SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/126 18. Wahlperiode 12-09-05 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Neubewertung Autobahn 20 Vorbemerkung des Fragestellers: Im Koalitionsvertrag „Bündnis für den Norden“ steht zum geplanten Weiterbau der Autobahn 20 (Seite 30, Zeile 1249 – 1251): „Die laufenden Planfeststellungsverfahren werden genutzt, um die Neubewertung der prognostizierten Verkehrsströme sowie der ökologischen und finanziellen Folgewirkungen vorzunehmen“. 1. Welche Voraussetzungen müssen nach Auffassung der Landesregierung erfüllt sein, da- mit diese die beabsichtigte Neubewertung der prognostizierten Verkehrsströme der Autobahn 20 in Schleswig-Holstein vornehmen kann. 2. Plant die Landesregierung, zusätzlich eigene Verkehrsgutachten zu den bereits vorlie- genden prognostizierten Verkehrszahlen, den ökologischen Folgewirkungen wie der schalltechnischen Untersuchung und den finanziellen Folgewirkungen in Auftrag zu geben ? Wenn ja, welche Gutachten sind dies und welche Haushaltsmittel werden hierzu eingeplant? 3. Plant die Landesregierung, die Ergebnisse der von ihr beabsichtigten Neubewertung der Verkehrsströme in die laufenden Planfeststellungsverfahren einzubeziehen? Wenn ja, welchen Einfluss hat dies auf die geplanten Beschlüsse der Planfeststellungsverfahren. Drucksache 18/126 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Antwort: Die Fragen 1-3 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet: Ausgangspunkt einer Neubewertung ist die Einarbeitung der Ergebnisse der Straßenverkehrszählung 2010 in die bisherige Verkehrsprognose für die A 20. Für diese Aktualisierung der Verkehrsprognose der A 20 wurden zwei Ingenieurverträge in Höhe von ca. 28.000 € aus Werkvertragsmitteln beim LBV-SH beauftragt. Die aktualisierte Verkehrsuntersuchung ist dann selbstverständlich in die anhängigen Planfeststellungsverfahren zum Neubau der A 20 einzustellen. Die Planfeststellungsunterlagen werden deshalb vom LBVSH entsprechend überarbeitet. Ob sich daraus ggfs. Änderungen, z.B. an aktiven Lärmschutzmaßnahmen oder geänderte ökologische Ausgleichs-oder Kompensationsmaßnahmen ergeben, kann derzeit noch nicht beurteilt werden. Auf Grund von Eingaben im Verfahren hatten sich ohnehin Änderungen in den Planfeststellungsunterlagen ergeben, die ein Änderungsverfahren mit zusätzlichen Auslegungen erfordern. Es ist vorgesehen, die aktualisierte Verkehrsuntersuchung zusammen mit den bereits bisher erforderlichen Änderungen auszulegen.