SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1265 18. Wahlperiode 2013-11-18 Kleine Anfrage des Abgeordneten Heiner Rickers (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Flächenausgleich in Schleswig-Holstein (2. Kleine Anfrage) 1. Liegen inzwischen landesweit die bei den unteren Naturschutzbehörden zu führenden Kompensationsverzeichnisse in digitaler Form vor? Wenn nein, wann ist mit ihrer Fertigstellung zu rechnen? Im MELUR liegen keine zusammengeführten Kompensationsverzeichnisse aller unteren Naturschutzbehörden in digitaler Form vor. Derzeit erfolgen Vorarbeiten zur Umsetzung des Landtagsantrags der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW gemäß Drucksache 18/904 und des Ergebnisses des Plenarprotokolls 18/31 vom 20.06.2013. Zunächst werden die notwendigen technischen und administrativen Voraussetzungen geprüft, die notwendig sind, ein landesweites Kompensationsflächenkataster zusammenzuführen und in geeigneter Form zu veröffentlichen. Mit einer Fertigstellung eines landesweiten Kompensationsverzeichnisses ist voraussichtlich im Laufe des Jahres 2015 zu rechnen. 2. Wie hat sich der Flächenumfang naturschutzrechtlicher Kompensationsflächen in den Jahren 2011 und 2012 entwickelt? Im Jahr 2011 wurden ca. 480 ha und im Jahr 2012 ca. 440 ha Kompensationsflächen rechtskräftig festgesetzt. Einschränkend ist dabei zu berücksichtigen, dass die Zahlenangaben Doppelnennungen enthalten können. Insoweit kann der tatsächliche Flächenumfang niedriger ausfallen. Drucksache 18/1265 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. In welcher Höhe fielen im Jahr 2012 in den einzelnen Kreisen/ kreisfreien Städten Ersatzgelder an? Im Jahr 2012 fielen in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten Ersatzzahlungen wie folgt an: Kreis/kreisfreie Stadt Ersatzzahlungen 2012 in Euro Flensburg 12.776,46 Kiel 161.444,40 Lübeck 11.634,18 Neumünster 1.475,00 Dithmarschen 1.126.483,12 Herzogtum Lauenburg 44.239,64 Nordfriesland 730.938,41 Ostholstein 54.847,74 Pinneberg 81.447,95 Plön 63.097,00 Rendsburg-Eckernförde 149.173,71 Schleswig-Flensburg 1.527.234,98 Segeberg 141.295,41 Steinburg 164.897,32 Stormarn 106.049,55 4. Ist es seit 2007 vorgekommen, dass von den unteren Naturschutzbehörden vereinnahmte Ersatzzahlungen nicht innerhalb der vorgeschriebenen zwei Jahre verausgabt werden konnten und dann an die Oberste Naturschutzbehörde fielen? Ja. Im Jahr 2010 fielen vom Kreis Ostholstein in 2007 nicht verausgabte Mittel in Höhe von 7.000,00 € an die Oberste Naturschutzbehörde.