SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/125 18. Wahlperiode 2012-09-04 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Justiz, Kultur und Europa Auswirkungen der Gema-Gebühren auf die Musikerziehung 1. Werden die kommunalen, kirchlichen und sozialen Kindergartenträger in Schleswig-Holstein in ihren Bemühungen um eine unbürokratische und am Wohl unserer Kinder ausgerichteten tragfähigen Regelung bei den neuerdings eingeforderten Gema-Gebühren unterstützt? Vorbemerkung der Landesregierung: Kindertagesstätten ist es gemäß §§ 15 Abs. 1 Nr. 1, 53 Abs. 4 Urheberrechtsgesetz (UrhG) grundsätzlich nicht erlaubt, Fotokopien von urheberrechtlich geschützten Noten und Liedtexten für die Verwendung in ihrer Bildungs- und Erziehungsarbeit anzufertigen. Sollen in Kindertagesstätten kopierte Noten und Liedtexte zum Einsatz kommen, besteht für die Träger der Kindertagesstätten die Möglichkeit, durch Abschluss von Lizenzverträgen mit den Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern Fotokopien von urheberrechtlich geschützten Noten und Liedtexten herzustellen und zu verwenden . Urheberrechtlich geschützt sind Noten und Liedtexte grundsätzlich bis zum Ablauf des siebzigsten Jahres nach dem Tod der Urheberin oder des Urhebers (§ 64 UrhG). Nicht geschützt sind Liedtexte und Noten, bei denen die Schutzfrist abgelaufen ist oder die vom Urheber für „gemeinfrei “ erklärt wurden. Keiner Vereinbarung bedarf es für das Singen von Liedern ohne Kopien, z. B. durch Verwendung von Liederbüchern oder durch Vorsingen. Drucksache 18/125 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Die VG Musikedition nimmt im Auftrag ihrer Mitglieder als staatlich anerkannte Treuhänderin zahlreiche Urheberrechte und Vergütungsansprüche wahr. Sie hat den Vertragsschluss mit Kindertagesstättenträgern 2010 administrativ auf die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) übertragen. Die VG Musikedition hat im Jahr 2010 flächendeckend im Bundesgebiet Kindertagesstätten mit der Aufforderung der Gebührenentrichtung angeschrieben. Dies führte zu Verunsicherung in den Kindertagesstätten und in den Medien. Antwort zu Frage 1: Das Vorsitzland der Jugendministerkonferenz Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2011 Sondierungsgespräche mit der GEMA über den Abschluss von Pauschalverträgen zu Kopierrechten von Noten und Liedtexten in Kindertageseinrichtungen geführt. Im Rahmen dieser Gespräche hat die GEMA die Übertragung ihres Pauschalvertrages mit dem Freistaat Bayern und den bayerischen kommunalen Spitzenverbänden vom April 2011 auf andere Bundesländer angeboten. Nach Auffassung der Landesregierung Schleswig-Holstein berücksichtigt dieses Angebot aber die Interessenslagen aller Beteiligten nicht in ausreichendem Maße. Insbesondere die Tatsache , dass die GEMA erhebliche Verwaltungskosten spart, wenn in den Ländern eine Pauschale gezahlt wird, und sie nicht mit jeder Kindertageseinrichtung einen Vertrag abschließen muss, ist ebenso unzureichend berücksichtigt wie die starren Grenzen für die Kopienzahl, die sich eher am schulischen Bedarf und nicht an der Arbeit im frühkindliche Bereich orientieren . Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung SchleswigHolstein davon abgesehen, sich übereilt an ländergemeinsamen Verhandlungen zu beteiligen. Sie wird aber die weitere Entwicklung der GEMAGebühren in Kindertageseinrichtungen verfolgen. 2. Wie sehen die allgemeinen Bedingungen und rechtlichen Grundlagen für solche Gebühren aus? Antwort zu Frage 2: s. Vorbemerkung 3. Können unvermeidbare Gema-Gebühren in Schleswig-Holstein kosten- günstig und unbürokratisch durch einen Pauschalvertrag abgegolten werden ? Antwort zu Frage 3: Um die einzelnen Kindertageseinrichtungen zu entlasten, kann ein Pauschalvertrag durchaus sinnvoll sein (siehe auch Antwort zu 1). Der Abschluss eines solchen Vertrages steht aber primär den Einrichtungsträgern zu. Denn im Gegensatz zu den Schulen gibt es im Bereich der Kindertageseinrichtungen überwiegend freie Träger (75 %), deren jeweilige Interessen zu berücksichtigen sind.