SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/127 18. Wahlperiode 05.Sept. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung Ausbildungsplätze in der Altenpflege Vorbemerkung Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Altenpflegeausbildung für alle Auszubildenden kostenlos zu gestalten und die Ausbildungskapazitäten durch 400 zusätzliche Ausbildungsplätze zu fördern. 1. Wie sollen die zusätzlichen Ausbildungsplätze auf die vorhandenen Schulen im Land verteilt werden? Antwort: Die Verteilung der 400 zusätzlichen schulischen Ausbildungsplätze wird nach Gesprächen mit allen Trägern und Schulen auf der Grundlage der bereits seit 2006 nach gemeinsamer Verständigung mit allen Beteiligten herangezogenen Kriterien vorgenommen, die bei allen Aufstockungen schulischer Ausbildungsplätze zugrunde gelegt wurden. Diese „Quotierung“ erfolgt neben einem rechnerischen Verfahren u.a. unter Berücksichtigung folgender Faktoren: Sicherstellung einer angemessenen regionalen Verteilung von Ausbildungsstätten, Bewahrung der Trägervielfalt, Vermeidung unwirtschaftlicher Strukturen (keine Förderung von Doppelstandorten) und Weiterentwicklung innovativer Ansätze. Vorrangiges Ziel der Landesregierung bleibt es, durch die erneut vorzunehmende Quotierung der landesgeförderten schulischen Ausbildungsplätze den Fachkräftebedarf im Lande zu sichern und dabei den bestehenden Altenpflegeschulen im Lande auch weiterhin Planungssicherheit sowie finanzielle Verlässlichkeit zu gewährleisten. Drucksache 18/127 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Wie und wann können sich Altenpflegeschulen um die zusätzlichen vom Land finanzierten Ausbildungsplätze bewerben? Antwort: Eine Bewerbung der Altenpflegeschulen um die zusätzlichen vom Land finanzierten schulischen Ausbildungsplätze ist nicht erforderlich – siehe Antwort zu 1. 3. Wie hoch werden die Kosten für die 400 zusätzlichen Ausbildungsplätze sein und wie sollen diese zusätzlichen Plätze finanziert werden? Antwort: Für die 400 zusätzlichen schulischen Ausbildungsplätze (200 Plätze ab dem 01.04.2013 und 200 Plätze ab dem 01.04.2014) werden im Jahr 2013 Kosten in Höhe von 522,0 T€, im Jahr 2014 von 1.218,0 T€ und ab dem Jahr 2015 von jährlich 1.392,0 T€ entstehen, die durch Umschichtungen im Landeshaushalt finanziert werden. 4. Wie hoch werden die Gesamtkosten bei einer für die Auszubildenden kostenlosen Altenpflegeausbildung für das Land sein und wie soll die generelle Übernahme der Ausbildungskosten zukünftig finanziert werden? Antwort: Die Landesregierung fordert weiterhin von der Bundesregierung bei der seit Jahren überfälligen Neuregelung der Ausbildung der Pflegeberufe (Zusammenlegung der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung sowie der Altenpflegeausbildung zu einer einheitlichen Pflegeausbildung) auch die Finanzierungsgrundlage für alle Pflegeberufe zu harmonisieren . Dabei ist ein von finanziellen Beteiligungen freier Zugang in die Ausbildung zu gestalten. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat zur Reform der Pflegeausbildung ein Eckpunktepapier dafür erarbeitet und Ende März 2012 vorgestellt . Die Arbeitsgruppe macht in dem Papier deutlich, dass für eine neue berufliche Ausbildung auch eine einheitliche Finanzierungsform zu schaffen ist; dies erfordert eine generelle politische Entscheidung. Die Länder erwarten daher die Vorlage eines Gesetzentwurfes durch den Bund. Diese Erwartung wurde auch durch einen entsprechenden einstimmigen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz im Mai 2012 bekräftigt. 5. Wie viele Auszubildende zahlen ihre Ausbildung bisher selbst und werden diese Kosten ebenfalls übernommen? Falls nicht, bitte begründen. Antwort: Die Landesregierung geht davon aus, dass mit den zusätzlich geschaffenen schulischen Ausbildungsplätzen eine ausreichende Zahl an landesgeförderten Schulplätzen angeboten wird. Konkrete Zahlen, wie viele Auszubildende die gesamte oder Teile der schulischen Ausbildung selber finanzieren, liegen dem Land nicht vor. Zur Bestimmung des zukünftigen Fachkräftebedarfs wird die Durchführung einer wissenschaftlichen Erhebung geprüft, danach ist zu entscheiden, in Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/127 3 welchen Schritten, unabhängig von der weiterhin erstrebten Lösung (siehe Antwort zu Frage 4), die schulische Ausbildung kostenfrei gestellt werden kann.