SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1232 18. Wahlperiode 2013-11-08 Kleine Anfrage Sven Krumbeck (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Stellenpool für Nachwuchslehrerinnen und Nachwuchslehrer 1. Ist es richtig, dass die Landesregierung im Haushaltsjahr 2014 einen Stellen- Pool, ausgestattet mit bis zu neun Millionen Euro, für Nachwuchskräfte im Leh- rerbereich schaffen wird? Antwort: Auf Initiative der regierungstragenden Fraktionen beabsichtigt die Landesregierung, dem Bildungsministerium aus Zensusmitteln neun Millionen Euro für zwei Jahre (2014 und 2015) zur Verfügung zu stellen, mit denen für zwei Jahre 75 zusätzliche Lehrerinnen- und Lehrerstellen geschaffen werden. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Nachwuchskräfte das Land verlassen, weil ihnen aktuell keine unbefristete Planstelle angeboten werden kann. Nach Ablauf dieser beiden Jahre erhalten die Lehrkräfte dann eine reguläre - durch Pensionierung freigewordene - Planstelle. Ziel ist es, hoch qualifizierten Lehrkräften - vorzugsweise in Fächern mit besonders dringendem Bedarf - eine verlässliche Perspektive zu ge- ben. 2. Ist es richtig, dass aus diesem Pool bis zu 75 Stellen geschaffen werden sollen? a) Wenn ja, welche konkreten Berechnungen und pädagogischen Planungen liegen der Obergrenze von 75 Stellen zugrunde? b) Für welche Schularten und Fächerkombinationen sind diese 75 Stellen vor- gesehen? c) Werden diese Stellen in das reguläre bundesweite Online-Bewerbungs- verfahren eingebracht? Wenn nein, wie erfolgt die Ausschreibung konkret? Antwort: Ja, siehe Antwort zu Frage 1. Zu a): Es wurde kalkulatorisch ein durchschnittlicher Personalkostenwert von 60.000 Euro pro Jahr und Stelle angenommen, so dass sich bei einem Betrag von neun Millionen Euro 75 „kw-Stellen“ (künftig wegfallend) über zwei Jahre hinweg ergeben. Zu b): Die Stellen werden auf alle Schularten verteilt und stehen vorzugsweise für Beset- zungen mit Fächern, in denen besonders dringender Bedarf besteht, zur Verfügung. Zu c): Ja. 3. Welche Kenntnisse hinsichtlich der Fächerkombinationen der zur Pension an- stehenden Lehrerinnen und Lehrer besitzt die Landesregierung und wie stellt sie sicher, dass die Fächerkombinationen und Laufbahnen der Nachwuchsleh- rerinnen aus dem neuen Stellenpool mit denen der ausscheidenden Lehrerin- nen übereinstimmen? Antwort: Die Landesregierung hat Kenntnis über die Fächerkombinationen des hier in Rede stehenden Personenkreises. Sie gewährleistet durch eine strategische Personalpla- nung, dass bedarfsgerecht eingestellt wird. Dies gilt auch für den neuen Stellenpool.