SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1212 18. Wahlperiode 2013-10-18 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Krumbeck (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Befristete Verträge und Besoldungsstrukturen im Lehrerbereich 1. Wie viele angestellte Lehrerinnen und Lehrer in Schleswig-Holstein waren auf Grundlage eines Arbeitsvertrags angestellt, der zu den Herbstferien 2013 ende- te? Wie viele dieser Verträge wurden erst nach den Sommerferien 2013 abge- schlossen? Es wird gebeten, die Frage aufgeschlüsselt nach Schularten und Kreisen zu beantworten. Antwort: Insgesamt waren nach den Sommerferien auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages, der zu den Herbstferien 2013 endete, 78 Lehrkräfte befristet beschäftigt. Wann diese Arbeitsverträge jeweils abgeschlossen wurden, lässt sich ohne Durchsicht der ein- zelnen Verträge nicht in der Kürze der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit angeben. Arbeitsleistung und Entgeltzahlung began- nen aber jeweils nach den Sommerferien. Es ist möglich, dass einige dieser Lehrkräfte danach weiterbeschäftigt worden sind. Um wie viele Fälle es sich dabei handelt, lässt sich derzeit nicht angeben, weil die entsprechenden Einstellungsvorgänge noch nicht im Personalverwaltungssystem erfasst sind. Die Aufteilung auf Schularten und Kreise ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle: Kreis/kreisfreie Stadt GrS FöZ RegS GemS Gym BBS Flensburg 2 1 Kiel 3 1 2 3 Lübeck 1 2 2 2 Neumünster 1 Dithmarschen 1 Herzogtum Lauenburg 1 1 1 3 Nordfriesland 4 2 1 Ostholstein 1 1 1 Pinneberg 4 1 1 3 1 Plön 2 1 Rendsburg-Eckernf. 1 2 1 Schleswig-Flensburg 8 1 1 Segeberg 2 1 1 6 Steinburg Stormarn 1 3 2. Ist der Landesregierung bekannt, dass es Fälle von Lehrerinnen und Lehrern gibt, die nach einer Tätigkeit an einer Realschule oder einem Gymnasium im Rahmen ihrer Tätigkeit für eine andere Lehrerlaufbahn z.B. an einer Gemein- schaftsschule angestellt wurden/werden und entsprechend der neuen Laufbahn von ihrer angestammten und der Ausbildung entsprechenden Besoldungsstufe in eine untere Besoldungsstufe herabgestuft wurden? Wenn ja: um wie viele Fälle handelt es sich und wird die Landesregierung die Herabstufung, ggf. auch rückwirkend, rückgängig machen? Wie wirkt sich das auf den Landeshaushalt aus und wie wird die Landesregierung dies im Landes- haushalt abbilden? Antwort: Für die Beantwortung der Fragen wird davon ausgegangen, dass sich die Fragen auf Tätigkeiten von Lehrkräften an Regional- oder Gemeinschaftsschulen beziehen, weil die Realschulen gemäß § 146 Abs. 1 Schulgesetz spätestens mit Ablauf des 31. Juli 2011 zu Regionalschulen wurden. Mit dem Stand vom 11.10.2013 sind dem Ministerium für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein 44 Fälle bekannt geworden, in denen befristet be- schäftigte Realschullehrkräfte an Gemeinschafts- oder Regionalschulen im Schuljahr 2013/2014 in die Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) eingruppiert wurden, obwohl nach ihrer Ausbildung tarifrechtlich eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 13 TV-L möglich ist. Für diese Eingruppierung war zunächst ausschlaggebend, dass die zu vertretenden Lehrkräfte Grund- und Hauptschullehrkräfte waren, die grundsätzlich in die Entgelt- gruppe 11 TV-L einzugruppieren sind. Da es aber prinzipiell auch in diesen Fällen zulässig ist, Stellen an Gemeinschafts- und Regionalschulen mit der Entgeltgruppe 13 TV-L zu besetzen, wird nunmehr auch rückwirkend eine entsprechende Korrektur für die oben genannten Realschullehrkräfte erfolgen. Die dafür erforderlichen Mittel sind im Landeshaushalt vorhanden.