätzlich verfügbar sein: - Rufweiterschaltung - Anklopfen/Makeln - Dreierkonferenz - Rückruf bei Nichtmelden - Bei Neuanschlüssen grundsätzlich 3 Rufnummern, auf Wunsch bis zu 10 Rufnummern - Geschlossene Benutzergruppe (CUG) 1.4 Spezifikation der bereitzustellenden Zugänge zum Internet Für die bereitzustellenden Zugänge zum Internet gelten die nachfolgend genannten Anforderungen: 1.4.1 Physikalische Eigenschaften: - Schnittstelle U-R2 1.4.2 Anschlussbandbreite: - In den Vergabeunterlagen Teil C sind 4 verschiedene Kategorien von Down- und Upload-Bandbreiten angeben. Grundsätzlich ist eine Übertragungsbandbreite von mindestens 6 Mbit/s Downstrem / 600 kbit/s Upstream zu gewährleisten. 1.4.3 Datenduchsatz: - Am Anschluss in Verbindung mit dem Datendurchsatz auf dem Backbone des Anbieters muss ein Datendurchsatz von mindestens 70% der in Ziffer 1.4.2 geforderten Anschlussbandbreite zu mindestens 90% der Nutzungszeit realisierbar sein - Als Nutzungszeit wird in diesem Zusammenhang der Zeitraum 08:00 bis 18:00 Uhr an Werktagen festgelegt 1.4.4 Paketlaufzeit: - Die mittlere Paketumlaufzeit darf 200 ms nicht überschreiten 1.4.5 Verfügbarkeit: - Jeder bereitgestellte Anschluss für den Zugang zum Internet muss im jährlichen Mittel eine Verfügbarkeit von mindestens 98,5 % aufweisen Vergabeunterlagen OV RE2/2284/13 Seite 8 von 14 Teil B: Leistungsbeschreibung 1.5 Logische Eigenschaften des Internetzuganges 1.5.1 IP-Adresse - jedem Anschluss zum Zugang zum Internet ist eine dynamische IP- Adresse zuzuweisen 1.5.2 LAN am Anschluss - der Auftraggeber kann an dem Anschluss zum Zugang zum Internet ein lokales Netzwerk betreiben - die Zahl der Endgeräte in dem an dem Anschluss zum Zugang zum Internet angeschlossenen LAN ist nicht begrenzt 1.5.3 Zugangssicherung /Benutzerkennung - Für jeden eingerichteten Anschluss zum Zugang zum Internet ist vom Anbieter zur Gewährleistung des Zugangsschutzes eine Benutzerkennung und ein Passwort zu vergeben 2. Rollendefinition Die eigentliche Abwicklung der Festnetzkommunikation in Bezug auf Migration, Neueinrichtung und Änderung von Anschlüssen, Störungsabwicklung sowie Rechnungsbearbeitung wird nicht zwischen Dataport und dem Auftragnehmer erfolgen, sondern zwischen dem Innenministerium Schleswig-Holstein und dem Auftragnehmer. Auf Seiten des Auftraggebers sind folgende Rollen vorgesehen: - Vertreter des Innenministeriums: - Wahrnehmung der Rolle Auftraggeber - Verantwortlich für alle vertragsrelevanten Sachverhalte - Beauftragt Neueinrichtung, Änderung oder Aufhebung von Anschlüssen - Empfänger der Rechnungen und der regelmäßigen Bestands- und Verbindungsdaten - CC-Empfänger von Rückmeldungen zu Störungen und Netzarbeiten - Lokationen / Dienststellen: - Nutzer der bereitgestellten Anschlüsse - Melden Störungen an den bereitgestellten Anschlüssen; Empfänger der Rückmeldungen zu den Störungen - Ansprechstelle für Zugang zu den technischen Einrichtungen des Anbieters und die Koordination von Technikereinsätzen zur Entstörung oder für Einrichtung, Ändern oder Aufhebung von Anschlüssen - Auf Seiten des Anbieters sind folgende Rollen vorgesehen: - Zentrale Ansprechstelle für Störungen (siehe Ziffer 3.1) - Zentrale Stelle für Aufträge - Zentrale Stelle zur Klärung von Fragen zur Vertragsabwicklung und Rechnungsstellung Vergabeunterlagen OV RE2/2284/13 Seite 9 von 14 Teil B: Leistungsbeschreibung 3. Beseitigung von Störungen und Ausfällen 3.1 Zentrale Ansprechstelle Der Anbieter benennt dem Auftraggeber eine an 24 Stunden an sämtlichen Kalendertagen des Jahres über Telefon und E-Mail erreichbare Stelle, die Meldungen über Störungen aufnimmt und zum Stand und zur Dauer von Behebungsmaßnahmen aktuelle Informationen gibt. Die Kommunikation bei Störungen wie auch geplanten Wartungsarbeiten des Anbieters erfolgt primär mit den jeweiligen Lokationen / Dienststellen. Diese zentrale Ansprechstelle teilt innerhalb von sechs Stunden dem jeweiligen Vertreter der betroffenen Lokation / Dienststelle auf einer bei der Störungsmeldung mitgeteilten Rückrufnummer und EMail Adresse ein erstes Zwischenergebnis mit. Anschließend alle drei Stunden der Bearbeitungsstand mitgeteilt. Der Melder der Störung erhält nach Beendigung der Störung unverzüglich Nachricht. Alle Meldungen sind in CC an den einen benannten Vertreter des Innenministeriums SH und an das CSC-Center zum Betrieb des Telekommunikationsnetz für die Dienststellen und Einrichtungen des Landes Schleswig Holstein zu senden. Der Anbieter hat seine notwendigen Technikereinsätze mit den jeweils betroffenen Lokationen / Dienststellen des Landes Schleswig Holstein eigenständig ohne direkte Mitwirkung des Auftraggebers zu koordinieren. Zusätzlich erhält der Auftraggeber einen direkten technischen Ansprechpartner genannt, mit dem kompetent technische Details von Störungen oder Änderungsmaßnahmen behandelt werden können. 3.2 Fristen für Maßnahmen zur Entstörung Störungen an Primärmultiplexanschlüssen sind innerhalb einer Frist von 8 Stunden zu beseitigen, an Basisanschlüssen innerhalb einer Frist von 24 Stunden. Die Frist gilt als erfüllt, wenn innerhalb der Frist die vollständige Funktionsfähigkeit des Anschlusses wiederhergestellt wird. 3.3 Meldeverfahren bei Störungen und geplanten Arbeiten Nach Auftragserteilung wird zwischen Auftraggeber und Anbieter das Verfahren über definierte Meldewege und –verfahren bei Störungen wie auch bei geplanten Arbeiten abgestimmt und in einem Dokument festgehalten. Bestandteil dieses Dokuments sind auch formatierte Meldeblätter für die Erst-, Zwischen- und Abschlussmeldungen sowie die Kontaktadressen für die Meldungen. Der Auftragnehmer stellt einen Entwurf dieses Dokuments zur Verfügung. 4. Neueinrichtung, Ändern oder Aufhebung von Telekommunikationsanschlüssen Durch Änderungen in der Zahl, Art und des Standortes von Dienststellen wird es die Notwendigkeit von Neueinrichtung, Veränderung oder die Aufhebung von Anschlüssen geben. Die entsprechenden Maßnahmen werden durch die autorisierten Vertreter des Innenministeriums SH beauftragt, die Koordination der Vergabeunterlagen OV RE2/2284/13 Seite 10 von 14 Teil B: Leistungsbeschreibung notwendigen Arbeiten an den betroffenen Standorten hat der Anbieter in eigener Verantwortung durchzuführen. Dabei hat der Anbieter die notwendigen Ansprechpartner in den Lokationen/ Dienststellen auf Grundlage öffentlicher verfügbarer Informationen selber zu ermitteln 4.1 Bereitstellung neuer und zusätzlicher Anschlüsse - neue bzw. zusätzliche Basisanschlüsse sind innerhalb von 4 Wochen bereitzustellen. - neue bzw. zusätzliche Primärmultiplexanschlüsse sind innerhalb von 8 Wochen bereitzustellen - bei der Neueinrichtung ist die Bereitstellung sämtlicher Leistungsmerkmale und logischer Anschlusskonfigurationen im Einrichtungsentgelt enthalten# - Die Bereitstellungsmeldung hat an den Vertreter des Innenministeriums sowie an das CSC-Center zum Betrieb des Telekommunikationsnetz für die Dienststellen und Einrichtungen des Landes Schleswig Holstein zu erfolgen 4.2 Änderung von Merkmalen an Anschlüssen - Die Änderung von Merkmalen an Anschlüssen (z.B. Art der Rufnummernanzeige) hat innerhalb von 2 Wochen zu erfolgen 4.3 Aufhebung von Anschlüssen - Das Aufheben von Anschlüssen hat innerhalb von 2 Wochen zu erfolgen. Der Rückbau von Technik des Anbieters in der jeweiligen Lokation kann auch nach dieser Frist erfolgen. 4.4 Bereitstellung Bestandsdokumentation - Der Anbieter hat den Bestand an Anschlüssen alle 3 Monate dem Auftraggeber als Excel-Datei auf Datenträger (CD-Rom) zur Verfügung zu stellen. => siehe auch Ziffer 8.2 5. Abwicklung des Telekommunikationsverkehrs 5.1 Allgemeine Randbedingungen Aufgrund von Auswertungen aus 2012 ist von folgenden Verkehrsmengen auszugehen: 100.000 Minuten abgehendes Verkehrsvolumen an Werktagen Es ist von ankommender Verkehr in vergleichbarer Größenordnung auszugehen, konkrete Messungen liegen jedoch nicht vor. Der Telekommunikationsverkehr im Inland verteilt sich anhand der hier angeführten Tarifzonen wie folgt: - Orts- und Nahbereich des jeweiligen Anschlusses 53,6 % - nationales Festnetz 24,5 % - Mobilfunknetz D 1 3,4 % - Mobilfunknetz D 2 3,1 % - Mobilfunknetze E-plus und O2 3,8 % Vergabeunterlagen OV RE2/2284/13 Seite 11 von 14 Teil B: Leistungsbeschreibung - internationale Gespräche 1,5 % - Verbindungen zu Sonderrufnummern (0180x) 0,1 % - Verbindungen der Lokationen untereinander 10,0% Die Menge der abgehenden Gesprächsminuten im Monat beträgt 2.150.000 Minuten. Auf die Wochenenden (Sams-, Sonntag) und gesetzlichen Feiertage entfallen davon im Mittel monatlich 2% der Gesprächsminuten. Die durchschnittliche Gesprächsdauer beträgt 2,5 Minuten. 5.2 Umfang des Telekommunikationsverkehrs Der Anbieter hat ankommenden wie abgehenden Telekommunikationsverkehr zu übernehmen und zu übergeben. Die Einblendung von Werbung vor dem Gesprächsbeginn, während des Gespräches und nach Gesprächsende ist nicht zulässig. 5.3 Call-by-Call Die Möglichkeit einer Carrierauswahl mit Netzzugangskennziffern (call-by-callselection ) wird nicht gefordert. 5.4 Ankommender Verkehr Der ankommende Verkehr ist für den Auftraggeber entgeltfrei. Eine Beschränkung von Verbindungsnetzbetreibern darf nicht stattfinden. 5.5 Abgehender Verkehr Die Verbindungsentgelte für den abgehenden Verkehr sind in die laufenden Bereitstellungsentgelte der Anschlüsse als pauschales Entgelt durch den Anbieter einzukalkulieren. Durch dieses pauschale Entgelt müssen folgende Verbindungen abgegolten sein: - Nationale Festnetzverbindungen - Verbindungen in nationale und internationale Mobilfunknetze - Internationale Festnetzverbindungen - Verbindungen der Dienststellen untereinander - 0800 / 00800 Rufnummern - 0180x Rufnummern Verbindungen mit offline-Billing (0900; 118xx) sowie 0137 / 0138 Rufnummern müssen nicht mit dem pauschalen Grundentgelt abgegolten sein. Derzeit beträgt das monatliche Volumen dieser Verbindungen ca. 100,- EUR. Der Anbieter hat darzustellen, welche Anbieter oder Services unterstützt werden. Vergabeunterlagen OV RE2/2284/13 Seite 12 von 14 Teil B: Leistungsbeschreibung Der Anbieter hat Art der Verbindungen anzugeben, die nicht mit dem pauschalen Entgelt abgedeckt sind. Über die bereitgestellten Anschlüsse dürfen keine R-Gespräche hergestellt werden können. 5.6 Entgelte für die Bereitstellung der Anschlüsse Für die laufende Bereitstellung der Anschlüsse hat den Anbieter nach den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses ein monatliches Entgelt anzugeben. Durch dieses Entgelt sind die Verbindungsentgelte gemäß Ziffer 5.5, wie auch die laufende Bereitstellung der Anschlusses einschließlich der notwendigen Netzabschlüsse (NTBAs, Splitter, NTPMs, u.w.) abgegolten. Auch die laufende Bereitstellung von Leistungsmerkmalen an den Anschlüssen ist Bestandteil der Entgelte und darf zu keinen zusätzlichen Entgelten führen. Zusätzlich kann der Anbieter nur einmalige Entgelte für die Einrichtung bzw. Änderung von Anschlüssen gemäß der Aufstellung im Leistungsverzeichnis erheben. 6. Rufnummern Dem Auftraggeber sind für seine Anschlüsse die Rufnummern entsprechend der Anlage 4 zugeteilt. Für die ISDN-Basisanschlüsse können weitere Rufnummern zugeteilt sein. Die Rufnummern sind durch den Anbieter auf dem Weg der Rufnummernportierung zu übernehmen. Der Anbieter hat die Auftragsformalitäten für die Rufnummernmitnahme bereitzustellen und die Rufnummernportierung durchzuführen. Sämtliche Maßnahmen und Koordinierungstätigkeiten für die Rufnummernportierung sind durch den Anbieter zu leisten und bei der Kalkulation des Entgeltes für die Übernahme der Anschlüsse zu berücksichtigen. Hinweis: Es handelt sich zu einem erheblichen Teil um Bestandsrufnummern, die bereits seit mehr als 15 Jahre durch die entsprechenden Dienststellen genutzt werden und daher von der Rufnummernlänge wie auch dem Durchwahlbereich nicht zwangsläufig den aktuellen Regulierungsvorgaben für die Zuteilung von Rufnummern entsprechen. 7. Verfahren bei Übernahme der Anschlüsse und des Verkehrs 7.1 Vorgehensweise bei der Übernahme der Anschlüsse Es wird von folgenden Randbedingungen bei der Übernahme der bestehenden Anschlüsse ausgegangen: - bei PMX-Anschlüssen stellt der Anbieter neue Anschlüsse mit eigenen Netzabschlüssen parallel zu den bestehenden Anschlüssen bis zum 30.06.2013 bereit. Die Portierung und die zeitgleiche Umstellung des jeweiligen PMXAnschlusses an der TK-Anlage erfolgt zeitnah ab dem 01.07.2013 Vergabeunterlagen OV RE2/2284/13 Seite 13 von 14 Teil B: Leistungsbeschreibung Der Anbieter hat seinem Angebot einen Umstellungsplan für die PMX-Anschlüsse beizufügen, der eine zeitnahe Umstellung der PMX-Anschlüsse nach dem 01.07.2013 gewährleistet und die Unterbrechungen für den Auftraggeber minimieren. Als Frist sind 14 Tage vorgesehen. - bei den Basisanschlüssen übernimmt der Anbieter die Teilnehmeranschlussleitung und den NTBA vom bisherigen Netzbetreiber. Der Anbieter hat darzustellen, wie er die Basisanschlüsse zeitnah ab dem 01.07.2013 übernimmt. Als Frist sind 30 Tage vorgesehen. Die gesamten Koordinationstätigkeiten zwischen dem Anbieter, den bisherigen Netzbetreibern der Anschlüsse und den Lokationen / Dienststellen, an denen die Anschlüsse bereitgestellt werden, hat der Anbieter in eigener Verantwortung zu erbringen. Kosten, die bei den bisherigen Netzbetreibern im Zusammenhang mit der Übernahme der Anschlüsse anfallen, sind durch den Anbieter zu tragen und bei der Kalkulation der Aufwendungen für die Anschlussübernahme zu berücksichtigen. 8. Berichtswesen und Rechnungsstellung Festnetz Dem Auftraggeber sind monatlich folgende Berichte zur Verfügung zu stellen: 8.1 Einzelverbindungsnachweis: Eine Datei auf Datenträger mit der Übersicht über die abgehenden, nicht in dem Pauschalentgelt enthaltenen Verbindungen mit mindestens folgendem Inhalt: - Quell- und Zielrufnummer - Datum, Uhrzeit und Dauer der Verbindung - Entgelt für die Verbindung Ein vollständiger Einzelverbindungsnachweis über alle abgehenden Verbindungen ist nicht gefordert. Alle 3 Monate ist folgender Bericht zur Verfügung zu stellen: 8.2 Bestandsdaten der bereitgestellten Anschlüsse Excel-Datei auf Datenträger mit mindestens folgendem Inhalt: - Name der Liegenschaft / Dienststelle - Anschrift - Rufnummern und Rufnummernblock - Zahl und Art der Anschlüsse - Dienste auf den Anschlüssen - Bereitgestellt seit Vergabeunterlagen OV RE2/2284/13 Seite 14 von 14 Teil B: Leistungsbeschreibung 8.3 Bericht zu Servicelevel Einen Bericht, der die Einhaltung der Servicelevel bei beauftragten Änderungen und Störungen dokumentiert: - Art der Störung, betroffene Anschlüsse, Beginn, Ende, und Ursache - Änderung: beauftragter Leistungsumfang, Datum der Beauftragung, Datum der Fertigstellung 8.4 Rechnung Es ist monatliche eine Rechnung mit allen steuerrechtlich relevanten Informationen und der Gesamtsumme auf Papier in einem Umfang von maximal 10 Seiten zu liefern. Die komplette Rechnung mit der Aufstellung der Einzelpositionen ist zusätzlich in Dateiform auf einem Datenträger (CD- oder DVD-ROM) zu liefern. 9. Vom Anbieter mit dem Angebot zu liefernde Unterlagen / Darstellungen Nachfolgend werden die vom Anbieter im Rahmen der Angebotsabgabe zu liefernden Dokumente, Darstellungen und Angaben nochmals aufgeführt: - Die BRA-Anschlüsse aus der Anlage 4, die er nicht bereitstellen kann => siehe II.1.1 - Benennung zentrale Ansprechstelle => siehe II.3.1 - Benennung technischer Ansprechpartner => siehe II.3.1 - Dokument zum Ablauf bei Störungen und geplanten Arbeiten => siehe II.3.3 - Angabe der Verbindungen, die nicht mit dem pauschalen Verbindungsentgelt abgedeckt sind => siehe II.5.5 und Teil C, Ziffer 7 - Angabe der über den Anbieter nutzbaren Services mit offline-Billing => siehe II.5.5 - Umstellungsplan für die PMX-Anschlüsse => siehe II.7.1 - Umstellungsplan für die Basisanschlüsse => siehe II.7.1 Vergabeunterlagen OV RE2/2284/13 Seite 1 von 6 Teil C: Preisblatt Offenes Verfahren Vergabe OV RE2/2284/13 „Telekommunikationsdienstleistung Sprachnetzcarrier Schleswig-Holstein“ Teil C: Preisblatt Kurzbezeichnung: Sprachnetzcarrier Schleswig-Holstein Vergabeunterlagen OV RE2/2284/13 Seite 2 von 6 Teil C: Preisblatt Inhaltsverzeichnis Teil C: 1. Entgelte für die Neueinrichtung eines Anschlusses 2. Monatliches Entgelt für die Bereitstellung der Anschlüsse 3. Entgelt für die Übernahme der Anschlüsse zum 01.07.2013 4. Zusammenstellung Bereitstellungsentgelte 5. Zusammenstellung Übernahmeentgelte 6. Zusammenstellung Einrichtungsentgelte 7. Verkehrsentgelte, die nicht in den pauschalen Bereitstellungsentgelten enthalten sind 8. Zusammenstellung aller Entgelte Vergabeunterlagen OV RE2/2284/13 Seite 3 von 6 Teil C: Preisblatt 1. Entgelte für die Neueinrichtung eines Anschlusses Umfang der Leistung Einmaliges Einrichtungsentgelt in EUR 1.1 Neueinrichtung eines ISDN-Basisanschlusses in Mehrgerätekonfiguration 1.2 Neueinrichtung eines ISDN-Basisanschlusses in Mehrgerätekonfiguration mit A-DSL-Zugang zum Internet mit mindestens 6 Mbit/600 kbit Bandbreite 1.3 Neueinrichtung eines ISDN-Basisanschlusses in Mehrgerätekonfiguration mit A-DSL-Zugang zum Internet mit mindestens 16 Mbit/1 Mbit Bandbreite 1.4 Neueinrichtung eines ISDN-Basisanschlusses in Anlagenkonfiguration 1.5 Neueinrichtung eines ISDN-Basisanschlusses in Anlagenkonfiguration mit A-DSL-Zugang zum Internet mit mindestens 6 Mbit/600 kbit Bandbreite 1.6 Neueinrichtung eines ISDN-Basisanschlusses in Anlagenkonfiguration mit A-DSL-Zugang zum Internet mit mindestens 16 Mbit/1 Mbit Bandbreite 1.7 Neueinrichtung eines Primärmultiplexanschlusses 2. Monatliches Entgelt für die Bereitstellung der Anschlüsse Umfang der Leistung Monatliches Bereitstellungsentgelt in EUR 2.1 Bereitstellung eines ISDN-Basisanschlusses in Mehrgerätekonfiguration einschließlich Verkehrsvolumen 2.2 Bereitstellung eines ISDN-Basisanschlusses in Mehrgerätekonfiguration einschließlich Verkehrsvolumen mit A-DSL-Zugang zum Internet mit mindestens 6 Mbit/600 kbit Bandbreite einschließlich Verkehrsvolumen zum Internet 2.3 Bereitstellung eines ISDN-Basisanschlusses in Mehrgerätekonfiguration einschließlich Verkehrsvolumen mit A-DSL-Zugang zum Internet mit mindestens 16 Mbit/1 Mbit Bandbreite einschließlich Verkehrsvolumen zum Internet 2.4 Bereitstellung eines ISDN-Basisanschlusses in Anlagenkonfiguration einschließlich Verkehrsvolumen Vergabeunterlagen OV RE2/2284/13 Seite 4 von 6 Teil C: Preisblatt 2.5 Bereitstellung eines ISDN-Basisanschlusses in Anlagenkonfiguration einschließlich Verkehrsvolumen mit A-DSL-Zugang zum Internet mit mindestens 6 Mbit/600 kbit Bandbreite einschließlich Verkehrsvolumen zum Internet 2.6 Bereitstellung eines ISDN-Basisanschlusses in Anlagenkonfiguration einschließlich Verkehrsvolumen mit A-DSL-Zugang zum Internet mit mindestens 16 Mbit/1 Mbit Bandbreite einschließlich Verkehrsvolumen zum Internet 2.7 Bereitstellung eines Primärmultiplexanschlusses einschließlich Verkehrsvolumen 3. Entgelt für die Übernahme der Anschlüsse Umfang der Leistung Einmaliges Entgelt in EUR 3.1 Übernahme eines ISDN-Basisanschlusses in Mehrgerätekonfiguration mit Rufnummernportierung 3.2 Übernahme eines ISDN-Basisanschlusses in Mehrgerätekonfiguration mit Rufnummernportierung mit A-DSL-Zugang zum Internet mit mindestens 6 Mbit/600 kbit Bandbreite 3.3 Übernahme eines ISDN-Basisanschlusses in Mehrgerätekonfiguration mit Rufnummernportierung mit A-DSL-Zugang zum Internet mit mindestens 16 Mbit/1 Mbit Bandbreite 3.4 Übernahme eines ISDN-Basisanschlusses in Anlagenkonfiguration mit Rufnummernportierung 3.5 Übernahme eines ISDN-Basisanschlusses in Anlagenkonfiguration mit Rufnummernportierung mit A-DSL-Zugang zum Internet mit mindestens 6 Mbit/600 kbit Bandbreite 3.6 Übernahme eines ISDN-Basisanschlusses in Anlagenkonfiguration mit Rufnummernportierung mit A-DSL-Zugang zum Internet mit mindestens 16 Mbit/1 Mbit Bandbreite 3.7 Übernahme eines Primärmultiplexanschlusses mit Rufnummernportierung Vergabeunterlagen OV RE2/2284/13 Seite 5 von 6 Teil C: Preisblatt 4. Zusammenstellung Bereitstellungsentgelte Leistungsart gem. Ziffer Monatliches Bereitstellungsentgelt je Anschluss Anschlusszahl Zahl der Monate Gesamtsumme je Anschlussart 2.1 286 24 2.2 21 24 2.3 2 24 2.4 540 24 2.5 2 24 2.6 0 24 2.7 116 24 Gesamtsumme 5. Zusammenstellung Übernahmeentgelte Leistungsart gem. Ziffer Einmaliges Übernahmeentgelt je Anschluss Anschlusszahl Gesamtsumme je Anschlussart 3.1 286 3.2 21 3.3 2 3.4 540 3.5 2 3.6 0 3.7 116 Gesamtsumme Vergabeunterlagen OV RE2/2284/13 Seite 6 von 6 Teil C: Preisblatt 6. Zusammenstellung Einrichtungsentgelte Leistungsart gem. Ziffer Einmaliges Einrichtungsentgelt je Anschluss Anschlusszahl Gesamtsumme je Anschlussart 1.1 10 1.2 3 1.3 2 1.4 5 1.5 2 1.6 1 1.7 5 Gesamtsumme 7. Verkehrsentgelte, die nicht in den pauschalen Bereitstellungsentgelten enthalten sind Für Verkehrsentgelte, die nicht Bestandteil der pauschalen Bereitstellungsentgelte gemäß Ziffer 2 sind, ist eine gültige Aufstellung des Anbieters beizufügen. Diese Aufstellung wird Bestandteil des abzuschließenden Vertrages 8. Zusammenstellung aller Entgelte über die Vertragslaufzeit von 24 Monaten Pos. Betrag in Euro 4 Summe der Bereitstellungsentgelte Festnetz 5 Summe der Übernahmeentgelte Festnetz 6 Summe der Einrichtungsentgelte Festnetz Gesamtsumme der Entgelte (ohne MwSt) Zuzüglich 19 % MwSt Gesamtangebotssumme für die Vertragslaufzeit von 24 Monaten Offenes Verfahren Vergabe OV RE2/2284/13 „Telekommunikationsdienstleistung Sprachnetzcarrier Schleswig-Holstein“ Teil D: Vertrag Kurzbezeichnung: Sprachnetzcarrier Schleswig-Holstein ______________________________________________________________________________________________ Vergabeunterlagen OV RE2/2284/13 Seite 2 von 8 Teil D: Vertrag Inhaltsverzeichnis 1. Vertragshierarchie 3 2. Mindestdauer der Leistungsverpflichtung, Verlängerung, Kündigung 3 2.1 Beginn der Leistungsverpflichtung 3 2.2 Dauer der Leistungsverpflichtung, Verlängerungsoption 3 2.3 Kündigung 4 3. Anforderungen an die Rechnung 4 3.1 Rechnungsform 4 3.2 Abrechnungszeitraum 4 3.3 Entgelte 4 3.4 Rabatte 4 3.5 Zahlung 4 3.6 Währung 4 3.8 Kontaktadresse 5 3.8 Tarifbasis für variable Entgelte 5 4. Zahlungen 5 5. Mängelhaftung 5 6. Haftung für sonstige Schäden 5 7. Behinderung oder Unterbrechung der Leistung 6 8. Zutritt zu Lokationen in den Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein 6 9. Verfahren bei Beendigung des Vertragsverhältnisses 6 10. Datenschutz und Fernmeldegeheimnis 6 11. Preisgleitklausel 7 12. Geheimhaltung 7 13. Rechtsnachfolge 7 14. Erfüllungsort, Gerichtsstand 7 15. Schlussbestimmungen 7 ______________________________________________________________________________________________ Vergabeunterlagen OV RE2/2284/13 Seite 3 von 8 Teil D: Vertrag 1. Vertragshierarchie (1) Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile • die Vergabeunterlagen des Vergabeverfahrens OV RE2/2284/13 (vollständig aufgelistet auf Seite 4 unter Ziffer 1 von Teil A – Allgemeiner Teil / Bewerbungsbedingungen), • das Angebot des Auftragnehmers, • die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) – in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung, • die entsprechenden Vorschriften für Telekommunikation im nationalen und europäischen Recht, wie das TKG (Telekommunikationsgesetz) vom 22.06.2004 (zuletzt geändert am 24.03.2011), FTEG (Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen) vom 31.01.2001 (zuletzt geändert am 26.02.2008) und Richtlinie 1999/5/EG vom 09.03.1999. (2) Bei Widersprüchen gelten die genannten Vertragsbestandteile nacheinander in der vorstehenden Reihenfolge. (3) Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner sind ausgeschlossen. 2. Mindestdauer der Leistungsverpflichtung, Verlängerung, Kündigung 2.1 Beginn der Leistungsverpflichtung Der Beginn der Leistungsverpflichtung ist der 01.07.2013, 0:00 Uhr. Dabei sind die Primärmultiplexanschlüsse bereits ab dem 24.06.2013 bereitzustellen, womit die Bereitstellung bereits Leistungsbestandteil ist. Weitere Festlegungen zum Beginn der Leistungsverpflichtung in Bezug auf Übernahme von bestehenden Anschlüssen und Rufnummernmitnahme siehe in Teil B der Vergabeunterlagen. 2.2 Dauer der Leistungsverpflichtung, Verlängerungsoption Der Vertrag läuft vom Beginn der vollständigen Leistungsverpflichtung (01.07.2013) über eine Laufzeit von 30 Monaten bis zum 31.12.2015. Der Auftraggeber kann den Vertrag zweimal um die Laufzeit von jeweils 15 Monaten einseitig verlängern. Die Verlängerung muss dem Auftragnehmer mindestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitgeteilt werden. Der Auftraggeber wird die in diesem Vertrag vereinbarten und weiterhin benötigten Leistungen so rechtzeitig neu ausschreiben, dass der Zuschlag vor Ablauf dieses ______________________________________________________________________________________________ Vergabeunterlagen OV RE2/2284/13 Seite 4 von 8 Teil D: Vertrag Vertrages mit Wirkung auf den auf den Ablauf folgenden Tag erteilt werden kann. Falls es dabei aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens zu Verzögerungen kommt, ist der Auftraggeber berechtigt, diesen Vertrag um den Zeitraum der Verzögerung, maximal um sechs Monate zu verlängern. Diese Option muss spätestens 30 Kalendertage vor Ablauf dieses Vertrages ausgeübt werden. 2.3 Kündigung Der Auftraggeber kann den Vertrag bei einer nachhaltigen Störung der Geschäftsbeziehungen mit einer Frist von 30 Kalendertagen kündigen. Dies gilt insbesondere bei wiederholter Schlecht- oder Nichterfüllung von Forderungen der Leistungsbeschreibung II.1. (Teil B) und der Serviceleistungen II.3. (Teil B). 3. Anforderungen an die Rechnung 3.1 Rechnungsform Es ist monatliche eine Rechnung mit allen steuerrechtlich relevanten Informationen und der Gesamtsumme auf Papier in einem Umfang von maximal 10 Seiten zu liefern. Die komplette Rechnung mit der Aufstellung der Einzelpositionen ist zusätzlich in Dateiform auf einem Datenträger (CD- oder DVD-ROM) zu liefern. In Bezug auf Einzelverbindungsnachweise und Bestandsübersichten wird auf Ziffer II.8 (Teil B) der Leistungsbeschreibung verwiesen. 3.2 Abrechnungszeitraum Die Rechnungslegung hat monatlich zu erfolgen. Der Abrechnungszeitraum ist vom ersten Tag eines Monats bis zum letzten Tag des jeweiligen Monats. 3.3 Entgelte Die festen Entgelte sowie die verbrauchsabhängigen Entgelte werden nach Menge und Entfernungszone wie folgt separat je Standort gekennzeichnet und aufgelistet: Nettobetrag je Leistung, Nettobetrag gesamt, Mehrwertsteuer gesamt, Bruttobetrag gesamt, Steuersatz je Leistung. 3.4 Rabatte Rabatte/Nachlässe/vertragliche Vereinbarungen müssen nachvollziehbar sein. 3.5 Zahlung Das Zahlungsziel beträgt 30 Kalendertage. Die Rechnung wird durch den Auftraggeber angewiesen, ein Lastschriftverfahren ist nicht vorgesehen. Der Auftragnehmer hat auf der Rechnung die Bankverbindung anzugeben. 3.6 Währung ______________________________________________________________________________________________ Vergabeunterlagen OV RE2/2284/13 Seite 5 von 8 Teil D: Vertrag Die Rechnung ist in Euro zu erstellen. 3.8 Kontaktadresse Für Fragen zur Rechnung ist vom Auftragnehmer ein fester Ansprechpartner mit entsprechender Kontaktadresse mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail-Adresse zu benennen. 3.8 Tarifbasis für variable Entgelte In der Rechnung soll die bei der Berechnung der variablen Entgelte zu Grunde gelegte Berechnungsbasis (z.B. Tarifeinheit, Minuten…) angegeben werden. 4. Zahlungen Rechnungsanschrift Die Rechnungen sind unter Angabe des Kundenkennzeichens an Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Stabsstelle Zentrales IT-Management SH IV Z 34 Leitstelle Landessprachnetz Herrn Bomann Düsternbrooker Weg 92 24105 Kiel zu senden. Rechnungen ohne Angabe des Kundenkennzeichens können nicht bearbeitet werden. Sollte das Kundenkennzeichen fehlen und es daraufhin zu einer verspäteten Zahlung kommen, ist diese Verzögerung vom Auftragnehmer zu vertreten. 5. Mängelhaftung Der Auftragnehmer gewährleistet die Erbringung der Leistung entsprechend der in Teil B der Vergabeunterlagen angeführten Leistungsbeschreibung. Die Mängelhaftung beginnt mit Beginn der Leistungserbringung. 6. Haftung für sonstige Schäden Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie bei Verletzung wesentlicher Pflichten und Eigenschaften aus der in Teil B der Vergabeunterlagen angeführten Leistungsbeschreibung. Die Haftungshöchstsumme über die Laufzeit des Vertrages ist bei Personenschaden unbeschränkt und beträgt bei Sachschäden und bei sonstigen Schäden insgesamt 2 Millionen EUR. Die Haftungssumme ist außerdem bei Sachschäden und bei sonstigen Schäden pro Vertragsjahr auf insgesamt 80 % des erzielten Jahresumsatzes begrenzt. ______________________________________________________________________________________________ Vergabeunterlagen OV RE2/2284/13 Seite 6 von 8 Teil D: Vertrag 7. Behinderung oder Unterbrechung der Leistung Soweit der Auftragnehmer seine Leistungen entsprechend der Leistungsbeschreibung infolge von Arbeitskampf, Höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr oder anderer für den Auftragnehmer unabwendbarer Umstände nicht erbringen kann, treten für ihn keine nachteiligen Rechtsfolgen ein. Das gilt nicht, wenn die Behinderung oder Unterbrechung durch einen Arbeitskampf verursacht wird, den der Auftragnehmer durch rechtswidrige Handlungen verschuldet hat. Sieht sich der Auftragnehmer in der ordnungsgemäßen Durchführung der übernommenen Leistungen behindert, so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Sobald zu übersehen ist, zu welchem Zeitpunkt die Leistung wieder aufgenommen werden kann, ist dies dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. Sobald die Ursache der Behinderung oder Unterbrechung wegfällt, hat der Auftragnehmer unter schriftlicher Mitteilung an den Auftraggeber die Leistung ohne besondere Aufforderung unverzüglich wieder aufzunehmen. Dies gilt entsprechend für die Leistungen des Auftraggebers gemäß der in Teil B der Vergabeunterlagen angeführten Leistungsbeschreibung. 8. Zutritt zu Lokationen in den Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein Für Aufgaben der Installation und Instandsetzung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich und ohne unzumutbare Auflagen Zutritt zu den Räumen mit Netzkomponenten des Auftragnehmers zu gewähren. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den Termin seines gewünschten Zutritts mit Datum und Stunde anzugeben. Wird der Auftragnehmer beim Zutritt zu den Räumen des Auftraggebers, in denen er Arbeiten an seinen Netzkomponenten durchführen will, behindert, hat er diese Tatsache unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Die Fristen für die Beseitigung von Störungen gem. Ziffer II.3.2 (Teil B) verlängern sich um die Zeitdauer der Behinderung. Als Zeitdauer der Behinderung gilt der Zeitraum zwischen der Benachrichtigung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer und dem tatsächlichen Zutritt des Auftragnehmers zu den Räumen des Auftraggebers mit den Netzkomponenten des Auftragnehmer oder dem Zeitpunkt, an dem der Auftraggeber den erteilten Auftrag storniert. 9. Verfahren bei Beendigung des Vertragsverhältnisses Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Auftragnehmer die von ihm an den Standorten installierten Einrichtungen auf eigene Kosten zu entfernen. Die Art und die genauen Termine der Deinstallation sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. 10. Datenschutz und Fernmeldegeheimnis Einzelheiten zum Fernmeldegeheimnis sind im TKG geregelt. Mitarbeiter des Auftragnehmers, die Tätigkeiten in den Räumen des Auftraggebers ausführen sollen, ______________________________________________________________________________________________ Vergabeunterlagen OV RE2/2284/13 Seite 7 von 8 Teil D: Vertrag müssen vertrauenswürdig (z.B. sicherheitsüberprüft) sein. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers haben sich durch Firmenausweise auszuweisen. Personenbezogene Daten dürfen durch den Auftragnehmer nur in dem Maß erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur unmittelbaren Dienstleistung entsprechend der in Teil B der Vergabeunterlagen angeführten Leistungsbeschreibung erforderlich ist. Wenn die Daten vom Auftragnehmer zu diesem Zweck nicht mehr benötigt werden, sind sie umgehend zu löschen. 11. Preisgleitklausel Grundlage des Vertrages sind die bei Abschluss des Vertrages üblichen Marktbedingungen. Ändern sich die Marktbedingungen und damit die jeweils gültigen Tarife des Auftragnehmers mehr als nur geringfügig, können beide Vertragspartner eine Neuverhandlung der Tarife verlangen. Der Wunsch nach Aufnahme von Verhandlungen ist dem jeweils anderen Vertragspartner 14 Tage zuvor schriftlich mitzuteilen. 12. Geheimhaltung Die der jeweils anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke des auf Basis der in Teil B der Vergabeunterlagen angeführten Leistungsbeschreibung abzuschließenden Vertrages verwendet werden. Zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer wird Vertraulichkeit über den Inhalt der in Teil B der Vergabeunterlagen angeführten Leistungsbeschreibung, etwaigen Ergänzungen oder Änderungen sowie über die bei der Abwicklung der Dienstleistung gewonnenen Erkenntnisse vereinbart. Dies gilt auch für das Wissen vor Vertragsabschluß, soweit es sich auf die zu erbringende Dienstleistung bezieht. Die Pflicht zur Geheimhaltung endet nicht mit dem Vertrag. 13. Rechtsnachfolge Rechte und Verpflichtungen aus dem auf Grundlage dieser Vergabeunterlagen geschlossenen Vertrages werden durch Formumwandlungen bzw. Neustrukturierung der Unternehmensorganisationen der Vertragspartner, auch wenn diese zur Ausgliederung von Unternehmensteilen oder zur Schaffung neuer Rechtspersönlichkeiten führen, nicht berührt. 14. Erfüllungsort, Gerichtsstand Erfüllungsort ist Kiel. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist für beide Parteien Kiel. 15. Schlussbestimmungen ______________________________________________________________________________________________ Vergabeunterlagen OV RE2/2284/13 Seite 8 von 8 Teil D: Vertrag Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform gemäß § 126 BGB. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags einschließlich aller seiner Anlagen oder ein Teil von ihr unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrags einschließlich aller seiner Anlagen im Übrigen unberührt. Entsprechendes gilt für die Undurchführbarkeit einer Bestimmung oder eines Teils von ihr. Beruht die Undurchführbarkeit oder Unwirksamkeit auf dem sachlichen, räumlichen zeitlichen oder anderen Umfang der Bestimmung, so gilt die Bestimmung mit ihrem größtmöglichen wirksamen und durchführbaren Umfang als vereinbart. Die Parteien haben im Übrigen anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung diejenige durchführbare und wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Gehalt der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt auch für die ergänzende Auslegung des Vertrags. Von den Anbietern zu liefernde Dokumente Anbieter 1 Anbieter 2 Anbieter 3 Anbieter 4 Die BRA-Anschlüsse aus der Anlage „Anlage zu Teil B – Anschlussübersicht“, die er nicht bereitstellen kann => siehe II.1.1 Entfällt, da alle bereitgestellt werden Liegt dem Angebot bei Entfällt, da alle bereitgestellt werden Entfällt, da alle bereitgestellt werden Benennung zentrale Ansprechstelle => siehe II.3.1 Lagen auf der CD nicht vor Liegt dem Angebot bei Ist benannt Ist benannt Benennung technischer Ansprechpartner => siehe II.3.1 Lagen auf der CD nicht vor Liegt dem Angebot bei Ist benannt Ist benannt Dokument zum Ablauf bei Störungen und geplanten Arbeiten => siehe II.3.3 Lagen auf der CD nicht vor Liegt dem Angebot bei Liegt dem Angebot bei Liegt dem Angebot bei Angabe der Verbindungen, die nicht mit dem pauschalen Verbindungsentgelt abgedeckt sind => siehe II.5.5 und Teil C, Ziffer 7 Sind angegeben; allerdings Widerspruch zur Leistungsbeschreibung: Teilweise internationale Verbindungen nicht Teil des pauschalen Verbindungsentgeltes Sind angegeben. Sind angegeben. Sind angegeben. Angabe der über den Anbieter nutzbaren Services mit offlineBilling => siehe II.5.5 Sind angegeben Sind angegeben. Sind angegeben Sind angegeben. Umstellungsplan für die PMX-Anschlüsse => siehe II.7.1 Ist angegeben Liegt dem Angebot bei o.k. Liegt dem Angebot bei Umstellungsplan für die Basisanschlüsse => siehe II.7.1 Ist angegeben Liegt dem Angebot bei o.k. Liegt dem Angebot bei Formale Prüfung der Angebotsunterlagen z.T. unvollständig Anbieter erfüllt einige Anforderungen der Leistungsbeschreibung nicht o.k. o.k. Weitere Inhaltliche Punkte Rechnungslegung gem. Ziffer 8.4 der LB wird nicht erfüllt; Rechnung in Papierform und Details auf Datenträger kann nicht bereitgestellt werden Anforderung 1.2.10 (USVVersorgung der NTPMs) nicht erfüllt; da Leistung nur gegen gesondertes Entgelt erbracht wird Vorgehen Umstellung BRA (NTBA zur Selbstmontage) entspricht nicht den Vorgaben der Leistungsbeschreibung Es werden in Abweichungen von den Angabe im Preisblatt Einrichtungsentgelte bei Bereitstellungszeiten < 24 Monate verlangt; dann fallen entgegen der Angaben im Preisblatt Einrichtungsentgelte an KA_091013_Telefon2_FE_v2 Vergabeunterlage Teil A Bedingungen Vergabeunterlage Teil B Leistungsbeschreibung Vergabeunterlage Teil C Preisblatt Vergabeunterlage Teil D Vertrag Auswertung Verfahren