SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1229 18. Wahlperiode 13-11-04 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens-Christian Magnussen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Sachstand zu Stilllegungsaktivitäten des Hafens Friedrichskoog Vorbemerkung des Fragestellers: Die Gemeinde Friedrichskoog beabsichtigt weiter, sich konstruktiv mit der Übernahme des Hafens im Zuge der Kommunalisierung der Nordseehäfen auseinanderzusetzen. In mehreren Gesprächen mit Verantwortlichen der Gemeinde sowie der regionalen Initiativen sind noch einige Fragen offen, die einer Klärung beziehungsweise einer Klarstellung bedürfen. Hierzu sind insbesondere aktualisierte Daten notwendig um mögliche Übernahmebestrebungen transparent zu machen. 1. In welcher Höhe werden die Investitionskosten für ein neues Schöpfwerk aktuell angesetzt? Antwort: Für den Neubau des Schöpfwerkes werden rd. 3,5 Mio. € angesetzt. 2. Welche Betriebs- und Unterhaltungskosten entstehen durch den Betrieb des Schöpfwerkes? Bitte aktualisierte Daten-/Kostenansätze detailliert aufführen. Drucksache 18/1229 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Personalkosten/Jahr Betriebsmittel/Jahr Verschleißteile/Jahr weitere/Jahr Antwort: Die Betriebskosten eines Schöpfwerkes unterliegen in Abhängigkeit von den fal- lenden Niederschlägen erheblichen Schwankungen und können im Vorwege nicht im Einzelnen beziffert werden. Die Landesregierung ist bei ihren Wirtschaftlich- keitsbetrachtungen von jährlichen Betriebskosten von rd. 200.000,- € ausgegan- gen. 3. Wie soll nach Auffassung der Landesregierung, bedingt durch ggbs neue Erkennt- nisse, zukünftig die Seewasserzufuhr und die Rückleitung der Abwässer der See- hundstation gewährleistet werden und wurde diese Lösungsansätze mit den be- troffenen Akteure erörtert? 4. Welche Investitionen sind hierfür erforderlich? Bitte Gliederung nach baulichen Investitionskosten und maschinentechnischen In- vestitionskosten. 5. Welche Betriebs- und Unterhaltungskosten entstehen nach Auffassung der Lan- desregierung durch die Seewasserzufuhr und die Rückleitung der Abwässer der Seehundstation? Bitte tabellarisch aufführen. Personalkosten/Jahr Betriebsmittel/Jahr Verschleißteile/Jahr weitere/Jahr Antwort: Die Fragen 3 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Für die Sicherstellung der Salzwasserversorgung der Seehundstation wird mit dem Betreiber ein einvernehmliches, zukunftssicheres Konzept entwickelt. Auf- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1229 3 grund der morphologischen Bedingungen im Elbmündungsbereich soll nunmehr entgegen der ursprünglich geplanten Seewasserentnahme eine zukunftssichere Salzwasserversorgung der Seehundstation über eine Grundwasserentnahme si- chergestellt werden. Dafür läuft derzeit die Beauftragung von Fachbüros für die Durchführung der notwendigen Planungsarbeiten. Für die Benennung von Investi- tions- und Betriebskosten bleiben die Ergebnisse der Planungen abzuwarten. Die Planungen finden in enger Abstimmung mit der Seehundstation Friedrichskoog statt. Entsprechende Gespräche mit der Seehundstation zur Vorbereitung der Pla- nungsaufträge sind bereits erfolgt. 6. Welche Unterhaltungskosten ist die Landesregierung zukünftig bereit zu tragen, damit die Entwässerungssituation der landwirtschaftlichen Flächen über das Ha- fenbecken gewährleistet werden kann? Übernimmt das Land keine Kosten, wem obliegen die Unterhaltung des Hafenbe- ckens und dessen Finanzierung? Antwort: Sofern der Hafen kommunalisiert und von der Gemeinde als öffentlicher Hafen be- trieben wird, wird das Land durch einen ordnungsgemäßen Betrieb des Sperrwer- kes in dem sich dann ergebenden Rahmen die Entwässerung des Hinterlandes über das Sperrwerk sicherstellen. Sollte die Kommunalisierung des Hafens nicht erfolgen, wird die Landesregierung das Sperrwerk zu einem Schöpfwerk umbauen und nachfolgend an die örtlich zuständigen Wasser- und Bodenverbände abge- ben. Ob mit dem Schöpfwerk auch das ehemalige Hafenbecken an den Deich- und Hauptsielverband (DHSV) abgegeben wird, ist parallel zur Übergabe des Schöpfwerkes mit dem DHSV und der Gemeinde zu klären. Weitere Unterhal- tungsverpflichtungen des Landes bestehen nicht. Das Land müsste seine privat- rechtlichen Verkehrssicherungspflichten als Eigentümer der ehemaligen Hafenflä- chen erfüllen. Die Unterhaltungskosten für den Betrieb des Schöpfwerkes werden im Rahmen der pauschalierten Förderung nach den §§ 51 und 73 Landeswassergesetz vom Land bezuschusst. Drucksache 18/1229 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Mit der Kommunalisierung geht die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht auf die Gemeinde über. 7. Sollte sich die Gemeinde entscheiden den Hafen nicht zu kommunalisieren, wel- che Alternativen ergeben sich dann nach Auffassung der Landesregierung für die Unterhaltung und Aufrechterhaltung der Entwässerungssituation? Antwort: Mit der von der Landesregierung für den Fall der Schließung des Hafens vorgese- henen Herstellung des Schöpfwerkes ist die Entwässerung gesichert. Aufgrund steigender Außen- und Binnenwasserstände verschlechtern sich die Entwässe- rungsverhältnisse im Hinterland zunehmend. Bei anhaltendem Trend wird die Entwässerung des Hinterlandes mittelfristig soweit eingeschränkt sein, dass die derzeitigen Nutzungen nicht mehr möglich sein werden. Zum Bau eines Schöpf- werkes bestehen daher keine Alternativen. 8. Sollte sich die Gemeinde entscheiden den Hafen nicht zu kommunalisieren, ver- bleibt das Hafenbecken und das angrenzende Areal weiterhin in Landeseigentum? Wenn nein, wer übernimmt dann den Hafen und das Hafengebiet? Antwort: Das Land bleibt solange Eigentümer, bis das Eigentum einvernehmlich auf einen Dritten übertragen wird. Dies wird mit der Gemeinde und dem DHSV zu klären sein. 9. Welche Unterhaltungskosten werden für die Sicherungspflicht, die landschaftliche Pflege der Landesflächen in diesem Bereich und den Erhalt der Wasserqualität des „stehenden“ Gewässers im Hafenbecken angesetzt? Und wie soll die notwendige Wasserqualität erhalten werden, ohne dass sich aus dem Hafenbecken ein übel riechendes „Gewässer“ entwickelt? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1229 5 Antwort: Das Land wird seinen Verkehrssicherungspflichten nachkommen und die hierfür erforderlichen Kosten tragen. Die Höhe der Kosten ist nicht bezifferbar. Aufgrund der Erfahrungen mit der Vielzahl vergleichbarer Gewässer vor Schöpf- werken in den Marschgebieten wird mit entsprechenden Problemen nicht gerech- net. 10. Da die Entscheidung zur Investition durch die Gemeinde für den Bau einer Indoor- Spielhalle (Wal Friedrichskoog) im Zusammenhang mit einem Hafenkonzept ge- troffen wurde, ist die Grundlage einer ausgewogenen Vermarktung dieser Einrich- tung nur noch eingeschränkt möglich. Plant die Landesregierung, eine Kompensation aus Mitteln des Landes für den Fall einer Attraktivitätssteigerung der Einrichtung mit einem Marketing- / Touris- muskonzept bereitzustellen? Wenn ja, wie und in welcher Höhe? Antwort Das Land wird die Gemeinde bei der Erstellung eines Tourismuskonzeptes durch Fördermittel unterstützen. Da derzeit noch das hierfür erforderliche Vergabever- fahren läuft, kann zur Höhe der Förderung keine abschließende Aussage getroffen werden. Das Land und die Gemeinde sind sich allerdings über die grundsätzlichen Kosten des Konzeptes von ca. 50.000 € und über die Förderquote von 50 % einig. 11. Welcher Zeitpunkt wurde der Gemeinde für eine abschließende Entscheidung zur Übernahme bzw Schließung mitgeteilt? Antwort: Der Gemeinde wurde mitgeteilt, dass während der Verhandlungen das Einzie- hungsverfahren weiter fortgeführt und entschieden wird. Gemäß Besprechung mit dem Ministerpräsidenten am 20.03.2013 wurde zugesichert, dass der Hafen nicht vor dem 31.12.2014 geschlossen wird. Nach Vorlage des überarbeiteten Busi- Drucksache 18/1229 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 6 nessplanes Ende Dezember 2013 wird im Januar 2014 abschließend über eine Übernahme entschieden. 12. Gibt es in diesem Verfahren Prüfungen für alternative Standorte kleinerer Schöpf- werke wie z.B Dieksanderkoog o.ä.? Wenn ja, welche Standorte mit welchen Investitionskosten sind dieses und wer trägt die Investitionskosten? Antwort: Das Ziel der Landesregierung ist die Kommunalisierung bzw. die Schließung des Hafens und Außerbetriebnahme des Sperrwerkes. Für den Fall der Schließung wird die Landesregierung die Vorflut durch den Einbau eines Schöpfwerkes an- stelle des Sperrwerkes sicherstellen. Auf die Antwort zu Frage 7 wird dazu verwie- sen. Mögliche Alternativen zur Regenwasserbewirtschaftung im Einzugsgebiet der Sielverbände Friedrichskoog und Dieksanderkoog sind jedoch vom Deich- und Hauptsielverband Dithmarschen (DHSV) überschlägig geprüft worden. Die Er- gebnisse sind Vertretern der Gemeinde und der Bürgerinitiative am 05.09.2013 in Friedrichskoog vom DHSV mit folgendem Ergebnis vorgestellt worden: Variante Investition € Betriebskosten (€ per anno) 1. Neubau Schöpfwerk im Sperrwerk, einschl. Investition für Versorgung Seehundstation 4.100.000,- 166.000,- 2. Neubau Schöpfwerke an Mitteldeichen Friedrichskoog u. Altfelder Koog, Verlegung Entwässerung Dieksanderkoog 8.900.000,- 197.000,- 3. Neubau Schöpfwerke an Mitteldeichen Friedrichskoog, Altfelder Koog u. Dieksan- der Koog 9.300.000,- 218.000,- 4. Neubau Schöpfwerke Mitteldeich Altfelder Koog, Außendeiche Rugenorter Loch u. 13.700.000,- 228.000,- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1229 7 Krabbenloch 5. Neubau Schöpfwerke Mitteldeich Altfelder Koog u. Außendeich Krabbenloch 12.200.000,- 218.000,- 6. Erweiterung geplantes Schöpfwerk Steert- lochsiel, Neubau Mitteldeichsiel Auguste- Viktoria-Koog und Neubau Schöpfwerk Mit- teldeich Altfelder Koog 12.100.000,- 244.000,- Bei den Varianten 2 bis 6 erfolgt die Entwässerung in Teilen immer noch über das Sperrwerk und den Hafenpriel (Außentief) in Friedrichskoog, so dass das Sperr- werk und der Hafenpriel weiterhin vom Land zu unterhalten wären. Diese Kosten sind in vorstehender Zusammenstellung noch nicht berücksichtigt. Ein Weiterbe- trieb des Sperrwerks und des Hafenpriels ohne Kommunalisierung des Hafens läuft den Zielen der Landesregierung entgegen. Zum Bau eines Schöpfwerkes an- stelle des Sperrwerkes bestehen aus Sicht der Landesregierung keine Alternati- ven. Alternative Planungen zur Regenwasserbewirtschaftung der Einzugsgebiete werden von der Landesregierung daher auch nicht verfolgt. Die Kosten für die Investitionen der Varianten 2 bis 6 wären von den Sielverbän- den zu tragen. Der Umbau des Sperrwerkes zu einem Schöpfwerk (Variante 1) kann vom Land nur im Zusammenhang mit der Schließung des Hafens übernom- men werden. 13. Welche Betriebs-/Einsatzzeiten hatte der Spülbagger „Isern Hinnerk“ seit dem Zeitpunkt, nachdem die Gemeinde in Eigenregie mit dem Schiff „Hafenretter“ unter Einsatz einer Egge Auflockerungen vorgenommen hat? Haben sich die Einsatzzeiten verändert? Wenn ja, wie? Antwort: Der Einsatz des Spülbaggers „Isern Hinnerk“ in 2013 entspricht der langjährig be- währten Vorgehensweise. Es ist keine Änderung der Einsatzzeiten erfolgt. Der Spülbagger „Isern Hinnerk“ wurde in 2013 wie folgt eingesetzt: 21.05. – 27.06.2013 Einsatz außendeichs Drucksache 18/1229 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 8 08.07. – 08.08.2013 Einsatz binnen, Sperrwerksbereich 12.08. – 15.08.2013 Einsatz binnen 30.09. – 31.10.2013 (gepl. Ende) Einsatz außendeichs 14. Wie hat sich seit dieser Zeit der Wasserstand entwickelt und wie hat sich insbe- sondere der Niedrigwasserstand zur Entwässerung entwickelt? Antwort: Auswertungen der Pegeldaten des laufenden Jahres 2013 liegen noch nicht vor. Aussagen zur Wasserstandentwicklung sind für diesen Zeitraum daher derzeit noch nicht möglich. Im Übrigen wird auf die Beantwortung zu Frage 15 verwiesen. 15. Welche Wasserstände (Niedrigwasserstände) sind für die Entwässerung erforder- lich? Antwort: Die für die Entwässerung des Binnenlandes notwendigen Niedrigwasserstände hängen von einer Vielzahl von Faktoren, wie Höhenlage, Nutzungen, Nieder- schlagsmengen etc., ab. Sie können für die einzelnen Einzugsgebiete variieren. Nach den vorliegenden Erkenntnissen soll für einen problemlosen Wasserabfluss aus dem Binnenland im Hafen bei Niedrigwasser möglichst eine Wasserspiegella- ge von ca. – 0,3 m NN (bzw. – 0,34 NHN) erforderlich sein. Diese Wasserspiegel- lage wird jedoch aufgrund der Entwicklung der Mitteltideniedrigwasserstände (MTnw) in den vergangenen Jahren regelmäßig nicht mehr erreicht. Am Tidepegel des Sperrwerks Friedrichskoog haben sich die Mitteltideniedrigwas- serstände in der Vergangenheit wie folgt entwickelt: Abflussjahre 1998-2001 2002-2006 2007-2011 2012 MTnw (m NHN) - 0,27 - 0,20 - 0,11 + 0,10 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1229 9 16. Hat es nach Gesprächen mit der Gemeinde Friedrichskoog und weiteren Beteilig- ten zwischenzeitlich Gespräche zwischen Herrn Staatssekretär Dr. Nägele und dem Wirtschaftssenator Horch zum Thema Hafen Friedrichskoog im Zusammen- hang mit der Thematik „Elbvertiefung“ und „Hafenschlickverklappung“ gegeben? Wenn ja, wann haben diese Gespräche stattgefunden? Antwort: Nein.