SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1256 18. Wahlperiode 07.11.2013 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Anonyme Bezahlung elektronischer Verwaltungsangebote Vorbemerkungen des Abgeordneten: Elektronische Verwaltungsangebote können nicht mit Bargeld bezahlt werden. Das Telemediengesetz verpflichtet Anbieter jedoch, nach Möglichkeit eine anonyme Bezahlung anzubieten. 1. Strebt die Landesregierung im Zuge des Angebots elektronischer Verwaltungsangebote ("E-Government") die Akzeptanz anonymer Zahlungsmittel wie gegen Bargeld erhältlicher Zahlungskarten (z.B. "Paysafecard", "Ukash") an? Antwort: Gemeinsam mit der Hansestadt Hamburg betreibt das Land Schleswig-Holstein das sog. „GovernmentGateway“, eine mandantenfähige komponentenbasierte Transaktionsinfrastruktur . Das GovernmentGateway bietet Fachverfahren übergreifend benötigte Funktionalitäten als zentrale Services an, u.a. auch die sichere Online-Abwicklung von Zahlungen . Eine Gebührenpflicht besteht z.Zt. für folgende Dienste: • Einfache Meldeauskunft • Geoserver • Gewerbekarteiauskunft. Als mögliche Zahlungsmittel werden zurzeit (erweiterbar) elektronisches Lastschriftverfahren (ELV) und Kreditkartenzahlung angeboten. Da bei den o.a. bezahlpflichtigen Fachverfahren online eine Sachleistung bestellt wird, muss die Lieferanschrift bekannt sein, und der Zahlungseingang muss mit der betreffenden Lieferung in Verbindung gebracht werden können. Ein Änderungsbedarf Drucksache 18/1256 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 in Bezug auf eine anonyme elektronische Zahlung ist für diese Verfahren nicht sachgerecht . Eine Zahlungspflicht für anonym zu erbringende Leistungen besteht nicht. 2. Wenn ja, wie soll dies umgesetzt werden? Antwort: Entfällt.