SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1270 18. Wahlperiode 2013-11-18 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Nicolaisen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Innenminister Auswirkungen der geplanten Reform des kommunalen Finanzausgleichs auf Konsolidierungskreise Vorbemerkung Das Land hat mit 6 Landkreisen öffentlich-rechtliche Verträge über Konsolidierungshilfen geschlossen. Diese Verträge sehen eigene Konsolidierungsbeiträge dieser Kreise vor. Nach den Berechnungen der Landesregierung über die Zuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich nach dem Gesetz über die Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs erhielten 5 dieser Landkreise geringere Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich. 1. Welche Auswirkungen auf die Konsolidierungsvereinbarungen würden sich aus der Reduzierung der Zuweisungen an die jeweiligen Kreise aufgrund einer Reform des kommunalen Finanzausgleichs ergeben? Antwort: Keine. Weder höhere noch geringere Steuereinnahmen und Finanzzuweisungen haben Auswirkungen auf die Konsolidierungsvereinbarungen. Die Konsolidierungsbeiträge beziehen sich auf konkrete Maßnahmen, die von den Kommunen unmittelbar beeinflusst oder entschieden werden können. 2. Würden die geringeren Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich im Rahmen der Konsolidierungsvereinbarung als eigener Konsolidierungsbeitrag der Kreise anerkannt? Drucksache 18/1270 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode 2 Antwort: Nein. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. In welchem Umfange würde die reduzierte Zuweisung dazu führen, dass der zu erbringende eigene Konsolidierungsbeitrag des jeweiligen Kreises sinken würde? Antwort: Weder reduzierte noch erhöhte Finanzzuweisungen haben Auswirkungen auf den von kommunaler Seite zu erbringenden Konsolidierungsbeitrag. Dieser muss nach § 16 a Abs. 2 des Finanzausgleichsgesetzes in einem angemessenen Verhältnis zu der für das Jahr 2011 gewährten Konsolidierungshilfe stehen.