SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 1275 18. Wahlperiode 20.11.13 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung Förderung der Arbeiterwohlfahrt (AWO) aus dem Landeshaushalt 1. Welche Förderungen und Zuschüsse erhält die Arbeiterwohlfahrt aus dem Landeshaushalt (bitte Einzelplan, Titelstelle und Förderhöhe jeweils einzeln angeben und bitte angeben, ob es sich um eine Projektförderung oder eine institutionelle Förderung handelt)? Antwort: Die AWO erhält bzw. erhielt im Jahre 2013 folgende Mittel, die z.T. noch nicht vollständig ausgezahlt sind: Epl Kap MG / TG Titel Zweckbestimmung Förderbetrag Förderart 06 16 04 683 11 Zukunftsprogramm Arbeit hier: Migranten in der Altenpflege 92.733,11 € Projektförderung 09 02 01 684 06 Zuwendungen zur Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben nach § 9 BGG (Bewährungs - und Gerichtshilfegesetz SH )durch Träger der freien Straffälligenhilfe 71.964,00 € Projektförderung Drucksache 18/ 1275 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 hier: Gemeinnützige Arbeit (GA) 09 02 01 684 06 Zuwendungen zur Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben nach § 9 BGG durch Träger der freien Straffälligenhilfe hier: Täter-OpferAusgleich (TOA) 141.443,00 € Projektförderung 09 02 01 684 07 Maßnahmen für den Opferschutz 2.400,00 € Projektförderung 10 02 00 633 04 Sozialvertrag II hier: Dezentrale Psychiatrie 143.255,64 € Projektförderung 10 02 00 633 04 Sozialvertrag II hier: Ambulante Suchtkrankenhilfe 144.763,25 € Projektförderung 10 02 62 684 62 Bekämpfung von Volkskrankheiten und anderen Krankheiten 12.300,00 € Projektförderung 10 02 62 686 62 Förderung von AIDSHilfen und - Selbsthilfegruppen 38.480,00 € Projektförderung 10 04 00 684 05 Förderung von Verbänden und Vereinen für die Ausbildung in der Altenpflege 1.131.000,00 € Projektförderung 10 04 01 684 02 Zuschüsse für ergänzende Maßnahmen zur Verbesserung der Pflegeinfrastruktur an Wohlfahrtsverbände pp. 89.968,00 € Projektförderung 10 05 00 684 04 Zuschüsse für soziale Zwecke (Sozialvertrag I) 2012: 453.462,09 € (Daten für 2013 liegen erst zum 30. Juni 2014 vor.) Projektförderung 10 12 12 684 17 Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres 98.400,00 € Projektförderung Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/ 1275 3 10 12 00 684 03 Zuschüsse an Wohlfahrtsverbände und weitere soziale Einrichtungen für nach dem AGInsO anerkannte geeignete Stellen (Verbraucherinsolvenzbera - tung) und Präventionsmaßnahmen 641.000,00 € Projektförderung 10 12 03 684 09 Zuschüsse zur institutionellen Förderung der auf Landesebene anerkannten Jugendverbände 43.320,00 € Institutionelle Förderung 10 12 04 684 12 Zuschüsse für Angebote zur Bildung, Beratung und Unterstützung von Familien und anderen Lebensgemeinschaften 12.272,70 € Projektförderung 10 12 04 684 13 Zuschüsse an Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz 199.357,60 € Projektförderung 11 02 02 633 24 Zuweisungen zur Förderung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen hier: Frauenhaus der AWO in Lübeck 230.300,00 € Institutionelle Förderung 2. Wie hoch ist die Gesamtförderung der Arbeiterwohlfahrt aus dem Landeshaushalt ? Antwort: Die Gesamtförderung der Arbeiterwohlfahrt aus dem Landeshaushalt beträgt im Jahr 2013 rd. 3,5 Mio. € 3. Welche Förderungen und Zuschüsse wurden seit dem 12. Juni 2012 neu an die Arbeiterwohlfahrt vergeben (bitte auch jeweils einzeln ausweisen und angeben, ob es sich um eine Projektförderung oder eine institutionelle Förderung handelt)? Drucksache 18/ 1275 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Antwort: Das Frauenhaus der AWO in Lübeck wurde bis einschließlich 2011 regelmäßig mit 438.000 € gefördert. Durch die Einsparungen im Landeshaushalt 2012 lief die Förderung Ende 2011 zunächst aus. Im Jahr 2013 wurde sie dann im Umfang von 230.300 € wieder aufgenommen. Alle anderen Förderungen bestanden bereits in der letzten Legislaturperiode. 4. An die Arbeiterwohlfahrt wurden 300 000 Euro als Projektmittel zur Bekämpfung von Rechtsextremismus vergeben. Gab es dazu eine Ausschreibung für diese Vergabe? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die Aufgaben zur Umsetzung des Landesprogramms zur Demokratieförderung und Rechtsextremismusbekämpfung (Aufbau und Betrieb der regionalen Beratungsstellen für Präventions- und demokratiepädagogische Angebote gegen Rechtsextremismus mit je einem Standort im nördlichen, westlichen und südöstlichen Landesteil von Schleswig-Holstein sowie für die Einrichtung einer Stelle in Kiel, die zentral demokratiepädagogische Konzepte für das Landesprogramm entwickelt) sind von der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AÖR in vier Lose aufgeteilt (drei Lose zu je 90.000 € für den Aufbau und Betrieb der regionalen Beratungsstellen sowie ein Los zu 30.000 € für die Einrichtung und den Betrieb der demokratiepädagogischen Zentralstelle in Kiel) und europaweit ausgeschrieben worden. Insgesamt wurden vier Angebote abgegeben, u. a. von der Arbeiterwohlfahrt, Landesverband SchleswigHolstein e. V., der nach Durchführung der Verhandlungsgespräche der Zuschlag für die Lose 1 bis 3 (Aufbau und Betrieb der regionalen Beratungsstellen) erteilt wurde. 5. Prüft die Landesregierung Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Zuwendungsempfängers , damit sichergestellt werden kann, dass die vereinbarten Leistungen in dem vorgesehenen Zeitrahmen erfüllt werden? Antwort: Die Prüfung der Antragsunterlagen und der Verwendungsnachweise erfolgt auf der Grundlage der Vorschriften der Landeshaushaltsordnung. Im Zukunftsprogramm Arbeit findet ein engmaschiges finanzielles und inhaltliches Controlling statt durch Vorhabenkontrollen der Prüfbehörde, Verwaltungsprüfungen, Monitoringdatenerhebung und Vor-Ort-Kontrollen der Bewilligungsbehörde. Dabei werden unter anderem die ordnungsgemäße Durchführung der Vorhaben sowie die Erreichung der vereinbarten messbaren Ziele des Vorhabens überprüft. Aufgrund des Erstattungsprinzips im ESF-kofinanzierten Landesarbeitsmarktprogramm ist sichergestellt, dass alle vom Zuwendungsempfänger in Erstattungsanträgen geltend gemachten Ausgaben bereits entstanden sind und das Projekt soweit auch bereits umgesetzt wurde.