SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1239 18. Wahlperiode 2013-11-11 Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Beer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Hundehalterregister in Schleswig-Holstein Gem. § 17 des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundegesetz – GefHG) richtet die Landesregierung ein zentrales Register der Hundehalter ein. In Niedersachsen ist hierzu ein privates Unternehmen beliehen und beauftragt worden, welches zudem eine Anschubfinanzierung durch das Land erhielt. 1. Wie steht die Landesregierung zur der Umsetzung des Halterregisters nach dem Niedersächsischen Modell, in dem ein durch das Land mit einer Anschubfinanzierung ausgestattetes, privates Unternehmen beliehen worden ist, um das Register in hoheitlicher Funktion zu führen? Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 2. Wird die Landesregierung im Falle einer Beleihung den hierzu erforderlichen Abschluss des Vertrages davon abhängig machen, dass das Unternehmen der Offenlegung des gesamten Vertrages sowie der weiteren bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen zu diesem Vorgang zustimmt? Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 3. Wird sie ferner den Vertragsschluss von einer jährlichen, öffentlichen Rech- nungslegung durch die beliehene Stelle abhängig machen? Drucksache 18/1239 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 4. Stimmt die Landesregierung dem Grundsatz zu, dass Gebühren nur zur De- ckung der Kosten hoheitlicher Handlungen dienen und nicht der Gewinnerwirtschaftung ? Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 5. Stimmt die Landesregierung zu, dass davon ausgegangen werden kann, dass ein privatwirtschaftliches Unternehmen die erforderliche Zustimmung zur Beleihung in der Regel nur erteilen wird, wenn die Ausübung dieser Tätigkeit mit einem wirtschaftlichen Vorteil verbunden ist? Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 6. Stimmt die Landesregierung zu, dass der wirtschaftliche Vorteil des Unter- nehmens keine Kosten der hoheitlichen Handlung darstellen? Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 7. Hat die Landesregierung bereits die Umsetzung des von den Regierungskoali- tionen überwiegend positiv aufgenommenen Gesetzesentwurfs im Hinblick auf die Einrichtung eines allgemeinen Halterregisters geprüft? Antwort: Derzeit besteht noch keine abgestimmte Haltung der Landesregierung zur Notwendigkeit der Einführung eines – in dem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion enthaltenen - allgemeinen Hundehalterregisters. Die Landesregierung hat deshalb auch die Umsetzung eines allgemeinen Hundehalterregisters noch nicht geprüft. 8. Wenn ja, in welchem Umfang und mit welchen Ergebnissen hat sich die Lan- desregierung mit der Umsetzung befasst? Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.