SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1228 18. Wahlperiode 2013-10-28 Kleine Anfrage des Angeordneten Torge Schmidt (Piraten) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Brauchen wir ein gedrucktes Amtsblatt? 1. Existieren gesetzliche Regelungen, die die Herausgabe eines Amtsblattes für Schleswig-Holstein in gedruckter Form zwingend erfordern und wenn ja, welche? Antwort: Ja. Rechtliche Folgerung aus § 68 Satz 2 LVwG (amtliche Bekanntmachung). 2. Wie hoch ist die Auflage des Amtsblattes für Schleswig-Holstein? Antwort: 2000. 3. Wie viel von dieser Auflage wird von Schleswig-Holsteinischen Behörden erworben und welche Kosten entstehen dadurch pro Jahr (jeweils für 2010, 2011, 2012 und 2013)? Antwort: Im Bereich der obersten Landesbehörden, der CAU, dem LPA und dem Statistikamt Nord werden 780 Druckexemplare ausgeliefert. Dem Land entstehen durch die Herausgabe seiner Verkündungsblätter (Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Schleswig-Holstein, Amtsblatt für Drucksache 18/1228 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Schleswig-Holstein) und anderer Veröffentlichungen Ausgaben, die im EP 04 unter Titel 531 03 geführt sind. Danach ergeben sich im Ist insgesamt Ausgaben in 2010 in Höhe von T€ 183,4, in 2011 in Höhe von T€ 124, in 2012 in Höhe von T€ 145,6, und in 2013 (bis zum 21.10.2013) in Höhe von T€ 111,4. Unter Auswertung des aktuellen Abonnentenverzeichnisses des Druckdienstleisters des Landes beziehen daneben 319 weitere Behörden und öffentliche Einrichtungen des Landes, weit überwiegend auf kommunaler Ebene, über den Druckdienstleister das Amtsblatt. Ferner werden weitere Behörden, insbesondere oberste Landes- und Bundesbehörden, außerhalb Schleswig-Holsteins beliefert. Das Abonnement ist grundsätzlich kostenpflichtig; kostenlose Exemplare werden grundsätzlich an Behörden anderer Länder und des Bundes ausgereicht (auf Gegenseitigkeit). Die Einnahmen aus den Abonnements und dem Einzelverkauf sowie die Kostenerstattung für Veröffentlichungen Dritter stehen grundsätzlich dem Land zu und mindern die Aufwendungen für den Druck. Sie werden im EP 04 bei Titel 119 01 vereinnahmt. 4. Existieren darunter Behörden, die nicht an das Internet oder das Intranet der Schleswig-Holsteinischen Verwaltung angeschlossen sind? Antwort: In der Regel darf bei verständiger Würdigung des Lebenssachverhalts davon ausgegangen werden, dass jede Behörde mittlerweile über einen internetfähigen Bürokommunikationsstandard verfügt. 5. Existieren darunter Behörden, die keine Zugang zu einem Drucker haben? Antwort: In der Regel darf bei verständiger Würdigung des Lebenssachverhalts davon ausgegangen werden, dass eine Behörde, die über einen internetfähigen Bürokommunikationsstandard verfügt, auch Zugang zu einem Drucker hat. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1228 6. Sind Schleswig-Holsteinische Behörden verpflichtet oder angehalten, das gedruckte Amtsblatt zu erwerben? Wenn ja, in welcher Form? Antwort: Nein. 7. Wie viele Abonnenten hat das Amtsblatt für Schleswig-Holstein, die keine Behörden oder Bibliotheken sind? Antwort: Unter Auswertung des aktuellen Abonnentenverzeichnisses des Druckdienstleisters des Landes 276.