SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1303 18. Wahlperiode 13-11-21 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens-Christian Magnussen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Perspektive zur Weiterentwicklung des Industriestandortes UnterelbeBrunsbüttel Vorbemerkung des Fragestellers: In der Synopse der Stellungnahmen zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP) des Landes Schleswig-Holstein 2009 wird auf die Stellungnahme eines in Brunsbüttel ansässigen Industriebetriebes auf die landeplanerische Konzeption im LEP 2009 als nicht hinreichend hingewiesen. Im Votum zur Synopse wurde darauf verwiesen, dass weitere Konkretisierungen auf der Regionalplanebene vorgenommen werden sollen. 1. Wie beabsichtigt die Landesregierung die wirtschaftliche Entwicklung der Region neben der Ausbauperspektive des „Elbehafens“ konzeptionell weiter zu entwickeln und zu fördern? Antwort: Die Landesregierung begleitet den Industriestandort Unterelbe im Rahmen der Westküsteninitiative der Landesregierung. Die Themen Erneuerbare Energien und Chemie haben dabei ein besonderes Gewicht. Im Rahmen des vom Land aus dem Zukunftsprogramm Wirtschaft geförderten Regionalmanagement Industrieenergie werden die Potenziale der Energieeffizienz für die Industrie am Standort besonders untersucht. Daneben gibt es auf Basis des regionalen Entwicklungskonzeptes REK A23/B5 einen Prozess zur wirtschaftlichen Entwicklung der Region, welcher wiederum von einem von der Landesregierung geförderten Management Westküste/ Unterelbe nachdrücklich unterstützt wird. Drucksache 18/1303 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Darüber hinaus gibt es eine sich immer intensiver gestaltende Zusammenarbeit der drei Länder Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein in Sachen Unterelberegion, welche absehbar durch ein Leitprojekt der Metropolregion Hamburg begleitet werden wird (vgl. dazu auch Antwort auf Frage 3). 2. War das Votum zur Synopse eine verwaltungsmäßige Beurteilung zur Stellung- nahme oder war es eine politische Abschätzung zur Situation? Antwort: Bei dem Votum zur Stellungnahme der Bayer AG handelt es sich um eine verwaltungsmäßige Beurteilung. 3. Wie beabsichtigt die Landesregierung unter Beachtung der Verlagerung bzw. Einschränkung der Regionalen Planungsräume mit der Weiterentwicklung der Unterelberegion umzugehen? Antwort: Die Landesregierung beabsichtigt mit dem neuen Landesplanungsgesetz die Schleswig-Holsteinischen Planungsräume für die Regionalplanung neu zu schneiden. Hierdurch sollen die bisher fünf Planungsräume auf drei reduziert werden. Dies wird u. a. für die Unterelberegion bedeuten, dass sie erstmals mit den Kreisen Dithmarschen, Steinburg und Pinneberg ungeteilt in einem Planungsraum dargestellt werden kann. Dies soll die Kooperation untereinander zwischen den Kreisen und insbesondere mit dem Blick auf die weitere Entwicklung der Unterelberegion befördern. Ganz konkret ist beabsichtigt, aus dem gemeinsamen Förderfonds der Metropolregion ein länderübergreifendes trilaterales Regionalmanagement zu fördern (vgl. dazu auch Antwort auf Frage 1), um unternehmerische Projekte zur Stärkung der Industrielandschaft der Unterelbe zu entwickeln . 4. Ist es richtig, dass für den Industrieraum Brunsbüttel (Unterelbe) eine „Präventive Umweltverträglichkeitsprüfung“ (UVP) (ggbs. andere Namensdefinition) unter Einbeziehung der Entwicklungsgesellschaft Brunsbüttel mbh durchgeführt wurde? Wenn ja, welche Ergebnisse/ Erkenntnisse liegen vor? Wenn nein, wurden andere Aktivitäten zur Optimierung von Planungszeiten umgesetzt ? Antwort: Ja. Aus der Erkenntnis heraus, dass eine UVP immer auf das individuelle Vorhaben eingehen muss, wurde im Jahre 2007 keine UVP im engeren Sinne erstellt, sondern eine umfangreiche Erhebung und Auswertung aller für den Standort Brunsbüttel ohnehin vorliegenden Daten vorgenommen. Die Datensammlung sollte Industrieunternehmen die Ansiedlung erleichtern, weil bestimmte Daten nicht mehr selbst von den Unternehmen ermittelt werden mussten, und den Standort dadurch attraktiver machen. Für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) in Genehmigungsverfahren wäre damit die Erleichterung verbunden, dass hinsichtlich bestimmter, in der UVU zu untersuchender Fragen wie z.B. archäologische Daten, Bodendaten etc. auf den vorhandenen Datenpool zurückgegriffen werden Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1303 3 könnte. Über die Genehmigungsfähigkeit von Einzelvorhaben muss jedoch immer im individuellen Verfahren entschieden werden und erforderlichenfalls eine UVU erstellt werden. Die Erforderlichkeit einer individuellen UVU ergibt sich schon daraus , dass z.B. die Daten über Flora und Fauna (anders als z.B. archäologische Daten) nicht zu alt sein dürfen und damit einer „Präventiven UVP“ immer entgegenstehen . 5. Wenn eine „Präventive UVP“ durchgeführt wurde, welche Kosten und durch wen finanziert sind hierfür aufgewendet worden? Antwort: Die Finanzierung wurde abgewickelt über das Regionalmanagement „Chemcoast Park Brunsbüttel“. Verwendet wurden EFRE-Mittel, Landesmittel, Mittel der Entwicklungsgesellschaft Brunsbüttel mbH und Mittel der Industrie. 6. Sollte eine „Präventive UVP“ durchgeführt worden sein, wird sich dieses im Zeit- fenster der Planfeststellung für den Ausbau des Hafens auswirken? Wenn ja, wie wird es sich auswirken? Wenn nein, warum wird es sich nicht auswirken? Antwort: Nein. Wie oben erwähnt, muss die UVP immer für das individuelle Vorhaben erstellt werden. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Datensammlung hatte man im Wesentlichen ansiedlungsinteressierte Industrieunternehmen im Blick. An eine Hafenerweiterung hatten die Akteure zu dem Zeitpunkt nicht gedacht. Deshalb sind wesentliche, für den Ausbau wichtige Daten nicht erfasst worden. 7. Wie ist der aktuelle Stand der Planfeststellung für den Ausbau des „Elbehafens“? Antwort: Die Ausschreibung der Planungsleistungen für die Erstellung der Planfeststellungsunterlagen war Ende Oktober 2013 abgeschlossen. Am 7. November 2013 fand auf Veranlassung der Stadt ein Startgespräch mit den Planungsbüros unter Einbeziehung aller relevanten Träger öffentlicher Belange statt, in dem das Projekt vorgestellt wurde und Anregungen der Träger öffentlicher Belange aufgenommen wurden. Die Planungsbüros befinden sich derzeit in enger Abstimmung mit den beteiligten Behörden und anderen relevanten Akteuren und führen hierzu Gespräche. 8. Mit welchem Zeitfenster rechnet die Landesregierung unter Einbeziehung der Einschätzung der regionalen Akteure von jetzt bis zum Baubeginn und zur Fertigstellung der neuen Pier? Antwort: Die Landesregierung rechnet damit, dass der Bau der neuen Pier im Jahre 2016 beginnen und die Pier im Jahre 2018 fertiggestellt sein kann. Drucksache 18/1303 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 9. Gibt es Erkenntnisse über das visierte Ausbauvolumen des Hafens? (1-Platz, 2- Platz oder mehr) Antwort: Beabsichtigt ist, in der Endstufe eine ca. 600 Meter lange Pier zu bauen. Dieses Vorhaben soll abschnittsweise verwirklicht werden. Zunächst soll ein Teilabschnitt von ca. 200 Meter Länge verwirklicht werden. Details werden sich im Laufe der Aufstellung der Planfeststellungsunterlagen ergeben.