SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1227 18. Wahlperiode 2013-10-28 Kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow (CDU) und Antwort der Landesregierung - Innenministerium Wohnungsproblematik auf Sylt 1. Ist es richtig, dass die Landesregierung die Sylter Kommunen bei ihren Bemü- hungen zur Eindämmung des Zweitwohnungsbaus unterstützen möchte? Wenn ja, wie? Antwort: Die Landesregierung unterstützt die Sylter Kommunen bereits finanziell und durch Beratungsleistungen. So wurde in 2011 das Modellprojekt „Sicherung und Erweiterung von Dauerwohnraum für Einheimische auf der Insel Sylt“ mit einem Zuschuss des Landes i. H. v. 115.000 € gefördert. Das Modellprojekt umfasst die Komponenten Wohnraumbedarfsanalyse, Flächenpotentialanaly- se, Rechtsgutachten zur Entwicklung privat- und baurechtlicher Sicherungsin- strumente des bezahlbaren Dauerwohnens. Aus dem Programm Wohnraum- förderung des Landes wurde ein kommunales Förderbudget von zunächst 20 Mio. € bis 2014 bereitgestellt. Die mit der Wohnraumförderung verbunde- nen Zweckbindungen sichern bezahlbares Dauerwohnen weitestgehend und langfristig. Die Landesplanung sowie die Ortsplanung begleiten im Rahmen ih- rer Zuständigkeiten konstruktiv die Bauleitplanungen der Sylter Kommunen zur Stärkung der Dauerwohnfunktion. Geprüft wird derzeit, ob entbehrliche landeseigene Grundstücke in weitere Planungen einbezogen werden können, die bezahlbares Dauerwohnen unterstützen. Drucksache 18/1227 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Ist es richtig, dass die Landesregierung ihr Grundstück, auf dem das seit meh- reren Monaten leer stehende ehemalige Polizeiwohngebäude in Keitum und das dazu gehörige Grundstück in den Erbbaupachtpool der Gemeinde Sylt/KLM übertragen möchte? Antwort: Das Grundstück in Keitum zählt zwar zu den entbehrlichen Liegenschaften des Landes, hat allerdings auf Grund des Bestandsschutzes, der lediglich für das vorhandene Gebäude gilt, eine geringe Bedeutung für die „breite“ Wohn- raumversorgung auf Sylt. Eine Verwendung im Rahmen des Gesamtprojektes wird derzeit geprüft. 3. Ist es richtig, dass die Landesregierung gemeinsam mit der Gemeinde Sylt die oben angeführte Liegenschaft auf Erbbaupachtbasis an Sylter Familien mit dem Ziel des gesicherten Dauerwohnens veräußern möchte? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Ist es richtig, dass der Veräußerungserlös als verlorener Baukostenzuschuss für den Bau von bezahlbarem Wohnraum zur Verfügung gestellt werden soll? Antwort: Nein, Veräußerungserlöse werden grundsätzlich im Landeshaushalt verein- nahmt. 5. Ist es richtig, dass die Landesregierung den Sylter Gemeinden weitere lan- deseigene Grundstücke zum Zwecke des Wohnungsbaus kostenfrei zur Ver- fügung stellen möchte? Wenn ja, welche? Antwort: Neben der Liegenschaft in Keitum sind weitere Landesgrundstücke auf Sylt auf Entbehrlichkeit und Eignung geprüft worden: Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1227 3  Wenningstedt/Braderup, Braderuper Str. 2  Gem. Sylt/OT Tinnum, Kampende  Gem. Sylt/OT Tinnum, Kampende  Gem. Sylt/OT Tinnum, Kampende  Gem. Sylt/OT Keitum, Munkmarscher Chaussee 33 Derzeit wird geprüft, ob und unter welchen Konditionen diese Grundstücke auf Erbpacht-Basis den Gemeinden überlassen werden können. 6. a) Beabsichtigt die Landesregierung als Gegenleistung für die Zurverfügungs- tellung von Grundstücken für den Wohnungsbau Belegungsrechte für Lan- desbedienstete einzufordern? b) Ist die Landesregierung bereit, für diese Belegungsrechte weitere Baukos- tenzuschüsse zur Verfügung zu stellen? Antwort a) und b): Im Rahmen des Gesamtpakets zur Unterstützung der Insel Sylt bei der Erhal- tung und Schaffung bezahlbaren Dauerwohnraums strebt die Landesregierung auch bezahlbare Wohnmöglichkeiten mit Belegungsrechten für Landesbe- dienstete an. Hierfür werden zusätzliche Wohnraumfördermittel in Form zins- günstiger Bau- und Modernisierungsdarlehen zur Verfügung gestellt. Hinweis: Zur Sicherung des Zweckvermögens wird Wohnraumförderung grundsätzlich in Form von langfristigen und zinsgünstigen Darlehen vergeben.