SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 1251 18. Wahlperiode 13-11-13 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Planungs- und Finanzierungsperspektive Schleibrücke Lindaunis 1. Wie ist der derzeitige Planungstand für den Neubau der Schleibrücke Lindaunis? 2. Wann und unter welchen Voraussetzungen rechnet die Landesregierung mit dem Baubeginn und welcher Zeitplan ist für die Baumaßnahme vorgesehen? Aufgrund ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 zusammen beantwortet: Nach Einschätzung der DB Netz AG wird die derzeit laufende Entwurfsplanung bis Ende 2013 abgeschlossen sein. Die DB Netz AG geht gegenwärtig davon aus, dass für den Neubau der Brücke die Durchführung eines Planfeststellungsverfah- rens erforderlich wird und hat unter dieser Annahme folgenden möglichen Termin- plan für die Maßnahme aufgestellt: 1. Quartal 2014: Einleitung Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt (EBA), 2. Quartal 2015: Planfeststellungsbeschluss, 1. Quartal 2016: Baubeginn, 3. Quartal 2017: Inbetriebnahme der Brücke, 1. Quartal 2018. Abschluss der Baumaßnahme. Drucksache 18/ 1251 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Über die weiteren Planungsphasen und die Baudurchführung sind noch gesonder- te Vereinbarungen zwischen DB Netz AG und dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) abzuschließen, die derzeit vorbereitet wer- den. 3. Welche Folgen hat die von der Landesregierung beschlossene Aufhebung des Landesverkehrswegeplanes mit den dafür vorgesehenen Landesmitteln auf den Neubau der Schleibrücke Lindaunis und die dafür notwendigen Landesmittel? 4. Welche Landesmittel sind für die Baumaßnahme erforderlich und wie wird die Landesregierung die Finanzierung in den kommenden Jahren sicher stellen? Aufgrund ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 zusammen beantwortet: Die Investitionen des LBV-SH für den Neu- Um-, und Ausbau sowie Grundin- standsetzungen von Straßen sind ab 2013 von Titel 0614.04.894.04 (Landesver- kehrswegeplan) in den Titel 0614.04.894.01 (An den LBV-SH für Investitionen) überführt worden. Für den Ersatzneubau der Schleibrücke Lindaunis waren im Landesverkehrswegeplan (LVWP) erst ab 2014 entsprechende Baukostenanteile veranschlagt, so dass die weitere Finanzierung des Kostenanteils Land in Höhe von ca. 17 Mio. Euro aus dem Investitionszuschuss an den LBV-SH sowie dem vom Landtag beschlossenen Sondervermögen für die Verkehrsinfrastruktur sicher gestellt werden kann.