SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1304 18. Wahlperiode 2013-11-22 Kleine Anfrage der Abgeordneten Johannes Callsen, Heike Franzen und Astrid Damerow (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft EU-Förderprogramme im Bildungsbereich Vorbemerkung der Landesregierung: Der in der Kleinen Anfrage angesprochene „Bildungsbereich“ wird bei der Beantwor- tung weit ausgelegt und geht - je nach Fachbezug und Zielsetzung des zugrunde liegenden Förderprogramms - über die schulische Bildung hinaus; umfasst u.a. auch den Übergang Schule-Beruf und die Aus- und Weiterbildung. 1. Welche Projekte und Maßnahmen im Bildungsbereich werden in Schleswig- Holstein zurzeit mit EU-Mitteln finanziert (bitte den Zeitraum, den Fördertopf und die Fördersumme sowie die bislang in Anspruch genommenen Mittel ange- ben)? Antwort: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE): Im Operationellen Programm (OP) EFRE 2007-2013 werden im Zeitraum 2007-2013 für die Förderung der Berufsbildungsstätten und der Weiterbildungsinfrastruktur ins- gesamt 14,2 Mio. € EFRE-Mittel eingesetzt. Davon werden mit rund 6 Mio. € die Be- rufsbildungsstätten und mit rund 8,2 Mio. € die Weiterbildungsverbünde gefördert. Bisher wurden 11,5 Mio. € an die Projektträger ausgezahlt (Stichtag 13.11.2013). Europäischer Sozialfonds (ESF): Im Operationellen Programm (OP) ESF 2007-2013 gibt es unterschiedliche Aktionen, die dem Bildungsbereich in der oben genannten Definition entsprechen. Die Förder- summen und Bewilligungen der dieser Aktionen sind in der Anlage dargestellt; Stand der Fördersumme (ESF) und der Bewilligungen ist der 01.11.2013. Neben dem Handlungskonzept Schule und Arbeitswelt, das unten etwas ausführlicher beschrie- ben wird, gehören in den Bildungsbereich • der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein • Zusätzlicher betriebliche Ausbildungsplätze • Förderung überbetrieblicher Lehrlingsunterweisung im Handwerk • Ausbildungsplatzakquisition • Regionale Ausbildungsbetreuung • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen für jugendliche Strafgefangene • Alphabetisierung deutschsprachiger Erwachsener durch ein Informations- und Beratungsangebot an den Volkshochschulen Das Handlungskonzept Schule & Arbeitswelt (HKSA) - als ein über den Europäi- schen Sozialfonds (ESF) geförderter Teilbereich des Zukunftsprogramms Arbeit in Schleswig-Holstein - endete offiziell am 31.07.2013. Ziel des HKSA war es, die Aus- bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Schulabgänger/innen zu verbessern. So konnte die Zahl der Schulabgänger/innen ohne Schulabschluss von 9,8% im Jahr 2005 auf 7,3% im Jahr 2012 gesenkt werden. Die Handlungsfelder des HKSA an den allgemeinbildenden Schulen, an den Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Ler- nen und in den Berufseingangsklassen der Berufsbildenden Schulen waren ein Coaching, ein Kompetenzfeststellungsverfahren und eine Berufsfelderprobung. In den Berufseingangsklassen der Berufsbildenden Schulen konnten die Jugendlichen zudem Qualifizierungsbausteine in Anspruch nehmen. Im laufenden Schuljahr 2013/14 ist eine Übergangsfinanzierung bis zum Beginn der nächsten ESF-Förderperiode Mitte 2014 aus Mitteln des MBW (3,1 Mio. € Kofinan- zierung) und ESF-Restmitteln (2,1 Mio. €) ermöglicht worden. Somit kann an den 60 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1304 Standorten mit Flexiblen Übergangsphasen der allgemeinbildenden Schulen (für 2.100 Teilnehmer/innen), an einzelnen Förderzentren (für 350 Jugendliche) und in den Berufseingangsklassen der Berufsbildenden Schulen (für 1.500 junge Men- schen) das Coaching fortgeführt werden. Zudem können die ca. 700 Jugendlichen, die im August 2013 neu in einer Flexiblen Übergangsphase gestartet sind, an einer Potentialanalyse teilnehmen. Hierfür stellt die Bundesagentur für Arbeit Mittel in Hö- he von 100.050 € zur Verfügung. COMENIUS: Zwei Schulen aus Schleswig-Holstein (Kurt-Tucholsky-Gemeinschaftsschule, Flens- burg und Gemeinschaftsschule Friedrichsort) arbeiten mit weiteren drei Schulen aus Dänemark, Schweden und Polen zusammen als COMENIUS-Schulpartnerschaften: Projekt Nr. CML-P-SH-13-07183-4 01.08.2013 bis 31.07.2015 Fördersumme je Schule: 22 T€ Thema: Borders: bridges or barriers, burden or benefit? Identities in Europe as based on lifestyles, stereotypes and structures. INTERREG4A: Das IQSH verantwortet das Arbeitspaket 2 „Verbesserung der berufspraktischen Ausbildung von Lehrkräften“ des INTERREG4A-Projektes „Mathematik mit Perspek- tive/Matematik med perspektiv (MaP)“ MaP ist ein Zusammenschluss der zentralen Bildungsinstitutionen aus der Region Syddanmark-Schleswig-K.E.R.N. Mit MaP soll ein dauerhaftes Förderprogramm zur Steigerung des mathematischen Bildungsni- veaus entwickelt werden, das durch Überwindung bildungspolitischer Landesgrenzen gemeinsame Konzepte entwickelt, erprobt und in beiden Ländern integriert. Das Pro- jekt wird insgesamt durch das IPN verantwortet (Laufzeit: 01.04.2011 bis 30.06.2014). Gefördert wird MaP aus INTERREG 4 A Syddanmark-Schleswig- K.E.R.N. mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. Der Ge- samtkostenanteil des Arbeitspakets 2 beläuft sich auf 180 T€. Bis zum 30.06.2013 wurden 45 T€ zzgl. der Personalkosten des IQSH (rund 50 T€) abgerechnet. 2. Welche Voraussetzungen müssen Projekte oder Maßnahmen im Bildungsbe- reich erfüllen, um mit EU-Mitteln finanziert werden zu können und wie ist die Mittelvergabe geregelt? Antwort: EFRE: Nach der aktuellen EFRE-Verordnung sind im Rahmen des Ziels „Regionale Wett- bewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Interventionen in den Bildungsbereich nicht vorgesehen. Förderfähig sind jedoch Projekte zur Stärkung einer wissensbasierten Wirtschaft. Gefördert werden Projekte, die einen Bezug zur regionalen Wirtschaft haben und insbesondere darauf ausgerichtet sind, das Lebenslange Lernen nachhal- tig im Berufsalltag zu verankern und die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten. Dieser Zielsetzung folgend, sieht das OP EFRE 2007-2013 die Förderung der Berufsbil- dungsstätten und Weiterbildungsinfrastruktur vor. Das OP EFRE 2007-2013 wird unter dem Dach des Zukunftsprogramms Wirtschaft umgesetzt. Die Auswahl und Förderung von Projekten sind in den Auswahl- und För- dergrundsätzen für das Zukunftsprogramm Wirtschaft (AFG ZPW) geregelt. ESF: Grundlage der aktuellen ESF-Förderung sind die Verordnungen (EG) Nr. 1083/2006 und (EG) Nr.1081/2006, in denen die Interventionsbereiche, aber auch die Grundsät- ze der Förderfähigkeit beschrieben sind. Auf dieser Basis wurden das Operationelle Programm und die einzelnen Aktionen des Programms entwickelt. Die Vorausset- zungen für die einzelnen Aktionen sind in Rahmenrichtlinien sowie in den ergänzen- den Förderkriterien festgelegt. Die Mittelvergabe erfolgt jeweils in einem Antragsver- fahren. COMENIUS: Die Europäische Union fördert im Rahmen von COMENIUS-Schulpartnerschaften die Zusammenarbeit von Schulen und vorschulischen Einrichtungen mit Partnereinrich- tungen aus mindestens zwei Teilnahmestaaten am EU-Programm für lebenslanges Lernen. Die Antragstellung erfolgt unter http://www.kmk- pad.org/programme/comenius.html Das Programm fördert den grenzüberschreiten- den Austausch und Besuche zwischen Partnern einer COMENIUS-Schulpartner- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1304 schaft. Zuschussvereinbarungen für COMENIUS-Schulpartnerschaften schreiben ein Minimum an durchzuführenden Mobilitätsaktivitäten vor. Dazu gehören u.a. Projekt- treffen, Klassen- und Lehreraustausch oder Studienbesuche. Grundlage für die Fest- legung der Zuschusshöhe ist die Anzahl der von der Schule geplanten Mobilitäten. „Mobilität" bedeutet in diesem Fall die Hin- und Rückreise einer Person zu einer der Partnerschulen im Rahmen des Projekts, unabhängig von der Aufenthaltsdauer. 3. Welche Projekte und Maßnahmen im Bildungsbereich werden in Schleswig- Holstein zurzeit mit EU-Mitteln aus Erasmus+, Horizont 2020 sowie aus dem Struktur- und Investitionsfonds finanziert (bitte den Zeitraum, den Fördertopf und die Fördersumme sowie die bislang in Anspruch genommenen Mittel an- geben)? Antwort: Das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport „Eras- mus+“ und das Rahmenprogramm der EU für Forschung und Innovation „Horizon 2020“ sollen zum 01.01.2014 in Kraft treten. Insofern konnten noch keine Projekte und Maßnahmen in Schleswig-Holstein aus diesen Programmen finanziert werden. Im Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) erfolgt die Förderung von Vorhaben im Bildungsbereich im Rahmen der LAG AktivRegionen (siehe insoweit Antwort zu Frage 7); zu EFRE und ESF vgl. Antwort zu Frage 1. 4. Welche Projekte und Maßnahmen im Bildungsbereich sollen künftig mit EU- Mitteln finanziert werden (bitte den Zeitraum sowie den Fördertopf und die För- dersumme angeben)? Antwort: EFRE: Aufgrund der Vorgaben der Europäischen Kommission für eine Konzentration und Schwerpunktsetzung in der EU-Strukturfondsperiode 2014-2020 ist eine Adressie- rung des thematischen Ziels 10 „Investitionen in Kompetenzen, Bildung und lebens- langes Lernen durch Entwicklung der Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur“ im OP des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Schleswig-Holstein 2014- 2020 nicht vorgesehen. ESF: Nach derzeitigem Planungsstand sind für das ESF-finanzierte Arbeitsmarktprogramm in der kommenden Förderperiode (2014 bis 2020) folgende Aktionen im Bildungsbe- reich vorgesehen: • Handlungskonzept PLuS (Praxis, Lebensplanung und Schule) • Produktionsschule • Regionale Ausbildungsbetreuung • Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung • Weiterbildungsbonus • Alphabetisierung, Grundbildung • Berufsvorbereitung junger Strafgefangener Nach derzeitigem Stand sollen auf diese Maßnahmen knapp 60% der ESF- Fördermittel konzentriert werden. Derzeit steht noch nicht endgültig fest, in welcher Höhe ESF-Mittel zur Verfügung stehen. Es ist aber mit einer Reduzierung der Mittel zu rechnen (in der aktuellen Förderperiode: 100 Millionen €). ELER-Förderperiode ab 2014-2020 (Mittelbereitstellung ab 2015) Förderung auf der Grundlage der EPLR-Maßnahme „Basisdienstleistungen in ländli- chen Gebieten“: Im Rahmen dieser Maßnahme können Investitionen auch für Bil- dungsvorhaben umgesetzt werden. Für diese Maßnahme ist zurzeit ein Budget von 15 Mio. Euro vorgesehen. Sie beinhaltet jedoch auch die Förderung weiterer Vorha- ben für Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung (z.B. MarktTreffs). Vor- rangig sollen modellhafte und innovative Vorhaben gefördert werden. Förderung über LAG AktivRegionen ab 2015: „Bildung“ soll in der kommenden För- derperiode einer von vier möglichen Förderschwerpunkten der AktivRegionen wer- den. Der flächendeckende Ansatz soll auch in der neuen Förderperiode fortgesetzt werden. Es wird eine Mittelausstattung von 3 Mio. € je AktivRegion angestrebt. Ge- mäß dem bottom-up Konzept von Leader entscheiden die AktivRegionen gleichwohl selbst, welche Projekte sie aus den Mitteln ihres ELER-Budgets umsetzen, um die Ziele ihrer jeweiligen integrierten Entwicklungsstrategie zu erreichen. 5. Welche Projekte und Maßnahmen werden in Schleswig-Holstein durch die Initi- ative „Die Bildung öffnen“ der Europäischen Kommission finanziert (bitte den Zeitraum sowie die Fördersumme angeben)? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1304 Antwort: Die Initiative „Die Bildung öffnen“ wurde von der EU-Kommission in einer Mitteilung vom 25.09.2013 vorgestellt, ohne dass damit bereits konkrete Ausschreibungen ver- bunden waren. Die Initiative sieht vor, Mittel aus „Erasmus+“, „Horizon 2020“ und der nächsten Strukturfonds-Förderperiode zu nutzen. Da die Programme noch nicht in Kraft getreten sind (siehe Antwort zu Frage 3), konnten keine Projekte und Maßnah- men in Schleswig-Holstein finanziert werden. 6. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um von der Initiative „Die Bildung öffnen“ partizipieren zu können? Antwort: Die Initiative „Die Bildung öffnen“ zielt vor allem darauf ab, die Nutzung digitaler Technologien in den Schulen und Hochschulen Europas zu erhöhen. So sollen zum Beispiel digitale Lehrmaterialien mit Unterstützung durch „Erasmus+“ entwickelt und frei zugänglich bereitgestellt werden. Dazu wurde das Online-Portal openeducation- europe.eu eingerichtet. Von 2014 an sollen zum Beispiel über Erasmus+ offene Onli- ne-Kurse für Lehrkräfte von Bildungsanbietern gefördert werden. Die in diesem Zu- sammenhang produzierten digitalen Materialien und Medien sollen als OER-Lizenz allen Interessierten frei zur Verfügung gestellt werden. Außerdem unterstützt ERAS- MUS+ Studierendenmobilität und Personalmobilität. Da der endgültige Zuschnitt der EU-Förderprogramme im Zeitraum 2014-2020 zurzeit noch nicht feststeht (siehe Antwort zu Frage 3 und 5), stehen auch die Angaben über Voraussetzungen zur Par- tizipation an „Die Bildung öffnen“ noch aus. 7. Welche Projekte und Maßnahmen im Bildungsbereich werden zurzeit in Schleswig-Holstein mit ELER-Mitteln finanziert und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein (bitte den Zeitraum, die Fördersumme sowie die bis- lang in Anspruch genommenen Mittel angeben)? Antwort: Aktuelle ELER-Förderperiode 2007-2013: Förderung über LAG AktivRegionen: Die Förderung von Vorhaben im Bildungsbe- reich ist im Rahmen der LAG AktivRegionen erfolgt. Gemäß dem bottom-up Ansatz der Leader-Strategie entscheiden die AktivRegionen eigenständig, für welche Vorha- ben sie ihre ELER-Mittel einsetzen (derzeit insgesamt rd. 30,5 Mio. € EU-Mittel), um die Ziele ihrer Entwicklungsstrategie zu erreichen. Eine Liste der Bildungsvorhaben im engeren und weiteren Sinne, die von den AktivRegionen realisiert wurden, liegt der Landesregierung nicht vor. Nachstehend einige Beispiele für Leuchtturmprojekte/Grundbudgetprojekte der Aktiv- Regionen: Projekt Gesamtinvestition in Mio. € Fördersumme in Mio. € „Erlebnis Bungsberg“ (außerschulischer Lernort im Kontext Bildung für nachhaltige Entwicklung und Ausflugsziel Tagestouristen ) 3,55 0,75 Familienzentrum St. Elisabeth Schwarzenbek (generationsübergreifende Bildungsangebote, Schwerpunkt Kinder-, Jugend-, Familienarbeit) 1,98 0,75 Zukunftskindergarten „Kölln-Reisik“ 2,8 0,75 Jugendbildungsstätte Barmstedt 2,1 0,55 „Bildungsräume gestalten - Gesundheit Leben Mittelholstein “ (Bildungsprojekt für KiTas und Schulen zur Entwicklung zu gesundheitsförderlichen Einrichtungen) 0,264 0,075 8. Welche Projekte und Maßnahmen im Bildungsbereich sollen in Schleswig- Holstein zukünftig mit ELER-Mitteln finanziert werden und welche Vorausset- zungen müssen dafür erfüllt sein? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 4. 9. Können mit ELER-Mitteln kleine Grundschulstandorte in ihrer Existenz gesichert werden? Wenn ja, auf welche Weise und unter welchen Voraussetzungen? Antwort: Investive Maßnahmen zur Sicherung von kleinen Grundschulstandorten können ak- tuell und zukünftig mit ELER-Mitteln gefördert werden. Betriebs- bzw. Personalkosten sind nicht förderfähig. Die Voraussetzungen sind unter Frage 4 dargestellt. Anlage EU-Fonds Förderangebot ESF-Kontingent gebundene Mittel ESF Weiterbildungsbonus 7.000.000,00 € 6.891.318,55 € ESF Zusätzlicher betriebliche Ausbildungsplätze 6.159.478,15 € 3.284.187,59 € ESF Förderung überbetrieblicher Lehrlingsunterweisung im Handwerk 10.965.000,00 € 10.965.000,00 € ESF Ausbildungsplatzakquisition 4.945.521,85 € 4.646.213,90 € ESF Regionale Ausbildungsbetreuung 2.750.000,00 € 2.609.036,13 € ESF Handlungskonzept Schule Arbeitswelt (inkl. Produktionsschulen) 24.682.935,00 € 23.999.756,63 € ESF Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen für jugendliche Strafgefangene 3.000.000,00 € 2.999.866,90 € ESF Alphabetisierung deutschsprachiger Erwachsener durch ein Informations- und Beratungsangebot an den Volkshochschulen 680.100,00 € 679.660,86 € KA_EU-FörderprogrammeGesamt_NEU Anlage Anlage