SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1277 18. Wahlperiode 2013-11-18 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Höhe des Vertretungsfonds 2014 1. Wie hoch werden die verfügbaren Mittel aus dem Vertretungsfonds sein, die für gebundene Stellen zur Verfügung stehen? 2. Wie hoch werden die frei verfügbaren Mittel (z.B. Honorarkräfte) aus dem Ver- tretungsfonds für schulamtgebundene Schulen sein? Antwort zu Frage 1 und 2: Die Ausbringung der kw-Stellen erweitert die Einsatzmöglichkeiten des Vertretungs- fonds, ohne bisher bestehende Nutzungsmöglichkeiten einzuschränken. Den schul- amtsgebundenen Schulen werden, vorbehaltlich der Beschlussfassung des Landta- ges, im Haushalt 2014 bis zu 125 kw-Stellen bzw. deren Gegenwert in Höhe von 6.210,0 T€ zur Verfügung stehen. Im Entwurf für den Landeshaushaltsplan wird eine Aufteilung in kw-Stellen und Geldmittel nicht vorgenommen. Drucksache 18/1301 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Wie hoch werden die frei verfügbaren Mittel aus dem Vertretungsfonds für mi- nisteriell gebundene Schulen sein (bitte jeweils für Gymnasien, Gemeinschafts- schulen mit Oberstufen und berufsbildenden Schulen angeben)? Antwort: Nach Planung des MBW werden den Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe 970.000 Euro, den Gymnasien 2,9 Mio. Euro und den Beruflichen Schulen 2 Mio. Euro im Rahmen des Vertretungsfonds zur Verfügung stehen. Innerhalb des Vertretungsfonds besteht Deckungsfähigkeit. Somit können bei Bedarf im Laufe des Haushaltsjahres Mittel sowohl zwischen Schularten als auch innerhalb der Schularten bzw. zwischen den Schulämtern umverteilt werden, um dem tatsäch- lich eintretenden Vertretungsbedarf in den jeweiligen Schularten gerecht zu werden. 4. Wie hoch werden die frei verfügbaren Mittel aus dem Vertretungsfonds sein, die den Kreisen und kreisfreien Städten zugewiesen werden (bitte jeweils für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt angeben)? 5. Wie viele feste Stellen werden aus dem Vertretungsfonds finanziert, wie viele Mittel werden dadurch gebunden und wie verteilen sich die festen Stellen auf die einzelnen Schularten? Antwort zu Frage 4 und 5: Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Landtages über den Haushalt 2014 ist vor- gesehen, den Schulämtern die unten genannten „kw-Stellen“ zur Verfügung zu stel- len. Die Schulämter entscheiden im Rahmen ihrer Zuständigkeit, in welchem Umfang sie kw-Stellen bzw. Finanzmittel einsetzen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1301 3 Schulamt kw-Stellen Dithmarschen 6,00 Lauenburg 8,50 Nordfriesland 7,00 Ostholstein 8,00 Pinneberg 12,00 Plön 5,50 Rendsburg-Eckernförde 11,75 Schleswig-Flensburg 8,50 Segeberg 11,75 Steinburg 6,00 Stormarn 9,25 Flensburg 2,50 Kiel 7,75 Lübeck 8,00 Neumünster 3,50