SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1279 18. Wahlperiode 2013-11-20 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Nicolaisen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Nahversorgung mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs im ländlichen Raum 1. Wie stellt sich aus Sicht der Landesregierung die Nahversorgung mit Lebens- mitteln und Gütern des täglichen Bedarfs im ländlichen Raum in SchleswigHolstein dar? Die Versorgungslage im ländlichen Raum ist in Schleswig-Holstein als positiv einzustufen, auch wenn in den abgelegenen und schwach besiedelten Bereichen ein Ausdünnen der Versorgungsstrukturen zu beobachten ist. Die Zentralen Orte und Gemeinden mit ergänzender überörtlicher Versorgungsfunktion im ländlichen Raum sind mit ausreichend Nahversorgungseinrichtungen ausgestattet . 2. Welche Veränderungen der Anzahl der Nahversorger (Markttreffs und Einzelhandel ) mit einer Verkaufsfläche von bis zu 1.200 qm hat es in den letzten 10 Jahren gegeben? Der Landesregierung liegen keine entsprechend spezifischen Daten vor. Zum Projekt MarktTreff lässt sich aber darstellen, dass seit 1999 insgesamt 30 MarktTreffs eingerichtet wurden. Seit 2003 wurden 19 MarktTreffs eröffnet. Seit 2013 befinden sich sechs MarktTreffs im Bau, bzw. in der Umsetzung. 3. Verfolgt die Landesregierung eine Strategie zur Sicherstellung der wohnortnahen Versorgung mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs in Kommunen im ländlichen Bereich und wenn ja, wie sieht diese aus? Drucksache 17/1279 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode 2 Mit dem Projekt MarktTreff setzt die Landesregierung seit 1999 eine bundesweit anerkannte Strategie zur Sicherstellung der Nahversorgung um. Das Konzept beinhaltet einen multifunktionalen örtlich angepassten Ansatz, der auf einem Drei-Säulen-Modell fußt: Kerngeschäft, private, öffentliche, soziale Dienstleistungen sowie Treffpunktfunktion. Der nachhaltige Erfolg der MarktTreffs basiert auf der Partnerschaft zwischen Kommune (Trägerin/ Zuwendungsempfängerin ), dem Betreiber des Kerngeschäftes und Vereinen/ Verbänden / Bürgern (für Dienstleistungen und Treffpunkt). 4. Plant die Landesregierung Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben in kleinen Gemeinden? Über die bereits vorhandenen Maßnahmen hinaus sind vom MELUR derzeit keine neuen Maßnahmen geplant. 5. Werden die Kommunen bei der Sicherung der notwendigen Nahversorgung durch das Land unterstützt und wenn ja, wie erfolgt diese Unterstützung? Ja, es erfolgt eine Förderung von Projektentwicklungen, wie z. B. bei der Unterstützung des landesweiten Marketings zu den MarktTreffs. In diesem Zusammenhang werden bis zu 55 % der Entwicklungskosten und der förderfähigen baulichen Investitionskosten übernommen, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden. 6. Fließen Mittel aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (EPLR) oder aus sonstigen Förderprogrammen in die Nahversorgung im Bereich des ländlichen Raums? Ja, für das Projekt MarktTreff aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und der Gemeinschaftaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) 7. In welchem Umfang und in welchen Gemeinden wurden in den letzten 10 Jahren , werden aktuell und werden in den kommenden Jahren jeweils Förderungen für die Sicherstellung der Nahversorgung gewährt? Die Förderungen der aktuellen ELER-Förderperiode 2007-2014 können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. In der kommenden ELER-Förderperiode ab 2015 wird eine Förderung von MarktTreffs auch weiterhin aus ELER- und aus GAK-Mitteln erfolgen können. Die Förderung kann sowohl über die LAG AktivRegionen als auch als Mainstream- /Maßnahme „Basisdienstleistungen in ländlichen Gebieten“ als Vorhaben von besonderem landespolitischem Interesse erfolgen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1279 3 MarktTreffGemeinde Kreis förderfähiges Investitionsvolumen in € EU-Zuschuss in € GAK-/ Landeszuschuss in € Eröffnung Einwoh - ner 1 Steinfeld SL 383.000 18.202 173.277 1999 743 2 Munkbrarup SL 363.000 145.207 72.603 1999/03 1.067 3 Tetenhusen SL 894.760 55.219 392.160 1999 857 4 Stadum NF 615.300 307.640 1999/01 1.051 5 Kasseedorf (inkl. Dorfplatz) OH 1.336.410 184.800 551.680 2001 1.547 6 Kirchbarkau PLÖ 1.271.000 269.000 288.803 2001 735 7 Ladelund NF 767.000 307.000 2001 1.520 8 Neuwittenbek RD 70.000 28.000 7.000 2001 1.299 9 Klein Rönnau SE 485.700 194.300 48.600 2002 1.399 10 Probsteierhagen PLÖ 888.200 355.200 88.860 2002 1.858 11 Hasenkrug SE 375.700 150.270 37.570 2002 368 12 Großsolt SL 357.904 143.160 35.790 2002 1.896 13 Christiansholm RD 360.000 180.000 2003 260 14 Witzwort NF 520.000 260.000 2003/04 968 15 Haselund NF 40.000 20.000 2004 866 16 Schwabstedt NF 762.000 381.000 2005 1.346 17 Gülzow RZ 1.600.000 800.000 2005 1.302 18 St. Margarethen IZ 500.000 250.000 2005 998 19 Medelby SL 800.000 400.000 2005 893 20 Beidenfleth MarktTreff + GesundheitsTreff IZ 186.000 179.000 93.000 80.350 9.252 2006 2008 926 21 Alt Duvenstedt RD 915.000 457.000 2006 1.879 22 Negernbötel RZ 950.000 475.000 2006 1.048 23 Brodersby SL 291.000 145.500 2007 506 24 Jörl SL 123.000 62.000 2007 844 25 Koberg RZ 1.200.000 550.000 2008 760 26 Linau RZ Markenvertrag / o. Förderung 2010 1.190 27 Hof Viehbrook PLÖ Markenvertrag / o. Förderung 2011 796 28 Rantrum NF Markenvertrag / o. Förderung 2011 1.635 29 Borgstedt RD Markenvertrag / o. Förderung 2012 1.315 30 Schwesing NF 488.202 268.510 2013 925 31 Wester-Ohrstedt NF 1.473.640 306.367 2014 gepl. 1.051 32 Heidgraben PI 1.433.268 750.000 2014 gepl. 2.397 33 Morsum NF 1.874.333 750.000 2014 gepl. 1.100 34 Hohenfelde PLÖ 1.121.200 591.910 2014 gepl. 1.073 35 Rantrum NF 1.440.376 750.000 2014 gepl. 1.645 Gesamt Invest.volumen ca. 24 Mio. Euro Förderung ca. 11,2 Mio. Euro