SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1255 18. Wahlperiode 12.11.2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Torge Schmidt und Sven Krumbeck (Piratenfraktion) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Situation des Schleswig-Holsteinischen Heimatbunds (SHHB) 1. Hat die Ministerin für Justiz, Kultur und Europa, in der gemeinsamen Sitzung des Finanzausschusses, des Innen-und Rechtsausschusses und des Bildungsausschusses am 30. Oktober 2013 auf die Frage, welchen Betrag der SchleswigHolsteinische Heimatbund zur institutionellen Förderung für das Haushaltsjahr 2014 beantragt habe, geantwortet, dass die im Haushaltsentwurf 2014 vorgesehenen 166,0 T Euro beantragt wurden bzw. im Haushalts- und Wirtschaftsplan des SHHB vorgesehen seien? Ja. 2. Hat der SHHB am 02.10.2013 dem Ministerium einen Haushalts- und Wirt- schaftsplan übersendet, der eine institutionelle Förderung des Verbandes in Höhe von 196 T Euro vorsah? Der SHHB hat, entgegen der Absprachen, die mit ihm zuvor getroffen wurden, einen Haushalts- und Wirtschaftsplan übersendet, der eine institutionelle Förderung des Verbandes in Höhe von 196 T Euro vorsah. 3. Hat die Landesregierung hierauf dem SHHB informell mitgeteilt, dass eine Förde- rung über 166 T Euro nicht erfolgen werde und ihn aufgefordert, einen entsprechend korrigierten Haushalts- und Wirtschaftsplan zu übersenden? Wenn ja, durch wen und wann? Wenn ja, wann erfolgte die Übersendung des neuen Haushalts- und Wirtschaftsplans? Drucksache 18/1255 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Die Kulturabteilung hat dem SHHB mitgeteilt, dass, wie zuvor abgesprochen, im Wirtschaftsplan nur eine Förderung von 166 T € verzeichnet werden kann. Daraufhin hat der SHHB seinen Wirtschaftsplan gemäß der vorigen Absprache korrigiert . 4. Soweit der Landesregierung der zunächst übersandte Haushalts- und Wirt- schaftsplan bekannt ist, warum hat die Ministerin auf die Frage im Ausschuss nicht auf den ursprünglich höheren Förderungswunsch des SHHB hingewiesen und darauf, wie es zu der Reduzierung gekommen ist? Der zunächst übersandte Wirtschaftsplan entsprach nicht den Gesprächen, die mit dem SHHB geführt worden sind. in den Gesprächen wurde zwar vom SHHB die Absenkung der Förderung bedauert, einen „höheren Förderungswunsch“ hat es demgemäß nicht gegeben. Die Vorlage eines Wirtschaftsplanes mit der Einpreisung einer höheren Förderung nach der Absprache über die Absenkung, kann von Seiten des Ministeriums nicht als Ausdruck eines „Wunsches“ nach höherer Förderung betrachtet werden. 5. Soweit der Landesregierung der zunächst übersandte Haushalts- und Wirt- schaftsplan bekannt war, bleibt sie dabei, wie von der Ministerin geäußert, dass die Förderungshöhe des SHHB von 166 T Euro ein freier und nicht von der Landesregierung beeinflusster Wunsch des SHHB war? Die Förderungshöhe richtet sich grundsätzlich nach dem Bedarf und nach Art und Umfang der Leistung, die ein Leistungsempfänger im Sinne des Landes und für das Land erbringt. 6. Welche Gespräche mit dem SHHB haben seitens des Ministeriums wann und mit welchem Inhalt stattgefunden? Die letzte Zielvereinbarung mit dem SHHB als Grundlage für die institutionelle Förderung des Heimatbundes war Ende 2010 abgelaufen. Seit 2011 hat es deshalb zwei Gespräche mit dem damaligen Geschäftsführer zur Zukunft des SHHB mit dem zuständigen Referatsleiter in der Kulturabteilung gegeben, einmal war die Abteilungsleitung dabei. Man war sich einig, dass aufgrund schwindender Mitgliederzahlen, Austritten von Kreisverbänden, Überalterung etc. neue Zielgruppen erschlossen werden müssten. Mit dem Geschäftsführer bestand Einigkeit , es wurde gleichzeitig auf bevorstehende Vorstandsklausuren zu einer Neuaufstellung des SHHB hingewiesen. Am 31. August 2012 fand auf Einladung der Abteilungsleitung ein weiteres Gespräch mit dem geschäftsführenden SHHBVorstand statt. In diesem Gespräch wurde das Ministerium offiziell von den Verwerfungen mit dem Geschäftsführer und Trennungsabsichten unterrichtet. Am 30.11.12 fand ein weiteres Gespräch auf Wunsch des geschäftsführenden SHHBVorstandes statt, in dem es um die personelle Neuaufstellung des SHHB nach einer möglichen Trennung von einem hauptamtlichen Geschäftsführer sowie finanzieller Folgewirkungen ging. Dort hat die Abteilungsleitung deutlich gemacht, dass das Land aufgrund fehlender Zielvereinbarungen und in Folge einer Reduzierung des Personals (d.h. wenn es zur Abschaffung des hauptamtlichen Geschäftsführers kommen sollte), die institutionelle Förderung einschränken müsste. Der SHHB berichtete in diesem Zusammenhang von Plänen, die hauptamtliche Stelle Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1255 3 durch eine Beauftragung eines Geschäftsführenden Vorstandmitglieds im Umfang eines Minijobs mit einem Aufwand von 450 € pro Monat zu ersetzen. Am 6. Mai 2013 fand in den Räumen des MJKE ein weiteres Gespräch von dem geschäftsführenden SHHB-Vorstand mit dem zuständigen Referatsleiter statt. Man war sich im Gespräch darüber einig, dass der Heimatbund sein Profil schärfen müsse und sich dabei auf Kernkompetenzen und Kernfragen konzentrieren solle. Zur zukünftigen Struktur des Heimatbundes stimmte man überein, dass angesichts der finanziellen Entwicklung eine überschaubare und effiziente Organisation vonnöten sei. Auch die Besetzung und Struktur der Geschäftsstelle sollte aufgrund sich abzeichnenden Veränderungen überprüft werden. Auf die Reduzierung der Zuweisung infolge der mittlerweile durchgeführten Kündigung des hauptamtlichen Geschäftsführers wurde hingewiesen. Bei einem Gespräch im September 2013 zwischen Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums mit dem gesamten Präsidium des Heimatbundes in Molfsee wurde erneut auf die abgesenkte Förderungssumme hingewiesen, zugleich wurde deutlich gemacht, dass der Präsidentin und ihrem Stellvertreter vor Kündigung des hauptamtlichen Geschäftsführers und der Veränderung der Leitungsstruktur bekannt gemacht wurde, dass dies Konsequenzen für die Förderung der Heimatbundes haben werde. 7. Hat der SHHB dem Ministerium gegenüber zu irgendeinem Zeitpunkt mitgeteilt, dass die Position eines hauptamtlichen Geschäftsführers in Zukunft nicht besetzt werden solle oder wegfalle? Wenn ja, wann, durch wen, an wen und mit welchem konkreten Inhalt erfolgte diese Mitteilung? Siehe Antwort auf Frage 6. 8. Ist es bei der institutionellen Förderung von Verbänden üblich, aufgrund unbe- setzter Positionen die Förderung zu reduzieren, wenn eine neue Besetzung der Stelle naheliegend ist? Aufgrund unbesetzter Positionen wurde die Förderung bisher nicht reduziert. Im vorliegenden Fall handelt es sich jedoch um den Wegfall der Position und eine Veränderung in der Geschäftsführungsstruktur. 9. Wenn dies zutrifft, warum hat die Landesregierung den Förderantrag nicht teil- weise abgewiesen und stattdessen den informellen Weg zur Reduktion der Förderung gewählt? Das MJKE hat nach Bekanntwerden der Fakten unverzüglich die Konsequenzen kommuniziert (siehe Antwort zu 6.) 10. Hat die Trennung des SHHB Ende 2012 von einer hauptamtlichen Bildungsreferentin ebenfalls zu einer Reduzierung der Förderung geführt? Wenn nein, was ist der Unterschied zwischen diesen beiden Fällen? Die Trennung von der hauptamtlichen Bildungsreferentin des SHHB, die im Sommer 2013 erfolgte, hatte keinen Einfluss auf eine Reduzierung der Förderung , da erstens die Kündigung nach Abschluss der Haushaltsaufstellung erfolgte und zweitens vom geschäftsführenden SHHB-Vorstand eine Neubesetzung an- Drucksache 18/1255 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 gekündigt wurde, die mittlerweile auch erfolgt ist. 11. Hat die Landesregierung in der Vergangenheit Anregungen, Hinweise oder Ziel- vorstellungen über personelle oder strukturelle Änderungen gegenüber dem SHHB geäußert oder intern gefasst? Beabsichtigt sie, dies in Zukunft zu tun? Vertreterinnen und Vertreter der Kulturabteilung haben in der Vergangenheit regelmäßig mit Geschäftsführung und Präsidium des SHHB über personelle oder strukturelle Änderungen gesprochen und werden dies auch in Zukunft tun.